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20.2.2011 von dragonX6.
Beim tödlichen Unfall der Offizieranwärterin Lena Sarah S. im November 2010 geht es meines Erachtens im Kern um die Frage einer ‚ausbildungsmäßigen Notwendigkeit’ für Offizieranwärter (OA) in die Takelage ‚aufzuentern’ und dort zu arbeiten. Die OA werden nur für zirka sechs Wochen als ’Lehrgangsteilnehmer’ (LT) des Lehrgangs ‚Seemännische Basisausbildung’ der Marine auf dem Segelschulschiff ‚Gorch Fock’ eingeschifft. Dazu ist grundsätzlich festzustellen:
· Auch die heutige ‚Gorch Fock’ ist wie ihre Vorgänger-Schwesterschiffe aus der Zeit der Kriegsmarine so konzipiert und konstruiert, dass die eingeschifften LT, hier Offizieranwärter (OA) der Crew VII/2011, zum Segelbetrieb des Schiffes essentiell notwendig sind. Es gibt also einen konkreten Personalbedarf über die ‚Permanentbesatzung’ hinaus, um das Schiff unter Segel fahren und führen zu können.
· Was die jeweils eingeschifften LT an Bord betrifft – egal ob OA oder UA (Unteroffizieranwärter) -, so werden sie in erster Linie anhand einer speziell für ihren Lehrgang formulierten Ausbildungs- und evtl. sogar Erziehungsforderung an Bord der ‚Gorch Fock’ ausgebildet. Im Folgenden möchte ich versuchen, in vier aufeinander folgenden Schritten die Komplexität, und zwar vor allem im wehrrechtlichen Sinne, der derzeitigen Ausbildungskonzeption der ‚Gorch Fock’ darzustellen.
Erster Schritt:
1. Zunächst einmal regelt auch für die ‚Gorch Fock’ eine so genannte ‚Ausbildungsweisung’ den stofflichen Inhalt und die stoffliche Tiefe von ‚Schulfächern’, die an Bord unterrichtet werden sowie ihre ‚Erfolgskontrolle’, d. h. Abprüfung. Für jedes Fach sind dabei bestimmte Unterrichtsstundenansätze vorgegeben.
2. Die in der ‚Ausbildungsweisung’ aufgeführten Fächer werden in der Tat in altbekannter Unterrichtsform unterrichtet, um dann in einem Test nachgewiesen und benotet zu werden. Der einzelne LT erhält nach Abschluss des Lehrgangs ‚Seemännische Basisausbildung’ auch ein Lehrgangszeugnis mit seinen ‚Fächernoten’ und dem entsprechenden Gesamturteil ‚Bestanden’ oder ‚Nicht Bestanden’. Eine ‚Fünf’ in einem ‚Sperrfach’, dass die oben erwähnte ‚Ausbildungsweisung’ festlegt, würde insgesamt ‚Nicht bestanden’ bedeuten.
3. Zu meiner Zeit im Jahre 1978 gehörten beispielsweise zum Fach ‚Nautische Gesetzeskunde’ auch die so genannten ‚Kollisionsverhütungsregeln’, d. h. die ‚Straßenverkehrsordnung’ auf Hoher See außerhalb der Territorialgewässer eines Staates. Ich habe sie damals der Einfachheit halber konsequent gebüffelt und auswendig gelernt und im Test sagenhafte 100 Punkte erreicht. Ein Thema wie die ‚Kollisionsverhütungsregeln’ ist wie andere auch in weiten Teilen für den eingeschifften OA zunächst einmal ein Buch mit sieben Siegeln und bedarf zum Verständnis nach Möglichkeit eines ‚plastischen’ Gestaltung des Unterrichts durch den Unterrichtenden.
4. Den Rahmen für eine solche ‚Ausbildungsweisung’ setzt die ‚Ausbildungsplanungsweisung’ aus dem Marineamt Rostock, erlassen vom ‚Admiral Weiterentwicklung und Ausbildung’, genannt AWA.
5. Meiner Ansicht nach scheint es in diesem Zusammenhang erwähnenswert, dass ‚Ausbildungsweisung’ und übergeordnete ‚Ausbildungsplanungsweisung’ in der Regel mit dem bundeswehreigenen Geheimhaltungsgrad ‚VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)’ geheimhaltungstechnisch eingestuft sind. D. h. zum Beispiel, dass so gekennzeichnete Schriftstücke nach Dienstschluss bei eigener Abwesenheit nicht offen auf dem Schreibtisch herum liegen bleiben dürfen, sondern sich beim Verlassen der Dienststelle in einer verschlossenen Schublade befinden sollten.
