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23.8.2010 von dragonX6.
Seit dem Friedensengagement Benedikt XV. im I. Weltkrieg blieb dieser Bereich kirchlicher Verkündigung bis zum II. Vatikanischen Konzil (1961-1965) den Päpsten vorbehalten; die Bischöfe der einzelnen Länder hielten sich hingegen eher an die Regierungen ihres Staates. Das änderte sich nach dem Konzil. Mitten in der heftigen Debatte um die NATO-Nachrüstung veröffentlichten die deutschen Bischöfe das Wort „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983), in dem auch grundlegende ethische Fragen der militärischen Friedenssicherung angesprochen wurden. Weitere Dokumente folgten nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation im Friedenswort „Gerechter Friede“ (27. September 2000) und der Erklärung „Soldaten als Diener des Friedens“ „2005). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) veröffentlichte 2007 die Denkschrift „Aus Gottes Frieden leben-für gerechten Frieden sorgen“.
Die Monatszeitschrift der Katholischen Militärseelsorge „Kompass. Soldat in Welt und Kirche“ zieht in ihrer Septemberausgabe Bilanz. Das folgende Interview ist diesem Heft entnommen.
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“Das entspricht der Botschaft des Evangeliums”
Interview mit Dipl.-Theol.Harald Oberhem, M.A. über Hintergründe und praktische Bedeutung für die Katholische Militärseelsorge
Kompass: Herr Oberhem, von 1981 bis 2004 waren Sie im Katholischen Militärbischofsamt für theologische Grundsatzfragen zuständig. Waren Sie an der Erarbeitung der beiden Friedensworte der Deutschen Bischofskonferenz „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983) bzw. „Gerechter Friede“ (2000) beteiligt?
Harald Oberhem: Bei „Gerechter Friede“ nicht. In der Vorbereitung von „Gerechtigkeit schafft Frieden“ gehörte ich als Beauftragter des seinerzeitigen Militärbischofs Elmar Maria Kredel der fünfköpfigen Vorbereitungsgruppe an, die vom Sekretär der Bischofskonferenz, Josef Homeyer, moderiert wurde. Zu dieser Gruppe gehörten außerdem die Theologen Franz Böckle (Moraltheologie), Karl Lehmann (Dogmatik) und Hans Kertelge bzw. Helmut Merklein (Neues Testament) an. Die Beratungen in der Gruppe blieben streng vertraulich.
Kompass: Warum solche Heimlichtuerei?
Harald Oberhem: Die Vorbereitung des Wortes in den Jahren 1982/83 fiel in die Zeit der heftigsten öffentlichen Debatten und Demonstrationen um den „Nachrüstungsbeschluss“. In Europa zu stationierende nukleare Mittelstreckenraketen der NATO sollten das Abschreckungsgleichgewicht, das die Sowjetunion durch eine vorgängige Rüstungsmaßnahme unterlaufen hatte, wiederherstellen und die Gegenseite zu neuen Abrüstungsschritten motivieren.
Kompass: Warum aber Beratungen hinter verschlossenen Türen?
Harald Oberhem: Weil auch die kirchlichen Verbände und die Gemeinden unserer Kirche vor einer Zerreißprobe standen. Da standen nicht nur Pax Christi als kirchliche Friedensbewegung und die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) auf entgegengesetzten Seiten der Barrikaden, sondern der Riss drohte der ganzen Kirche in Deutschland – so wie etwa schon im Protestantismus geschehen. Das große und für die die Zeit der damaligen Bundesrepublik einzigartige Engagement unserer Bischöfe in der Frage von Krieg und Frieden hatte vor allem pastorale Gründe.
Kompass: Wollten die Bischöfe also nicht als Lehrer der Kirche in ethischen Grundsatzfragen sprechen?
Harald Oberhem: Doch, natürlich. Das wird im Text auch ausdrücklich thematisiert. Es ging den Bischöfen um die Ausformulierung von sittlichen Prinzipien und Normen in Grundfragen des Friedens, die in der politischen Debatte und Entscheidungsfindung, beachtet werden müssen.
Kompass: Worin bestand die ethische Quintessenz dieser bischöflichen Lehre?
Harald Oberhem: Dass in der damals gegebenen Situation, die man heute zumeist nur „Kalten Krieg“ nennt, militärische Gewalt wegen der damit verbundenen Eskalationsgefahr nicht angewandt werden dürfe und dass das „Gleichgewicht des Schreckens“ nur dann und so lange sie mit einer Abrüstungspolitik verbunden sei „noch für moralisch annehmbar gehalten werden kann“. Bei dieser zentralen Aussage bezogen sich die Bischöfe auf eine Ansprache Papst Johannes Paul II. vor den Vereinten Nationen im Juli 1982. Damit war die bedingte sittliche Erlaubtheit nuklearer Abschreckung – indirekt – für die katholische Kirche geklärt.
…Kompass:…..und somit auch für die anderen Bischofskonferenzen zumal im Bereich der NATO, die ebenfalls an Friedensworten arbeiteten, verbindlich vorgegeben.
Harald Oberhem: Gewiss. Besonders gewichtig war dabei der US-amerikanische Text „Challenge of Peace“. Aufgrund der guten Kontakte der beiden Militärseelsorgen erhielt ich vom US-Militärbischof manche Hintergrundinformationen der dortigen Beratungen und bekam auch die jeweils aktuellen Textentwürfe.
Kompass: Wie verhielten sich die Bischöfe im anderen Teil Deutschlands?
Harald Oberhem: Das wurde zu einem Problem. Denn nur ein katholischer bischöflicher Text ging einen Sonderweg: der der Berliner Bischofskonferenz, mit der m.W unsere Bischöfe in dieser Angelegenheit keinen engeren Austausch hatten bzw. haben konnten. Sie hielten – wie von den protestantischen Schwesterkirchen im „ökumenischen Prozess“ erwartet - die faktisch die NATO-Strategie begünstigende ethische Erlaubtheit der Abschreckung für nicht gegeben.

Kompass: Was ist das Neue am Text von „Gerechter Friede“, der 17 Jahre später veröffentlicht wurde?
Harald Oberhem: Ursprünglich wollte man wohl den Text von 1983 angesichts der völlig veränderten Weltlage „fortschreiben“. Vor allem sollte – nach dem Ende der Blockkonfrontation – einer Wiederbelebung traditioneller Kriegführung der Weg verstellt werden. Begrifflich kam das zum Ausdruck, indem jetzt von „gerechtem Frieden“ statt von „gerechtem Krieg“ gesprochen wurde. Das halte ich für falsch, weil unterstellt wird, die frühere Lehre vom „bellum iustum“ sei zur Kriegsrechtfertigung angelegt gewesen. In der Praxis ist sie natürlich dazu missbraucht worden – wie übrigens jede Lehre vom Frieden. Aber in ihrem Kern hat die bellum-iustum-Lehre die ethische Beweislast dem Gewaltanwender auferlegt. Das exakt entspricht der Botschaft des Evangeliums.
Kompass: Was bedeutet das praktisch für die kirchliche Lehrverkündigung und den Friedensdienst der Christen?
Harald Oberhem: Einerseits weitet „Gerechter Friede“ die Felder erheblich aus, auf denen sich das Friedenshandeln der Kirche und der Christen, der politischen Institutionen und „der Gesellschaft“ bewähren muss. Fast nichts bleibt unangesprochen, was zum „positiven“, d.h. vor allem gewaltfreien Frieden gehört. Das Ganze liest sich, wenn ich das einmal so sagen darf, streckenweise eher wie ein Wunschkatalog denn die quasi „10 Gebote“. Völlig unscharf ist dabei die Grenzziehung zum erlaubten, weil moralisch gerechtfertigten militärischen Streitkräfteeinsatz, dem „ius ad bellum“. Der wird im Abschnitt „Zur Problematik bewaffneter Interventionen“ abgehandelt. Die hier aufgelisteten Kriterien und Forderungen scheinen allerdings in der Praxis so unanwendbar zu sein, dass sich unser Land gemeinsam mit dem Bündnis de facto seit neun Jahren in einem kriegerischen Konflikt befindet, ohne dass unsere Kirche unter Bezug auf ihre eigene Lehre einen ernsthaften Zwischenruf unternommen hätte.
