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12.1.2011 von dragonX6.
In früheren Zeiten wußte man, dass klug geführte Kriege kurz und siegreich sind. Hugo Grotius belehrte Festlandseuropa zu Beginn des 17. Jahrhunderts über die grundlegenden Unterschiede der politischen Aggregatformen von Frieden und Krieg, welchletzterem alles Recht, jede Gesittung und Moral, ja sogar die Achtung der göttlichen Herrschaft abhanden zu kommen drohte, wenn man ihn nicht in einen rechtlichen Rahmen stellte: „De iure belli ac pacis“ hieß die von Grotius verabreichte Medizin, unterschieden wie Himmel und Hölle, aber geordnet. Frieden oder Krieg – tertium non datur. Und beides zugleich kann man nicht haben. Weihnachten ist da eine Nagelprobe.
Eine Kriegsweihnacht war 1914 von keiner Kriegspartei vorgesehen. Allesamt sollten die „Krieger“ bis zum Fest wieder im trauten Heim bei den Familien sein. Bekanntlich kam es anders. So kann es nicht verwundern, dass man sich im Schnelldruck hergestellter Pamphlete bediente,
um die Heilige Nacht – wenn auch räumlich getrennt - in trauter Einheit von Heimat und Front begehen zu lassen. Oder die Soldaten der Front begegneten dem geborenen Gottessohn quasi „by the way“, in einem Abbild heimatlichen Erlebens.

Im Folgejahr wurde klar: der Krieg wird dauern. Und er kostete viele Menschenleben und die Gesundheit zahlreicher Soldaten. Die (religiöse) Deutung verschärfte sich. Der schwäbische (kath.)Landesbischof von Keppler sei als Beispiel für viele angeführt: der Krieg in seiner Härte bleibt ungeschönt, wird aber als Fingerzeit göttlicher Belehrung gedeutet – wider die religiöse und moralische Erschlaffung der Gesellschaft, als Mahnung zu einem „tieferen“ Ernst, als ihn die bürgerliche Idylle süßer Glockenklänge wiedergeben könnte. Motiv: das heilige Paar mit dem Kind auf der Flucht.

Keine himmlischen Chöre, keine Hirten, keine Anbetung der Könige.
1916 offenbart, wahrscheinlich ungewollt, ein Propagandablatt den „moralischen!“ Zerfallsprozess, dem Weihnachten an der Front (und jetzt auch der Heimat) ausgesetzt ist. Die englischen Scharen sind auf eine „Flügelpuppe“ reduziert, die desinteressiert wegblickenden Feldgrauen ein Christbäumchen als Angebinde offeriert.
Der Umgang der Amts-Kirchen mit dem Glauben „im Weltkrieg“ war wohl einer der entscheidenden Faktoren für die Abwendung der Massen von der christlichen Tradition.

„Kriegsweihnacht 2010“: zum zweiten Male anerkannt, diesmal sogar von der Kanzlerin. Die Verbündeten jenseits des Ozeans zelebrieren „A Soldier´s Silent Night“. Chaplain Ted Berndt von der Episcopal Church, ehemaliger Marine, präsentiert 100 Jahre amerikanisches Soldatentum im Kriege. Von den himmlischen Heeren mit der göttlichen Friedensbotschaft kein Wort. Und ein Betrachter meint:
“ May “A Soldier’s Silent Night” transcend any opinion about this war or any war, and go deeper to foster an appreciation for the selfless sacrifice and courage of The United States soldier and their families.”
Über die Weihnachtsgrüße an deutsche Soldaten im Einsatz möge sich der interessierte Leser selbst ein Bild machen, seien es die beiden Leiter der Militärseelsorge oder der Generalinspekteur, der Verteidigungsminister oder „Promis“ aus der Welt der Unterhaltungsindustrie oder des Fußballs.
Vielleicht haben die Herzen der Kinder immer noch den besten Zugang zur umfassenden und unverkürzten Weihnachtsbotschaft des Friedens Gottes mit den Menschen. Sie sind Menschen seines Wohlgefallens. Wer hier „nachrüsten“ will, besuche etwa die szopki (Krippen) in der alten polnischen Hauptstadt Krakau. Da kann man wieder das Staunen lernen!
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23.8.2010 von dragonX6.
Seit dem Friedensengagement Benedikt XV. im I. Weltkrieg blieb dieser Bereich kirchlicher Verkündigung bis zum II. Vatikanischen Konzil (1961-1965) den Päpsten vorbehalten; die Bischöfe der einzelnen Länder hielten sich hingegen eher an die Regierungen ihres Staates. Das änderte sich nach dem Konzil. Mitten in der heftigen Debatte um die NATO-Nachrüstung veröffentlichten die deutschen Bischöfe das Wort „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983), in dem auch grundlegende ethische Fragen der militärischen Friedenssicherung angesprochen wurden. Weitere Dokumente folgten nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation im Friedenswort „Gerechter Friede“ (27. September 2000) und der Erklärung „Soldaten als Diener des Friedens“ „2005). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) veröffentlichte 2007 die Denkschrift „Aus Gottes Frieden leben-für gerechten Frieden sorgen“.
Die Monatszeitschrift der Katholischen Militärseelsorge „Kompass. Soldat in Welt und Kirche“ zieht in ihrer Septemberausgabe Bilanz. Das folgende Interview ist diesem Heft entnommen.
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“Das entspricht der Botschaft des Evangeliums”
Interview mit Dipl.-Theol.Harald Oberhem, M.A. über Hintergründe und praktische Bedeutung für die Katholische Militärseelsorge
Kompass: Herr Oberhem, von 1981 bis 2004 waren Sie im Katholischen Militärbischofsamt für theologische Grundsatzfragen zuständig. Waren Sie an der Erarbeitung der beiden Friedensworte der Deutschen Bischofskonferenz „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983) bzw. „Gerechter Friede“ (2000) beteiligt?
Harald Oberhem: Bei „Gerechter Friede“ nicht. In der Vorbereitung von „Gerechtigkeit schafft Frieden“ gehörte ich als Beauftragter des seinerzeitigen Militärbischofs Elmar Maria Kredel der fünfköpfigen Vorbereitungsgruppe an, die vom Sekretär der Bischofskonferenz, Josef Homeyer, moderiert wurde. Zu dieser Gruppe gehörten außerdem die Theologen Franz Böckle (Moraltheologie), Karl Lehmann (Dogmatik) und Hans Kertelge bzw. Helmut Merklein (Neues Testament) an. Die Beratungen in der Gruppe blieben streng vertraulich.
Kompass: Warum solche Heimlichtuerei?
Harald Oberhem: Die Vorbereitung des Wortes in den Jahren 1982/83 fiel in die Zeit der heftigsten öffentlichen Debatten und Demonstrationen um den „Nachrüstungsbeschluss“. In Europa zu stationierende nukleare Mittelstreckenraketen der NATO sollten das Abschreckungsgleichgewicht, das die Sowjetunion durch eine vorgängige Rüstungsmaßnahme unterlaufen hatte, wiederherstellen und die Gegenseite zu neuen Abrüstungsschritten motivieren.
Kompass: Warum aber Beratungen hinter verschlossenen Türen?
Harald Oberhem: Weil auch die kirchlichen Verbände und die Gemeinden unserer Kirche vor einer Zerreißprobe standen. Da standen nicht nur Pax Christi als kirchliche Friedensbewegung und die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) auf entgegengesetzten Seiten der Barrikaden, sondern der Riss drohte der ganzen Kirche in Deutschland – so wie etwa schon im Protestantismus geschehen. Das große und für die die Zeit der damaligen Bundesrepublik einzigartige Engagement unserer Bischöfe in der Frage von Krieg und Frieden hatte vor allem pastorale Gründe.
Kompass: Wollten die Bischöfe also nicht als Lehrer der Kirche in ethischen Grundsatzfragen sprechen?
Harald Oberhem: Doch, natürlich. Das wird im Text auch ausdrücklich thematisiert. Es ging den Bischöfen um die Ausformulierung von sittlichen Prinzipien und Normen in Grundfragen des Friedens, die in der politischen Debatte und Entscheidungsfindung, beachtet werden müssen.
Kompass: Worin bestand die ethische Quintessenz dieser bischöflichen Lehre?
Harald Oberhem: Dass in der damals gegebenen Situation, die man heute zumeist nur „Kalten Krieg“ nennt, militärische Gewalt wegen der damit verbundenen Eskalationsgefahr nicht angewandt werden dürfe und dass das „Gleichgewicht des Schreckens“ nur dann und so lange sie mit einer Abrüstungspolitik verbunden sei „noch für moralisch annehmbar gehalten werden kann“. Bei dieser zentralen Aussage bezogen sich die Bischöfe auf eine Ansprache Papst Johannes Paul II. vor den Vereinten Nationen im Juli 1982. Damit war die bedingte sittliche Erlaubtheit nuklearer Abschreckung – indirekt – für die katholische Kirche geklärt.
…Kompass:…..und somit auch für die anderen Bischofskonferenzen zumal im Bereich der NATO, die ebenfalls an Friedensworten arbeiteten, verbindlich vorgegeben.
Harald Oberhem: Gewiss. Besonders gewichtig war dabei der US-amerikanische Text „Challenge of Peace“. Aufgrund der guten Kontakte der beiden Militärseelsorgen erhielt ich vom US-Militärbischof manche Hintergrundinformationen der dortigen Beratungen und bekam auch die jeweils aktuellen Textentwürfe.
Kompass: Wie verhielten sich die Bischöfe im anderen Teil Deutschlands?
Harald Oberhem: Das wurde zu einem Problem. Denn nur ein katholischer bischöflicher Text ging einen Sonderweg: der der Berliner Bischofskonferenz, mit der m.W unsere Bischöfe in dieser Angelegenheit keinen engeren Austausch hatten bzw. haben konnten. Sie hielten – wie von den protestantischen Schwesterkirchen im „ökumenischen Prozess“ erwartet - die faktisch die NATO-Strategie begünstigende ethische Erlaubtheit der Abschreckung für nicht gegeben.

Kompass: Was ist das Neue am Text von „Gerechter Friede“, der 17 Jahre später veröffentlicht wurde?
Harald Oberhem: Ursprünglich wollte man wohl den Text von 1983 angesichts der völlig veränderten Weltlage „fortschreiben“. Vor allem sollte – nach dem Ende der Blockkonfrontation – einer Wiederbelebung traditioneller Kriegführung der Weg verstellt werden. Begrifflich kam das zum Ausdruck, indem jetzt von „gerechtem Frieden“ statt von „gerechtem Krieg“ gesprochen wurde. Das halte ich für falsch, weil unterstellt wird, die frühere Lehre vom „bellum iustum“ sei zur Kriegsrechtfertigung angelegt gewesen. In der Praxis ist sie natürlich dazu missbraucht worden – wie übrigens jede Lehre vom Frieden. Aber in ihrem Kern hat die bellum-iustum-Lehre die ethische Beweislast dem Gewaltanwender auferlegt. Das exakt entspricht der Botschaft des Evangeliums.
Kompass: Was bedeutet das praktisch für die kirchliche Lehrverkündigung und den Friedensdienst der Christen?