6. ‚VS-NfD’ ist der niedrigste Geheimhaltungsgrad in der Bundeswehr. Er liefert den Streitkräften meiner Ansicht nach jedoch ein probates und nicht ohne weiteres anzufechtendes Mittel, um Außenstehenden wie z. B. der Öffentlichkeit oder auch zivilen (staatlichen) Behörden die Verfolgung ihrer Interessen unter Hinweis auf die ‚Geheimhaltungsbedürftigkeit’ massiv zu erschweren, wenn nicht gar zu verhindern. Letztere wissen, glaube ich, oftmals nicht, um was für eine niedrige Einstufung es sich bei ‚VS-NfD’ in Wirklichkeit lediglich handelt.
7. Alle Unterrichtsfächer, die auf der ‚Gorch Fock’ unterrichtet werden, beinhalten meiner Ansicht nach insgesamt sehr wohl Kenntnisse und Fertigkeiten, die für den späteren Einsatz an Bord eines Schiffes oder Bootes der Marine vonnöten sind. Allerdings könnten sie meines Erachtens genauso gut auch anderswo, z. B. in einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung an Land, ohne Erfolgseinbußen bei der Ausbildung erteilt werden.
8. Was allerdings Sanitätsoffizieranwärter(-innen) – z. T. auch des deutschen Heeres an Bord der ‚Gorch Fock’ ausbildungsmäßig buchstäblich ‚verloren’ haben sollten, kann ich nicht nachvollziehen.
9. Diese werden nach Abschluss ihrer ärztlichen Ausbildung weder in den Teilstreitkräften Heer, Marine oder Luftwaffe Dienst tun, sondern als so genannte ‚Heeres-, Marine- bzw. Luftwaffenuniformträger’, ich betone: nicht als ‚Heeres-, Marine- oder Luftwaffen-Angehörige’, im Sanitätsdienst der Bundeswehr tätig werden. Dieser gehört organisatorisch zur so genannten ‚Streitkräftebasis’, die sich seit fast zehn Jahren zu einer quasi ‚gemischt’ besetzten vierten Teilstreitkraft entwickelt hat und mit ihrem Inspekteur gleichrangig wie die Inspekteure der drei klassischen Teilstreitkräfte vertreten ist.
Zweiter Schritt
10. Den festen Fächern gegenüber steht das Aufentern und Arbeiten in der Takelage.
11. Mag sich die Zahl und der Inhalt der abprüfbaren ‚Schulfächer’ inzwischen auch mehrmals geändert haben, so können Aufentern und Arbeiten in der Takelage nach wie vor nicht dazu zählen, und zwar per se. Diese Art von seemännischem Einsatz an Bord ergibt sich aus den mehr oder weniger zufälligen Notwendigkeiten des täglichen Segelbetriebs und können sich daher wohl kaum aus einer ‚Ausbildungsweisung’ ergeben. Aufgrund ihres Naturells können Aufentern und Arbeiten in der Takelage weder zeitlich zugeordnet, noch unterrichtet, noch bewertet, noch praktisch abgeprüft werden. Damit ist auch keine Benotung im Hinblick auf ‚Bestanden’ oder ‚Nicht Bestanden’ möglich.
12. So kann es beispielsweise vorkommen, dass in See unter Segeln eine Viertelwache vier Mal in vier Stunden an die Brassen und ‚in den Topp’ muss, während die Nachfolgewache, vielleicht bei konstantem Wind, mehr oder weniger ‚arbeitslos’ an Oberdeck ‚herumlümmelt’ und sich die Zeit z. B. mit ‚Spleißaufgaben’ ihrer Ausbilder aus der ‚Permanentmannschaft’ vertreiben muss.
13. Man muss daher also ‚Unterrichtsfächer’ und ‚auf Station sein’, d. h. ‚Wache haben’ im Segelbetrieb sehr wohl voneinander zu unterscheiden wissen.
14. Ich vermute, dass für Außenstehende in dieser obskuren Nebulösität von seefahrtsspezifischen Begrifflichkeiten, z. B. mit der Benennung der Unterrichtsfächer, und den tatsächlichen Tätigkeiten ein Bord ziemlich schnell eine schiefe Vorstellung von den jeweils stattfindenden Betriebsabläufen entstehen kann.
