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18.3.2011 von dragonX6.

Zum 98. Geburtstag des neudeutschen Bundesbruders W.M.sei nachgetragen, was dem Verursacher der „Damnatio memoriae“, dem seinerzeitigen Verteidigungsminister Peter Struck, in seinen Erinnerungen zur Causa Mölders erwähnenswert schien:
„Dass sich falsch verstandenes Traditionsverständnis in der Bundeswehr, vor allem in ihrem Umfeld, zu einem Problem auswachsen konnte, bekam ich wenige Monate später zu spüren. Vom Bundestagspräsidenten
war das Verteidigungsministerium schon des Öfteren aufgefordert worden, endlich einen Bundestagsbeschluss zur Namensgebung von Kasernen und Bundeswehreinrichtungen aus den Neunziger]ahren umzusetzen. Darin hatte das Parlament anlässlich des 50. Jahrestages der Zerstörung der spanischen Stadt Guernica durch Hitlers Truppen mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen von der Bundeswehr verlangt, Benennungen nach ehemaligen Angehörigen der »Legion Condor« aufzuheben. Der Fliegereinheit der Wehrmacht hatte sich 1937 mit der grausamen Bombardierung von Guernica während des Spanischen Bürgerkriegs ein schreckliches Denkmal gesetzt. Dieser Eliteeinheit der Luftwaffe gehörte auch der bei der Luftwaffe immer noch als Legende verehrte Oberst Werner Mölders an.
Der Bundestagsbeschluss sah die Umbenennung einiger Kasernen und Einrichtungen vor, die den Namen Mölders trugen. Vor allem die des Traditions-Jagdgeschwaders »Mölders« erregte Aufsehen. Ich wusste, dass diese Entscheidung uns Ärger bereiten würde. Der Name Mölders war in der fünfzigjährigen Geschichte der Bundeswehr bei der Luftwaffe positiv besetzt. Die Anhänger des Wehrmachtfliegers konnten nachweisen, dass Mölders selbst an der Bombardierung von Guernica gar nicht beteiligt gewesen war. Das Militärgeschichtliche Forschungsamt konnte umgekehrt belegen, dass die Luftwaffenlegende im Rahmen der »Legion Condor« sehr wohl an anderen umstrittenen Bombardierungen beteiligt gewesen war.
Noch Wochen und Monate nach meiner Entscheidung wurde ich mit Protestbriefen und -mails überschüttet. Nicht immer waren es qualifizierte Meinungsbeiträge. Viele waren dumpf reaktionär, manche arteten in wildeste Beschimpfungen aus. Wohlgemerkt, diese Art der Kritik kam nicht aus der Bundeswehr selbst, wohl aber aus ihrem Umfeld, von ehemaligen Offizieren und vor allem aus der Mölders-Vereinigung, einem Traditionsverein zur Erinnerung an den Wehrmacht-Oberst. Kaum ein öffentlicher Termin in der Folgezeit, bei dem ich nicht von einem dieser Traditionalisten angesprochen und aufgefordert wurde, die Entscheidung rückgängig zu machen. Das bestärkte mich nur darin, bei meiner Haltung zu bleiben und das Anliegen des Bundestages als rechtmäßig zu verteidigen. Abgesehen davon war ich selbst der Meinung, dass es an der Zeit war, umstrittene Traditionslinien, die sich aus der Wehrmacht bis in die Bundeswehr gezogen hatten, zu kappen.
Peter Struck: So läuft das. Politik mit Ecken und Kanten, Berlin: Propyläen 2010, S. 121-122
Das bedarf keines weiteren Kommentars. Apropos: Vom Nachfolger Strucks hat wohl niemand – aus bekannten Gründen - eine Wiederherstellung der Ehre von Werner Mölders erwartet. Vielsagend scheint hingegen die Tatsache zu sein, dass auch der spätere BMVg von (katholischem) Adel sich zu keiner Korrektur bewegen ließ; auch sind Initiativen seines Parteifreundes und immer noch im Amt befindlichen Parl. Staatssekretärs, trotz anderslautender Ankündigungen, nicht bekannt geworden.
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1.3.2011 von dragonX6.
Menschen sollten an den Maßstäben gemessen werden, zu denen sie sich (öffentlich) bekennen. Wer die Werte nationaler christlicher Tradition und Kultur beschwört, liefert damit klare Bezugspunkte:
„Ethik und „Ehre“
Doch auf zu Ehrendes darf man auch stolz sein; das liegt in der Natur der Sache. Militärbischof Dutzmanns Zitat aus 1 Samuel 16, 7 hilft hier weiter: „Ein Mensch sieht, was vor Augen ist, der HERR aber sieht das Herz an.“ Die christliche Tradition lehrt: „Unter Ehre im subjektiven Sinne versteht man die sittliche Würde einer Person (honor, dignitas). Objektiv betrachtet ist die Ehre des Menschen die der persönlichen Würde und Tüchtigkeit entsprechende äußere Achtungsbezeugung seitens anderer…“ (Prof. Dr. Anton Koch, Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg 1907, S. 283). Öffentliche Ehrung setzt demnach persönliche Würde und die sie bestimmende sittliche Integrität voraus. Der Stolz darauf a fortiori.
Ehrung setzt persönliche Ehre, d.h. die sittlich bestimmte Persönlichkeit, die sich an ihrem Gewissen orientiert, voraus. Die deutschen Streitkräfte sind, wenn ihre Angehörigen – sei es als Überlebende oder Gefallene – des ehrenden Gedenkens der deutschen Gesellschaft teilhaftig werden sollen, darauf verwiesen, Maßstäbe auch für das Kampfgeschehen zu finden und zu verwirklichen. Es geht uns hier nicht um ein moralisches Urteil über konkrete Personen, sondern um Maßstäbe des Handelns. Regierung und Parlament sitzen, was die Ehre betrifft, im selben Boot wie die Streitkräfte. Die Politik ist an diese Grundsätze auch deshalb gebunden, weil sie öffentliche Unterstützung für ihre Entscheidungen zum Streitkräfteeinsatz nur unter ihrer Beachtung finden kann. Die erste Aufgabe, der sich die Auftraggeber der Soldaten stellen müssen, besteht in der Schaffung von umfassender Rechtsklarheit über die Rahmenbedingungen des militärischen Handelns im afghanischen Einsatzgebiet.“
http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/
Am 20. Juli 2009 führte der damalige Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg an der Gedenkstätte Plötzensee aus:
„Tatsächliche Vorbilder für verantwortungsvolles Handeln entspringen jedoch nicht der Erkenntnis von Übermenschlichkeit, sondern im Ergebnis ist es gerade das Menschliche, was die Taten groß, auch heldenhaft erscheinen lässt.“
In summa:
„Das Geschriebene lautet aber: Mene mene tekel u-parsin. Diese Worte bedeuten: Mene: Gezählt hat Gott die Tage deiner Herrschaft und macht ihr ein Ende. Tekel: Gewogen wurdest du auf der Waage und zu leicht befunden.“ (Dan 5,25-27)
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2.2.2011 von dragonX6.
Kein rechtlicher Rat mehr für den Verteidigungsminister? Man wollte sich die Augen reiben bei dem so übertitelten Beitrag von Reinhard Müller in der FAZ. Er tut so, als sei die Frage nach dem Fortbestand einer eigenen Rechtsabteilung im BMVg eine „rein“ organisatorische oder haushalterische Angelegenheit. Er hätte es besser wissen können. Etwa wenn er die Breitseiten zur Kenntnis genommen hätte, die die ZEIT unmittelbar nach der Veröffentlichung des 114-Seiten-Berichts der Weise-Kommission abgefeuert hatte: „Einsatz“-Konzentration-Flexibilität, Effizienz – versus Bürokratismus, Verantwortungsdiffusion und Erfolgs-Unfähigkeit. Es war klar, dass die zivilen Abteilungen des Hauses bei dieser Analyse schlecht weg kommen mussten.
Müller – und mit ihm manche Angehörige des BMVg – machen es sich mit dem Hinweis wohl doch sehr einfach, jede Abteilung verteidige das eigene Dasein zäh. Dieser Satz ist so allgemein wie im Detail falsch. Wenn sich Militärs und Zivile wechselseitig vorwerfen, der jeweils andere sei ineffizient und bürokratisch bzw. wolle eine Militarisierung der Führung des BMVg, so haben vielleicht beide Seiten recht – allerdings anders, als es auf den ersten Blick scheint.
Es geht letztlich, wie es der FAZ-Kollege Müllers Rainer Blasius im März 2006 treffend formuliert hat, um „zivilen Geist gegen grasende Generäle“. Dieser Geist hatte in der Geschichte der Bundeswehr vor allem einen Namen: Ernst Wirmer, Bruder eines bekannten zivilen Widerständlers, dem er in Geist und Charakter ähnlich war. Ernst Wirmer – der Vater des Art. 87b GG – wollte die Eigenständigkeit einer zivilen Verwaltung in der Bundeswehr. Der nächstliegende Grund war: Das Intendantur-System der Wehrmacht hatte sich als oft ineffizient und vor allem hilflos gegenüber unsinnigen militärischen Vorgaben („per Befehl“) erwiesen. Doch Wirmer wollte mehr als nur eine Reparatur der alten Strukturen. Das Zivile sollte in der neuen Bundeswehr zu einem Machtfaktor werden. Zum zivilen Bereich kamen dann auch die Rechtspflege und die Militärseelsorge. Sie wurden dadurch einem zu starken Übergewicht des Militärischen entzogen. Wirmer sprach schließlich das als Grund seines Konzeptes aus, was die Militärs schon immer vermutet hatten. Die so verstandene Verwaltung war natürlich nicht nur einfachhin „Entlastung“, sondern auch Konkurrenz und Kontrolle des Militärischen.
Am Beispiel der Militärseelsorge lässt sich dieser Ansatz gut exemplifizieren. Sie besteht organisatorisch und praktisch eben nicht darin, entsprechend qualifiziertes Personal (Geistliche und Hilfspersonal) zu requirieren und dann zur Wahrnehmung der Aufgaben in die Truppe und diverse Dienststellen zu schleusen. Diese Aufgaben legt, nach diesem Verständnis, der militärische Planer bzw. der örtliche militärische Vorgesetzte fest (Unterrichtender in Ethik/Innerer Führung, Betreuung und Fürsorge, psycho-soziales Netzwerk, im Krieg: Gräberofffizier u.a.m.) und, auch noch, Gottesdienste– so kannten die Soldaten der Wehrmacht den Pfarrer.
Für Wirmer, den Demokraten und Katholiken, musste im Sinne einer Vier-Säulen-Theorie (Streitkräfte-Wehrverwaltung-Rechtspflege-Militärseelsorge) die Seelsorge als kirchlicher Dienst in den Streitkräften nicht nur auf den bekannten völkervertragsrechtlichen (Konkordat/Statuten) bzw. staatskirchenrechtlichen Grundlagen (Militärseelsorgevertrag) aufruhen, sondern in einem exklusiven und durchgängigen kirchlichen „Führungsstrang“ umgesetzt werden.
In der Wehrmacht waren die Feldbischöfe und ihre Generalvikare dem Leiter der „Gruppe Seelsorge“ (einem Oberst) im Allgemeinen Heeresamt (AHA) unterstellt – faktisch also reine Befehlsempfänger von Weisungen, die „von oben“ kamen.
Das Referat VR I 4 – seit der Abtrennung der Verwaltungsabteilung als R I 4 bei der Rechtsabteilung verblieben – hatte im neuen Bundesministerium für Verteidigung als erste und gewichtigste Aufgabe die „Angelegenheiten des Staat-Kirchen-Verhältnisses“. Im immer multireligiöser werdenden gesellschaftlichen Umfeld bleibt das sicher eine an Bedeutung zunehmende und komplexer werdende Aufgabe. Denn die durch das Grundgesetz vorgegebene und auch faktische Rückbindung der Militärseelsorge an die jeweilige Kirche bzw. Religions- oder auch weltanschauliche Gemeinschaft kann nur durch Verhandlung und Vertrag zustande kommen; die Bundeswehr oder überhaupt der Staat sind nicht der „Herr des Verfahrens“. Die Leitung eines solchen Referates durch einen Offizier verbietet sich wohl offensichtlich.