Harald Oberhem: Einerseits weitet „Gerechter Friede“ die Felder erheblich aus, auf denen sich das Friedenshandeln der Kirche und der Christen, der politischen Institutionen und „der Gesellschaft“ bewähren muss. Fast nichts bleibt unangesprochen, was zum „positiven“, d.h. vor allem gewaltfreien Frieden gehört. Das Ganze liest sich, wenn ich das einmal so sagen darf, streckenweise eher wie ein Wunschkatalog denn die quasi „10 Gebote“. Völlig unscharf ist dabei die Grenzziehung zum erlaubten, weil moralisch gerechtfertigten militärischen Streitkräfteeinsatz, dem „ius ad bellum“. Der wird im Abschnitt „Zur Problematik bewaffneter Interventionen“ abgehandelt. Die hier aufgelisteten Kriterien und Forderungen scheinen allerdings in der Praxis so unanwendbar zu sein, dass sich unser Land gemeinsam mit dem Bündnis de facto seit neun Jahren in einem kriegerischen Konflikt befindet, ohne dass unsere Kirche unter Bezug auf ihre eigene Lehre einen ernsthaften Zwischenruf unternommen hätte.
Kompass: Können Sie dazu Beispiele nennen?
Harald Oberhem: Nun, es wird etwa gefordert, dass die Interventionsrisiken – ich zitiere – „mit einem größtmöglichen Maß an Sorgfalt in der Prüfung der zu erwartenden Folgen“ bestimmt werden müssten, weil sonst die „ethische Legitimität (des Einsatzes) fundamental gefährdet“ sei. An anderer Stelle wird gefordert, militärische Interventionen kämen überhaupt nur in Betracht, wenn es politische Perspektiven für den Interventionsstaat gebe, die über den Status quo hinausgingen. Darüber wird gerade im Hinblick auf einen Rückzug der NATO-Truppen aus Afghanistan öffentlich diskutiert
Kompass: Das betrifft die ethische Begründung des Streitkräfteeinsatzes als solchen, das sog. „ius ad bellum. Wie ist es mit ethischen Forderungen an die Kampfführung, dem „ius in bello“?
Harald Oberhem: Das Kapitel ist m.E noch viel schwieriger. Es heißt im Text etwa, dass die Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden „zwingend beachtet werden“ müsse. Oder, noch weitreichender: „Direkte Angriffe auf Personen (incl. der Kämpfer) sind auf Situationen unmittelbarer Notwehr zu beschränken. Feindselige Akte sollten sich ansonsten gegen Sachen richten.“ Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Verfasser solcher Texte die Realität des Gefechts im Kriege bewusst verdrängen, weil die sich mit dem Lob auf das Ethos der Gewaltfreiheit beim besten Willen nicht in Einklang bringen lässt. Ethische Orientierung setzt aber klare Bezüge zur Wirklichkeit voraus – nach dem alten ethischen Grundsatz: zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet!
Kompass: Was bedeutet das für die Soldaten?
Harald Oberhem: Das ist für die Soldaten verheerend, weil sie ein Gewissen haben, das sich durch den Einstellungsbeschluss einer Staatsanwaltschaft allein wohl nicht immer beruhigen kann. Die strafrechtliche Nichtvorwerfbarkeit einer Kriegshandlung bedeutet nicht immer, dass der „Täter“ moralisch integer geblieben ist, auch wenn er auf die verzeihende Gnade Gottes hoffen darf. Theologisch gesprochen: ohne moralische Schuld geblieben ist. Das gilt für Vorfälle wie den in Kunduz genauso wie für den KSK-Soldaten, der mit dem „Kinetic Targeting“ konfrontiert wird. Und vergessen Sie nicht: Das eigene Gewissen spricht mich nicht nur schuldig oder unschuldig. So sehen mich auch die Menschen, auf deren Respekt und Liebe ich großen Wert lege, ja zahllose Menschen in der Öfffentlichkeit. Das viel beschworene „freundliche Desinteresse“ an den Soldaten der Bundeswehr könnte auch damit zu tun haben, dass man manches lieber nicht wissen will. Wenn man das in Rechnung stellt, sind moralische Fragen durchaus im Hier und Jetzt wichtige Fragen.

Kompass: Angewendet auf die Katholische Militärseelsorge in der Bundeswehr: Unter welchen Bedingungen halten Sie es für ethisch vertretbar oder sogar für geboten, dass die „Kirche unter Soldaten“ mit ihren Seelsorgern Soldatinnen und Soldaten auch in Einsätze begleitet, die absehbar mit der Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung des Auftrages verbunden sind? Oder anders gefragt: Reicht ein Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestages dazu aus?
Harald Oberhem: Die Wahrnehmung der Militärseelsorge, auch „im Kriege“, ist keine ethische bzw. moralische Entscheidung. Sie ist Ausdruck der religiösen und pastoralen Sendung – „mission“ - der Kirche. Aber wehe den Soldaten und ihren Seelsorgern, wenn sie feststellen müssten, über die politischen und moralischen Grundlagen dieses Einsatzes im Unklaren gelassen oder gar getäuscht worden zu sein. Soldaten in anderen demokratischen Staaten unseres Bündnisses haben solche Erfahrungen schon hinter sich. Insofern trägt der Bundestag den Soldaten gegenüber eine schwere Verantwortung. Diese Last kann er ohne eine wache und interessierte Öffentlichkeit gar nicht tragen. Hier liegt auch eine große Chance unserer Kirche, die Botschaft von „Gerechter Friede“ einzubringen und quasi einem Praxistest zu unterwerfen.
Das Interview führte Josef König
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16.6.2010 von dragonX6.
Seit Aristoteles ist der abendländischen Tradition geläufig, dass der Gerechtigkeit unter den Kardinaltugenden die material zentrale Stellung zukommt. Sie begründet vor allem das soziale Miteinander, gibt ihm Maß und Ziel. Die christliche Tradition bettet die moralischen Tugenden zudem in die göttlichen Tugenden – Glaube, Hoffnung und Liebe - ein. Die ersteren werden durch Erziehung und sittliches Erkenntnisvermögen erworben, die letzteren durch die göttliche Gnade geschenkt (wenn sie denn „reinen Herzens“ angenommen werden).
In beiderlei Hinsicht geht es der katholischen Kirche unseres Landes offensichtlich nicht gut. (Sollte sie etwa ein Teil seiner Gesellschaft sein?) Im Vorgang um den bisherigen Augsburger Bischof und Katholischen Militärbischof Walter Mixa scheinen Gerechtigkeit und Liebe extrem notleidend – je länger die Affäre dauert, um so mehr. Hier ließen sich unzählige Beispiele anführen. Darauf sei verzichtet, um der Caritas nicht erneut einen Tort anzutun.

So bleiben wir auf der Ebene eines Mindest-Standards von Gerechtigkeit und Liebe, dem Recht der Kirche. Darauf besinnt sich heute auch Bischof Mixa in seinem Welt-Interview. Der Metropolit und Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz, Erzbischof Reinhard Marx, tut desgleichen, wenn er seinen Pressesprecher erklären lässt: „Alles ist rechtmäßig gelaufen“.
Ohne Fach-Kanonist zu sein, stellen sich uns hier denn doch einige Fragen, die aufzuwerfen (und öffentlich zu beantworten) längst fällig gewesen wäre:
1. Wie wurde seitens des Bistums Augsburg sichergestellt, dass die Untersuchungsergebnisse des vom Stadtpfarrer von Schrobenhausen (in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der Waisenhausstiftung) bestellten „Sonderermittlers“ mit der nötigen Diskretion behandelt wurden, damit die Rechte des Diözesanbischofs angemessen gewahrt werden konnten?
2. Offensichtlich hat sich – wie eine Mitteilung der Pressestelle des Bistums Augsburg vom 18.05.2010 aussagt – die „Ordinariats-Konferenz“ den Abschlussbericht des Sonderermittlers zu eigen gemacht. Mit welcher Rechtsqualität bzgl. des bisherigen Bischofs ist das geschehen? (Ein Gutachten kann kein Urteil ersetzen.)
3. Seit der Wahl des Diözesanadministrators gem. Can. 421 CIC durch das Domkapitel (das in Deutschland die Aufgaben des Konsultorengremiums wahrnimmt) leitet der Diözesanadministrator mit Unterstützung seines Ständigen Vertreters das Bistum. Warum wird in zahlrechen Verlautbarungen der Eindruck erweckt, es existiere eine kollektive „Bistumsleitung“?
4. Jeder Christgläubige hat das Recht auf seinen guten Ruf (Can. 220 CIC). Auch bei einer kirchlichen Voruntersuchung muss sichergestellt sein, dass dieser nicht zu Schaden kommt (Can. 1717 § 2 CIC). Wird dem nicht Rechnung getragen, sind gem. Can. 1390 § 2 CIC Strafen vorgesehen. Inwieweit haben die in der Causa des Diözesanbischofs Tätigen des Bistums und sonstige Repräsentanten der katholischen Kirche in Deutschland dieser Vorgabe genügt? Wurden seitens des Diözesanadministrators gegen den nach Pressenberichten durch das Verbreiten neuer Mißbrauchsgerüchte auffälligen Augsburger Diözesanpriesters Michael Mayr Ermittlungen angestellt?
5. Gem. Can. 480 CIC hat der Generalvikar den Diözesanbischof über alle wichtigen Amtsgeschäfte zu informieren; er darf (sc. ebenso der Bischofsvikar) „niemals gegen den Willen und die Absicht des Diözesanbischofs handeln“. Wie wurde dieser Vorgabe in Augsburg zwischen dem 31. März und dem 8. Mai 2010 entsprochen?
6. Im Zusammenhang mit der Unterrichtung des Generalstaatsanwalts in München durch den Generalvikar im Verdachtsfall sexuellen Missbrauches (Verdächtigter: Diözesanbischof) wurde öffentlich erklärt, dies sei auf der Grundlage der betr. Richtlinien der DBK v. 27.09.2002 geschehen. Wie wurden den dort unter II, 3 geforderten Maßgaben entsprochen (Gespräch mit dem Verdächtigten, (umgehender) Kontakt mit dem Opfer, unverzügliche Unterrichtung des Diözesanbischofs; bei erhärtetem Verdacht Einleitung des kirchenrechtlichen Vorverfahrens gem. Can. 1717 CIC; Vorlage beim Apostolischen Stuhl)? Inwieweit wurde der Norm (vgl. Can. 1405 § 1 Nr. 3) entsprochen, nach der Strafsachen gegen Bischöfe dem Papst persönlich vorbehalten sind?

Angesichts solcher Fragen wird manch ein Christ schweigsam. Er glaubt die Kirche rechtlich geordnet – oft schon eher übermäßig – und erlebt sie wie einen Konzern mit Sitz auf den Cayman- Islands. Der schon im Missbrauch-Desaster gewonnene Eindruck dürfte sich verstärken. Nicht die böse Tat ist das eigentliche Problem, sondern die Reaktion der Verantwortlichen. Sie vertuschen nicht nur, sondern - wie im Vorgang „Mixa“ zu befürchten – es folgt eine Tat auf die andere. Und „die Kirche“ schweigt.
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11.4.2010 von dragonX6.
In Begleitung des polnischen Präsidenten Lech Kaczynski starb der Katholische Militärbischof für die polnischen Streitkräfte Tadeusz Ploski bei dem tragischen Flugunfall bei Smolenks.

Mit ihm fand sein Sekretär und Vize-Kanzler der militärbischöflichen Kurie, Militärgeistlicher Oberstleutnant Jan Osinski, den Tod.