Dritter Schritt
15. Sollte in der im Ersten Schritt angeführten ‚Ausbildungsweisung’ oder ‚Ausbildungsplanungsweisung’ das Aufentern und Arbeiten im Mast gefordert worden sein, z. B. in allgemeiner Form als ‚Erziehungsziel’ , so muss der Zweck dieser Forderung formuliert sein.
16. Dieser Zweck muss einen ‚dienstlichen’ Charakter in sich tragen. (Gemäß Soldatengesetz §10 Abs. 4 - dürfen Befehle nur zu dienstlichen Zwecken erteilt werden). Auch eine ‚Ausbildungs(planungs) weisung’ ist ein Befehl genauso wie die so genannte ‚Versetzung aus dienstlichen Gründen’ der OA an Bord von ihren vorherigen Ausbildungseinrichtungen. Diese Begrifflichkeiten und die nachfolgenden sind ‚echtes’ Bundeswehrdeutsch, jedoch kein ‚Streitkräftejargon’, sondern fest umrissene Begriffe.
17. Gleichzeitig stellt sich meiner Ansicht nach dann sofort die Frage nach der so genannten ‚Verbindlichkeit’ eines solchen Befehls, denn ein ‚verbindlicher’ Befehl muss befolgt werden, ein ‚unverbindlicher’ braucht es nicht. Der Unterschied liegt im Wesentlichen im tatsächlich vorhandenen dienstlichen Zweck des ‚verbindlichen’ Befehls.
18. Begriffe wie ‚dienstlicher Zweck’, ‚Befehl’, ‚Vorgesetzter’, ‚Verbindlich’ und ‚unverbindlich’ sind Termini technici aus dem Wehrrecht, und ihre inhaltliche Bedeutung wird jedem Soldaten der Bundeswehr seit jeher in den ersten Wochen der Grundausbildung beigebracht und sind bei der Marine – neben anderem - nach meiner Kenntnis fester Bestandteil des bewerteten Unterrichtfachs ‚Wehrrecht und Soldatische Ordnung (WSO)’.
19. Unter der Rubrik ‚unverbindlich’ müssen, meine ich, wohl auch die in der bisherigen Berichterstattung vereinzelt aufgetauchten Hinweise auf die angebliche ‚Freiwilligkeit’ des Aufenterns eingeordnet werden.
20. Jedoch: Auch wenn ein ‚Befehl’ zum Aufentern im Grunde vielleicht letztlich ‚unverbindlich’ (gemeint?) war und damit seine Befolgung indirekt in der Tat eine Art ‚freiwilligen’ Charakter hatte, so konnten die eingeschifften OA dies in dieser Konsequenz sicherlich nicht erkennen.
21. In diesem Kontext ist zu beachten, dass die eingeschifften rund 70 OA wohl eine Art Minimum an zusätzlichem Personal für die seglerische Bedienung der ‚Gorch Fock’ waren. Vielleicht sollten wegen dieses ‚Minimums’ nach dem Willen der Schiffsführung am besten alle OA ‚in den Mast’ - die segeltechnische Sachlage könnte dies meines Erachtens sehr wohl begründen.
22. Möglicherweise wurde vor diesem Hintergrund auch durch Angehörige der ‚Permanentbesatzung’ – dies schließt Kommandanten und Offiziere ein – psychologischer Druck auf die OA ausgeübt, eventuell mit Hinweisen auf eine ‚Offiziereignung’ oder das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen dieses Lehrgangsabschnitts. Solche Verhaltensweisen kämen dann wohl eher einer bewussten Vorspiegelung falscher Tatsachen durch Vorgesetzte gleich (Vgl. Erster Schritt).
23. Immerhin: Die ‚Gorch Fock’ kann bis zu 138 LT aufnehmen - in einem solchen Fall der ‚Vollbesetzung’ käme es wohl auf den einen oder anderen ‚Verweigerer’ nicht so an.
24. Was die Schiffsführung betrifft, d. h. in erster Linie der Kommandant, aber auch sein Erster Offizier, haben in ihrer bisherigen Laufbahn in der Marine mehrfach in ihren dienstlichen Beurteilungen ihre ‚besondere’ Befähigung zu ‚Menschenführung und Teamwork’ bescheinigt bekommen, sonst wären sie nach den mir bekannten Grundsätzen der Personalführung der Marine nicht in diese Dienststellungen gelangt.