Kompass: Können Sie dazu Beispiele nennen?
Harald Oberhem: Nun, es wird etwa gefordert, dass die Interventionsrisiken – ich zitiere – „mit einem größtmöglichen Maß an Sorgfalt in der Prüfung der zu erwartenden Folgen“ bestimmt werden müssten, weil sonst die „ethische Legitimität (des Einsatzes) fundamental gefährdet“ sei. An anderer Stelle wird gefordert, militärische Interventionen kämen überhaupt nur in Betracht, wenn es politische Perspektiven für den Interventionsstaat gebe, die über den Status quo hinausgingen. Darüber wird gerade im Hinblick auf einen Rückzug der NATO-Truppen aus Afghanistan öffentlich diskutiert
Kompass: Das betrifft die ethische Begründung des Streitkräfteeinsatzes als solchen, das sog. „ius ad bellum. Wie ist es mit ethischen Forderungen an die Kampfführung, dem „ius in bello“?
Harald Oberhem: Das Kapitel ist m.E noch viel schwieriger. Es heißt im Text etwa, dass die Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden „zwingend beachtet werden“ müsse. Oder, noch weitreichender: „Direkte Angriffe auf Personen (incl. der Kämpfer) sind auf Situationen unmittelbarer Notwehr zu beschränken. Feindselige Akte sollten sich ansonsten gegen Sachen richten.“ Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Verfasser solcher Texte die Realität des Gefechts im Kriege bewusst verdrängen, weil die sich mit dem Lob auf das Ethos der Gewaltfreiheit beim besten Willen nicht in Einklang bringen lässt. Ethische Orientierung setzt aber klare Bezüge zur Wirklichkeit voraus – nach dem alten ethischen Grundsatz: zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet!
Kompass: Was bedeutet das für die Soldaten?
Harald Oberhem: Das ist für die Soldaten verheerend, weil sie ein Gewissen haben, das sich durch den Einstellungsbeschluss einer Staatsanwaltschaft allein wohl nicht immer beruhigen kann. Die strafrechtliche Nichtvorwerfbarkeit einer Kriegshandlung bedeutet nicht immer, dass der „Täter“ moralisch integer geblieben ist, auch wenn er auf die verzeihende Gnade Gottes hoffen darf. Theologisch gesprochen: ohne moralische Schuld geblieben ist. Das gilt für Vorfälle wie den in Kunduz genauso wie für den KSK-Soldaten, der mit dem „Kinetic Targeting“ konfrontiert wird. Und vergessen Sie nicht: Das eigene Gewissen spricht mich nicht nur schuldig oder unschuldig. So sehen mich auch die Menschen, auf deren Respekt und Liebe ich großen Wert lege, ja zahllose Menschen in der Öfffentlichkeit. Das viel beschworene „freundliche Desinteresse“ an den Soldaten der Bundeswehr könnte auch damit zu tun haben, dass man manches lieber nicht wissen will. Wenn man das in Rechnung stellt, sind moralische Fragen durchaus im Hier und Jetzt wichtige Fragen.

Kompass: Angewendet auf die Katholische Militärseelsorge in der Bundeswehr: Unter welchen Bedingungen halten Sie es für ethisch vertretbar oder sogar für geboten, dass die „Kirche unter Soldaten“ mit ihren Seelsorgern Soldatinnen und Soldaten auch in Einsätze begleitet, die absehbar mit der Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung des Auftrages verbunden sind? Oder anders gefragt: Reicht ein Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestages dazu aus?
Harald Oberhem: Die Wahrnehmung der Militärseelsorge, auch „im Kriege“, ist keine ethische bzw. moralische Entscheidung. Sie ist Ausdruck der religiösen und pastoralen Sendung – „mission“ - der Kirche. Aber wehe den Soldaten und ihren Seelsorgern, wenn sie feststellen müssten, über die politischen und moralischen Grundlagen dieses Einsatzes im Unklaren gelassen oder gar getäuscht worden zu sein. Soldaten in anderen demokratischen Staaten unseres Bündnisses haben solche Erfahrungen schon hinter sich. Insofern trägt der Bundestag den Soldaten gegenüber eine schwere Verantwortung. Diese Last kann er ohne eine wache und interessierte Öffentlichkeit gar nicht tragen. Hier liegt auch eine große Chance unserer Kirche, die Botschaft von „Gerechter Friede“ einzubringen und quasi einem Praxistest zu unterwerfen.
Das Interview führte Josef König
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1.6.2010 von dragonX6.
Das hätte sich Bundespräsident Horst Köhler in schlimmsten Albträumen nicht vorstellen können, dass das Flaggschiff der konservativen deutschen Presse, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, ihn nach seinem Rücktritt als „Fahnenflüchtling“, als „illoyal und feige“ abqualifizieren würde. Wenn denn sein abrupter Abgang aus der Politik eine Botschaft an das Volk, die „politische Klasse“ und die Öffentlichkeit enthalten sollte, war sie sicherlich anders gemeint.
Der Rücktritt des Präsidenten war historisch. Vor dem jetzigen Rücktritt gab es nur einen Vergleichsfall. Das war nicht der taktisch begründete und nur formal als Rücktritt einzustufende Akt des Heinrich Lübke. Am 9. November 1918 folgte der Inhaber des Präsidiums des Bundesrates (Titel: Deutscher Kaiser), der preußische König Wilhelm II., der Forderung der Obersten Heeresleitung, sich in die Niederlande abzusetzen.
Der Krieg, auf dessen Verlauf Wilhelm II. faktisch keinen Einfluss nehmen konnte, war verloren, in der Heimat die Revolution ausgebrochen. Wilhelm war isoliert – wie es das Foto von der Flucht am Grenzbahnhof Eysden trefflich zeigt. Er war am Ende. Ist Horst Köhler ein feiger Verräter, der seinen Amtseid dann kündigt, wenn das Volk, dem zu dienen er selbst in seinen letzten Worten als Präsident eine Ehre genannt hat, diesen Dienst besonders braucht?
Wir glauben, dass dem nicht so ist. Horst Köhler hat denen „den Bettel hingeschmissen“, die nach seiner Überzeugung seine Person und das von ihm bekleidete Amt missbraucht haben.
Natürlich, der als Grund benannte Anlass – die Kritik an Äußerungen zur Zielsetzung deutscher Sicherheits- und Militärpolitik - rechtfertigt den vollzogenen Schritt nicht. Wenn sich der Präsident politisch äußert, muss er sich auch politische Kritik gefallen lassen. So weit, so gut. Aber nicht von denen, die sie im gegebenen Fall geübt oder – schlimmer noch – so beredt geschwiegen haben.
Die Unionsparteien haben sich schon vor achtzehn Jahren in den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) des Verteidigungsministers Volker Rühe festgelegt:
„Dabei läßt sich die deutsche Politik von vitalen Sicherheitsinteressen leiten:……. (8) Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung“.
Im Weißbuch 2006 der Bundesregierung der Großen Koalition heißt es: „Die Sicherheitspolitik Deutschlands wird von den Werten des Grundgesetzes und dem Ziel geleitet, die Interessen unseres Landes zu wahren, insbesondere:…….den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstands zu fördern und dabei die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen überwinden zu helfen.“
Bundespräsident Köhler ist von diesen Aussagen keinen Millimeter abgewichen.
Die gegenwärtige Opposition – die Linke, die aufgrund ihrer Geschichte und Gegenwart sich ohnehin moralisch-politisch in Militärfragen noch ein Mitspracherecht verdienen muss, ausgenommen - sollte die Lautstärke der Kritik herunterschalten. Denn die entscheidenden allgemeinen Grundsätze für die von Köhler angesprochenen wirtschafts- und handelspolitischen Anwendungsfälle deutscher Militärpolitik sind auch in den VPR des Ministers Peter Struck vom 21.05.2003 – in rot-grüner Koalition also -enthalten, in denen die Bundeswehr ein wesentliches Element „internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung“ genannt wird. Diejenigen, die heute scharfe Kritik an der Person des bisherigen Bundespräsidenten üben, konnten damals lediglich verhindern, dass das längst geplante Weißbuch weder von Rudolf Scharping noch von Peter Struck zu Ende gebracht wurde. Das blieb dann dem glanzlosen CDU-Minister Franz-Josef Jung vorbehalten. Gegen den an der Sache völlig unbeteiligten Präsidenten wurde jetzt aber nachgekartet.