Auch der Erzbischof der Polnisch-orthodoxen Kirche Miron Chodakowski, der zugleich das Amt des orthodoxen Militärbischofs wahrnahm, verlor sein Leben.

Weiterhin verstarb mit seinen Brüdern aus den anderen Militärseelsorgen der evangelisch-lutherische Militärpfarrer Adam Pilch.
Papst Benedikt XVI. nannte in seinem Beileidstelegramm an den amtierenden polnischen Präsidenten diese Militärseelsorger gleichermaßen.

Mögen sie und alle bei diesem Flug tödlich Verunglückten ruhen in Gottes Frieden!
Tadeusz Ploski, ein mit höchsten kirchlichen, militärischen und akademischen Würden ausgestatteter Priester, blieb trotz alledem ein bescheidener, eher zurückhaltender Mann, der aufmerksam zuhörte, wenn er auch manchmal eher vorsichtig antwortete. Doch was er sagte, hatte Bestand.Er war ein wirklich frommer Priester, dem das große Wort fremd war. Darum wurde er ein verlässlischer Freund der deutschen Katholischen Militärseelsorge und damit auch der Soldaten der Bundeswehr. Nichts zeigte das besser als die gemeinsamen Militärwallfahrten zum Maria-Himmelsfahrts-Fest zum polnischen Nationalheiligtum auf dem Hellen Berg in Tschenstochau, zu dem Ploski neben den Slowaken und Amerikanern auch die Deutsche Bundeswehr einlud.
Tadeusz Ploski wusste um die Untiefen selbst im ehrlich gemeinten Miteinander von Polen und Deutschen. Dialog braucht vor allem Zeit und gemeinsame, neue Erfahrungen.
Es ist tragisch, dass auch wir Deutschen künftig auf den stillen Dienst von Bischof Tadeusz Ploski verzichten müssen.
H.O.
(Bildergalerie) (Kondolenzsschreiben Militärbischof Mixa)
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Tadeusz Płoski (Maj. gen.; D.sc., Ph.d.) was born on March 9th 1956 at Lidzbark Warmiński (Heilsberg) as a son of Henryk and Kazimiera. He enrolled in The Hosianum Seminary in Olsztyn, where he studied philosophy and theology.On June 6th 1982, Tadeusz Płoski was ordained priest by Bishop Jan Obłąk at Olsztyn Cathedral.
He worked as a priest at St. Joseph’s Parish for a year. In the years 1983-1986, he studied canon law at the Catholic University of Lublin. In 1986, he assumed the post at the Bishop’s Curia and also at the Bishop’s Court at Warmińska Diocese as a diocesan judge of the court.In the years 1986-1992, Tadeusz Płoski was editor-in-chief of The Diocesan News of Warmia and an academic chaplain at Wyższa Szkoła Pedagiczna and Akademia Rolniczo-Techniczna in Olsztyn.In 1992, he was delegated to the Military Ordinary of the Polish Armed Forces; and, on June 1st he assumed his new responsibilities as a solicitor, and later in 1994 as the Principal of the Diocesan Department at the Military Ordinary in Warsaw.In 1993, he received the degree of Doctor of Philosophy in Canon Law at the Canon Law Department at the Catholic Academy of Theology.In 1994, he was the first military chaplain to complete Postgraduate Operational Strategic College at the National Defence University at Warszawa-Rembertów.In 1995, he was appointed dean of the Vistula Military Units of the Ministry of the Interior and Administration. After the dissolution of the military units in 2000, Tadeusz Płoski was appointed chaplain of the Government Security Office; and, in 2001 - dean of the Government Security Office.From 1995 till 2001, Tadeusz Płoski held the position of editor-in-chief of the Military Ordinary main periodical - Nasza Służba (Our Service). On May 6th 2001, he was appointed Chancellor of the Military Ordinary. From 1996, he was the custodian of the Military Ordinary Seminary students. Since 1998, he has been lecturing in Denominational Law at the Law and Administration Department, Warmińsko-Mazurski University in Olsztyn.He was appointed correspondent of the Vatican Radio and the Catholic News Agency. He was promoted to: captain - 1992, major -1995, lieutenant colonel -1998, colonel -2000, and nominated brigadier general - 2004, and major general -2006.On March 1st 1999, he received the dignity of the Prelate of His Holiness.On October 16th, 2004 Pope John Paul II appointed him to the position of the Military Bishop of the Polish Armed Forces. On October 30th 2004, he was consecrated as a Bishop and a ceremonial Ingress took place with military ceremony at the Military Cathedral in Warsaw.

On November 8th 2004 the President of the Republic of Poland nominated him to the rank of Brigadier General, and later on March 31st 2006, to Major General in the Polish Armed Forces.On November 26th , following the resolution of the 330th Assembly of the Polish Episcopacy in Częstochowa, Tadeusz Płoski was appointed National Chaplain for the Combatants. On March 9th 2005 after the Polish Episcopacy Conference, he was appointed Polish Episcopacy Delegate for the Scouts’ Affairs.On June 23rd 2005, the Prime Minister appointed him Member of the Protection Council of Battles and Martyrdom Commemoration.ON 8 may 2006, The Bishop received the Order of st. Stanislaus.On 10th May 2006, Tadeusz Płoski performed a free-fall parachute jump from the altitude of 4000 metres during an exercise of the Special Military Group Formation GROM.On October 19 2006, during the 337th plenary session of the Polish Episcopacy Conference, He was elected member of the Legal Council of the Polish Episcopacy.
On the same day, following the resolution of the General Assembly of the Polish Episcopacy, the Customs Service of the Republic of Poland was included in the range of activities of the Military Ordinary.On the 23 of November 2006, following the resolution of the General Assembly of the Polish Episcopacy, the Railway Protection Force was included in the range of activities of the Military Ordinary. During its Plenary Session between 2 and 3 October 2006, the Conference of the Polish Episcopacy elected Bishop Tadeusz Płoski Delegate of the Conference of the Polish Episcopacy responsible for the Police Force Chaplaincy.On 6th of March 2008, following the resolution of the 343 Plenary Session of the Polish Episcopacy Conference, the Military Bishop Maj. Gen. Prof. Tadeusz Płoski D.Sc., Ph.D. was elected member of the Concil for the Chaplaincy of the Youth. As a lecturer in Denominational Law at the Law and Administration Department, Warmińsko-Mazurski University in Olsztyn. He has published over 150 research papers and participated in numerous conferences and symposiums dedicated to military chaplaincy held both at home and abroad.On 11th December 2007, the Council of the Faculty of Law and Administration of the Nicolas Copernicus University of Toruń awarded him the degree of Doctor Habilitatus in Legal Science on the basis of the colloquy and the dissertation entitled “Chaplaincy in the Polish Armed Forces – a Law Study Including Human Rights and Humanitarian Law” (published in Olsztyn, 2006 by Warmińsko-Mazurski University Press). On 29th February 2008, the Senate of the University appointed the Bishop Professor; and, subsequently, nominated him head of the Section of Administration Law and Administration Science.
So far, three volumes of priestly teaching by the Military Bishop have been published: “Remain With Us, Lord – the priestly teching of the Military Bishop, Oct. 30 2004 – June 4 2006” (Warsaw, 2006), “Stay Strong in Faith - the priestly teching of the Military Bishop, June 4 2006 – April 22 2007” (Warsaw, 2007) and “God’s Mercy lasts Forever - the priestly teching of the Military Bishop, April 24 – Dec. 30 2007” (Warsaw, 2008).The sermons and homilies as well as the speeches of the Military Bishop are published on the official website of the Military Ordinary (www.ordynariat.pl) in the link called “nauczanie pasterskie” (priestly teaching) and “Wiadomości” (the News).The Bishop has been honoured with numerous state decorations including the Bachelor’s Cross of the Order of Polonia Restituta, and with the badges of numerous military establishments, veterans’ organisations, and foreign institutions, e.g. the Gold Badge of the Country’s Defence League, the Badge of the Warsaw Garrison, the Badge of the Representational Battalion, the Badge of Merit for the National of the Soldiers of the Peasant’s Battalions, the Badge of the Michał Gutowski Mounted Reconnaissance Battalion from Żagań, and the badge of the Bachelors’ Club of the Virtuti Militari War Order.On 3rd of December, the Bishop received the dignity of Honorary Colliery Director General.
2010-04-10 (Übers.: H. K.)
Feldbischof der polnischen Armee Generalmajor Prof. Dr. habil. Tadeusz Płoski ist am 09. März 1956 in Heilsberg (Lidzbark Warmiński) geboren. 1976 trat er in das Priesterseminar „Hosianum” in Allenstein (Olsztyn) ein, wo er sein philosophisch -theologisches Studium absolvierte. Am 06.Juni 1982 empfing er in der allensteinischen Kathedrale die Priesterweihe aus dem Händen des ermländischen (Warmia) Bischofs Jan Obłąk. Danach arbeitete er als Vikar in der Pfarrei Hl. Josef in Mohrungen (Morąg). In den Jahren 1983-1986 studierte er kanonisches Recht an der Katholischen Universität in Lublin. Gleich nach dem Studium wurde er in der Kurie des ermländischen Bischofs eingesetzt, wo er bis jetzt am Bischöflichen Gericht tätigt war. Bis 1992 war er Hauptredaktor der Zeitung „ Ermländische Diözesan-Nachrichten“ und akademischer Seelsorger für die Studenten der Pädagogischen Hochschule und der Agrarakademie. Im Jahr 1992 wurde er nach Warschau zum Feldordinariat delegiert. Dort war er zuerst als Notar tätig, ab 1994 als Abteilungsleiter für den Bereich der Seelsorge. 1993 erhielt er ein Titel des Doktors des kanonischen Rechts. 1994 hat er als erster Militärgeistlicher das postgraduierte Studium für Operationsführung und Strategie an der Akademie für Nationale Sicherheit in Warschau absolviert. 1995 wurde er Dekan bei den „Weichsel-Verbänden“ des Innenministeriums und danach – im Jahr 2000 - Militärpfarrer und Dekan beim Büro des Regierungsschutzes. Von 1995 bis 2001 war Ploski Hauptredakteur der Zeitung des Feldordinariats „Unsere Dienst“. Am 16.05 2001 übernahmt er des Amt des Kanzlers der Feldkurie. 1996 bis 2004 war ein Referent und Mentor am Priesterseminar des Feldordinariates. Ab 1998 hielt auch Vorlesungen zum Konfessionsrecht der Warmińsko-Mazurskim-Universität in Allenstein.