Eine hochrangige „Aufhängung“ des Referates scheint unverzichtbar. Das gilt um so mehr, wenn auch militärische Aspekte einen qualifizierten Kontakt zu Religionsgemeinschaften im In- und Ausland sinnvoll erscheinen lassen. Dasselbe gilt für Gespräche mit kirchlich orientierten NGO´s. Rein militärische Versuche auf diesen beiden Gebieten fehlen bzw. sind bisher wohl nicht sehr erfolgreich verlaufen.
Weitere Aufgaben des Referates („Militärseelsorge“, Organisation, Personal, Haushalt) könnten natürlich intern anders zugeordnet werden, auch in Form von Delegation an die „Kirchenämter“. Das Säulen-Prinzip verlangt dabei aber ein gewisses Maß an Eigenständigkeit des Bereiches Militärseelsorge, auch organisatorisch. Die Integration militärischen Personals für entsprechende Aufgaben wäre ebenfalls vorstellbar. Im Kern aber verlangt die „Natur der Sache“ sprich ministeriellen Aufgaben dieses Referates vor allem „zivilen Geist“. Religion kann weder nach innen noch nach außen befohlen werden.
Die flapsige Bemerkung Müllers „nicht unbedingt zuständig“ lenkt also durchaus von realen Fragestellungen ab, die Gewicht haben und behalten. Der Traum von einem „lean management“ und umfassender Effektivierung der gesamten Bundeswehr im Dienste des Streitkräfteeinsatzes setzt zu kurz an.
Übrigens auch im Interesse der Streitkräfte und des einzelnen Soldaten. So muss die Rechtsberatung fachlich qualifiziert, unabhängig und effektiv arbeiten – sie muss damit das genaue Gegenteil einer quasi „Adjudantur für Rechtsfragen“ sein. Von Müller angeführte Beispiele solcher Leistungen, etwa das lange Ringen um die völkerrechtliche Qualifizierung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan oder das lange Verfahren um den in den Kunduz-Vorfall verwickelten Heeres-Oberst werden durchaus kontrovers beurteilt – vor allem außerhalb der Bundeswehr. Einer „Armee in der Demokratie“ ist das wenig hilfreich.
Aber wie schließt unser FAZ-Autor? „Militärjuristen sind … nicht notwendig Bedenkenträger, sondern fragen auch: Lässt sich ein Ziel nicht auch auf rechtlichem Weg erreichen?“ Wenn das Wirklichkeit wäre oder würde: Ernst Wirmer könnte froh sein, es nicht mehr zu erleben.

Ernst Wirmer (3.v.l.) war vor seinem Eintritt in das “Amt Blank” Pers. Referent Konrad Adenauers.
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31.1.2011 von dragonX6.
Der Geist der „Bonner Republik“ lebte von Männern wie den Gebrüdern Wirmer. Die Neu-Berliner Republik hat den Namen, trotz Gedenkschild, längst vergessen. Das neue Berlin will insofern wohl auch kaum daran erinnert werden, als es mit den Antifa-mäßig aufpolierten Legenden der NS-Haupstadt-Epoche schwer zusammenpasst, dass Berliner Bürger von außerhalb zum Kern des tatsächlichen Widerstandes gehören.
Beide Brüder – aus Westfalen stammend, katholisch, korporiert (KV) – wurden Juristen. Dabei schien der ältere, Josef, mehr Glück zu haben.