25. Wenn also die im Umgang mit Menschen so besonders erfahrene Schiffsführung den OA u. a. ‚Gehorsamsverweigerung’ etc. vorwirft, dann ist daraus zunächst einmal zu schließen, dass es sich bei Befehlen zum Aufentern usw. ihrer Ansicht nach um ‚verbindliche’ Befehle mit dem Anspruch auf Gehorsam handelte. Einem unverbindlichen Befehl, der wie schon weiter oben erläutert, eine inhärente ‚Freiwilligkeit’ in sich trüge, kann kein Soldat den Gehorsam verweigern. Das sollten Vorgesetzte mit Disziplinargewalt als ‚Wächter’ über Disziplin und Ordnung in ihrem Bereich eigentlich wissen, denn die Disziplinargewalt öffnet bei entsprechenden Dienstpflichtverletzungen, z. B. die Pflicht zum Gehorsam, Sanktionsmöglichkeiten gegen das unterstellte Personal.
26. Nicht zuletzt frage ich mich, ob unter den OA, denen diese hoch brisanten Vorwürfe gemacht wurden, die gewählte Vertrauensperson (VP) der Crew VII/2011 war bzw. einer ihrer Vertreter, oder ob die OA einfach nur etwas vortragen wollte – in gewisser Weise ohne ‚amtliche’ Berechtigung.
27. Da die Crew VII/2011 jedoch mit ihren rund 250 OA lediglich in Dritteln durch die Lehrgangsabschnitte wie ‚Seemännische Basisausbildung’ befohlen werden, könnte es gut sein, dass die in der ‚gemeinsamen’ Zeit an der Marineschule Mürwik für die gesamte Crew gewählte VP (oder einer ihrer Vertreter) sich gerade nicht an Bord der ‚Gorch Fock’ befand. Anscheinend haben die einzelnen Drittel der Crew in ihren jeweiligen Ausbildungsabschnitten keine gewählte Personalvertretung für die Ausbildungsabschnitte, die jeweils drittelweise absolviert werden müssen.
28. In Sachen ‚Gorch Fock’ würde dies bedeuten, dass die Personalvertretung der OA in ihrer Eigenschaft als Mannschaftsdienstgrade von der VP der Mannschaften der ‚Permanentbesazung’ des Schiffes wahrgenommen werden müsste. Genau hier gibt es dann bei einem an sich schon schlechten Verhältnis zur ‚Permanentbesatzung’ einen Interessenkonflikt – der ja der Marineführung auch schon lange bekannt gewesen war.
29. Fazit: Wenn das so war, dann hatten die OA nach dem Unfall im Grunde keine rechtliche Möglichkeit, ihre spezifischen Interessen durch einen nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz aus ihren Reihen gewählten Vertreter mit einem Recht auf Anhörung beim Disziplinarvorgesetzten ohne Furcht vor Sanktionen vorzubringen.
Vierter Schritt
30. Möge Aufentern usw. nun doch als dienstlich begründet gelten gelassen werden, so leuchtet für mich als ehemaliger Disziplinarvorgesetzter sofort die Frage auf, inwieweit für die Erfüllung des – hier dahingestellt bleibenden - ‚dienstlichen Zwecks’ die im Soldatengesetz festgelegte Fürsorgeverpflichtung des Vorgesetzten gegriffen hat, in diesem Fall letztlich des Kommandanten bzw. seines Urlaubsvertreters, des Ersten Offiziers.
31. Der Kommandant ist ‚die Schiffsführung’ und der in letzter Instanz dienstlich Zuständige und dienstlich Verantwortliche für die Durchführung des Ausbildungsabschnittes ‚Seemännische Basisausbildung’ der OA der Deutschen Marine auf der ‚Gorch Fock’ - und niemand anders.
32. Wenn seine ‚Permanentbesatzung’ im Umgang mit den OA Defizite in der Menschenführung aufweist, obliegt es seiner Dienstaufsicht, diese abzustellen. Nicht unbedingt persönlich, aber z. B. über den ihm nachgeordneten Ersten Offizier. Die entsprechende SOWI-Studie vomFrühjahr 2010 hätte da einen Wink mit dem Zaunpfahl sein können, insbesondere für die Vorgesetzten des Kommandanten.
33. Nach meiner Kenntnis besuchte die ‚Gorch Fock’ Salvador de Bahia/Brasilien von Mittwoch, den 03. November 2010 bis Mittwoch, den 17. November 2010. Also zwei Wochen.