Seine militärischen Dienstgrade: 1992 – Hauptmann, 1995 – Major, 1998 – Oberstleutnant, 2000 – Oberst, 2004 – Brigadegeneral, 2006 – Generalmajor. Am 10. März 1999 wurde er Prälat Seiner Heilligkeit. Am 16. Oktober 2004 wurde er durch den Heiligen Vater Papst Johannes Paul II. zum Feldbischof der Polnischen Armee ernannt. Feldbischof Ploski wurde am 08.Mai 2006 der Orden des Hl. Stanislaus verliehen. Am 10 Mai 2006 - während einer Übungen mit Soldaten der Spezialeinheiten – sprang er aus der Höhe von 4000 Metern mit dem Fallschirm ab. Am 11. Dezember 2007 verlieh der Fakultäts-Rat Recht und Administration der Nikolaus-Kopernikus-Universität in Thorn Feldbischof Dr. Tadeusz Ploski den wissenschaftlichen Titel Doctor habilitatus. Am 29. Februar 2008 berief ihn der Senat der Warmińsko-Mazurskie- Universität in Allenstein zum Professor und Dekan der Fakultät Recht und Administration.Er ist Autor verschiedener Veröffentlichung (s.o.) Neben zahlreichen Ehrungen erhielt Płoski 2008 mit dem Orden Polonia Restituta die zweithöchste Auszeichnung der Polnischen Rebublik. Zudem erhielt er das Verdienstkreuzes der Republik Polen in Silber (1999) und Gold (2007). Er ist Ritter des Ordens vom Heiligen Stanislaus. Am 10.April 2010 gehörte Feldbischof Tadeusz Płoski zur Delegation um Staatspräsident Lech Kaczyński, die anlässlich des siebzigsten Jahrestages des Massakers von Katyn zur Gedenkstätte nach Russland reisen sollte. Bei einem Flugzeugabsturz nahe des Flughafens von Smolensk kam er jedoch gemeinsam mit zahlreichen weiteren hochrangigen Repräsentanten Polens ums Leben.Requiescas in Pace, carissime Frater Episcope!
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27.1.2010 von dragonX6.
Die lebhafte Debatte, die durch jüngste Äußerungen der Hannoveraner Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann zum deutschen Afghanistan-Engagement ausgelöst wurde, kann nicht überraschen. Was als prophetische Mahnung und moralisch-ethische Forderung daherkam, entsprach in Wirklichkeit einem klassischen Muster der Ebenenverlagerung letztlich politischer Legitimation militärischer Kampfeinsätze: Statt über Bündnispolitik, Interessen und militärische Strategien wird in abstrakten Höhen über Wertorientierungen, weithin ohne Bezug zu konkreten Handlungsoptionen, debattiert. Das entlastet die Politik, verschafft den Kirchen die als sehr wichtig eingeschätzte Medienpräsenz – und bereitet künftige Konsense vor.
Schon im Mai 2001 hatte Militärbischof Walter Mixa in einem Grundsatzvortrag an der Hamburger Führungsakademie der Bundeswehr zum Thema “Die Waffen segnen? Legitimation militärischer Einsätze der Streitkräfte und Militärseelsorge“ unter Rückgriff auf Max Webers Theorie der Legitimation politischer Herrschaft darauf verwiesen, dass die eigentliche „Segnung“ in der religiösen Unterstützung, teilweise Überhöhung des Militäreinsatzes des eigenen Staates bestehe. Dadurch entsteht zugleich ein „mystisches“ Band zwischen Front und Heimat. Das wird von den Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehreinsatzkräfte in Afghanistan, wo sich der Bürgerkriegscharakter der „Stabilisierung“ nicht mehr leugnen lässt, nachhaltig eingeklagt. Die EKD sollte sich nicht täuschen: Erwartet wird nicht nur deklaratorische Anerkennung menschlichen Bemühens , Militärseelsorge und öffentliche Unterstützung, sondern auch ausdrückliche Bejahung des politisch-militärischen Auftrags der Einsatzkräfte – ohne („ethisches“) Wenn und Aber. Öffentliche Äußerungen einsatzbegleitender Militärpastoren lassen daran keinen Zweifel.
Ein noch größeres Problem als die Motivation der Truppe dürfte für die Regierung und die sie tragenden Bundestagsfraktionen die Unterstützung im erweiterten politischen Spektrum sein. Um diese zu gewinnen, genügt nicht nur die Urheberschaft großer Teile der Opposition für die Grundentscheidungen zum Afghanistaneinsatz. Es bedarf starker quasi meta-politischer Argumente, um die Fortsetzung dieser Politik unter veränderten Rahmenbedingungen zu rechtfertigen. Eine qualifizierte ethische öffentliche Debatte könnte dazu beitragen.
Dazu bemerkte Bischof Mixa 2001: „Ethische Positionen und Optionen sind ein Faktor, der dazu beiträgt, dass politische Handlungen öffentliche Akzeptanz finden. So werden Moral und Ethik, zumal in der öffentlichen Repräsentanz, u. a. durch die großen Kirchen, zum Gegenstand bzw. Faktor der Politik. Sie werden es - wie jüngste Erfahrungen zeigen - vor allem dann, wenn rechtliche oder reine Verfahrens-Legitimationen zur Lösung politischer Streitfragen offensichtlich nicht ausreichen.“ Wenn die Kirchen dabei erfolgreich sein wollen, müssen sie sich aber auch ihrer eigenen bisherigen affirmativen wie kritischen Begleitung der Afghanistan-Politik Deutschland und es NATO-Bündnisses selbstkritisch erinnern. Dazu Mixa : „Der einzelne - weder der verantwortliche Politiker noch der handelnde Soldat - darf (sc. nicht) für die Moralität militärischer Gewaltanwendung isoliert und quasi “privat” in Haft genommen werden. Vorrangig ist der öffentliche, politische Prozess. Und hier, so meine ich, stellen sich aus ethischer Perspektive eine Reihe von Fragen als Lehren (erg: aus der jüngsten Geschichte der Bundeswehr). Ich möchte nur einige nennen:
- In welcher Weise haben die politischen Parteien, sowohl die Regierungsparteien wie die in der Opposition, den entscheidenden Beschluss des Deutschen Bundestages vorbereitet und auch öffentlich begründet? - In welcher Weise sind die Medien, vor allem das Fernsehen, ihrer Aufgabe der öffentlichen Information und kritischen Begleitung des Regierungshandelns nachgekommen? … - In welcher Form und mit welchen Argumenten haben die maßgeblichen Vertreter der Völkerrechtswissenschaft, national und international, die Frage einer zureichenden Mandatierung eines Streitkräfteeinsatzes zu der durchgeführten, als humanitäre Intervention gekennzeichneten Maßnahme im Kontext des politischen Entscheidungsprozesses öffentlich thematisiert? - Welche Beiträge haben die großen gesellschaftlichen Organisationen zur notwendigen Politikbegleitung in den Monaten der Krise geliefert? Gab es nicht ein mehr oder weniger geheimes Einverständnis, dass - wie Jamie Shea (der NATO-Sprecher während des Kosovo-Konflikt) es nannte - “die politischen Führer nun die entscheidende Rolle für die öffentliche Meinung spielten” - und nur sie?“
Und schließlich: „Haben wir Bischöfe, haben die Institutionen unserer Kirche, die sich mit Fragen der Sicherheitspolitik und der Verteidigung befassen, in dem Zeitraum, in dem die Weichen für die künftigen Entscheidungen gestellt wurden, die ihnen zukommenden Aufgaben zur öffentlichen Stärkung des “moral point of view” wahrgenommen? Ich muss als höchster katholischer Militärseelsorger diese Frage stellen, um die Last der Kritik, auch mancher Unterstellungen, nicht einseitig verantwortlich handelnden Politikern oder den Soldaten und Soldatinnen unserer Bundeswehr aufbürden zu lassen“. Wer wie der Katholische Militärbischof – zu Recht – auf die fortlaufende ethische Überprüfungsnotwendigkeit grundlegender Entscheidungen zum militärischen Einsatz besteht, muss auch sich selbst kritisch befragen (lassen), wie bisher die selbstgestellte Aufgabe ethischer Begleitung tatsächlich wahrgenommen wurde. Dazu gehört auf jeden Fall eine hinreichende Analyse tatbestandsmäßiger Voraussetzungen einer jeden Anwendung ethischer Kriterien und Normen. Ihre Anwendung selbst ist – katholischerseits – auch nicht Sache des kirchlichen Amtes. Politische Schlussfolgerungen zu ziehen, gehört in den Raum politischer Öffentlichkeit und letztlich in den der zuständigen Institutionen. Sie sind damit nicht nur oder vorrangig Sache „der Politiker“, sondern nicht weniger – vorab- der Medien, der Wissenschaft, betroffener Organisationen, d.h. der gesamten „Bürgergesellschaft“.(Wie die Streitkräfte selbst ihre Rolle dabei sehen, ist ein eigenes Thema). Werturteile politischer und militärischer Provenienz zu fällen sowie daraus sich ergebende Handlungsforderungen zu formulieren, sind keine geistliche Aufgabe – und auch nur sehr bedingt die von Lehrern der Sozialethik. Entsprechenden, z.T. scharfen Reaktionen aus dem politischen Raum ist insofern die sachliche Berechtigung nicht abzusprechen. Damit stellt sich der Kirche – Bischöfen und ihren Beratern sowie den zuständigen (Laien-) Gremien - keine leichte Aufgabe. Dazu gehört zuerst die „Gewissenserforschung“ zur bisherigen Wahrnehmung des selbst gestellten Auftrages. Zum Einstieg hilfreich sind zwei Resümees kirchlichen Agierens aus katholischer und evangelischer Feder. Es kann nicht Sache der Kirchen mit ihrem Verkündigungs- und Lehrauftrag – jede nach ihrem Verständnis – sein, ihr öffentliches Reden an der tagesaktuellen öffentlichen Nachfrage zu orientieren. Grundsätze und (moralische) Normen erheben sich über den Tag hinaus; die Christen und ihre Kirchen haben die Aufgabe, sie im Bewusstsein der Gesellschaft zu erhalten. Schweigen signalisierte Zustimmung (Qui tacet, consentire videtur), politisierende Rede erzeugte Verstrickung. Beides aber liefe auf eine neue „Waffensegnung“ hinaus.
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8.1.2010 von dragonX6.
Im KOMPASS-Soldat in Welt und Kirche, Ausgabe Oktober 2009, der im Auftrag des Katholischen Militärbischofs herausgegebenen Monatszeitschrift der Katholischen Militärseelsorge, hatte Dr. Uwe Steinhoff wichtige Thesen zum Thema „Moralisch korrektes Töten“ vorgelegt. Ich hatte daraufhin in der KOMPASS-Ausgabe Dezember 2009 einige kritische Anmerkungen aus der Tradition theologischer Ethik (früher: Moraltheologie) formuliert, auf die Dr. Steinhoff jetzt reagiert. Es ist unvermeidlich, in einem solchen Dialog fachspezifische Aspekte anzusprechen, die manchem Leser „abgehoben“ und überhaupt zu abstrakt erscheinen mögen. Das ist jedoch unvermeidlich, um den ethischen Begründungszusammenhang der vertretenen Positionen nachvollziehen zu können. Es wird sich dabei herausstellen, dass erhebliche Unterschiede in den dann gezogenen Folgerungen keineswegs zufällig oder unerheblich sind. Ich selbst werde demnächst die Argumente von Dr. Steinhoff in einem weiteren Beitrag aufgreifen. Sehr begrüßen würde ich es, wenn möglichst viele Leser sich in diese Diskussion einbrächten. Gerade in einer Zeit, in der sicherheitspolitische und militärische Fragen gern (und nicht immer qualifiziert) ethischen Argumentationen unterworfen werden, dürfte das zur Versachlichung einer Auseinandersetzung beitragen, deren praktischen Ernst niemand infrage stellen kann.