Bei den Medien konnte man den Eindruck gewinnen, dass dort die älteren Vorgänge schlicht unbekannt waren. Typisch, denn Sachverstand hat auf dem sicherheitspolitischen Politikfeld den denkbar niedrigsten Stellenwert. Nirgendwo kann sich politisch-moralisches Bekennertum, das traditionelle Markenzeichen deutschen Gesinnungsjournalismus´, ungehinderter entfalten denn hier, in Politik und Medien. Die Kampagne gerät dann mangels sachlicher Gehalte schnell zum Selbstzweck.
Dass aber auch die schwiegen, die ihn zum Bundespräsidenten gekürt hatten, oder schlimmer noch: in die Entrüstungskritik einfielen, um ja nicht vom politischen Gegner in ethicis überholt zu werden, war für Köhler besonders bitter. Nicht er war seiner Rolle, wie jetzt die Presse meint, nicht gewachsen, sondern „die“ Politik machte nur zu deutlich, dass ihr an einer wirklichen Vermittlung ihrer Themen und Entscheidungen zum Volk hin – eben auch mit Hilfe des Bundespräsidenten – gar nicht gelegen ist. Zumal in der Sicherheitspolitik, wo – allen Deklarationen zum Trotz (es gibt nur wenige Ausnahmen) – durch ein Neusprech in Orwell´schem Format und Informationsunterdrückung das Publikum seit über 20 Jahren systematisch außen vor gehalten wird - ein Publikum, das ohnehin von „Krieg“ am liebsten nichts hören will.
Horst Köhler stand nun da wie ein tumber Tor. Er erkannte sich als denjenigen, der offensichtlich als einziger meinte, um unserer Soldaten und der Glaubwürdigkeit der Politik willen müsste die ganze Wahrheit sicherheitspolitischer Zielvorstellungen offenbar gemacht und in offenem Diskurs vermittelt werden. Das war bitter – und wohl der Auslöser für den plötzlichen Rücktrittsentschluss. Es ehrt Verteidigungsminister zu Guttenberg, dass er in dieser Situation zum Bundespräsidenten und zur wehrpolitischen Wahrhaftigkeit stand, auch wenn aus dem Kanzleramt dafür nicht mit Dank zu rechnen ist.
Für wie gewichtig das Präsidentenamt in Deutschland tatsächlich gehalten wird, zeigt sich an der Art und Weise, wie man jetzt öffentlich über die Nachfolge Köhlers verhandelt. Das hängt mit der auf diese Weise bekundeten Tatsache zusammen, „dass ein Bundespräsident keinen wirklichen Schaden anrichten kann (taz).“ Daran wird sich nichts ändern, so lange der Präsident lediglich eine „Bundesversammlung“ zur Legitimationsbasis hat. Doch an einer Änderung ist dem Herrschaftssystem der politischen Parteien nicht gelegen. Die schon im Juni 2007, wie übrigens auch durch seinen Amtsvorgänger Johannes Rau geschehen, von Köhler in einer TV-Talkschau ventilierte Direktwahl des Präsidenten hat darum keine Chancen.
Hat also der Mohr seine Schuldigkeit (nicht) getan und kann jetzt gehen? Es wäre für das Amt des Bundespräsidenten, die Bürger dieser Republik und für Horst Köhler selbst sehr zu wünschen, dass es damit kein Bewenden hat. Flucht wäre es in der Tat, wenn sich Köhler jenen Spruch zu eigen machte, der dem letzten sächsischen König Friedrich August III. für seine Erstbegegnung mit den Vertretern der Revolution am 13. November 1918 in den Mund gelegt wird: „Macht Euch Euren Dregg alleene!“
Außerhalb des Bellevue, ohne die Verpflichtungen des Amtes, sollte Horst Köhler öffentlich Rechenschaft ablegen über die wirklichen Gründe seines Amtsverzichtes. Wir vermuten, dass der ehemalige IWF-Direktor etwa von seiner Rolle als Unterschriftenautomat bei den jüngsten finanzpolitischen Entscheidungszumutungen sprechen wird, die noch gravierender sein dürfte als die Abstimmungsautomatik im Deutschen Bundestag. In der Tat, wer denn überhaupt als das Staatsoberhaupt kann in der Stunde der Gefahr dem Volk die Wahrheit zumuten. Jetzt ist dafür die rechte Zeit. Wenn Horst Köhler das tut, kann er sich zu recht auf die Ehre berufen, Deutschland und seinem Volk gedient zu haben.
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25.3.2010 von dragonX6.
Ob die militärische Führung der Bundeswehr schon realisiert hat, dass der Kunduz-Vorfall die deutschen Streitkräfte in die größte Krise ihrer Geschichte katapultieren könnte? Dasselbe gilt für den Verteidigungsminister, vielleicht für das ganze Bundeskabinett, und auch den Bundestag. Dessen Wehrbeauftragter stellt in seinem Jahresbericht 2009 fest:
„Nach meiner Beobachtung hatten die politischen und sonstigen Folgen der „Kunduz-Operation“ erhebliche Auswirkungen auf alle Ebenen der Bundeswehr. Unabhängig von der noch ausstehenden rechtlichen Würdigung des Bombardements und von den möglichen Erkenntnissen und Ergebnissen des Bundestagsuntersu- chungsausschusses konnte ich in den Reihen der Streitkräfte keine einzige Stimme vernehmen, die sich nicht solidarisch zeigte mit Oberst Georg Klein, dem verantwortlichen Kommandeur für den Angriff auf die Tanklaster. Die Reaktionen reichen von menschlicher Sympathie über Verständnis für eine schwierige,wenn auch folgenreiche Entscheidung bis hin zu Respekt und Anerkennung für einen damals notwendig erscheinenden Schritt, um eine Gefahr für die unterstellten deutschen Soldaten abzuwenden.“
Auch Reinhold Robbe selbst solidarisiert sich nachdrücklich – unabhängig von einer rechtlichen Würdigung. Nicht weniger der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch:
„Viel zentraler ist die Frage, was passiert mit Oberst Klein? Das beschäftigt wirklich alle. Oberst Klein ist zu einer Art Symbolfigur geworden. So, wie er behandeltwird, so fühlen sich alle Soldatinnen und Soldaten behandelt, die in die Einsätze gehen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland.” (N24, 18.03.10)
Der frühere Generalinspekteur (und Mitverfasser des ersten, grundlegenden Operationsplanes der NATO für den Afghanistan-Einsatz) Harald Kujat ist „sehr optimistisch, dass Oberst Klein aus dieser Geschichte einigermaßen sauber herauskommt.“ Er rechne nicht mit einer Anklage, hoffe aber auf jeden Fall auf einen Freispruch, berichtet die MDZ vom 19.03. weiter. Seit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein durch die für völkerstrafrechtliche Verfahren zuständige Karlsruher Bundesanwaltschaft werden die Medien nicht müde darauf hinzuweisen, dies sei für die Soldaten der Bundeswehr „günstiger“; die Kompetenz zum Töten werde erweitert, die Maßstäbe zum Einschreiten der Staatsanwaltschaft zurückgeschraubt. Dies sei man, so wird signalisiert, unseren Soldatinnen und Soldaten in jenem „nicht-internationalen militärischen Konflikt“ in Afghanistan quasi schuldig.
In denselben Tagen lesen wir von den letzten in Deutschland anhängigen Kriegsverbrecherprozessen, durch die Tötungsdelikte im Zweiten Weltkrieg geahndet werden sollen. Ein deutscher Leutnant der Gebirgstruppen, ein niederländischer SS-Mann und ein ukrainischer Hilfswilliger, alle um die 90 Jahre alt, haben im Krieg rechtswidrig getötet. Das Gesetz, auch die Gerechtigkeit, fordern Sühne – um der Opfer und des Bekenntnisses unseres demokratischen Rechtsstaates zu Menschenwürde und Menschenrechten willen.