Zu jung, um dem Ersten Weltkrieg ausgeliefert zu werden, alt genug, um die berufliche Karriere rechtzeitig vor der „Machtergreifung“ begonnen zu haben. Kein Klerikaler, kein (Krypto-) Monarchist. Josef Wirmer gehörte zu denen, die sich zu Weimar bekannten und darum ein Zusammengehen von (katholischem) Zentrum und Sozialdemokratie forderten und unterstützten. Er wusste, wie Politik „geht“. Und er ließ sich den Blick nicht trüben, was den NS anbelangt – ganz im Gegensatz zu den politischen Prälaten und nicht wenigen Bischöfen, vielleicht ein Stück weit auch der Vatikan. Josef war darum schnell der „Rote Wirmer“.
Wirmer muss klug, geschickt und unprätentiös gewesen sein, sonst hätte er seine zentrale Rolle zwischen Goerdeler und den Gewerkschaften nicht bis zum 20. Juli so effektiv spielen können. Er war – natürlich – prinzipienfest und mutig. Im Gegensatz zu manchem Widerstandskämpfer von Stand und/oder in Uniform ließ er sich vom Preußentum seiner Gegenwart, mit dem sich auch die Nationalsozialisten zu tarnen suchten, nicht beeindrucken. Er war war Bürger, zivil,

im besten Sinne des Wortes. Wie kaum ein anderer widerstand er dem Satan, Roland Freisler, in´s Angesicht und starb wie ein Mann. Als gläubiger Katholik wusste er, dass vor dem Antlitz Gottes schmählicher Tod und völliges Scheitern nicht das letzte Wort haben. Nur solches Wissen will erlitten sein.
Der jüngere Bruder Ernst Wirmer wurde aus politischen Gründen nach dem Gr. Staatsexamen zu keiner jurristischen Laufbahn zugelassen. So rettete
er sich quasi mit Aushilfstätigkeiten über die NS-Zeit, incl. als Leutnant der Kraftfahrtruppe. Nach der Verhaftung des Bruders in Sippenhaft genommen, lernte er die dort ebenfalls präsente Generalität durchweg von ihrer schlechtesten Seite kennen: Ignoranz und Arroganz waren ungebrochen. Wirmer sollte das nicht vergessen.
Ernst Wirmer wurde zum shooting star bürokratischer Karriere des westlichen Nachkriegsdeutschland. Als

ehemaliger persönlicher Referent Konrad Adenauers konnte er es sich leisten, in der zweiten Reihe zu stehen. Im Amt Blank war er der Mann des „Alten“ und wurde zur Verkörperung „zivilen Geistes gegen grasende Generäle“. Wirmer setzte als Vater des Art. 87b GG die Trennung von Streitkräften und Wehrverwaltung durch. Begründet mit der „Entlastung der Truppe“, gemeint und strategisch durchdekliniert als ziviler Gegenpol und Kontrollinstanz der militärischen Führung. Ernst Wirmer musste darum viele Feinde haben; seine Art des Umgangs mit Untergebenen (und Vorgsetzten) trug das Ihre dazu bei, dass ihm höchste Führungsebenen verschlossen blieben.
Als (noch) Weimarer Juristen glaubten die Gebrüder Wirmer an den preußischen Verwaltungsstaat, die Verklammerung von Verwaltung und Recht. So war denn auch die Bezeichnung der von Ernst Wirmer geleiteten Abteilung im Verteidigungsministerium. Sie stand für die neue Bundeswehr nicht weniger , wenn auch nicht in solch strahlendem Glanz, als das Konzept „Innerer Führung“ der Militärs. Diese Klammer ist organisatorisch längst aufgelöst; es hat den Anschein, dass die verbliebene Rechtsabteilung jetzt auf ein Justitiariat der Leitung reduziert wird. Die Berliner Republik wäre damit wieder im falschen Weimar angekommen.
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14.11.2010 von dragonX6.
Wenn nicht der schon im Vorfeld als „umstritten“ abqualifizierte Frankfurter Vortrag von Alfred Grosser gewesen wäre, wer hätte in diesem Jahr den 9. November noch als Gedenktag in Deutschland zur Kenntnis genommen? Er wirkt in der Rubrizistik ritualisierter „Erinnerungskultur“ ohnehin seltsam matt – zumal nach dem vorjährigen „runden Geburtstag“ des Mauerfalls und der erfolgreichen Etablierung des Auschwitz-Befreiungstages im Januar die Themen auszugehen drohen. Aber verwundern kann das nicht, wenn die geschichtlichen – nicht unbedingt historischen – Linien des deutschen Niedergangs, die sich im Datum des 9. November spiegeln, im öffentlichen Bewusstsein keine Rolle zu spielen scheinen.
Niedergang? Die Eckpunkte – die Novembertage 1918 und 1989 - gelten doch als Tage des Erfolges! Vor 21 Jahren wurde in einer gewaltlosen, friedlichen Revolution die Vereinigung zweier deutscher Staaten durch das deutsche Volk in der DDR erwirkt – ein Sieg demokratischer Kultur in Ost und West. So heißt es.
Was fehlt, ist der Blick auf die andere Seite der Barrikade. Was scheiterte eigentlich für die wenn auch reichlich müde gewordenen Kämpfer kommunistischer Kader und ihre soziale und intellektuelle Gefolgschaft in jener Novembernacht 1989? Auf was konnte und kann man – aus dieser Perspektive - nach der „DDR“ noch hoffen? Diese Frage hat das herrschende West-Establishment in seiner fraglosen Selbstgewissheit wohl noch nie interessiert.
Dasselbe gilt für das erste Datum der Novembertage. Zur Erinnerung: Noch im im August 1918 versprach die Oberste Heeresleitung, unter deren Diktatur Monarchie und politische Kräfte quasi erstarrt waren, einen opulenten Siegfrieden. Wie im Osten, so auch im Westen Sieg. Wenige Tage später forderten sie von Kaiser und Reichsregierung das Eingeständnis der Niederlage und die sofortige Kapitulation. Die Historiker haben hinreichend belegt, dass sich die Militärs in dieser Situation vor allem nach einem (innenpolitischen) Sündenbock umsahen, der die Niederlage verantworten sollte.
Kräfte des Hofes, der Reichstagsparteien – außer den späteren Kommunisten – und des Militärs versuchten in der Oktoberreform durch eine radikale Demokratisierung der 1871er Verfassung den Boden des gegebenen politischen Systems zu verbreitern und zu stabilisieren – aus welchen Motiven auch immer. Seit dem 3. Oktober 1918 hätte in Deutschland wieder Politik stattfinden können. Das absolute Versagen der „herrschenden“ Monarchen in Berlin und anderswo, die Zögerlichkeit der Parteiführer und das weitere Taktieren der OHL verhinderten es, dass der in der Stunde höchster Not gefundene Kompromiss wirklich akzeptiert und durchgesetzt wurde. Dem standen der politisch-militärische Feind, das Entente-Bündnis mit seinen maßlosen Kriegszielen, (dessen sezessionistische Gefolgsleute in Böhmen/Tschechei und Polen bereits Europakarten in Umlauf brachten, auf denen Deutschland bereits gelöscht war) und die deutschen Anhänger Lenins (USPD/Spartakus/KPD), die auf gewaltsame Revolution und Bürgerkrieg setzten, im Wege.
Mit der durch Reichskanzler Prinz Max von Baden eigenmächtig verfügten Abdankung des Kaisers und Königs und den Thronverzicht des Kronprinzen sowie die Übergabe des Reichskanzleramtes an Friedrich Ebert hatte dieser letzte politische Repräsentant des ancien regimes seine Pflicht erfüllt. Philipp Scheidemann rief – gegen den Willen Eberts - an jenem 9. November die Republik, Karl Liebknecht die kommunistische Revolution aus. Ebert zauderte. Der Kaiser war zuvor feige in´s Ausland geflohen.
An diesem Tage bereits wurden jenem Staat die Grundlagen entzogen, der Monate später als Weimarer Republik gegründet wurde. Auf der Basis des Oktober-Kompromisses hätte jene Institution die politische Verantwortung für Krieg und Niederlage übernehmen müssen, die sie formal zuvor in Anspruch genommen hatte: die Monarchie. Mit der radikalen Reduktion ihrer Machtbefugnisse, verbunden mit einem umfassenden personellen Austausch, hätte sie dem deutschen Staat jenen auch emotional wirksamen Rahmen geben können, den die in ihrem Kern eher konservative deutsche Gesellschaft damals (wie heute?) benötigte.