Harald Oberhem
Uwe Steinhoff
Erwiderung auf Harald Oberhems Kritik an meinen Thesen darüber, wann Töten im Krieg erlaubt ist
Im Kompass 12/09 hat Harald Oberhem einige meiner Thesen kritisiert, die ich im Kompass 10/09 sowie in meinem Buch “Moralisch korrektes Töten” vertreten habe (die deutsche Ausgabe des Buches ist vergriffen, eine erweiterte englische Fassung erschien bei Oxford University Press unter dem Titel “On the Ethics of War and Terrorism”). Ich werde hier, der Einfachheit halber, seinen Beitrag jeweils in Anführungsstrichen wiedergeben, um dann auf die jeweiligen Bemerkungen Oberhems zu antworten.
„Für eine Berufsethik des Soldaten ergäben sich mit einer Anerkennung und Übernahme der entfalteten Prinzipien und Normen erhebliche Konsequenzen. Eine Prüfung, inwieweit sie mit der Tradition katholischer Moral und Ethik zur Deckung zu bringen sind, empfiehlt sich also.
“Ich möchte schon hier darauf hinweisen, dass „die“ Tradition katholischer Moral und Ethik sehr vielgestaltig ist – und im Übrigen auch keineswegs als maßgebend akzeptiert werden muss.
„Außer-ethische Voraussetzungen
Im aus der angelsächsischen Ethik-Tradition stammenden Vertragsmodell spielt die Verteilung der Handlungsfolgen eine zentrale Rolle; die Erfüllung der normativen Vorgaben (‚Gebote’, Normen) tritt hingegen zurück. Die unverlierbare Würde eines jeden Menschen, die immer Achtung verdient, gerät aus dem Blick.”
1. Für klassische angelsächsische Vertragtheoretiker wie John Locke (1632-1704) oder John Rawls (1921-2002) spielen Gebote und Normen sowie Rechte sehr wohl eine ganz zentrale Rolle. Tatsächlich begreift sich Rawls, der wohl einflussreichste politische Philosoph des zwanzigsten Jahrhunderts, ausdrücklich als “Deontologe”, das heißt als jemand, dem es um Gebote und Pflichten geht (die Deontologie ist die “Pflichtenlehre“). Er beruft sich hierbei im Übrigen auf Kant, den klassischen deutschen Deontologen, auf den ihrerseits katholische Moraltheologen immer wieder mit großer Begeisterung zurückgreifen, zumal ihnen Kants Würdebegriff sehr entgegenkommt. Die überwiegende Mehrheit gegenwärtiger angelsächsischer Ethiker und politischer Philosophen sind Deontologen. Oberhems Darstellung der angelsächsischen Philosophie ist also schlicht falsch.
2. Der deontologische Ansatz schließt die Zentralität der Frage nach der Verteilung von Handlungsfolgen in keiner Weise aus, denn offensichtlich kann man Gebote und Normen haben, welche gebieten und normieren, wie Handlungsfolgen zu verteilen sind.
3. Auch ich bin ein Deontologe. Allerdings einer, der nicht auf das Vertragsmodell zurückgreift – anders als Oberhem suggeriert.
4. Angelsächsische Philosophen reden in der Tat nicht so viel von “Würde” wie deutsche Philosophen und Theologen (die das besonders gern dann tun, wenn ihnen die Argumente ausgehen), was unter anderem damit zusammenhängt, dass sie diesen Begriff für unklar halten. Sie ziehen es vor, von Rechten zu reden. Ich weiß mich da mit ihnen einig. Und Rechte – die wohl für Würde unerlässlich sind – geraten bei der überwältigenden Mehrheit angelsächsischer Philosophen – und bei mir – ganz gewiss nicht aus dem Blick.
5. Ich bin kein angelsächsischer, sondern ein deutscher Philosoph. Natürlich bin ich von der angelsächsischen Philosophie beeinflusst. Das war Kant auch. Er hielt große Stücke auf Locke und Hume.
“Die Trennung der Sphären von Moral, Recht und militärischem Handeln ist künstlich und lebensfremd. Für den Handelnden kommt es vielmehr darauf an, die ethische Dimension, die durch Recht geschützt und stark gemacht werden soll, in der konkreten Situation zu erkennen und zu verwirklichen. Zudem kommt Steinhoff die sozialethische Dimension von Gefecht und ‚Krieg’ abhanden. Kalkulierbares und verlässliches Handeln erfordert klare und verbindliche Vorgaben (Recht, Befehl und Gehorsam, Innere Führung). Sofern dieses militärische Handeln „geordnet“ erfolgt (und noch weitere Bedingungen erfüllt), liegt ein bewaffneter Konflikt vor, in dem sich in der Regel die Kämpfer beider Seiten als rechtmäßig handelnd (‚gerecht’) verstehen (‚Kombattanten’). Der Begriff ‚gerecht’ ist dann nur noch bei einer Verletzung des Kriegführungsrechts relevant.”
1. Dass die Kämpfer beider Seiten sich auf irgendeine Weise „verstehen“, stellt schwerlich sicher, dass sie sich nicht falsch verstehen.
2. Lebensfremd, realitätsfremd und geschichtsfremd ist die Vorstellung, dass die Sphären von Moral und Recht nicht getrennt sind (das würde übrigens auch der Deontologe Kant so sehen). Die Sklaverei war auch einmal legal. Und was war nicht alles im Dritten Reich legal. Moralisch war es deshalb noch nicht. Und muss ich Oberhem an das Kriegsrecht vor der Genfer Konvention erinnern? Keine so erbauliche Angelegenheit. Aber auch sogenannte “demokratische Rechtsstaaten” sind nicht ohne Fehl. Vor 1997 war die Vergewaltigung in der Ehe kein Straftatbestand. Sie konnte u. U. als Nötigung, Körperverletzung oder Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden, aber nicht immer. Zum Beispiel wurde die Vergewaltigung oft als rechtmäßig betrachtet, wenn sie, wie Richter das damals so schön formulierten, “nach lang anhaltender unberechtigter Beischlafsverweigerung der Frau begangen wurde”. Insofern konnte ein Mann, der seine Frau unter solchen Umständen vergewaltigte, sich dabei durchaus nicht nur als rechtmäßig Handelnder „verstehen“, im Sinne des positiven Rechtes war es sogar. Trotzdem war seine Handlung unmoralisch. Im Übrigen wird so eine Vergewaltigung auch nicht dadurch besser, dass sie “geordnet” erfolgt (also etwa nach dem immer gleichen Muster oder mit nicht mehr Gewalt als zum Erreichen des Zieles notwendig). Dementsprechend sind auch “geordnet” verlaufende Angriffskriege noch immer ungerecht. Ein Vergewaltiger, der freundlich genug ist, sich ein Kondom überzustülpen, ist immer noch ein Vergewaltiger (auch dann, wenn internationales Recht behaupten würde, dass es völlig in Ordnung ist, Menschen anderer Nationen zu vergewaltigen, solange man nur ein Kondom benutzt); und ein Angriffskrieger, der über andere Nationen her fällt und Menschen dieser Nationen tötet, dabei aber freundlich genug ist, sich an das ius in bello, das Kriegsführungsrecht zu halten, ist immer noch ein Angriffskrieger (auch wenn internationales Recht meint, er müsse sich darüber keine weiteren Gedanken machen).
3. Was Oberhems Diktum angeht, dass kalkulierbares und verlässliches Handeln klare und verbindliche Vorgaben erfordert, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass eine Vorgabe nicht schon dadurch moralisch verbindlich wird, dass sie klar ist. Und sie wird auch nicht dadurch moralisch verbindlich, dass sie geltendem Recht entspricht. Geltendes Recht kann ungerecht und moralisch ekelerregend sein, wie wir soeben sahen. Das gilt auch für das Kriegsrecht. Ich bin sehr für klare Vorgaben, aber es sollten schon die richtigen sein. Ich bin hingegen kategorisch gegen Einstellungen der Art: „Führer befiehl, wir folgen dir“, „Staat befiehl, wir folgen dir“, „Katholische Kirche befiehl, wir folgen dir“, „Recht befiehl, wir folgen dir“.
“Es ist schlicht falsch, das militärische Handeln zumal im Gefecht auf die Tötung von Gegnern zu fokussieren. Es kommt vielmehr darauf an, die militärischen Optionen der Gegenseite systematisch einzuschränken und die eigenen zu verbessern. Dabei wird das direkte Töten des Gegners quasi billigend in Kauf genommen – unter Beachtung des Übermaßverbotes in der Anwendung militärischer Gewalt. Auch der Gegner verliert seine menschliche Würde nicht.”
1. Es tut mir leid, aber das ist schiere Augenwischerei – und eine Augenwischerei, die unfair gegenüber den Soldaten ist. Wenn Kriege so dargestellt werden, als bestünden sie im Bombardieren von Tanklastern, derweil Menschen dabei allenfalls einmal versehentlich umkommen, befinden wir uns in einem Wolkenkuckucksheim Orwellschen Ausmaßes. Das entscheidende Mittel des Krieges, wie der große deutsche Kriegsphilosoph Carl von Clausewitz immer wieder hervorhob, besteht im Verletzen und Töten von Menschen. Elaine Scarry, in ihrem Klassiker “The Body in Pain”, pflichtet ihm bei und mokiert süffisant all die rhetorischen Tricks, die bemüht werden, um die brutale Realität des Krieges zu verschleiern oder schön zureden. Und wie man das direkte Töten eines Gegners als etwas “billigend in Kauf Genommenes” beschreiben kann, ist mir ein Rätsel. Wenn Soldat Meier dem Feind eine Kugel in den Kopf jagt, so nimmt er den Tod des Feindes nicht billigend in Kauf, sondern zielt auf ihn ab. Schon wahr, natürlich versucht man den Gegner auszumanövrieren – allerdings nur, um ihn gefahrloser verletzen und töten zu können. Man gewinnt und führt keine Kriege, allein indem man pfiffig in der Wüste oder in den Bergen herum kurvt. Man muss schon jemanden töten. Das ist kein Selbstzweck, aber es ist das Mittel des Krieges.
2. Habe ich irgendwo behauptet, dass der Gegner seine menschliche Würde VERLIERT? Und der Gegner und die getöteten Unschuldigen verlieren auch nicht ihre Rechte. In Kriegen werden die Rechte, zumal von Unschuldigen, jedoch andauernd VERLETZT (logischerweise kann man die Rechte eines Menschen nur verletzen, wenn er sie nicht zuvor verloren hat). Rechteverletzungen können manchmal jedoch mit Blick auf einen moralisch wichtigeren Zweck gerechtfertigt sein (zum Beispiel wenn man durch die Verletzung gewisser Rechte eines einzelnen die Rechte einer weit größeren Zahl anderer Menschen schützt oder man durch die Verletzung eines relativ unwichtigen Rechtes ein sehr gewichtiges Recht schützt). Kriege – und die darin stattfindenden Tötungen auch von Unschuldigen – können somit manchmal als das geringere Übel gerechtfertigt werden. Einem jedoch weismachen zu wollen, dass sich Kriege führen ließen, ohne daß man jemandes Rechte dabei verletzt, zeugt nicht nur von einer völligen Realitätsverleugnung, sondern ist geradezu eine Verhöhnung der von Bomben in Stücken gerissenen Unschuldigen, darunter auch Kinder.
“Fehleinschätzungen
Unter Rückgriff auf die katholische moraltheologische Tradition ist Steinhoff zu widersprechen: Entscheidend für die Mittelwahl bei der (gerechtfertigten) Verteidigung (Notwehr) ist das Prinzip der „Proportionalität“. Im rechtfertigenden Notstand aufgrund gegenwärtiger Gefahr ist auch ethisch die Tötung grundsätzlich nicht erlaubt.”