Dieselben rechtlichen Maßstäbe müssen heute auch für das Handeln deutscher Soldaten der Bundeswehr zur Anwendung kommen. Das bedeutet zuerst, dass sich die Bundesanwälte ihre Sache nicht einfacher machen dürfen als ihre Kollegen am Leipziger Reichsgericht nach dem Ersten Weltkrieg. Die sollten, erstmalig in der Kriegsgeschichte, eigene Soldaten wegen begangener Kriegsverbrechen aburteilen; die Siegermächte hingegen amnestierten die ihren, wie bis dahin seit 1648 üblich. Während des Krieges hatte - nur für die deutsche Seite? – der Grundsatz gegolten, das Kriegsrecht habe sich dem Kriegsnutzen zu unterwerfen. Populär waren diese Verfahren nicht. Und doch mühten sich Reichsanwälte und Richter um einen wirklichen „Dienst am Recht“, auch wenn „die Frage des Rechts letztlich doch von der Frage der („nationalen“) Ehre (und damit politischen Faktoren) dominiert wurde“ (Steffen Bruendel).
Dass dies auch gegenwärtig eine Rolle spielen dürfte, zeigt eine Äußerung aus dem Bundestag: Vorsichtshalber hat der Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss die Karlsruher Staatsanwälte darauf hingewiesen, auch „politische Fragen“ und die Auswirkungen auf die Truppe verdienten Beachtung.
Damals, unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg, standen weiteste Teile des Volkes, trotz der vernichtenden Niederlage, hinter der vermeintlich gerechten Sache des Krieges und ihren Soldaten. Das ist bekanntlich heute mit dem Afghanistaneinsatz anders. Es sind nicht nur „kritische“ und „linke“ Bürger, die am Umgang, auch dem strafrechtlichen, mit dem Kunduz-Vorfall ihre künftige Position zu Staat und Bundeswehr justieren werden. Weiterhin sollte nicht übersehen werden: Die heute noch gegebene Akzeptanz der Bundeswehr und ihrer Soldaten gründet, vielleicht weitaus mehr, als das allgemein bewusst ist, auf dem öffentlichen Vertrauen in eine gelebte „Innere Führung“. In deren Zentrum aber steht der Rechtsgehorsam, der keinen Zweifeln ausgesetzt werden darf.
Der hohe deutsche NATO-General, der den Luftangriff von Kunduz aus der Sicht des Bündnisses als „Anekdote“ bezeichnet hatte, könnte sich irren. Er unterstellte die kriegsrechtliche Zulässigkeit der Aktion. Das schien aus NATO-Perspektive zu genügen. Es wird sich bald zeigen, ob dem tatsächlich so ist – in einem doppelten Sinn. Einerseits in der rechtlichen Würdigung. Die Bundesanwälte sind dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch unterworfen. Das hat Konsequenzen. Allerdings werden die erforderlichen Ermittlungen nicht leicht zu führen sein. Ein „faires Verfahren“ machte z.B. eigentlich rechtliches Gehör auch für die „Gegenseite“, die Taliban, die ja Ziel des ISAF-Angriffs waren, erforderlich. Zumindest aber weit gefächerte Tatsachenerhebungen zum Sachverhalt, die sich nicht nur auf „eigene“ Quellen erstrecken dürfen, sind unabweisbar. Angesichts des konzedierten nicht-internationalen militärischen Konfliktes wäre das zumindest eine Forderung der Gerechtigkeit – mit der Folge, dass die deutsche Öffentlichkeit überhaupt etwas über die gegnerische Version des Geschehens erführe.
Für die Reichsgerichts-Prozesse vor 90 Jahren kamen die Ermittlungsakten aus den Klage führenden bisherigen Feindstaaten. Die Rechtsgrundlagen hatte die junge deutsche Republik allerdings selber gelegt, allein schon darum, weil nur so die im Versailler Vertrag enthaltenen Auslieferungspflichten unterlaufen werden konnten. Man wusste insofern, was davon abhing, dass im Ausland die Verfahren als ernsthaft angesehen wurden. Das gilt in ähnlicher Weise heute für das Karlsruher Verfahren, das deshalb politische Konsequenzen selbst für die NATO haben dürfte. Durch die Leipziger Verfahren sollte das deutsche Volk eine „gerechte“ Behandlung von schweren Ereignissen erleben, die die eigene Kriegspropaganda unerwähnt gelassen hatte. So beeinflussten die Verfahren die Wertung des Weltkrieges in der deutschen Öffentlichkeit allein dadurch, dass Hintergründe und Zusammenhänge der inkriminierten Straftaten bekannt wurden. Ein solcher „Prozess“ des Prozesses wird auch heute erhebliche Wirkungen haben.
Vor Gericht und in der Öffentlichkeit wird sich zeigen – das ist der zweite Aspekt - was die Kurzwertung des Kunduz-Vorfalls durch den seinerzeitigen Generalinspekteur – „militärisch angemessen“ – (und ihre spätere Bestreitung durch Minister zu Guttenberg) ausdrücken soll. Sind nur operativ-taktische Momente militärischer Planung und Handlungen gemeint oder auch die Auffassung: „Rechtlich nicht zu beanstanden“? Wahrscheinlich wird sich juristisch und politisch alles auf die Frage zuspitzen, wieviele Menschenleben im Kunduz-Fall den „definite military advantage“ aufwiegen sollen. (Man wird vielleicht staunend zur Kenntnis nehmen, dass in diesem Punkt innerhalb der NATO erhebliche Verständnisunterschiede bestehen.)
Die neu einsetzende Diskussion wird uns endgültig zeigen, was es bedeutet, dass Deutschland Krieg führt (und das in einem kulturell, politisch und gesellschaftlich so ganz fremden Dritt-Welt-Land wie Afghanistan). Die bohrenden Fragen nach dem Sinn der „bis zu 142“ Toten und Verwundeten werden sich auch nach einer strafrechtlichen Klärung immer noch nicht beantworten lassen. Es geht letztlich um die grundlegenden Werte von Staat und Gesellschaft und die moralische Glaubwürdigkeit, mit der sie verwirklicht werden. Uns und „unserer“ Bundeswehr steht noch etwas bevor.
P.S. In der im November 1959 erlassenen ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht“ findet sich – als Vermächtnis schwerer Erfahrungen des II. Weltkrieges – die Formel, es sei wichtig, „die sittlichen, geistigen und seelischen Kräfte“ des Soldaten zu fördern, „die mehr noch als fachliches Können den Wert des Soldaten bestimmen“ (A 1). In der Neufassung der ZDv aus dem vorvergangenen Jahr ist diese Aussage nicht mehr enthalten.
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23.2.2010 von dragonX6.
Ungünstiger konnte der Termin einer Afghanistan-Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz nicht gewählt sein: Medien und Öffentlichkeit sehen den (hohen) Klerus der katholischen Kirche schon längst im Sumpf einer Missbrauchsunkultur untergehen. Zeitgleich zur Pressekonferenz – auch das noch! – überschlagen sich die Meldungen zu einer Trunkenheitsfahrt der EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann, die erst kürzlich die öffentliche Debatte um den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr mit hochmoralischen Invektiven besetzt hatte.
So wirkte denn der Presseauftritt des Konferenzvorsitzenden und Erzbischofs von Freiburg Robert Zollitsch, assistiert vom Trierer Bischof Stephan Ackermann, Vorsitzender der Kommission „Gerechtigkeit und Frieden“, eher wie eine Pflichtübung.