34. Der vorherige Törn der OA der Crew VII/11 war wohl bis Sonntag, den 07. November an Bord und genoss den Aufenthalt nach mehrwöchiger Seefahrt und flog wohl mit derselben Maschine der Luftwaffe zurück, mit der am 07. November der nachfolgende Törn eintraf
35. Bis Auslaufen der ‚Gorch Fock’ am 17. November verblieben also netto 7 Tage zur Segelvorausbildung, einschließlich einer Art ‚Seeklarbesichtigung’ durch den Kommandanten, damit das Schiff überhaupt in See stechen durfte.
36. Man muss berücksichtigen, dass sowohl die neu eingetroffenen OA als auch die ‚Permanentbesatzung’ grundsätzliche Landgangsbedürfnisse gehabt haben dürfen und damit nicht während des Hafenaufenthaltes jeden Tag in Gänze für die Ausbildung zur Verfügung gestanden haben dürften. Man soll ja in weißer Uniform auch die Bundesrepublik Deutschland in den Straßen Salvador de Bahia repräsentieren – was von allerhöchster Stelle ausdrücklich so vorgesehen ist.
37. Dass bereits am Montag, 08. November, mit dem Aufentern begonnen werden sollte, muss im ‚Tagesbefehl’ oder ‚Tagesdienstplan’ des Schiffes für diesen Tag befohlen worden sein. Dieser wird jeweils vom Ersten Offizier als ‚Leiter des Innendienstes’ auf einem Schiff der Deutschen Marine unterzeichnet.
38. Grundlage dafür ist die bundeswehrweit gültige ZDv 10/5 ‚Leben in der militärischen Gemeinschaft’(darin Vorbemerkung Ziff. 3 letzte Zeile i. V. m. MDv 160/1 ‚Bestimmungen für den Dienst an Bord (DaB)’, sowie Ziff. 203, 211-213 i. V. m. Anl. 4, 5)
39. Der ‚Tagesbefehl’ ist Ausfluss des wöchentlich durch den Ersten Offizier zu erstellenden ‚Wochenrahmendienstplans’ für die nachfolgende Woche. Er bespricht sich dazu mit seinen ‚Hauptabschnittsleitern’, an Bord der ‚Gorch Fock’ sind dies wohl die ‚Divisionsoffiziere’, und geht auf deren ‚Bedürfnisse’ in der Regel ein - auf einem Schulschiff sicher auch auf die ’Ausbildungsbedürfnisse’. Er ist aber nicht administrativer Sachwalter ihrer Interessen, sondern ihr Chef und kann normalerweise aufgrund seines Erfahrungsvorsprungs sozusagen im Sinne eines Interessenausgleichs einwirken und letztlich zum Schluss auch einfach anordnen, d. f. befehlen- im Extremfall nach dem Motto ‚Schluss jetzt mit dem Palaver’.
40. Der Unfall ereignete sich meines Wissens am Montag, den 08. November.
41. Mir ist nicht bekannt, dass auf der ‚Gorch Fock’ während der so genannten ‚Segelvorausbildung’, schon gleich am ersten Ausbildungstag in die Wanten geklettert werden sollte.
42. Zu meiner Zeit standen zwei Wochen zur Verfügung und das erste Aufentern zum ‚Schnuppern’ begann Anfang der zweiten Woche. Dann galt der gemeine deutsche Marine-OA als ‚akklimatisiert’ in der neuen Umgebung.
43. Gerade weil im vorliegenden Fall die OA erst am Vortag eingetroffen waren, müssten sie zunächst einmal mit dem Beziehen ihrer engen Unterkünfte, dem Einräumen der Minispinde usw. voll ausgelastet gewesen sein, ganz abgesehen vom gefühlsmäßigen ‚Eingewöhnen’ in die neue Umgebung. Das weiß normalerweise ein Vorgesetzter zu beachten. Man geht nicht gleich in die Vollen.
44. In keiner Grundausbildungseinheit, denke ich, wird beispielsweise am ersten Tag ein 30 km-Marsch angesetzt und dies - im übertragenen wie auch buchstäblichen Sinne - mit noch nicht eingelaufenem Schuhwerk.
45. Genau in dieser Gemengelage des anscheinend vom eigentlichen dienstlich notwendigen Ausbildungszweck her relativ hintergrundlosen und daher lediglich als ‚befohlen’ erscheinenden Wozu und Weshalb von Aufentern und Arbeiten in die Takelage durch LT sehe ich eine grundlegende Problematik der gegen-wärtigen Ausbildungskonzeption auf der ‚Gorch Fock’.
46. Fazit: Scheint alles kompliziert zu sein, ist es aber in meinen Augen nicht nicht. Aber bisher hat es wohl auch niemanden so richtig interessiert.