1. Nach deutschem Strafrecht ist Notwehr “die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden”. Von Proportionalität ist da keine Rede. Proportionalität spielt in angelsächsischen Notwehrparagraphen eine Rolle, nicht im deutschen. Erforderlichkeit ist schlicht nicht dasselbe. Zwar ist in der Rechtsprechung inzwischen (anders als in der Weimarer Republik) eine krasse Disproportionalität verboten, aber ein Verbot krasser Disproportionalität (jemanden zu erschießen, damit er nicht mit einem gestohlenen Apfel entkommt – in Weimar erlaubt) ist nicht dasselbe wie ein Gebot von Proportionalität. Im Übrigen kann die Tötung im rechtfertigenden Notstand aufgrund gegenwärtiger Gefahr natürlich durchaus sowohl erforderlich als auch proportional sein.
2. Warum ist, wie Oberhem meint, im rechtfertigenden Notstand aufgrund gegenwärtiger Gefahr auch ethisch die Tötung grundsätzlich nicht erlaubt? Hat er dafür auch irgendein Argument oder bleibt es bei der dogmatischen Behauptung? Und wo genau sagt „die“ katholische Moraltheologie das eigentlich? Hat der Papst das irgendwann einmal als Dogma verkündet? Oder sind sich alle katholischen Moraltheologen darüber einig (in dem Fall: umso schlimmer für die katholische Moraltheologie)?
3. Umgekehrt gibt es freilich Argumente gegen Oberhems Position. Da er so gern von der Menschenwürde redet: Der Frau in meinem Wildnisbeispiel die Tötung des Aggressors, der sie aller Wahrscheinlichkeit nach vergewaltigen und umbringen wird, ethisch zu untersagen, ist schwerlich mit ihrer Menschenwürde vereinbar. Im übrigen, wenn der schlafende Aggressor ein moralisches Recht hat, nicht von der Frau im Schlafe getötet zu werden, dann dürfte man – dann dürfte der katholische Moraltheologe – diese von dieser Tat abhalten, und zwar selbst dann, wenn er die Frau anschließend nicht vor der Vergewaltigung und Ermordung durch den Aggressor schützen kann und das auch weiß. Damit aber würde sich der so eingreifende katholische Moraltheologe der Beihilfe zur Vergewaltigung und zum Mord schuldig machen. Das ist meines Erachtens ein guter Grund, die katholische Moraltheologie Oberhemscher Prägung abzulehnen.
“Der Angriff auf den (aktuell nicht kämpfenden) militärischen Gegner ist aufgrund der Gesamtzielsetzung des ‚Krieges’ zulässig; einer zusätzlichen individualethischen Berechtigung bedarf es nicht.”
Soeben hatte Oberhem noch behauptet, dass im “rechtfertigenden Notstand aufgrund gegenwärtiger Gefahr … auch ethisch die Tötung grundsätzlich nicht erlaubt” ist. Nun, auf einmal, darf aber der aktuell nicht kämpfende (und damit nicht angreifende, also nicht in Notwehr tötbare) Feindsoldat doch getötet werden, während er friedlich schlummert. Also wie denn nun?
Vielleicht will Oberhem aber nur sagen, dass die Berufung auf den NOTSTAND nicht greift, um jemanden zu töten, der kein gegenwärtiger Angreifer ist, während die Berufung auf die GESAMTZIELSETZUNG des “Krieges” sehr wohl eine solche Rechtfertigung liefert.
Darf ich gestehen, dass ich etwas verwirrt bin? Ein paar Thesen weiter oben hatte Oberhem uns versichert, dass in einem „geordnet“ verlaufenden bewaffneten Konflikt der „Begriff ‚gerecht’ … nur noch bei einer Verletzung des Kriegführungsrechts relevant” sei. Das heißt, sofern der Soldat sich an das Kriegsführungsrecht hält, handelt er, Oberhem zufolge, auch dann gerecht, wenn er an einem Angriffskrieg teilnimmt. Der Begriff des Angriffskrieges bezieht sich nämlich auf das ius ad bellum (Kriegseintrittsrecht), das Recht, welches regelt, unter welchen Umständen ein Krieg begonnen werden darf, nicht auf das ius in bello, d.h. auf das Kriegsführungsrecht – das Recht, welches regelt, WIE ein Krieg geführt werden darf oder soll. Angriffskriege sind freilich ungerecht. Und hier ist nun der Grund meiner Verwirrung: Wie sollte wohl das UNGERECHTE Gesamtziel eines Angriffskrieges die Tötung eines schlafenden Verteidigersoldaten, welcher das vollkommen gerechte Gesamtziel der Verteidigung seines Landes verfolgt, RECHTFERTIGEN können, derweil das GERECHTE Gesamtziel der Frau in meinem Wildnisbeispiel, sich und ihr Leben vor einem gefährlichen Mörder und Vergewaltiger zu retten, dessen Tötung im Schlafe angeblich NICHT rechtfertigen kann? Anders gesagt, Oberhem zufolge heiligt der gerechte Zweck der bedrohten Frau das Mittel der Tötung eines Feindes im Schlafe nicht, derweil der UNgerechte Zweck eines Angriffskrieges das Mittel der Tötung eines Feindes im Schlafe sehr wohl heiligt. Man muss wohl katholischer Moraltheologe sein, um das zu verstehen.
„Die moralische Aufladung im Begriff „schuldhafter Verursacher ungerechter Bedrohung“ (Politiker-Kaste) ist irreführend. Die politische Führung der gegnerischen Partei gehört zum Gesamt der Kämpfer und darf wie diese entsprechend angegriffen werden. Ein Targeting, das auf solche Kämpfer und Zivilpersonen gleichermaßen unmittelbar/direkt abzielt, ist moralisch nicht erlaubt. Nebenfolgen und vorhergesehene (beabsichtigte) Folgen einer Handlung mit Doppelwirkung müssen unterschieden werden.“
1. Dass das Kriegsrecht die gesamte politische Führung der gegnerischen Partei zum Abschuss freigibt, ist mir neu. Es ist mir nicht nur neu, es ist auch falsch. Die Gesundheitsministerin oder der Familienminister oder der Agrarminister gehören keineswegs notwendig „zum Gesamt der Kämpfer“. Und wieso eigentlich darf, aus moralischer Sicht, die politische Führung eines friedlichen Landes von Aggressoren bombardiert werden? Es war also völlig okay, wenn die Wehrmacht polnische Politiker in die Luft jagte, oder wie darf ich Oberhem verstehen?
2. Die Lehre von der doppelten Wirkung ist katholischen Moraltheologen lieb und teuer. Sie ist allerdings auch in den letzten zwei, drei Jahrzehnten vernichtenden Kritiken unterzogen worden (u. a. von mir). Man kann diese Kritiken natürlich einfach ignorieren und trotzdem an der Lehre von der doppelten Wirkung festhalten. Das ist dann aber schlicht Dogmatismus. Und Bürger in Uniform sollten nicht dogmatisch sein, sondern sich besser ihres eigenen Verstandes bedienen.
3. Zudem sagt die Lehre von der doppelten Wirkung, dass der GUTE Zweck es rechtfertigen kann, den Tod Unschuldiger in Kauf zu nehmen. Wie also Oberhem angesichts seiner von mir schon oben monierten Vorstellung, dass die Gesamtzielsetzung des Krieges das Töten im Kriege erlaube und individualrechtliche Rechtfertigungen überflüssig seien, die Lehre von der doppelten Wirkung auf UNgerechte Kriege in Rechtfertigungsabsicht anwenden will, ist mir schleierhaft. Tatsächlich ergibt sich aus der Kombination der Oberhemschen Lehre von der „Gesamtzielsetzung“ mit der Lehre von der doppelten Wirkung logisch, dass ALLE als „Nebenfolge“ in Kauf genommenen Tötungen Unschuldiger in einem ungerechten Kriege ungerechtfertigt sind. Der Soldat in einem ungerechten Kriege KANN dann also Zivilisten (und Feindsoldaten) gar nicht proportional und dem moralischen ius in bello entsprechend töten. Wie es scheint, widersprechen also die Implikationen der Oberhemschen katholischen Moraltheologie dem Kriegsrecht weitaus stärker als meine nicht-katholische Moralphilosophie.
„Nach wie vor lehrt die katholische Moral, dass Unschuldige (d. h. hier Nicht-Kämpfer oder Gleichzustellende) niemals direkt getötet werden dürfen. Diesen ‚moralischen Absolutismus’ nennt Steinhoff an anderer Stelle ‚einen gefährlichen und irrigen Standpunkt’.“
1. Oberhem weiß sehr wohl, dass ich keinen Etikettenschwindel betreibe: Wenn ich von Unschuldigen rede, dann meine ich auch Unschuldige und erkläre nicht einfach, wie er das leider tut, „Nicht-Kämpfer oder Gleichzustellende“ zu Unschuldigen. (Das katholische Moraltheologen sich bei der Beantwortung der Frage, wer getötet werden darf oder nicht, so wenig um die Frage scheren, wer moralisch an der Führung eines ungerechten Krieges schuldig ist und wer nicht, ist etwas verwunderlich.) Nicht jeder Nicht-Kämpfer ist unschuldig, und nicht jeder Kämpfer ist schuldig. Wenn jemand einen ungerechten Angreifer kämpfend tötet, weil er sein eigenes Leben nicht anders vor dem Angreifer retten kann, handelt er gerecht und schuldlos. Er wird also nicht schuldig. Oberhem selbst erklärt darüber hinaus alle Soldaten, die sich an das Kriegsführungsrecht halten, für gerecht. Er meint aber, sie dürften ruhig getötet werden. Anders gesagt: Oberhem – der mahnend auf mich zeigt – hat mit dem Töten von bestimmten in meinem, d. h. im eigentlichen Sinne unschuldigen Menschen überhaupt keine Probleme.
2. Die kirchliche Tradition der Theorie des gerechten Krieges schon, im Gegensatz zu dem, was Oberhem suggeriert. Die bedeutendsten Denker in dieser Tradition, von Augustinus (354-430) bis Anscombe (1919-2001), waren durchaus nicht der Ansicht, dass die Soldaten auf der ungerechten Seite (zumindest sofern sie um die Ungerechtigkeit ihrer Sache wissen) die Soldaten auf der gerechten Seite gerechter weise töten konnten. Diese Vorstellung entstammt dem modernen Kriegsrecht, nicht der kirchlichen Tradition.
3. Allerdings vertrete ich durchaus die Auffassung, dass unter gewissen Umständen Unschuldige absichtlich getötet werden dürfen. Wenn, sagen wir, die Außerirdischen uns glaubhaft drohen, die gesamte Menschheit langsam zu Tode zu foltern, wenn wir nicht einen einzigen unschuldigen Menschen töten (der sonst ja auch zu Tode gefoltert würde), dann scheint mir die absichtliche Tötung des unschuldigen Menschen erlaubt. Sie scheint mir – und vielen anderen Menschen – im Übrigen auch unter weniger dramatischen Umständen erlaubt. Man siehe nur die Debatte um den Abschuss von Passagierflugzeugen.