Zollitschs Vorwort ließ schon Böses ahnen. Sanft sprach er vom Einsatz der internationalen Gemeinschaft und der Bundeswehr in Afghanistan. Als einem Vertreter der Weltkirche hätte ihm niemand verübeln können darauf hinzuweisen, dass in dieser truppenstellenden Internationalen von 43 Staaten nicht nur die an Afghanistan angrenzenden Großmächte mit (Rußland, China) ständigem Sicherheitsratssitz der UN und die Großmacht Indien fehlen. Eine Weltkirche, die höchsten Wert auf einen wahren (!) Dialog mit dem Islam legt, sollte zudem an allen Orten ihrer Präsenz die auffällige Abwesenheit muslimischer Staaten in dieser „internationalen Gemeinschaft“ (mit Ausnahme von Albanien, Aserbeidschan und der Türkei) beklagen. Das nicht zuletzt deshalb, weil der paschtunische Widerstand im Land, zumeist Taliban genannt, seinen Kampf explizit religiös begründet. Hier könnte ein Vertreter der Kirche das aussprechen, was im politischen Mainstream sorgsam unbeachtet bleibt. Es geschah nicht.
So blieb die Hinführung zum Thema an der Oberfläche. Es wurde wiederholt und zitiert, was ohnehin zu den allfälligen Topoi der veröffentlichten Meinung gehört: eine „neue Etappe“ des Afghanistan-Engagements durch die Londoner Konferenz, Kritik am Verlauf der bisherigen „sicherheitspolitischen“ Debatte (bzw. ihrer Nicht-Existenz) und der Hinweis auf den notwendigen Zusammenhang von demokratischer Gesellschaft und öffentlicher Auseinandersetzung – eine angesichts des kirchlichen Umgangs mit dem Missbrauchsthema in der Tat doppelbödige These. Zollitsch forderte für die Kirche das Einbringen friedensethischer Anmerkungen in die gesellschaftliche Debatte: direkt, schwungvoll und mit Nachdruck auf Probleme aufmerksam machend, wider alle falsche Eindeutigkeit, die zu Realitätsverweigerung und Verdrängung führe. Die gemeinsame theologische Grundlage beider Kirchen, so Zollitsch, bestehe im Konzept „gerechten Friedens“, das zur Überwindung der Gewalt führe.
Was der Trierer Bischof Ackermann als Leiter des entsprechenden bischöflichen Fachressorts dann vortrug, wirkte allerdings weder direkt noch schwungvoll oder problemorientiert. Die Wertung der Londoner Konferenz hörte sich an, als sei sie im Bundespresseamt verfasst. Von der Stärkung der zivilen Perspektive, Gewinnung des Vertrauens der Bevölkerung, Einbeziehung gegnerischer Kräfte in den Friedensprozess ist die Rede, ja von der Überwindung militärischer Elemente der Gewalt durch ein von ziviler Logik her gedachtes Gesamtkonzept. Nachrichten von der „gemeinsamen“ seit 2001 größten Offensive der NATO-Kräfte und afghanischer Truppen im Süden des Landes sind bei den Bischöfen oder ihren Mitarbeitern wohl noch nicht angekommen. Noch weniger die Einsicht, dass seit Beginn des NATO-Unternehmens ISAF die militärischen Kontingente aller beteiligten Länder im Rahmen eines einheitlichen, von den Spitzen der NATO-Staaten beschlossenen Operationsplanes handeln. Das von den USA wesentlich festgelegte (militärische) neue Gesamtkonzept unterscheidet sich von den früheren nicht im Ziel – dem Sieg über die Aufstandsbewegung, sondern nur in den Methoden. Allerdings wird die Bundeswehr – ihre Soldaten und deren Seelsorger bleiben unangesprochen und unerwähnt - in ihrem Einsatzbereich wohl erheblich stärker in die entsprechenden militärischen Operationen einbezogen werden. Nichts davon ist aus den Ausführungen des bischöflichen Friedens-Ressorts herauszuhören.
Auch angesichts so mancher Collateral Damages fragt man sich schließlich, wie der folgende Satz verstanden werden soll: „So lange in Afghanistan Kriegsverbrecher, gleich welcher Konfliktpartei sie angehören, unbehelligt sind, wird die Rede von der Versöhnung leer bleiben.“ Versöhnung - das ist ein gewaltiges Ziel, sozusagen ein theologisches Äquivalent zur von Menschenrechtlern früher so oft geforderten afghanischen Westminster-Demokratie. Vielleicht würde es den kirchlichen Oberhirten gut anstehen, sich vorerst mit den typisch politischen Regeln des Interessenausgleichs und des Kompromisses bekannt zu machen. Damit würde auch die Suche nach ethischen Maßstäben etwas mehr ge-erdet werden. Karl Rahners Rede vom „Glauben, der die Erde liebt“ lädt nach wie vor dazu ein, die Welt in ihrer eigenen Wirklichkeit an- und ernst zu nehmen.
Dazu gehört auch die ganze Wahrheit über den militärischen Waffeneinsatz, den Krieg. Hier haben es sich beide Kirchen in ihren Modellen „gerechten Friedens“ vielleicht zu einfach gemacht. Auch darüber lohnt ein selbstkritisches Nachdenken.
Die deutschen Bischöfe haben heute Aussagen, nicht aber Positionen zur aktuellen Afghanistanpolitik präsentiert. Wenn sie sich an den Worten ihres Vorsitzenden orientieren, werden sie – wie „die Gesellschaft“ überhaupt – dazulernen wollen. Das heute Gesagte ist dem Problemkontext nicht angemessen. Die mediale Ungunst der Stunde könnte sich als Geschenk erweisen.
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27.1.2010 von dragonX6.
Die lebhafte Debatte, die durch jüngste Äußerungen der Hannoveraner Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann zum deutschen Afghanistan-Engagement ausgelöst wurde, kann nicht überraschen. Was als prophetische Mahnung und moralisch-ethische Forderung daherkam, entsprach in Wirklichkeit einem klassischen Muster der Ebenenverlagerung letztlich politischer Legitimation militärischer Kampfeinsätze: Statt über Bündnispolitik, Interessen und militärische Strategien wird in abstrakten Höhen über Wertorientierungen, weithin ohne Bezug zu konkreten Handlungsoptionen, debattiert. Das entlastet die Politik, verschafft den Kirchen die als sehr wichtig eingeschätzte Medienpräsenz – und bereitet künftige Konsense vor.
Schon im Mai 2001 hatte Militärbischof Walter Mixa in einem Grundsatzvortrag an der Hamburger Führungsakademie der Bundeswehr zum Thema “Die Waffen segnen? Legitimation militärischer Einsätze der Streitkräfte und Militärseelsorge“ unter Rückgriff auf Max Webers Theorie der Legitimation politischer Herrschaft darauf verwiesen, dass die eigentliche „Segnung“ in der religiösen Unterstützung, teilweise Überhöhung des Militäreinsatzes des eigenen Staates bestehe. Dadurch entsteht zugleich ein „mystisches“ Band zwischen Front und Heimat. Das wird von den Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehreinsatzkräfte in Afghanistan, wo sich der Bürgerkriegscharakter der „Stabilisierung“ nicht mehr leugnen lässt, nachhaltig eingeklagt. Die EKD sollte sich nicht täuschen: Erwartet wird nicht nur deklaratorische Anerkennung menschlichen Bemühens , Militärseelsorge und öffentliche Unterstützung, sondern auch ausdrückliche Bejahung des politisch-militärischen Auftrags der Einsatzkräfte – ohne („ethisches“) Wenn und Aber. Öffentliche Äußerungen einsatzbegleitender Militärpastoren lassen daran keinen Zweifel.
Ein noch größeres Problem als die Motivation der Truppe dürfte für die Regierung und die sie tragenden Bundestagsfraktionen die Unterstützung im erweiterten politischen Spektrum sein. Um diese zu gewinnen, genügt nicht nur die Urheberschaft großer Teile der Opposition für die Grundentscheidungen zum Afghanistaneinsatz. Es bedarf starker quasi meta-politischer Argumente, um die Fortsetzung dieser Politik unter veränderten Rahmenbedingungen zu rechtfertigen. Eine qualifizierte ethische öffentliche Debatte könnte dazu beitragen.