Prinz Wilhelm von Preußen (1906-1940) (1927; r. der älteste Enkel WilheIm II. (l.) und nächster Thronanwärter) fiel im Frankreichfeldzug. Nach seiner Beerdigung in Potsdam, an der 50000 Menschen teilgenommen hatten, verbot Hitler mit dem sog. Prinzenerlass die Kriegsteilnahme Angehöriger ehem. „regierender Häuser“. Im I. Weltkrieg hatten sie zwar zahlreich hohe militärische Stellungen innegehabt-aber nicht „frontnah“. Keiner verlor sein Leben.
Der im Winter 1918/19 von den Kommunisten eröffnete Bürgerkrieg machte das Weimarer „System“ schwach, oft hilflos, zumal die Linke durch die neue radikale Rechte, zwar nicht an intellektuellem Niveau, aber in Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft noch weit übertroffen wurde. Die Folgen sind bekannt.
Die Kommunisten setzten nach ihrer Niederlage im Kampf gegen den „Faschismus“ 1933 diesen Krieg fort: in Spanien, an den Fronten des Zweiten Weltkrieges und im Gefolge sowjetischer Panzer in ihrer „DDR“ – vorerst bis 1989/90. Dieselben konservativ-bürgerlich-liberalen Kräfte, die im Herbst 1918 versagt hatten, kapitulierten auch 1933. Einer ihrer zentralen Denkfehler bestand damals darin anzunehmen, dass die Institutionen des parlamentarisch-demokratischen Staates auch ohne Volk handlungsfähig bleiben – es sei denn, das Volk würde abgeschafft. Das ist auch heute wieder Thema. Darüber auf der Folie des 9. November-Gedenkens neu nachzudenken, dürfte nicht verkehrt sein.
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16.6.2010 von dragonX6.
Seit Aristoteles ist der abendländischen Tradition geläufig, dass der Gerechtigkeit unter den Kardinaltugenden die material zentrale Stellung zukommt. Sie begründet vor allem das soziale Miteinander, gibt ihm Maß und Ziel. Die christliche Tradition bettet die moralischen Tugenden zudem in die göttlichen Tugenden – Glaube, Hoffnung und Liebe - ein. Die ersteren werden durch Erziehung und sittliches Erkenntnisvermögen erworben, die letzteren durch die göttliche Gnade geschenkt (wenn sie denn „reinen Herzens“ angenommen werden).
In beiderlei Hinsicht geht es der katholischen Kirche unseres Landes offensichtlich nicht gut. (Sollte sie etwa ein Teil seiner Gesellschaft sein?) Im Vorgang um den bisherigen Augsburger Bischof und Katholischen Militärbischof Walter Mixa scheinen Gerechtigkeit und Liebe extrem notleidend – je länger die Affäre dauert, um so mehr. Hier ließen sich unzählige Beispiele anführen. Darauf sei verzichtet, um der Caritas nicht erneut einen Tort anzutun.

So bleiben wir auf der Ebene eines Mindest-Standards von Gerechtigkeit und Liebe, dem Recht der Kirche. Darauf besinnt sich heute auch Bischof Mixa in seinem Welt-Interview. Der Metropolit und Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz, Erzbischof Reinhard Marx, tut desgleichen, wenn er seinen Pressesprecher erklären lässt: „Alles ist rechtmäßig gelaufen“.
Ohne Fach-Kanonist zu sein, stellen sich uns hier denn doch einige Fragen, die aufzuwerfen (und öffentlich zu beantworten) längst fällig gewesen wäre:
1. Wie wurde seitens des Bistums Augsburg sichergestellt, dass die Untersuchungsergebnisse des vom Stadtpfarrer von Schrobenhausen (in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der Waisenhausstiftung) bestellten „Sonderermittlers“ mit der nötigen Diskretion behandelt wurden, damit die Rechte des Diözesanbischofs angemessen gewahrt werden konnten?
2. Offensichtlich hat sich – wie eine Mitteilung der Pressestelle des Bistums Augsburg vom 18.05.2010 aussagt – die „Ordinariats-Konferenz“ den Abschlussbericht des Sonderermittlers zu eigen gemacht. Mit welcher Rechtsqualität bzgl. des bisherigen Bischofs ist das geschehen? (Ein Gutachten kann kein Urteil ersetzen.)
3. Seit der Wahl des Diözesanadministrators gem. Can. 421 CIC durch das Domkapitel (das in Deutschland die Aufgaben des Konsultorengremiums wahrnimmt) leitet der Diözesanadministrator mit Unterstützung seines Ständigen Vertreters das Bistum. Warum wird in zahlrechen Verlautbarungen der Eindruck erweckt, es existiere eine kollektive „Bistumsleitung“?
4. Jeder Christgläubige hat das Recht auf seinen guten Ruf (Can. 220 CIC). Auch bei einer kirchlichen Voruntersuchung muss sichergestellt sein, dass dieser nicht zu Schaden kommt (Can. 1717 § 2 CIC). Wird dem nicht Rechnung getragen, sind gem. Can. 1390 § 2 CIC Strafen vorgesehen. Inwieweit haben die in der Causa des Diözesanbischofs Tätigen des Bistums und sonstige Repräsentanten der katholischen Kirche in Deutschland dieser Vorgabe genügt? Wurden seitens des Diözesanadministrators gegen den nach Pressenberichten durch das Verbreiten neuer Mißbrauchsgerüchte auffälligen Augsburger Diözesanpriesters Michael Mayr Ermittlungen angestellt?
5. Gem. Can. 480 CIC hat der Generalvikar den Diözesanbischof über alle wichtigen Amtsgeschäfte zu informieren; er darf (sc. ebenso der Bischofsvikar) „niemals gegen den Willen und die Absicht des Diözesanbischofs handeln“. Wie wurde dieser Vorgabe in Augsburg zwischen dem 31. März und dem 8. Mai 2010 entsprochen?
6. Im Zusammenhang mit der Unterrichtung des Generalstaatsanwalts in München durch den Generalvikar im Verdachtsfall sexuellen Missbrauches (Verdächtigter: Diözesanbischof) wurde öffentlich erklärt, dies sei auf der Grundlage der betr. Richtlinien der DBK v. 27.09.2002 geschehen. Wie wurden den dort unter II, 3 geforderten Maßgaben entsprochen (Gespräch mit dem Verdächtigten, (umgehender) Kontakt mit dem Opfer, unverzügliche Unterrichtung des Diözesanbischofs; bei erhärtetem Verdacht Einleitung des kirchenrechtlichen Vorverfahrens gem. Can. 1717 CIC; Vorlage beim Apostolischen Stuhl)? Inwieweit wurde der Norm (vgl. Can. 1405 § 1 Nr. 3) entsprochen, nach der Strafsachen gegen Bischöfe dem Papst persönlich vorbehalten sind?