„Wer über Töten und Tod im ‚Krieg’ spricht, sollte sich immer vor Augen halten, von welcher Realität er redet. Konstruierte Gedankenexperimente ‚akademischer’ Ethik, in denen ‚Würdeverletzungen bilanzierend aufgerechnet werden’ (H. Bielefeldt), werden dieser Wirklichkeit nicht gerecht.“ 1. Ich habe in dem ganzen Aufsatz, auf den Oberhem sich bezieht, nicht ein einziges Mal von „Würde“ gesprochen. Wie gesagt, halte ich den Begriff für unklar. Ich ziehe es vor, von konkreten Rechten zu sprechen. Oberhem sollte mir nicht seine Begrifflichkeit unterschieben. 2. In dem Aufsatz, in dem Bielefeldt meine Gedankenexperimente moniert, hat er keineswegs behauptet, dass diese der Realität nicht gerecht werden (ein kleines Detail, das Oberhem offenbar entgangen ist). Vielmehr hat er ausdrücklich zugegeben, dass sie sehr wohl der Realität gerecht werden mögen. Er hat jedoch – oder vermutlich gerade deswegen, denn wer will sich schon lieb gewonnene Positionen durch die Fakten untergraben lassen? – geraten, sich aus „Scheu“ gar nicht erst auf eine Diskussion dieser Gedankenexperimente einzulassen – das heißt, er hat zu Argumentationsverweigerung und Dogmatismus aufgerufen (vermutlich, weil gegen meine Gedankenexperimente argumentativ so unglaublich schlecht anzukommen ist). Menschen hingegen, die sehr wohl an Argumenten interessiert sind, empfehle ich meine Erwiderung auf Bielefeldt in “Justifying Defensive Torture”, in Bev Clucas, Gerry Johnstone, Tony Ward (Hrsg.), Torture: Moral Absolutes and Ambiguities, Nomos, Baden-Baden 2009, S. 39-60, zu Bielefeldt siehe S. 52-54 und 56-57. 3. Ob ein konstruiertes Gedankenexperiment, in dem „Würdeverletzungen bilanzierend aufgerechnet werden“, der Realität gerecht wird oder nicht, hängt davon ab, ob in der Realität Würdeverletzungen auch bilanzierend aufgerechnet werden müssen oder nicht. Möglicherweise werden ja nicht-akademische Positionen, die das bestreiten, der Realität nicht gerecht.
4. Und in der Tat glaube ich eigentlich eher, dass Leute, die meinen, dass im Krieg „Würde-“ oder, wie ich zu sagen vorziehe, Rechteverletzungen (ich spreche hier von moralischen Rechten) nicht manchmal „aufgerechnet“ werden müssen, unter Realitätsverlust leiden – und albernen und zudem noch falsch angewendeten „akademischen“ Konstruktionen wie der Lehre von der doppelten Wirkung anhängen, was auf das gleiche hinausläuft. („Sicher“, kann da der Soldat mit kirchlichem Segen sagen, „sprenge ich dauernd wissentlich unschuldige Menschen in die Luft – aber Würdeverletzung: Gott, H. Bielefeld und die katholische Moraltheologie bewahre … “) Oberhem hat ja, im halben Einklang mit dieser Lehre (nur halb wegen des oben geschilderten Problems der Kombination der Lehre von der Gesamtzielsetzung mit der Lehre von der doppelten Wirkung), nichts dagegen, dass Unschuldige (auch in seinem Sinne) in Kriegen wissentlich getötet werden – sie dürfen nur nicht absichtlich getötet werden, d.h. ihre Tötung darf kein Selbstzweck, aber auch kein Mittel zum Zweck sein. Man darf also eine Bombe auf eine Munitionsfabrik werfen, durchaus wissend, dass man sie damit auch den Sklavenarbeitern und Kindern in der Fabrik auf den Kopf wirft (so etwas „indirekte“ Tötung zu nennen, wie Oberhem das tut, ist, mit Verlaub, schlicht Unfug), und durchaus wissend, dass diese Menschen dabei in Stücke gerissen, verstümmelt oder elendig verbrannt werden. Wenn man aber mit der wissentlichen Tötung unschuldiger und keine ungerechten Bedrohungen darstellender Menschen deren Würde verletzt (und im deutschen Strafrecht zählt nicht nur die „absichtliche“, sondern auch die wissentliche Tötung unschuldiger und keine ungerechten Bedrohungen darstellender Menschen als Mord oder Totschlag), dann kann man Kriege moralisch eben nur führen – eingedenk der von Oberhem so stark gemachten Proportionalitätsbetrachtungen – indem man Würdeverletzungen gegeneinander abwägt.Wenn freilich jemand behauptet, dass die wissentliche Tötung unschuldiger und keine ungerechten Bedrohungen darstellender Menschen deren Würde oder Rechte nicht verletzt, dann erwarte ich für diese kuriose Auffassung mehr als dogmatisches Insistieren – ich erwarte Argumente.
5. Ich hatte angemerkt, dass die Lehre von der doppelten Wirkung nicht nur albern ist (wie die vielstimmige Kritik an ihr mit beeindruckenden Argumenten gezeigt hat), sondern darüber hinaus (von einigen katholischen Moraltheologen) auch noch falsch angewendet wird. Damit meine ich dies: Die Lehre von der doppelten Wirkung, angewandt auf das Töten Unschuldiger, ist eine Lehre darüber, wann das Töten Unschuldiger ERLAUBT ist. Es ist KEINE Lehre darüber, wann das Töten Unschuldiger NICHT DEREN WÜRDE ODER RECHTE VERLETZT. Also nochmals: Wie kommt Oberhem eigentlich darauf, dass man Unschuldige (und, wie ich hinzusetzen würde, keine ungerechten Bedrohungen darstellende Menschen) wissentlich töten kann (zum Beispiel, indem man sie in Stücke sprengt oder verbrennt), ohne dabei deren Würde oder Rechte zu verletzen? Wenn Oberhem auf diese Frage keine argumentativ belegte Antwort hat und im übrigen daran festhält, daß man die Menschenwürde oder die Rechte von Menschen NIE verletzen darf, so muss er sich konsequenterweise zum Pazifismus bekehren und sollte das auch den Soldaten raten.
6. Im übrigen erlaubt Oberhem selbst, wie schon angemerkt, durchaus auch die ABSICHTLICHE Tötung eines moralisch unschuldigen und keine ungerechte Bedrohung darstellenden Menschen. Wenn etwa in einem Angriffskrieg, im ersten Überfall, der Angriffskrieger dem schlafenden Verteidigersoldaten (der von dem Krieg noch gar nichts weiß) die Kehle durchschneidet, dann ist das, sofern nur das Kriegsführungsrecht eingehalten wird, Oberhem zufolge völlig okay (das jedenfalls implizieren seine Aussagen). Der Verteidigersoldat stellt aber zu dem Zeitpunkt weder eine UNGERECHTE Bedrohung dar, noch ist er moralisch schuldig. Inwiefern das Durchschneiden der Kehlen von unschuldigen, schlafenden, friedlichen, keine ungerechten Bedrohungen darstellenden Menschen jedoch mit der viel bemühten Menschenwürde vereinbar sein soll, muss wohl das Geheimnis der katholischen Moraltheologie bleiben.
7. In Bezug auf mein Außerirdischenbeispiel – das Oberhem sicher „zu akademisch“ ist – wüsste ich nur zu gern, wie eine einigermaßen rationale und verantwortungsbewusste Person sich auf den Standpunkt stellen kann, dass es besser ist, die gesamte Menschheit zu Tode foltern (und damit deren Rechte verletzen) zu lassen, denn einen einzigen unschuldigen und keine ungerechte Bedrohung darstellenden Menschen absichtlich zu töten (und damit dessen Rechte zu verletzen). In der Tat halte ich einen solchen „moralischen“ – tatsächlich unmoralischen – Absolutismus für irrig, gefährlich und verantwortungslos. Die Fehleinschätzungen liegen allein auf der Seite von Oberhems Version der katholischen Moraltheologie.
Uwe Steinhoff
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19.12.2009 von dragonX6.
Wenn Stephen Venner, der von seiner anglikanischen Kirche neu bestellte Militärbischof für die britischen Streitkräfte, seine erste Predigt zu Mt 5,44-45a („Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel werdet.“) gehalten hätte, wären die Reaktionen kaum ablehnender ausgefallen. In einem Interview mit dem Daily Telegraph warb der oberste Militärgeistliche für einen „more sympathetic approach“ gegenüber den Taliban, der ihr Menschsein anerkenne. Die gängige Sicht der Taliban sei zu vereinfachend. Vieles, was Taliban sagten und tun, sei im Westen inakzeptabel. Auch seien ihre Kampfmethoden weder ehrenwert noch hinnehmbar. Man möge aber bedenken, dass viele Menschen unter ihrem Einfluss stünden. An einem künftigen Afghanistan müssten aber alle Gruppen beteiligt werden. Nur ein so zu gewinnender dauerhafter und gerechter Friede könne letztlich das Opfer der eigenen britischen Soldaten und Soldatinnen rechtfertigen.
Den Interview-Titel bezog die Redaktion auf die Aussage Venners: „The Taliban can perhaps be admired for their conviction to their faith and their sense of loyalty to each other.” Das ist – so meinen wir – der Sache nach eine durchaus kritikwürdige Behauptung. Die öffentliche Argumentation ging aber einen kürzeren Weg. Ein im Blatt zitierter afghanistanerfahrener Colonel nannte Venner “naiv”. Man müsse den Feind militärisch und nicht religiös verstehen. Und schließlich seien die extremistische Deutung des hl. Krieges und die Religion des Friedens und des Verstehens, für die der Feldbischof eintrete, unvergleichbar.
Zeitpunkt und Aussagen des Interviews konnten kaum unglücklicher gewählt sein. Zeitgleich hielt sich Premierminister Gordon Brown in der selbstgewählten Rolle des Kriegspremiers im Kampfgebiet auf, um die Moral der Truppe zu stärken. Wenige Tage vorher war der hundertste gefallene britische Soldat im laufenden Jahr zu beklagen, seit 2001 sind es bereits 237. Brown sprach von einem Guerilla-Krieg, der seitens der Taliban mit dem Ziel größtmöglicher Zerstörung geführt werde. Alle zwei Stunden werde unterdessen eine Sprengfalle gefunden.
Bischof Venner entschuldigte sich umgehend für seine „unsensiblen“ Worte und sah sich missverstanden. Sein kirchlicher Vorgesetzter, der Erzbischof von Canterbury, blieb öffentlich stumm, dasselbe gilt für die politische Führung. Das Ganze wurde letztlich als Fauxpas eines Anfängers behandelt.
Britannien ist „on war“. Das Feindbild steht nicht zur Debatte. Es muss klar und im Ergebnis „vernichtend“ sein. Das motiviert zumal dann, wenn die eigene militärische Lage schwierig wird und das politische Umfeld der Truppe zu wenig Rückhalt bietet.
Das ist im Vereinigten Königreich nichts Neues. Erinnert sei an den in Deutschland zu Unrecht vergessenen George Bell, der als Bischof von Chichester und Mitglied des Oberhauses während des Zweiten Weltkrieges öffentlich Kritik an der gegen Deutschland gerichteten britischen Luftkriegführung („area bombing“) übte. Als ökumenisch erfahrener, als Nazi-Gegner bekannter untadeliger Kirchenmann, der seine Argumente sehr wohl abzuwägen verstand, war er persönlich unangreifbar. Also wurden seine Interventionen ab-geschwiegen. Im Oberhaus war er völlig isoliert, im Unterhaus unterstützten ihn nur zwei Abgeordnete. Dasselbe wiederholte sich nach Ende des Krieges, als Bell sich gegen die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten des Reiches wandte. Mehrmals soll Kriegspremier Winston Churchill die Wahl die Wahl Bells zum Erzbischof von Canterbury verhindert haben.