Dazu bemerkte Bischof Mixa 2001: „Ethische Positionen und Optionen sind ein Faktor, der dazu beiträgt, dass politische Handlungen öffentliche Akzeptanz finden. So werden Moral und Ethik, zumal in der öffentlichen Repräsentanz, u. a. durch die großen Kirchen, zum Gegenstand bzw. Faktor der Politik. Sie werden es - wie jüngste Erfahrungen zeigen - vor allem dann, wenn rechtliche oder reine Verfahrens-Legitimationen zur Lösung politischer Streitfragen offensichtlich nicht ausreichen.“ Wenn die Kirchen dabei erfolgreich sein wollen, müssen sie sich aber auch ihrer eigenen bisherigen affirmativen wie kritischen Begleitung der Afghanistan-Politik Deutschland und es NATO-Bündnisses selbstkritisch erinnern. Dazu Mixa : „Der einzelne - weder der verantwortliche Politiker noch der handelnde Soldat - darf (sc. nicht) für die Moralität militärischer Gewaltanwendung isoliert und quasi “privat” in Haft genommen werden. Vorrangig ist der öffentliche, politische Prozess. Und hier, so meine ich, stellen sich aus ethischer Perspektive eine Reihe von Fragen als Lehren (erg: aus der jüngsten Geschichte der Bundeswehr). Ich möchte nur einige nennen:
- In welcher Weise haben die politischen Parteien, sowohl die Regierungsparteien wie die in der Opposition, den entscheidenden Beschluss des Deutschen Bundestages vorbereitet und auch öffentlich begründet? - In welcher Weise sind die Medien, vor allem das Fernsehen, ihrer Aufgabe der öffentlichen Information und kritischen Begleitung des Regierungshandelns nachgekommen? … - In welcher Form und mit welchen Argumenten haben die maßgeblichen Vertreter der Völkerrechtswissenschaft, national und international, die Frage einer zureichenden Mandatierung eines Streitkräfteeinsatzes zu der durchgeführten, als humanitäre Intervention gekennzeichneten Maßnahme im Kontext des politischen Entscheidungsprozesses öffentlich thematisiert? - Welche Beiträge haben die großen gesellschaftlichen Organisationen zur notwendigen Politikbegleitung in den Monaten der Krise geliefert? Gab es nicht ein mehr oder weniger geheimes Einverständnis, dass - wie Jamie Shea (der NATO-Sprecher während des Kosovo-Konflikt) es nannte - “die politischen Führer nun die entscheidende Rolle für die öffentliche Meinung spielten” - und nur sie?“
Und schließlich: „Haben wir Bischöfe, haben die Institutionen unserer Kirche, die sich mit Fragen der Sicherheitspolitik und der Verteidigung befassen, in dem Zeitraum, in dem die Weichen für die künftigen Entscheidungen gestellt wurden, die ihnen zukommenden Aufgaben zur öffentlichen Stärkung des “moral point of view” wahrgenommen? Ich muss als höchster katholischer Militärseelsorger diese Frage stellen, um die Last der Kritik, auch mancher Unterstellungen, nicht einseitig verantwortlich handelnden Politikern oder den Soldaten und Soldatinnen unserer Bundeswehr aufbürden zu lassen“. Wer wie der Katholische Militärbischof – zu Recht – auf die fortlaufende ethische Überprüfungsnotwendigkeit grundlegender Entscheidungen zum militärischen Einsatz besteht, muss auch sich selbst kritisch befragen (lassen), wie bisher die selbstgestellte Aufgabe ethischer Begleitung tatsächlich wahrgenommen wurde. Dazu gehört auf jeden Fall eine hinreichende Analyse tatbestandsmäßiger Voraussetzungen einer jeden Anwendung ethischer Kriterien und Normen. Ihre Anwendung selbst ist – katholischerseits – auch nicht Sache des kirchlichen Amtes. Politische Schlussfolgerungen zu ziehen, gehört in den Raum politischer Öffentlichkeit und letztlich in den der zuständigen Institutionen. Sie sind damit nicht nur oder vorrangig Sache „der Politiker“, sondern nicht weniger – vorab- der Medien, der Wissenschaft, betroffener Organisationen, d.h. der gesamten „Bürgergesellschaft“.(Wie die Streitkräfte selbst ihre Rolle dabei sehen, ist ein eigenes Thema). Werturteile politischer und militärischer Provenienz zu fällen sowie daraus sich ergebende Handlungsforderungen zu formulieren, sind keine geistliche Aufgabe – und auch nur sehr bedingt die von Lehrern der Sozialethik. Entsprechenden, z.T. scharfen Reaktionen aus dem politischen Raum ist insofern die sachliche Berechtigung nicht abzusprechen. Damit stellt sich der Kirche – Bischöfen und ihren Beratern sowie den zuständigen (Laien-) Gremien - keine leichte Aufgabe. Dazu gehört zuerst die „Gewissenserforschung“ zur bisherigen Wahrnehmung des selbst gestellten Auftrages. Zum Einstieg hilfreich sind zwei Resümees kirchlichen Agierens aus katholischer und evangelischer Feder. Es kann nicht Sache der Kirchen mit ihrem Verkündigungs- und Lehrauftrag – jede nach ihrem Verständnis – sein, ihr öffentliches Reden an der tagesaktuellen öffentlichen Nachfrage zu orientieren. Grundsätze und (moralische) Normen erheben sich über den Tag hinaus; die Christen und ihre Kirchen haben die Aufgabe, sie im Bewusstsein der Gesellschaft zu erhalten. Schweigen signalisierte Zustimmung (Qui tacet, consentire videtur), politisierende Rede erzeugte Verstrickung. Beides aber liefe auf eine neue „Waffensegnung“ hinaus.
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26.9.2009 von dragonX6.
Als in dieser Woche vor der Bundestagswahl die katholischen deutschen Bischöfe in Fulda zu ihrer Vollversammlung zusammentraten, blieb ein Thema komplett außen vor: der Bundeswehreinsatz in Afghanistan. Die eindringlich ausgesprochenen Einladungen des Bundespräsidenten, des Wehrbeauftragten, der sich in besonderer Weise den Kirchen zugewandt hatte, auch des Militärbischofs und Augsburger Diözesanbischofs Walter Mixa und seines Militärgeneralvikars Walter Wakenhut, zu öffentlicher Debatte (und Würdigung) des Dienstes der Soldaten und Soldatinnen am Hindukusch, blieben auch hier unerhört. Das muss überraschen. Denn die Beziehung der Kirchen zur großkoalitionären Regierung ist besser als öffentlich wahrnehmbar. Außerdem hat der deutsche Episkopat den großen Schwenk von der Landesverteidigung der Vorwendezeit zum erweiterten Sicherheitsbegriff und der sich daraus ergebenden bewaffneten Menschenrechtspolitik im VN- und NATO-Rahmen durchaus mit vollzogen. Ja, man hätte sich in diesen Tagen sogar direkt auf wohlwollende Worte beziehen können, die Papst Benedikt XVI. am letzten Sonntag in Castel Gandolfo zum Dienst der in Kabul gefallenen italienischen Soldaten fand, „weil sie versuchen, Frieden und Entwicklung von Institutionen voran zu bringen“. Doch es blieb beim Schweigen.
Der im Vergleich zu früheren Jahrzehnten erheblich abgespeckte, für alle Bistümer textidentische traditionelle Wahlhirtenbrief widmete sich anderen Themen: der Finanz- und Wirtschaftskrise, die mit ethischen Maßstäben überwunden werden soll, der Bio-Ethik und der damit zusammenhängenden Forschung, dem Familienbegriff, den sozialen Sicherungssystemen, der Ausländer- und Migrationspolitik u.a.m. Und schließlich wird Dankbarkeit gegenüber den doch oft so missverstandenen oder missdeuteten Politikern angemahnt. Ein Warenkorb, für jeden etwas!