Angesichts solcher Fragen wird manch ein Christ schweigsam. Er glaubt die Kirche rechtlich geordnet – oft schon eher übermäßig – und erlebt sie wie einen Konzern mit Sitz auf den Cayman- Islands. Der schon im Missbrauch-Desaster gewonnene Eindruck dürfte sich verstärken. Nicht die böse Tat ist das eigentliche Problem, sondern die Reaktion der Verantwortlichen. Sie vertuschen nicht nur, sondern - wie im Vorgang „Mixa“ zu befürchten – es folgt eine Tat auf die andere. Und „die Kirche“ schweigt.
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1.6.2010 von dragonX6.
Das hätte sich Bundespräsident Horst Köhler in schlimmsten Albträumen nicht vorstellen können, dass das Flaggschiff der konservativen deutschen Presse, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, ihn nach seinem Rücktritt als „Fahnenflüchtling“, als „illoyal und feige“ abqualifizieren würde. Wenn denn sein abrupter Abgang aus der Politik eine Botschaft an das Volk, die „politische Klasse“ und die Öffentlichkeit enthalten sollte, war sie sicherlich anders gemeint.
Der Rücktritt des Präsidenten war historisch. Vor dem jetzigen Rücktritt gab es nur einen Vergleichsfall. Das war nicht der taktisch begründete und nur formal als Rücktritt einzustufende Akt des Heinrich Lübke. Am 9. November 1918 folgte der Inhaber des Präsidiums des Bundesrates (Titel: Deutscher Kaiser), der preußische König Wilhelm II., der Forderung der Obersten Heeresleitung, sich in die Niederlande abzusetzen.
Der Krieg, auf dessen Verlauf Wilhelm II. faktisch keinen Einfluss nehmen konnte, war verloren, in der Heimat die Revolution ausgebrochen. Wilhelm war isoliert – wie es das Foto von der Flucht am Grenzbahnhof Eysden trefflich zeigt. Er war am Ende. Ist Horst Köhler ein feiger Verräter, der seinen Amtseid dann kündigt, wenn das Volk, dem zu dienen er selbst in seinen letzten Worten als Präsident eine Ehre genannt hat, diesen Dienst besonders braucht?
Wir glauben, dass dem nicht so ist. Horst Köhler hat denen „den Bettel hingeschmissen“, die nach seiner Überzeugung seine Person und das von ihm bekleidete Amt missbraucht haben.
Natürlich, der als Grund benannte Anlass – die Kritik an Äußerungen zur Zielsetzung deutscher Sicherheits- und Militärpolitik - rechtfertigt den vollzogenen Schritt nicht. Wenn sich der Präsident politisch äußert, muss er sich auch politische Kritik gefallen lassen. So weit, so gut. Aber nicht von denen, die sie im gegebenen Fall geübt oder – schlimmer noch – so beredt geschwiegen haben.
Die Unionsparteien haben sich schon vor achtzehn Jahren in den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) des Verteidigungsministers Volker Rühe festgelegt:
„Dabei läßt sich die deutsche Politik von vitalen Sicherheitsinteressen leiten:……. (8) Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung“.
Im Weißbuch 2006 der Bundesregierung der Großen Koalition heißt es: „Die Sicherheitspolitik Deutschlands wird von den Werten des Grundgesetzes und dem Ziel geleitet, die Interessen unseres Landes zu wahren, insbesondere:…….den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstands zu fördern und dabei die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen überwinden zu helfen.“
Bundespräsident Köhler ist von diesen Aussagen keinen Millimeter abgewichen.
Die gegenwärtige Opposition – die Linke, die aufgrund ihrer Geschichte und Gegenwart sich ohnehin moralisch-politisch in Militärfragen noch ein Mitspracherecht verdienen muss, ausgenommen - sollte die Lautstärke der Kritik herunterschalten. Denn die entscheidenden allgemeinen Grundsätze für die von Köhler angesprochenen wirtschafts- und handelspolitischen Anwendungsfälle deutscher Militärpolitik sind auch in den VPR des Ministers Peter Struck vom 21.05.2003 – in rot-grüner Koalition also -enthalten, in denen die Bundeswehr ein wesentliches Element „internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung“ genannt wird. Diejenigen, die heute scharfe Kritik an der Person des bisherigen Bundespräsidenten üben, konnten damals lediglich verhindern, dass das längst geplante Weißbuch weder von Rudolf Scharping noch von Peter Struck zu Ende gebracht wurde. Das blieb dann dem glanzlosen CDU-Minister Franz-Josef Jung vorbehalten. Gegen den an der Sache völlig unbeteiligten Präsidenten wurde jetzt aber nachgekartet.
Bei den Medien konnte man den Eindruck gewinnen, dass dort die älteren Vorgänge schlicht unbekannt waren. Typisch, denn Sachverstand hat auf dem sicherheitspolitischen Politikfeld den denkbar niedrigsten Stellenwert. Nirgendwo kann sich politisch-moralisches Bekennertum, das traditionelle Markenzeichen deutschen Gesinnungsjournalismus´, ungehinderter entfalten denn hier, in Politik und Medien. Die Kampagne gerät dann mangels sachlicher Gehalte schnell zum Selbstzweck.
Dass aber auch die schwiegen, die ihn zum Bundespräsidenten gekürt hatten, oder schlimmer noch: in die Entrüstungskritik einfielen, um ja nicht vom politischen Gegner in ethicis überholt zu werden, war für Köhler besonders bitter. Nicht er war seiner Rolle, wie jetzt die Presse meint, nicht gewachsen, sondern „die“ Politik machte nur zu deutlich, dass ihr an einer wirklichen Vermittlung ihrer Themen und Entscheidungen zum Volk hin – eben auch mit Hilfe des Bundespräsidenten – gar nicht gelegen ist. Zumal in der Sicherheitspolitik, wo – allen Deklarationen zum Trotz (es gibt nur wenige Ausnahmen) – durch ein Neusprech in Orwell´schem Format und Informationsunterdrückung das Publikum seit über 20 Jahren systematisch außen vor gehalten wird - ein Publikum, das ohnehin von „Krieg“ am liebsten nichts hören will.
Horst Köhler stand nun da wie ein tumber Tor. Er erkannte sich als denjenigen, der offensichtlich als einziger meinte, um unserer Soldaten und der Glaubwürdigkeit der Politik willen müsste die ganze Wahrheit sicherheitspolitischer Zielvorstellungen offenbar gemacht und in offenem Diskurs vermittelt werden. Das war bitter – und wohl der Auslöser für den plötzlichen Rücktrittsentschluss. Es ehrt Verteidigungsminister zu Guttenberg, dass er in dieser Situation zum Bundespräsidenten und zur wehrpolitischen Wahrhaftigkeit stand, auch wenn aus dem Kanzleramt dafür nicht mit Dank zu rechnen ist.
Für wie gewichtig das Präsidentenamt in Deutschland tatsächlich gehalten wird, zeigt sich an der Art und Weise, wie man jetzt öffentlich über die Nachfolge Köhlers verhandelt. Das hängt mit der auf diese Weise bekundeten Tatsache zusammen, „dass ein Bundespräsident keinen wirklichen Schaden anrichten kann (taz).“ Daran wird sich nichts ändern, so lange der Präsident lediglich eine „Bundesversammlung“ zur Legitimationsbasis hat. Doch an einer Änderung ist dem Herrschaftssystem der politischen Parteien nicht gelegen. Die schon im Juni 2007, wie übrigens auch durch seinen Amtsvorgänger Johannes Rau geschehen, von Köhler in einer TV-Talkschau ventilierte Direktwahl des Präsidenten hat darum keine Chancen.
Hat also der Mohr seine Schuldigkeit (nicht) getan und kann jetzt gehen? Es wäre für das Amt des Bundespräsidenten, die Bürger dieser Republik und für Horst Köhler selbst sehr zu wünschen, dass es damit kein Bewenden hat. Flucht wäre es in der Tat, wenn sich Köhler jenen Spruch zu eigen machte, der dem letzten sächsischen König Friedrich August III. für seine Erstbegegnung mit den Vertretern der Revolution am 13. November 1918 in den Mund gelegt wird: „Macht Euch Euren Dregg alleene!“
Außerhalb des Bellevue, ohne die Verpflichtungen des Amtes, sollte Horst Köhler öffentlich Rechenschaft ablegen über die wirklichen Gründe seines Amtsverzichtes. Wir vermuten, dass der ehemalige IWF-Direktor etwa von seiner Rolle als Unterschriftenautomat bei den jüngsten finanzpolitischen Entscheidungszumutungen sprechen wird, die noch gravierender sein dürfte als die Abstimmungsautomatik im Deutschen Bundestag. In der Tat, wer denn überhaupt als das Staatsoberhaupt kann in der Stunde der Gefahr dem Volk die Wahrheit zumuten. Jetzt ist dafür die rechte Zeit. Wenn Horst Köhler das tut, kann er sich zu recht auf die Ehre berufen, Deutschland und seinem Volk gedient zu haben.
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11.4.2010 von dragonX6.
In Begleitung des polnischen Präsidenten Lech Kaczynski starb der Katholische Militärbischof für die polnischen Streitkräfte Tadeusz Ploski bei dem tragischen Flugunfall bei Smolenks.