Ausblick
Sollte die ‚Gorch Fock’ stillgelegt werden, entfiele eine A 16-dotierte Kommandantenstelle im Zuständigkeitsbereich des Kommandeurs der Marine-Schule Mürwik (MSM). Dieser ist ein Flottillenadmiral der Besoldungsgruppe B 6 der Bundesbesoldungsordnung. Bei Wegfall dieser A 16-Stelle dürfte sich eine solche Dotierung nach den gängigen Bestimmungen der ‚Stärke – und Ausrüstungsnachweisung’ (STAN) der Streitkräfte wohl kaum noch schlüssig begründen können. Die letzte Einbuße in dieser Hinsicht erlitt die MSM im Jahre 1990 mit der vom damaligen Inspekteur – immerhin marineintern – aus Kostengründen verfügten Außerdienststellung des Schulschiffes ‚Deutschland’, dessen Kommandant ebenfalls ein Kapitän zur See war. Die Dotierung des Kommandeurs der Marineschule Mürwik blieb seinerzeit unangetastet. Ein eventuell herabdotierter Kommandeur der MSM hätte dann freilich im Vergleich zu vorher wohl einen ‚gefühlt’ schwereren Stand im Kreise der Kommandeure der Offizierschulen der großen NATO-Partnermarinen wie US Navy und Royal Navy, zu denen die Deutsche Marine seit jeher eine gewisse Affinität hatte. Man würde sich dann wohl, so meine ich, mit diesen einfach nicht mehr auf der ‚richtigen’, einer deutschen Marine schon ‚seit immer’ zustehenden, Augenhöhe befinden - zumindest gefühlt nach der eigenen traditionellen Selbsteinschätzung. Ja, es droht ein Abstieg in eine gewisse ‚Bedeutungslosigkeit’ – wie schon 1918.
Verfasser: Ronald Harms, Berlin
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P.S. Ronald Harms dokumentiert seine eigene Ausbildungsreise auf der “Gorch Fock” im Hersbt 1978 unter http://subito1.magix.net/album , “Spezial” - Gorch Fock - 1978.
Geschrieben in Gast-Autoren, Bundeswehr | Keine Kommentare »
15.2.2011 von dragonX6.
1. Im Oktober/November 1918 kam es in auf einigen schweren Schiffen der Hochseeflotte der Kaiserlichen Marine zu Meutereien und Gehorsamsverweigerungen von Mannschaftsdienstgraden. Grund war das Bekanntwerden eines militärisch sinnlosen Auslaufbefehls der damaligen Marineführung zu einer Art ‚Selbstaufopferungsmission’ der Hochseeflotte. Dieses teuer vom Steuerzahler bezahlte Instrument hatte seit der Skagerrakschlacht im Mai/Juni 1916 mehr oder weniger untätig im Hafen bzw. auf Reede gelegen. Bereits 1917 war es auf einigen Schiffen zu ‚Meutereien’ gekommen wegen schlechter Verpflegung, d. h. die ‚reichen’ Offiziere ließen sich per Beiboot zusätzliche, bessere Verpflegung an Bord bringen, während vor allem die Mannschaftsdienstgrade, in der Regel Wehrpflichtige, sozusagen bei eintönigem ‚Steckrübeneintopf’ vor sich hin darbten. Als ‚Rädelsführer’ wurden die Soldaten Reichpietsch und Köbis in Köln-Wahn von einer Abteilung des Heeres erschossen. Die damalige Marineführung hatte sich nicht getraut, die Hinrichtungen in eigener Marine-Regie in Wilhelmshaven durchführen zu lassen.
2. Die Hochseeflotte sollte Ende Oktober 1918 bewusst den ‚Endkampf’ mit der weit überlegenen britisch-amerikanischen Grand Fleet suchen, um - wie es damals hieß – mit einem ‚ehrenvollen’ Opfertod ein Symbol zu setzen für die Notwendigkeit einer starken deutschen Überwasserflotte nach dem sich dem Ende zuneigenden (I.) Weltkrieg in einem sich abzeichnenden ‚neuen’ Deutschland ohne einen der Marine sehr gewogenen Kaiser als Obersten Befehlshaber in Friedens- und Kriegszeiten. Es ging im Grunde um die Wahrung der eigenen ‚Bedeutung’.