Da dürfte doch dem einen oder anderen Oberhirten der Verdacht gekommen sein, dass tiefere Gründe denn lästige Kirchensteuern hinter dem vom Konferenzvorsitzenden Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch ratlos beklagten weltanschaulichen Pluralismus stecken, der sich im letzten Jahr in einer um über 30% angestiegenen Welle der Kirchenaustritte Ausdruck verschaffte. Dem Glauben der Christen sind die „Inhalte“ abhanden gekommen. Es fehlen die „Sehnsuchtsfelder“, in denen sich Erde und Himmel, Realität und Hoffnung begegnen. Christliches Glauben meint, so Zollitsch, ein „Feststehen in dem, was man erhofft“ (Hebr 11,1). An solcher Zukunftsperspektive aber mangelt es.
Wir erinnern uns an die frühen 80er Jahre des letzten Jahrhunderts – der Mythos von 1968 hatte sich schon aufgelöst – als die Blockkonfrontation im deutschen Nachrüstungsbeschluss einen Höhepunkt erreichte. Die pazifistische Option eroberte Hearts and Minds der Massen, die Politik (und die Soldaten der Bundeswehr) gerieten unter Druck. Der viel beachtete, weit über Kirchenmauern hinaus diskutierte Beitrag der katholischen Bischöfe der Bundesrepublik erhielt den Titel: „Gerechtigkeit schafft Frieden“(1983). Es war eine Zeitansage, die über den Zeitgeist hinauswies. Über alle Abwägungen ethischer Aspekte zu einer möglichen Akzeptanz nuklearer Abschreckung hinaus stand eine Botschaft im Mittelpunkt: die Hoffnung auf Frieden, einschließlich des Preises, den man dafür entrichten muss.
Nur wer Position in den Sehnsuchtsfeldern der Menschen bezieht und für sie eintritt, konsequent und dialogbereit, findet Zustimmung und Unterstützung. „Die Kirche“, gerade auch die Träger kirchlicher Ämter, muss sich daran erinnern, was ihre Aufgabe ist. Das führt unausweichlich zu Konflikten – in den eigenen Reihen, mit der „Öffentlichkeit“, auch der Ökumene, und den politischen Kräften. Das ist der Preis ethischer Wahrheitsansprüche, die Anerkennung, zumindest aber Respekt finden wollen.
Mit dem realen militärischen Kampfeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan findet eine Nagelprobe auch auf die Ernsthaftigkeit ethischer Grundlagen statt, die bis in Dienstvorschriften der Streitkräfte reklamiert werden. Beide Kirchen sind – bisher verbal – in Mithaftung eingetreten. Stichwörter können sein: „ultima ratio“ des Gewalteinsatzes, „ius ad bellum“, Güterabwägungen in der Kampfführung, von der Proportionalität des Mitteleinsatzes bis hin zum Schutz der Nichtkombattanten und das eigene Bild des Gegners. Natürlich sind individuelle konkrete Entscheidungen immer Gewissenssache der handelnden Personen. Aber es ist hilfreich, wenn man sich öffentlich über sittliche Maßstäbe verständigen kann, die zu Haltepunkten für Politiker und Soldaten, Medien und „Öffentlichkeit“ werden. Es braucht eine Mauer von Recht und Gerechtigkeit, die die wechselseitige Achtung selbst im Kriege wahren hilft. Gerade der Soldat muss sich darauf verlassen können, dass er auf solchen Grundlagen Respekt und Anerkennung in der Heimat, bei Kameraden verbündeter Staaten – ja, vielleicht sogar beim Gegner findet.
Kirchenleute, auch Bischöfe, tun sich wohl leichter, Fragen des Friedens in der Vervollkommnung sozialer Gerechtigkeit, in Strategien des Gewaltverzichts, in der Gewaltprävention und der Versöhnungsarbeit: kurz, in Gerechtigkeit und Liebe zu suchen. Das ist weithin unbestritten, zumindest deklaratorisch. Jetzt geht es aber auch, nicht nur, um die Rechtfertigung des Gewaltmitteleinsatzes, mit all seiner Härte, ja auch Blindheit und Grausamkeit.
Da ist aber das Wegschauen die erste Devise in diesem unserem Land. Werden die Bilder wie die vom Kundus-Vorfall unabweisbar, setzt umgehend eine lamentatio maior ein, quasi ein run auf die pazifistische Unschuld bekennender Friedens-Lämmer, hinter der man sich zu verstecken sucht. Das ist bitter, zumal für die Kämpfer mit den Farben schwarz-rot-gold. Gerade die Kirchen, die seit Jahrzehnten so gern vom „großen“ Frieden – seiner göttlichen Dignität und „größeren Gerechtigkeit“ – sprechen, sollten dazu stehen, dass der von ihnen seit Jahrzehnten so gern klein geredete „gerechte Krieg“ jetzt zu führen ist. Oder etwa nicht?
Vielleicht hat die plötzlich einsetzende Rückzugsdiskussion in der Politik ein moralisches Pendant im längst unüberhörbaren Schweigen der Kirche, welchen Frieden denn deutsche Soldaten in Afghanistan zu verteidigen beauftragt seien. Es hat den Anschein, dass in gewisser Seelenverwandtschaft so, wie die Politik die Rede vom Krieg fürchtet, die Kirchenoberen vom (bewaffneten) Frieden schweigen. Hier aber tun sich, vielleicht noch im Geheimen, für zahlreiche Menschen, gleich wie säkularisiert sie auch sein mögen, Sinnfragen auf, die weder mit Tapferkeitsauszeichnungen und Ehrenmalen noch mit frommer Friedensrede und getreuer Militärseelsorge beantwortet werden können. Wenn die Kirche weiterhin so beredt stumm bleibt, leistet sie den effektivsten Beitrag zur Selbst-Säkularisierung, der sich gegenwärtig vorstellen lässt.
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8.10.2007 von dragonX6.
Deutschland braucht Afrika, Afrika braucht Deutschland – und Europa, versteht sich. Mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr veröffentlichte das Auswärtige Amt ein weiterentwickeltes Afrika-Konzept. Mit eindeutigen Schwerpunkten.Nur die Deutsche Bundeswehr sucht man hier vergebens, die gerade aus dem „Herzen der Finsternis“, dem Kongo, strahlend heimgekehrt war – und erfolgreich, versteht sich: „Der Einsatz im Kongo war notwendig, weil Europa ein besonderes Interesse an einer friedlichen Entwicklung in diesem Land hat. Die Lage im Kongo strahlt aus auf seine Nachbarländer. Eine Stabilisierung dieses jungen Staates hat eine positive Wirkung auf die ganze Region. Auch mit Blick auf die Migration in Richtung Deutschland und Europa sind wir an einer friedlichen und demokratischen Entwicklung im Kongo und in ganz Afrika interessiert. In diesem Sinne kann Europa stolz auf die Leistung der EUFOR-Truppe in den vergangenen vier Monaten sein. Dies ist ein gutes und vorbildliches Beispiel für eine erfolgreiche Friedensmission Europas.
Unsere Soldatinnen und Soldaten haben einen großen Anteil an diesem Erfolg. Sie haben die Herausforderungen des Einsatzes in Afrika mit Bravour bestanden. Ich bin sehr froh, dass nun alle wohlbehalten zurückkehren können. Vor allem haben wir Wort gehalten: Bis Weihnachten sind alle, die im Kongo-Einsatz waren, wieder bei ihren Familien in Deutschland.“ So Minister Jung. Wer erinnert sich noch an den „Probelauf“ unter dem Namen ARTEMIS in Bunia/Kongo, Sommer 2003, den Verteidigungsminister Peter Struck so ankündigte:Struck: Es ist bedeutsam, weil zum ersten Mal die Europäische Union auf Antrag der Vereinten Nationen eigenständig ein Mandat wahrnimmt. Wir haben noch ein anderes Mandat in Mazedonien, das ist allerdings ein eher unkompliziertes Mandat. Dieses im Kongo ist schwierig für die französischen Freunde. Aber wenn man den europäischen Pfeiler der NATO stärken will, so, wie wir das wollen, dann muss man bereit sein, auch Verantwortung zu übernehmen, wenn die Vereinten Nationen uns darum bitten.Frage: Wir besetzen nur eine Stadt, können dort eventuell Sicherheit schaffen, aber wenn im Umland das Morden weitergeht, das wäre ein katastrophales Zeichen.Struck: Das wäre ein schlimmes Zeichen. Wir hoffen nicht, dass es dazu kommt. Dieses Mandat ist auch nur bis Ende August begrenzt, aber niemand kann voraussagen, wie sich die Situation in Bunia und Umgebung entwickelt. Es kann durchaus sein, dass irgendwann der Generalsekretär der Vereinten Nationen Frankreich und andere Nationen, also Europa, auch darum bittet, dieses Mandat auszuweiten. Das wäre eine neue Situation, in der wir auch neu entscheiden müssten.“Diese Entscheidung war dann allerdings erst drei Jahre später fällig. Jetzt ging es um Schutz von Wahlen im selben Land; wiederum hatte die Französische Republik, mit belgischer Unterstützung, die Initiative ergriffen. BM Jung im Mai 2006:„Der Einsatz im Kongo ist notwendig, weil wir als Europäer und als Deutsche eine besondere Verantwortung und ein nachhaltiges Interesse an einer friedlichen Entwicklung in diesem Land haben. Die Lage im Kongo strahlt aus auf seine Nachbarländer. Eine Stabilisierung dieses jungen Staates, ein Ende der Auseinandersetzungen, bei denen bisher fast vier Millionen Menschen ums Leben gekommen sind, kann auch die unruhige Region befrieden.