Mit ihm fand sein Sekretär und Vize-Kanzler der militärbischöflichen Kurie, Militärgeistlicher Oberstleutnant Jan Osinski, den Tod.

Auch der Erzbischof der Polnisch-orthodoxen Kirche Miron Chodakowski, der zugleich das Amt des orthodoxen Militärbischofs wahrnahm, verlor sein Leben.

Weiterhin verstarb mit seinen Brüdern aus den anderen Militärseelsorgen der evangelisch-lutherische Militärpfarrer Adam Pilch.
Papst Benedikt XVI. nannte in seinem Beileidstelegramm an den amtierenden polnischen Präsidenten diese Militärseelsorger gleichermaßen.

Mögen sie und alle bei diesem Flug tödlich Verunglückten ruhen in Gottes Frieden!
Tadeusz Ploski, ein mit höchsten kirchlichen, militärischen und akademischen Würden ausgestatteter Priester, blieb trotz alledem ein bescheidener, eher zurückhaltender Mann, der aufmerksam zuhörte, wenn er auch manchmal eher vorsichtig antwortete. Doch was er sagte, hatte Bestand.Er war ein wirklich frommer Priester, dem das große Wort fremd war. Darum wurde er ein verlässlischer Freund der deutschen Katholischen Militärseelsorge und damit auch der Soldaten der Bundeswehr. Nichts zeigte das besser als die gemeinsamen Militärwallfahrten zum Maria-Himmelsfahrts-Fest zum polnischen Nationalheiligtum auf dem Hellen Berg in Tschenstochau, zu dem Ploski neben den Slowaken und Amerikanern auch die Deutsche Bundeswehr einlud.
Tadeusz Ploski wusste um die Untiefen selbst im ehrlich gemeinten Miteinander von Polen und Deutschen. Dialog braucht vor allem Zeit und gemeinsame, neue Erfahrungen.
Es ist tragisch, dass auch wir Deutschen künftig auf den stillen Dienst von Bischof Tadeusz Ploski verzichten müssen.
H.O.
(Bildergalerie) (Kondolenzsschreiben Militärbischof Mixa)
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Tadeusz Płoski (Maj. gen.; D.sc., Ph.d.) was born on March 9th 1956 at Lidzbark Warmiński (Heilsberg) as a son of Henryk and Kazimiera. He enrolled in The Hosianum Seminary in Olsztyn, where he studied philosophy and theology.On June 6th 1982, Tadeusz Płoski was ordained priest by Bishop Jan Obłąk at Olsztyn Cathedral.
He worked as a priest at St. Joseph’s Parish for a year. In the years 1983-1986, he studied canon law at the Catholic University of Lublin. In 1986, he assumed the post at the Bishop’s Curia and also at the Bishop’s Court at Warmińska Diocese as a diocesan judge of the court.In the years 1986-1992, Tadeusz Płoski was editor-in-chief of The Diocesan News of Warmia and an academic chaplain at Wyższa Szkoła Pedagiczna and Akademia Rolniczo-Techniczna in Olsztyn.In 1992, he was delegated to the Military Ordinary of the Polish Armed Forces; and, on June 1st he assumed his new responsibilities as a solicitor, and later in 1994 as the Principal of the Diocesan Department at the Military Ordinary in Warsaw.In 1993, he received the degree of Doctor of Philosophy in Canon Law at the Canon Law Department at the Catholic Academy of Theology.In 1994, he was the first military chaplain to complete Postgraduate Operational Strategic College at the National Defence University at Warszawa-Rembertów.In 1995, he was appointed dean of the Vistula Military Units of the Ministry of the Interior and Administration. After the dissolution of the military units in 2000, Tadeusz Płoski was appointed chaplain of the Government Security Office; and, in 2001 - dean of the Government Security Office.From 1995 till 2001, Tadeusz Płoski held the position of editor-in-chief of the Military Ordinary main periodical - Nasza Służba (Our Service). On May 6th 2001, he was appointed Chancellor of the Military Ordinary. From 1996, he was the custodian of the Military Ordinary Seminary students. Since 1998, he has been lecturing in Denominational Law at the Law and Administration Department, Warmińsko-Mazurski University in Olsztyn.He was appointed correspondent of the Vatican Radio and the Catholic News Agency. He was promoted to: captain - 1992, major -1995, lieutenant colonel -1998, colonel -2000, and nominated brigadier general - 2004, and major general -2006.On March 1st 1999, he received the dignity of the Prelate of His Holiness.On October 16th, 2004 Pope John Paul II appointed him to the position of the Military Bishop of the Polish Armed Forces. On October 30th 2004, he was consecrated as a Bishop and a ceremonial Ingress took place with military ceremony at the Military Cathedral in Warsaw.