3. Durch die Gehorsamsverweigerungen vor allem von Angehörigen des schiffstechnischen Personals (damals wie heute ‚Heizer’ genannt) konnten die ‚bestreikten’ Schiffe nicht auslaufen. Die Marineführung blies die Operation sang- und klanglos ab und beorderte die Hochseeflotte von Schillig-Reede in ihre Heimathäfen Wilhelmshaven und Kiel zurück. Von dort breitete sich dann die so genannte ‚Novemberrevolution’ über das Kaiserreich aus mit den bekannten Folgen.

4. Seitdem sind Begriffe wie Meuterei, Gehorsamsverweigerung, Streik etc. ‚Unwörter’ in jeder seitdem bestehenden deutschen Marine. Für ihre jeweilige Führung stellten die Ereignisse von 1918 einen ‚Alptraum’ dar.
5. In der Reichsmarine der demokratischen ‚Weimarer Republik’ – mit ihren freiwillig mindesten 12 Jahre dienenden knapp 15 000 Mann (inklusive der 1 500 Offiziere) lediglich einen Bruchteil der ehemaligen Kaiserlichen Marine stark – setzte die Marineführung daher von Anfang auf eine Ausbildung und Erziehung mit dem übergeordneten Ziel, Vorgänge wie im Oktober/November 1918 durch die Anerziehung von willigem Gehorsam gegenüber Vorgesetzten ein für alle Mal auszuschließen.
6. Ein Instrument dazu war die Ernennung eines sog. ‚Vertrauensmanns’ der Mannschaften (anstelle der ehemaligen Soldatenräte!). Er kann als direkter Vorgänger der heute bundeswehrweit eingerichteten ‚Vertrauensperson’ für bestimmte Dienstgradgruppen und Dienststellen betrachtet werden.
7. Ein weiteres Instrument war der sog. ‚Küchen- und Verpflegungsausschuss’ auf schwimmenden Einheiten, zu dessen Mitgliedern auch Mannschaftsdienstgrade zählten. Auch ihn findet man noch heute in der ganzen Bundeswehr.
8. Nicht zuletzt gab es an Bord für alle Besatzungsmitglieder das gleiche Essen aus der gleichen Bordküche. Dieses ‚Egalitätsprinzip’ für ‚Führer’ und ‚Mann’ wurde nach 1933 in der gesamten Reichswehr bzw. späteren Wehrmacht eingeführt, u. a. weil es gut in die nationalsozialistische Vorstellungswelt passte. Auch die Bundeswehr hat die gleiche Verpflegung für alle Dienstgrade. Dieses Prinzip ist übrigens nicht Gemeingut der westlichen Armeen und Marinen.
9. Ab 1922 wirkte Admiral Erich Raeder zunächst als ‚Chef der Inspektion des Bildungswesen’ der Reichsmarine (vergleichbar heute dem Admiral Weiter-entwicklung und Ausbildung im Marineamt), dann ab 1928 als ‚oberster’ Chef in Form des ‚Chefs der Marineleitung’ und ab 1935 als ‚Oberbefehlshaber der Kriegsmarine’ entscheidend an der Erziehung ‚seiner’ Marineangehörigen mit.

10. Anlässlich des 10. Jahrestags der ‚Machtergreifung’ am 30. Januar 1943 verkündete er vor seinen Offizieren im Oberkommando der Kriegsmarine, dass es ihm gelungen war, „im Jahre 1933 die Marine geschlossen und reibungslos dem Führer in das Dritte Reich zuzuführen. Das war dadurch zwanglos geblieben, dass die gesamte Erziehung der Marine in der Systemzeit (d. h. in der Weimarer Republik, Anm. d. Verf.) …..auf eine innere Haltung hinzielte, die von selbst eine wahrhaft nationalsozialistische Haltung ergab. Aus diesem Grunde hatten wir uns nicht zu verändern, sondern konnten von vornherein aufrichtigen Herzens wahre Anhänger des Führers werden.“ D. h. das von Admiral Raeder beschriebene Erziehungsziel in der Reichsmarine war ein marinespezifisches eigenes ‚Leitbild’ und in keiner Weise ein Produkt des Nationalsozialismus nach 1933. Aber durch dessen tiefere Ausrichtung im Sinne einer Art ‚Führerprinzip’ mit willigem, nicht weiter nachfragendem oder gar widersprechendem Gehorsam auf den jeweiligen Hierarchieebenen war es dann quasi kongruent mit den Grundprinzipien des nationalsozialistischen ‚Führerstaates’.