Eine stabile, friedliche und demokratische Entwicklung im Kongo ist auch mit Blick auf das Thema Migration für uns in Deutschland von großer Wichtigkeit. Deshalb bin ich dankbar, dass wir uns in Europa gemeinsam einsetzen.“Bevor der Bundestag mit großer Mehrheit ein Mandat erteilte, hieß es aus den Reihen des Koalitionspartners am 1. Juni:„Für die Bundeswehr hat es eine besondere Bedeutung, dass der Bundestag dem Einsatz mit großer Mehrheit zustimmt”, betonte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Walter Kolbow vor der Abstimmung. Es entspräche dem Grundsatz der europäischen Sicherheitsstrategie, Probleme vor Ort zu bekämpfen, “bevor sie zu uns kommen”. Die breite Zustimmung ist ein Zeichen des Vertrauens in die deutschen Kräfte.“ Ende gut, alles gut! Nur was ist im Kongo gut? Hartwig Fischer MdB, Afrika-Spezialist seiner Fraktion (CDU/CSU), äußert sich im Mai 2007 vorsichtig optimistisch. Vielleicht sogar, bei Nachfrage, noch etwas vorsichtiger.Ein fachkundiger Kongolese kann ihm darin offensichtlich nicht folgen. Die Menschen sind enttäuscht und wütend, meint er. Es lohnt sich, die täglichen Berichte aus dem Land schlicht hintereinander zu lesen. Ein Beispiel aus diesen Tagen: „Die Monuc hat die illegale Verhaftung von 3 Militärstaatsanwälten der Garnison Kisangani (Orientale) am 30.9. und 1.10. aufs schärfste verurteilt. Die Staatsanwälte wurden auf Befehl des Armeekommandanten der Region in ihren Häusern verhaftet, gefesselt und vor Mitgliedern ihrer Familien geschlagen. Einer der drei konnte sich befreien und flüchten. Die anderen wurden beinahe nackt in die Kaserne gebracht und in der Nacht schwer mißhandelt. Die Monuc, die die Opfer am 1. Okotber im Krankenhaus besuchen konnte, stellte Spuren schwerer Mißhandlung fest. General Kifwa, der Kommandant der 9. Militärzone, wirft den Staatsanwälten vor, Soldaten zur Regelung einer zivilen Angelegenheit benutzt zu haben sowie Mangel an Respekt ihm gegenüber. (afp)“ Auch die deutsche Presse berichtet von neuen schweren Kämpfen im Ost-Kongo und hunderttausendfacher Flucht. Die Kanzlerin reist nach Afrika. Fünf Tage. Man halte Wort gegenüber Afrika, wird verlautbart. Die Reiseroute führt weit um den Kongo herum.
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25.3.2007 von dragonX6.
Die Nomenklatur deutscher Sicherheitspolitik kennt den Einsatz der Bundeswehr im Frieden, im Ausland, wie etwa in Afghanistan.„Geopolitisch“ nicht weit entfernt entfaltet sich, wie Pressestimmen berichten, ein neuer Krisenherd. Schon am 31. Januar sprach der Guardian von europäischer Regierungsangst vor militärischen Aktionen gegen den Iran). Andernorts spekuliert man nicht nur von erheblichen Truppenbewegungen maritimer Verbände, sondern auch über die politische Unmöglichkeit eines weiteren „Waffenganges“ in der Region . Times-Online lässt ihre Leser zudem am 25. Februar wissen, dass eine Reihe von US-Generalen für den Fall einer militärischen Aktion gegen Iran mit Rücktritt drohen Der Iran selbst lässt von abschreckenden Raketenmanövern wissen. Rechtzeitig zur heutigen Beratung von VN-Sanktionen gegen den Irak kommt aus Russland genauere Kunde: Freitag, 6. April 2007, 4 Uhr morgens: Angriff auf IranDie Militäraktion der USA gegen Iran wird in der ersten Aprilwoche, knapp vor dem diesjährigen Ostern, wahrscheinlich schon am Freitag, dem 6. April, stattfinden, der in den moslemischen Ländern ein arbeitsfreier Tag ist, schreibt die russische Wochenzeitung “Argumenty Nedeli” unter Berufung auf russische Militärexperten.
Die Attacke solle 12 Stunden lang, von vier Uhr morgens bis 16 Uhr (Ortszeit), dauern. Bei der Operation, die die Kodebezeichnung “Bite” (Biss) bekommen hat, werden rund 20 Objekte angegriffen, u. a. Urananreicherungszentrifugen sowie Forschungszentren und -labors, so das Blatt. Der erste Reaktorblock in Bushehr, an dem russische Fachleute bauen, solle dabei verschont bleiben. Es sollen das Luftabwehrsystem bekämpft, mehrere iranische Kriegsschiffe im Persischen Golf versenkt und die wichtigsten Führungsstellen der iranischen Streitkräfte vernichtet werden.
Die Schläge sollen u. a. von der im Indischen Ozean gelegenen Insel Diego Garcia aus geführt werden: Von dort sollen B-52-Bombenflugzeuge mit Flügelraketen starten. Darüber hinaus sollen sich die Fliegerkräfte von den Flugzeugträgern an dem Angriff beteiligen, die sich derzeit im Persischen Golf befinden bzw. zur im Mittelmeer stationierten 6. US-Flotte gehören. Weitere Flügelraketen sollen von U-Booten abgeschossen werden, die im Stillen Ozean und vor der Küste der Arabischen Halbinsel kreuzen. MOSKAU, 21. März (RIA Novosti). Das Pentagon plant einem russischen General zufolge demnächst einen massiven Luftangriff auf die militärische Infrastruktur des Irans. “Ich habe keine Zweifel, dass es eine Operation, genauer gesagt, eine gewaltsame Aktion gegen den Iran geben wird”, sagte der Vizepräsident der Akademie für geopolitische Wissenschaften, Generaloberst Leonid Iwaschow in einem RIA-Novosti-Interview. Damit kommentierte er die Meldungen einiger Medien, dass das Pentagon eine militärische Operation gegen den Iran mit Codenamen “Bite” (”Biss”) vorbereite. Royal Navy-Soldaten haben angeblich wischenzeitlich gestanden, dass sie Grenzverletzer waren. Sie sind jetzt in Teheran; das weckt Erinnerungen. Andernorts herrscht Normalität. Die Pressestelle der US-Air Force berichtet nicht ohne Stolz vom intensiven Einsatz in Afghanistan. Nur der FOCUS fällt aus dem Rahmen und stellt den Bw-Erfolg im Kongo angesichts neuer Kämpfe in Kinshasa infrage. Typisch deutsch!. Pardon: Diese Botschaft stammt ja vom Vorsitzenden des Bundeswehr-Verbandes. Er hat es ja eigentlich schon immer gewusst! Na also: Wir sind wieder mitten im Frieden! (Und die EU wird hier in der Hauptstadt 50.)
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