On November 8th 2004 the President of the Republic of Poland nominated him to the rank of Brigadier General, and later on March 31st 2006, to Major General in the Polish Armed Forces.On November 26th , following the resolution of the 330th Assembly of the Polish Episcopacy in Częstochowa, Tadeusz Płoski was appointed National Chaplain for the Combatants. On March 9th 2005 after the Polish Episcopacy Conference, he was appointed Polish Episcopacy Delegate for the Scouts’ Affairs.On June 23rd 2005, the Prime Minister appointed him Member of the Protection Council of Battles and Martyrdom Commemoration.ON 8 may 2006, The Bishop received the Order of st. Stanislaus.On 10th May 2006, Tadeusz Płoski performed a free-fall parachute jump from the altitude of 4000 metres during an exercise of the Special Military Group Formation GROM.On October 19 2006, during the 337th plenary session of the Polish Episcopacy Conference, He was elected member of the Legal Council of the Polish Episcopacy.
On the same day, following the resolution of the General Assembly of the Polish Episcopacy, the Customs Service of the Republic of Poland was included in the range of activities of the Military Ordinary.On the 23 of November 2006, following the resolution of the General Assembly of the Polish Episcopacy, the Railway Protection Force was included in the range of activities of the Military Ordinary. During its Plenary Session between 2 and 3 October 2006, the Conference of the Polish Episcopacy elected Bishop Tadeusz Płoski Delegate of the Conference of the Polish Episcopacy responsible for the Police Force Chaplaincy.On 6th of March 2008, following the resolution of the 343 Plenary Session of the Polish Episcopacy Conference, the Military Bishop Maj. Gen. Prof. Tadeusz Płoski D.Sc., Ph.D. was elected member of the Concil for the Chaplaincy of the Youth. As a lecturer in Denominational Law at the Law and Administration Department, Warmińsko-Mazurski University in Olsztyn. He has published over 150 research papers and participated in numerous conferences and symposiums dedicated to military chaplaincy held both at home and abroad.On 11th December 2007, the Council of the Faculty of Law and Administration of the Nicolas Copernicus University of Toruń awarded him the degree of Doctor Habilitatus in Legal Science on the basis of the colloquy and the dissertation entitled “Chaplaincy in the Polish Armed Forces – a Law Study Including Human Rights and Humanitarian Law” (published in Olsztyn, 2006 by Warmińsko-Mazurski University Press). On 29th February 2008, the Senate of the University appointed the Bishop Professor; and, subsequently, nominated him head of the Section of Administration Law and Administration Science.
So far, three volumes of priestly teaching by the Military Bishop have been published: “Remain With Us, Lord – the priestly teching of the Military Bishop, Oct. 30 2004 – June 4 2006” (Warsaw, 2006), “Stay Strong in Faith - the priestly teching of the Military Bishop, June 4 2006 – April 22 2007” (Warsaw, 2007) and “God’s Mercy lasts Forever - the priestly teching of the Military Bishop, April 24 – Dec. 30 2007” (Warsaw, 2008).The sermons and homilies as well as the speeches of the Military Bishop are published on the official website of the Military Ordinary (www.ordynariat.pl) in the link called “nauczanie pasterskie” (priestly teaching) and “Wiadomości” (the News).The Bishop has been honoured with numerous state decorations including the Bachelor’s Cross of the Order of Polonia Restituta, and with the badges of numerous military establishments, veterans’ organisations, and foreign institutions, e.g. the Gold Badge of the Country’s Defence League, the Badge of the Warsaw Garrison, the Badge of the Representational Battalion, the Badge of Merit for the National of the Soldiers of the Peasant’s Battalions, the Badge of the Michał Gutowski Mounted Reconnaissance Battalion from Żagań, and the badge of the Bachelors’ Club of the Virtuti Militari War Order.On 3rd of December, the Bishop received the dignity of Honorary Colliery Director General.
2010-04-10 (Übers.: H. K.)
Feldbischof der polnischen Armee Generalmajor Prof. Dr. habil. Tadeusz Płoski ist am 09. März 1956 in Heilsberg (Lidzbark Warmiński) geboren. 1976 trat er in das Priesterseminar „Hosianum” in Allenstein (Olsztyn) ein, wo er sein philosophisch -theologisches Studium absolvierte. Am 06.Juni 1982 empfing er in der allensteinischen Kathedrale die Priesterweihe aus dem Händen des ermländischen (Warmia) Bischofs Jan Obłąk. Danach arbeitete er als Vikar in der Pfarrei Hl. Josef in Mohrungen (Morąg). In den Jahren 1983-1986 studierte er kanonisches Recht an der Katholischen Universität in Lublin. Gleich nach dem Studium wurde er in der Kurie des ermländischen Bischofs eingesetzt, wo er bis jetzt am Bischöflichen Gericht tätigt war. Bis 1992 war er Hauptredaktor der Zeitung „ Ermländische Diözesan-Nachrichten“ und akademischer Seelsorger für die Studenten der Pädagogischen Hochschule und der Agrarakademie. Im Jahr 1992 wurde er nach Warschau zum Feldordinariat delegiert. Dort war er zuerst als Notar tätig, ab 1994 als Abteilungsleiter für den Bereich der Seelsorge. 1993 erhielt er ein Titel des Doktors des kanonischen Rechts. 1994 hat er als erster Militärgeistlicher das postgraduierte Studium für Operationsführung und Strategie an der Akademie für Nationale Sicherheit in Warschau absolviert. 1995 wurde er Dekan bei den „Weichsel-Verbänden“ des Innenministeriums und danach – im Jahr 2000 - Militärpfarrer und Dekan beim Büro des Regierungsschutzes. Von 1995 bis 2001 war Ploski Hauptredakteur der Zeitung des Feldordinariats „Unsere Dienst“. Am 16.05 2001 übernahmt er des Amt des Kanzlers der Feldkurie. 1996 bis 2004 war ein Referent und Mentor am Priesterseminar des Feldordinariates. Ab 1998 hielt auch Vorlesungen zum Konfessionsrecht der Warmińsko-Mazurskim-Universität in Allenstein.
Seine militärischen Dienstgrade: 1992 – Hauptmann, 1995 – Major, 1998 – Oberstleutnant, 2000 – Oberst, 2004 – Brigadegeneral, 2006 – Generalmajor. Am 10. März 1999 wurde er Prälat Seiner Heilligkeit. Am 16. Oktober 2004 wurde er durch den Heiligen Vater Papst Johannes Paul II. zum Feldbischof der Polnischen Armee ernannt. Feldbischof Ploski wurde am 08.Mai 2006 der Orden des Hl. Stanislaus verliehen. Am 10 Mai 2006 - während einer Übungen mit Soldaten der Spezialeinheiten – sprang er aus der Höhe von 4000 Metern mit dem Fallschirm ab. Am 11. Dezember 2007 verlieh der Fakultäts-Rat Recht und Administration der Nikolaus-Kopernikus-Universität in Thorn Feldbischof Dr. Tadeusz Ploski den wissenschaftlichen Titel Doctor habilitatus. Am 29. Februar 2008 berief ihn der Senat der Warmińsko-Mazurskie- Universität in Allenstein zum Professor und Dekan der Fakultät Recht und Administration.Er ist Autor verschiedener Veröffentlichung (s.o.) Neben zahlreichen Ehrungen erhielt Płoski 2008 mit dem Orden Polonia Restituta die zweithöchste Auszeichnung der Polnischen Rebublik. Zudem erhielt er das Verdienstkreuzes der Republik Polen in Silber (1999) und Gold (2007). Er ist Ritter des Ordens vom Heiligen Stanislaus. Am 10.April 2010 gehörte Feldbischof Tadeusz Płoski zur Delegation um Staatspräsident Lech Kaczyński, die anlässlich des siebzigsten Jahrestages des Massakers von Katyn zur Gedenkstätte nach Russland reisen sollte. Bei einem Flugzeugabsturz nahe des Flughafens von Smolensk kam er jedoch gemeinsam mit zahlreichen weiteren hochrangigen Repräsentanten Polens ums Leben.Requiescas in Pace, carissime Frater Episcope!
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26.2.2010 von dragonX6.
Sie habe „einen schlimmen Fehler gemacht, den ich zutiefst bereue“ erklärte die Landesbischöfin und Ratsvorsitzende Margot Käßmann zur Begründung des Rücktritts von diesen Ämtern. Ihr Stellvertreter im Rat der EKD und die Präses der EKD-Synode machten sich diese sprachliche Wendung vom Fehler in ihrer Stellungnahme förmlich zu eigen.
Angesichts der vielgerühmten theologischen und homiletischen Kompetenz der Bischöfin und des Kontextes wie des Gewichts beider Erklärungen stutzten wir spontan bei dieser Wortwahl: eine schwere Trunkenheitsfahrt ein „Fehler“? Im allgemeinen handlungstheoretischen Sprachgebrauch wird ein Fehler als Ursache eines Unfalls verstanden. Er beruht auf einem Irrtum, nicht einer Entscheidung. Schuldhaft zurechenbar würde er erst durch einen bewussten Informationsverzicht, der den fehlerhaften Irrtum zur Folge hätte. Das kann aber im vorliegenden Fall nicht gemeint sein.
Es stellen sich zwei Fragen. Zuerst die nach dem Gehalt des „Unfalls“. Passiert im physikalischen Sinne ist ja, wie sogar Neuheiden-Christen aller Couleur jetzt gern hervorheben, „Gott sei Dank“ eigentlich nichts. Kein Schaden sei eingetreten.
Oder bestand der Unfall gar in der polizeilichen Kontrolle und dem Offenbarwerden der Trunkenheit der Kraftfahrerin und den damit verbundenen Folgen für das, was man früher Verletzung der öffentlichen Ehre genannt hätte. Das aber eigentlich auch nicht, denn dieses Ansehen ist heute „differenziert“ zu betrachten, gerade für Amtsträger. Die höchste Kirchenoberin will gerade keine Heilige sein und auch nicht allgemeines Vorbild. Diese Position findet vielfache Zustimmung. Warum dann auf ein Amt verzichten?
Zahlreiche öffentliche Reaktionen und Bewertungen in der Causa Käßmann schrammen in ihrem geistigen Gehalt am Kölner Karnevalsschlager „Wir sind alle kleine Sünderlein“ entlang: dumm gelaufen, aber letztlich doch nicht so tragisch! Doch es stellt sich mit dem Hinweis auf die Sünde eine zweite, von der Bischöfin selbst aufgeworfene Frage, nämlich die nach der Reue – übrigens bitte ohne Superlativ. Bereut wird kein Fehler, sondern ein schuldhaftes Fehlverhalten, theologisch Sünde genannt. Im Gesetzesverstoß wird Gott in seiner Ehre verletzt. Und zwar ohne Berücksichtigung innerweltlicher Folgen. Reue ist die innere Reaktion des gläubigen Sünders. Zu ihr gehört aber mehr als das Gefühl von Betroffenheit, nämlich das Bekenntnis von Schuld, die Bitte um Vergebung und die Buße einschließlich tathafter Wiedergutmachung. Dies alles, ungeachtet der säkularen Rechtspraxis gegenwärtiger Gesellschaft, vor Gott, und zwar im stillen Kämmerlein, nicht in der Medienpublizität.
Das Verhalten der Betroffenen wie der EKD-Leitung erinnert hingegen an die in der Politik heute üblichen öffentlichen Inszenierungen, in denen ausgelotet werden soll, „was geht“. Kaum einer der dabei unternommenen Schritte ist ehrlich gemeint; es geht ausschließlich um ein taktisches Kalkül.
Dem Verrat des Petrus an seinem Herrn ging der Vorwurf voraus: „Deine Sprache verrät dich“ (Mt 26, 73b). Das gilt auch heute. Eine Kirche, die sich in und von der Gesellschaft her versteht, spricht in gleicher Weise ihre Sprache. So auch im Fall Käßmann. Es zeigt und zelebriert sich ein Kirchentum, das eben modern, d.h. säkular, von dieser Welt sein will.
Die Christen fast aller Gemeinschaften bekennen hingegen traditionell im Großen Glaubensbekenntnis die „eine und heilige Kirche“. Heilig ist zwar nur Gott, nicht der Mensch. Die Menschen aber sind berufen, sich mit ganzem Herzen und all ihren Kräften - auch ihrer Schuld - diesem Gott zuzuwenden und sich auf diese Weise heil und heilig machen zu lassen. Das Amt in der Kirche leistet einen wichtigen Dienst an dieser Heiligung und Versöhnung mit Gott. An diesem Auftrag und nur daran hat sich der Amtsträger zu messen – auch bei der Prüfung, ob er zu solchem Dienst noch fähig ist.
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9.10.2009 von dragonX6.