In Zeiten des Krieges gibt es nur eine klare Wahl: für die eigene Seite bedingungslos einzutreten oder zum Verräter zu werden. Für die angelsächsische Kultur brachte dies ein junger US-Marineoffizier, Stephen Ducatur jun., nach der siegreichen Niederwerfung nordafrikanischer Piraten zu Beginn des 19. Jahrhunderts in einem Trinkspruch auf den kurzen Nenner: „In matters of foreign affairs, my country may she ever be right, but right or wrong, my country, my country!“.
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16.12.2009 von dragonX6.
KNA – ID NR. 50 / 16. DEZEMBER 2009
Dem Luftschlag von Kundus folgte ein politisches Erdbeben. Jetzt beginntauch eine moralische Debatte über die Vorgänge am Hindukusch. DerEinsatz vom 4. September, bei dem mehr als 100 Menschen zu Tode kamen, sei ethisch nicht zu rechtfertigen, so der katholische Theologe und Militärexperte Harald Oberhem. Grundsätzlich fehlen der Bundeswehr ethische und rechtliche Maßstäbe für die aktuelle Einsatzlage in Afghanistan,heißt es in der in seinem Internet-Blog veröffentlichten Analyse.
Rechtlich sei die Lage der Bundeswehrsoldaten in Kundus äußerst schwierig, weil noch immer nicht geklärt sei, ob von einem „bewaffneten Konflikt“ im Sinne des Kriegsvölkerrechts auszugehen ist. Zwar dürften die Sphären Moral und Recht gerade nicht getrennt betrachtet werden, so Oberhem, dennoch sei im vorliegenden Fall die Frage der Verhältnismäßigkeit offenbar negativ zu sehen. „Es ist nicht erkennbar, wie die unmittelbare, beabsichtigte Tötung so vielerPersonen (‚Verbrecher‘) bei allen denkbaren Abwägungen in der gegebenen Situation gerechtfertigt werden könnte.“ Oberhem, der in seiner beruflichen Laufbahn sowohl für das Verteidigungsministerium als auch für das katholische Militärbischofsamt tätig war, mahnt die Politik und ebenso die Kirchen, sie müssten Maßstäbe auch für das Kampfgeschehen finden und definieren. „Mit dem realen militärischen Kampfeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan findet eine Nagelprobe auch auf die Ernsthaftigkeit ethischer Grundlagen statt.“ BeideKirchen seien bisher in „Mithaftung“ getreten, sie dürften jetzt nicht schweigen, so Oberhem. Die Soldaten, die jetzt in Kampfeinsätze verwickelt würden, bräuchten eine „Mauer von Recht und Gerechtigkeit“, die ihnen auch Achtung und Anerkennung garantiere.
Ähnlich äußert sich auch der Hamburger Sozialethiker Thomas Hoppe: „Ich halte es gerade in der jetzigen Situation für geboten, dass die Kirche die unverzichtbaren ethischen Grundnormen für die Kontrolle und Eingrenzung organisierter Gewalt im öffentlichen Bewusstsein hält.“
In einem Beitrag für die Zeitschrift „kompass“ warnt Oberhem davor, Recht und Ethik zu trennen. Mit der Abhandlung antwortet er auf den ebenfalls im „kompass“ veröffentlichten Beitrag „Wann ist Töten im Krieg moralisch erlaubt?“ des Politologen Uwe Steinhoff. Dies sei keineswegs nur eine Frage des Gewissens des Einzelnen, sondern auch eine von militärischer Struktur, von Vorgaben und Recht. Dann gelte nach katholischer Morallehre sehr wohl, dass ein militärischer Gegner angegriffen werden dürfe, auch wenn dieser gerade nicht kämpfe. Gleichzeitig dürften nach katholischer Morallehre niemals Unschuldige [sc. direkt, H.Oberhem] getötet werden.“
„Grau in der Seele“ Mit welchen Gewissenskonflikten die Soldaten im Einsatz kämpfenund in welcher schwierigen, psychologischen Lage sie sind, darüber berichtete dieser Tage in Berlin der katholische Militärgeistliche P. Jonathan Göllner OSB.Der Luftschlag hat nach seiner Einschätzung für alle zu diesem Zeitpunkt in Kundus stationierten Soldaten bleibende Folgen. „Dieses Ereignis werden wir alle für den Rest unseres Lebens mit uns tragen“, betonte der Benediktiner.Er beschrieb, wie verzweifelt die Soldaten nach Einsätzen mit ihrem Gewissen hadern. So habe ihm etwa ein Soldat berichtet, dass er bei einer Patrouille einen Afghanen habe töten müssen: „Das Schlimme ist, ich habe kein schlechtes Gewissen. Was soll ich tun?“ – Das Erleben im Einsatz lasse die Soldaten teilweise „grau in der Seele werden“, zog Göllner ein Fazit seiner Erfahrungen am Hindukusch. Er war bis Ende November in Kundus stationiert.
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12.11.2009 von dragonX6.
Eine pfiffige Idee hatte Chefredakteur Josef König von KOMPASS, dem Monatsblatt der Katholischen Militärseelsorge: im November-Heft, 20 Jahre Mauerfall gewidmet, den konservativen (in Brandenburg gebürtigen) Ex-Inspekteur des Heeres Jörg Schönbohm gegen den letzten SED-Vorsitzenden Gregor Gysi (Berlin) antreten zu lassen, der damit wohl auch sein Debut in einer Kirchenzeitung hatte. Der ansonsten außerhalb der Bundeswehr noch zu wenig wahrgenommene KOMPASS produzierte damit Schlagzeilen:
„Gysi lobt Kirchen: Die Kirchen haben nach Überzeugung des Linken-Politikers Gregor Gysi als moralische Impulsgeber der Gesellschaft fundamentale Bedeutung“ titelte etwa die Düsseldorfer Rheinische Post.
Was war geschehen? Der offensichtlich auch in Kirchenfragen stramm konservativ denkende Ex-General, ehemalige Staatssekretär, Senator und Minister Schönbohm bescheinigte im KOMPASS-Interview seiner evangelischen Kirche – sozusagen pünktlich zum erneuten Händeschütteln von SPD und SED-Nachfolgepartei im Lande Brandenburg – in der DDR „auch ein Hort des Widerstandes und Ungehorsams“, ein „Impulsgeber für einen Demokratisierungsprozess“ gewesen zu sein. (Hinter dem „auch“ verbergen sich, daran darf hier erinnert werden, u.a. eine Vielzahl moralischer und theologischer Invektiven der (Friedens-) „Kirche im Sozialismus“ – Leitung wie Pfarrerschaft - unisono mit den Staatsorganen gegen die „NATO-Kirche der BRD“ mit ihrer „billigen Gnade“ – zumal die (evangelische) Militärseelsorge.
Gregor Gysi kontert mit dem Argument, die nach Schönbohm „massiv unterdrückte“ evangelische Kirche habe die DDR anerkannt und sich in ihr eingerichtet, allerdings – im Gegensatz zur katholischen – einer nicht religiös motivierten Oppositionsbewegung Unterschlupf gewährt und so wichtige Impulse für die Wende geliefert. Die Katholiken verhielten sich hingegen politisch abstinent, der Vatikan sei sogar bereit gewesen, im Gegenzug für die Anerkennung des diplomatischen Doyenats des Apostolischen Nuntius die völkerrechtliche Anerkennung des Arbeiter- und Bauernstaates vorzunehmen. Vater Klaus Gysi, als langjähriger Kirchenstaatssekretär wichtiges Ausführungsorgan kommunistischer Religions- und Kirchenpolitik, wird wohl darüber geplaudert haben…
Nach der Wende – darin sind sich Schönbohm und Gysi einig – entfielen Effizienz und überhaupt die Notwendigkeit politischen Wirkens der Kirchen in den neuen Bundesländern. (Die reale Präsenz des verkirchlichten Katholizismus auf kommunaler und Landesebene wird hier gern übersehen.) Was soll den Kirchen aber in Gegenwart und Zukunft bleiben? Neben einer allgemeinen , eher nebulösen „Korrektivfunktion“ (ohne „Verbindlichkeit“) die „Vermittlung allgemein verbindlicher Moralregeln und grundlegender Werte“ (Schönbohm) bzw. die „Aufstellung allgemein verbindlicher Moralnormen“ (Gysi). Religion und Glauben haben demnach zuerst instrumentellen Charakter; das sehen beide so. Die Differenz zwischen den Optionen besteht darin – und das überrascht die Öffentlichkeit – dass der Konservative in traditioneller Weise nur nach den Folgen möglicher Moral-Losigkeit fragt („…verlottert eine Gesellschaft“), sich der Linke hingegen für die Voraussetzungen gesellschaftlicher Moral interessiert : Religion, Glauben, Kirchen.
Doch Vorsicht: das kann nur den überraschen, der zuvor den Hinweis auf den nicht mehr existenten Staatssozialismus überlesen hat. Denn letztlich macht „Macht“ die Moral – so die traditionelle marxistische Lehre. Gysi anerkennt insofern Religion als zeitweisen Platzhalter des realen Sozialismus – nicht mehr. Und das auch nicht ernsthaft, wenn man das Agieren seiner Partei im Streit um den Berliner Religionsunterricht betrachtet. Der Rekurs auf Religion, von Gregor Gysi auch früher schon medienwirksam inszeniert, ist bei Licht betrachtet ein Schiboleth für die Wiedererringung umfassender politischer Macht. Der Mann hat wirklich mehr Chuzpe, als der Chefredakteur und viele seiner Leser ahnen. Und: als Christen sollten sie sich daran erinnern, dass es seit Stiftung des Neuen Bundes keine gottlosen Gesellschaften mehr geben kann. Genau das braucht man nicht mehr zu fürchten.
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19.10.2009 von dragonX6.
Manfred Hettling/Jörg Echternkamp (Hg.):
Bedingt erinnerungsbereit: Soldatengedenken in der Bundesrepublik Deutschland
Göttingen: Vandenhoeck & Rupprecht 2008
Mit der Indienststellung des Ehrenmals der Bundeswehr am Berliner Bendlerblock sind die Fragen noch längst nicht beantwortet, zu deren Beantwortung das Ehrenmal einen Beitrag leisten will. In dieser Woche – vom 19. Bis 23. Oktober – bemühen sich die katholischen Militärseelsorger in der Bundeswehr unter Leitung von Militärbischof Walter Mixa bei ihrer jährlichen Gesamtkonferenz, diesmal in Berlin-Steglitz, um eine eigene Standortbestimmung. Dass die säkularisierte Symbolik des Bauwerks für den katholischen Theologen und Liturgen Probleme aufwerfen könnte, ist dabei durchaus im Blick, zumal der Architekt, Prof. Andreas Meck, die Meinung vertrat, er habe den Raum kirchenähnlich schaffen wollen. So werden die Militärgeistlichen und Pastoralreferenten wohl auf manches Problem im Hintergrund stoßen, das im oben angeführten Band schon deutlich angesprochen ist.
(Rezension hier)
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