Günter Rall hat achteinhalb Jahre als Soldat in der Luftwaffe der Wehrmacht (1936-1945) (Major) und fast 20 Jahre in der Bundeswehr (1956-1975) (Generalleutnant), zuletzt als Inspekteur seiner Teilstreitkraft und als Deutscher Militärischer Vertreter im Military Committee der NATO gedient.
Rall wurde weltbekannt durch seine 275 Luftsiege im Zweiten Weltkrieg, vor allem an der Ostfront (Platz 3 im internationalen Ranking der Luft-Sieger). Hoch ausgezeichnet, wurde er zeitlebens – und nicht nur von der seinerzeitigen deutschen Kriegspropaganda – zum Objekt der Verehrung hochstilisiert, ganz ohne sein Zutun und gegen seinen Willen. Darüber hinaus wäre es naiv zu glauben, dass die junge Bundeswehr ihr Ansehen und damit die Integration in die NATO ohne ihre Ritterkreuzträger und vor allem die Flieger-Aces so schnell gefestigt hätte. Dieses Personal-Kapital hatte militärisch und vor allem politisch höchsten Wert. (Wobei den vor allem angelsächsischen „Fans“ wohl kaum klar war bzw. ist, in welcher zu allen anderen Luftwaffen unvergleichbaren Weise die deutschen Piloten von ihrer Führung ausgebeutet wurden.)
Dem Wehrmachtsmajor Rall ist anzusehen, welchen Preis er für die über 700 Feindflüge zu entrichten hatte. Mehrere schwere Verwundungen und psychische Belastungen begleiteten das weitere Leben. Darüber hat Rall offen gesprochen. Da war kein Platz für „Heldisches“.
Die Gegenwart hat dafür keinen Sinn mehr, wie selbst der kurze Nachruf Stephan Löwensteins – und noch mehr manche Zuschriften dazu - zeigen. Die politische Folie der Beurteilung der Rolle und Stellung der Wehrmacht im NS-Staat überlagert, oft verständnislos und grausam, persönliche Leistungen und Leiden der damaligen Soldaten. Darum fühlte sich Rall wohl auch persönlich verletzt, als der seinerzeitige Verteidigungsminister Peter Struck im März 2005 paradigmatisch die „damnatio memoriae“ über den Wehrmachtspiloten Werner Mölders verfügte. Rall hatte ihn als Inspekteur der Luftwaffe 1973 zum Namensgeber des Jagdgeschwaders 74 in Neuburg/Donau bestimmt, weil seine Person – als Menschenführer, Anti-Nazi und Pilot – ihm als Vorbild deutscher Luftwaffensoldaten geeignet erschien (wohl nicht zuletzt auch in Absetzung von anders geprägten angelsächsischen Leitbildern und Traditionen).
Das Vorleben des Luftwaffeninspekteurs wird, auch von der Bundeswehr, hinter einem einzigen Satz verborgen. Das scheint schon politisch, wenn man von innenpolitischen Profilierungen absieht, unklug, denn in anderen Ländern und Streitkräften, zumal den verbündeten, wird das überhaupt nicht verstanden. Hier haben ohnehin jüngste Ereignisse das Bewusstsein geschärft, klarer zwischen deutschen Soldaten damals und heute zu unterscheiden – übrigens keineswegs zugunsten der Bundeswehr. Menschlich ist dieses Verleugnen der Vergangenheit keineswegs akzeptabel, denn das ganze Leben zählt.
Zumal die praktisch-politischen Konsequenzen eines solchen Lebens verdienen Beachtung. Günther Rall fasst sie so zusammen:
“…Die mich für meine 275 Abschüsse bewundern, wissen nichts vom Krieg! Sie wissen nicht, was esfür ein ganzes Menschenleben bedeutet, dass man in jungen Jahren töten musste, um selbstnicht getötet zu werden. Sie kennen die Scham und die Trauer des Überlebendennicht. Der Krieg ist nicht die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln, sondern eineSchande; er ist der völlige Bankrott politischen Handelns…”.

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