11. Das erste - ganz in diesem marinespezifischen Sinne - nur für Schulungs-, Ausbildungs- und Erziehungszwecke konzipierte und gebaute Schulschiff einer deutschen Marine war die ‚Gorch Fock’ der Reichsmarine aus dem Jahre 1933. Weder ihre Amtsvorgängerin ‚Niobe’ noch die ‚Segelschulschiffe’ der Kaiserlichen Marine dienten ursprünglich Schulungszwecken. Erstere war ein ehemals norwegischer Frachtsegler, letztere als so genannte ‚Gedeckte Segelfregatten’ bzw. ‚-korvetten’ tatsächliche, wenn auch veraltete ‚echte’ Kriegsschiffe ihrer Zeit, die damit immer einen, wenn auch geringer werdenden, reellen Bezug zu den immer moderner werdenden Einheiten der Kaiserlichen Marine vor dem Ersten Weltkrieg hatten.

12. Im Zuge der Aufrüstung der Wehrmacht nach Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht konnte auch die ehemalige ‚kleine’ Reichsmarine nun als Deutsche Kriegsmarine maritime Expansionspläne verfolgen. Im Zuge dessen wurden die mit der ‚Gorch Fock’ fast baugleichen Segelschulschiffe ‚Horst Wessel’ (heute ‚Eagle’) und ‚Albert Leo Schlageter’ (heute ‚Sagres’) in Dienst gestellt. Ein viertes, die ‚Herbert Norkus’, wurde begonnen, kriegsbedingt jedoch nicht mehr fertig gestellt und schließlich als Hulk 1947 versenkt.

Vorn: “Sagres, Hintergr.: “Eagle” - noch in deutscher Nutzung
13. Blohm & Voss bewahrte als Bauwerft aller vier Segelschulschiffe Stengen und Rahen der ‚Herbert Norkus’ auf und verwendete sie 1958 für den Bau der ‚Gorch Fock’ der neuen Bundesmarine.
14. Alle vier tatsächlich in Dienst gestellten Segelschulschiffe vom Typ ‚Gorch Fock’ haben eines gemeinsam: Die Besegelung. Diese hat sich über die Jahrzehnte nicht verändert.
15. Darüber hinaus waren und sind sie -1933 wie 2011 - vergleichsweise ‚manpower intensive’. Es gab und gibt beispielsweise keine technischen Hilfsmittel zur Bedienung von Segeln und des Laufendes Gutes.
16. Schon in der Segelschiffsära zwang wirtschaftliches Handeln jeden Reeder, die ‚Bemannungen’ seiner Schiffe möglichst klein zu halten und, wo es ging, personalsparende Technik einzusetzen.
17. Wo heute wie damals auf einem Kriegsschiff der Gorch Fock-Klasse zwei Dutzend Menschen im Gleichtakt der Töne aus der Bootsmannsmaatenpfeife ‚am Tampen reißen’ genügten auf zivilen Frachtseglern vier Mann an einer robusten mechanischen Winsch.
18. Damit sind diese Schiffe nicht vergleichbar mit anderen zivilen Segelschulschiffen. Beispielsweise war die untergegangene ‚Pamir’ ein real existierender alter Frachtsegler und wurde in dieser Weise auch als Schulschiff noch genutzt.
19. Nach einer Ausbildungsanweisung (AAW) des Marineamtes aus den späten 1970er Jahren sollte der per Versetzungsverfügung von der Marineschule Mürwik an Bord des Segelschulschiffes ‚Gorch Fock’ befohlene Offizieranwärter dort die so genannte ‚Seemännische Grundausbildung’ durchlaufen – nachdem er vorher in Mürwik die ‚(Allgemeine) Grundausbildung’ bestanden hatte.
20. Als Fächer wurden und werden wohl an Bord noch immer Navigation, Nautische Gesetzeskunde, Geophysik (d.h. Wetterkunde) und Seemannschaft unterrichtet und die erlernten Fertigkeiten durch entsprechende theoretische und praktische Leistungsnachweise abgeprüft. Die Inhalte dieser Fächer haben, denke ich, nach wie vor einen reellen und nachvollziehbaren Bezug zur Seefahrt - auch mit maschinengetriebenen Schiffen - und vermitteln daher ein notwendiges seemännisches Grundwissen für den späteren Einsatz an Bord als Marineoffizier.
21. Jedoch sind Aufentern und Arbeiten in der Takelage kein Bestandteil dieses Fächerkanons, sie sind von Natur aus nicht bewertbar und damit auch keine nachzuweisende Qualifikation über die (Un-)Geeignetheit für den Marineoffizierberuf.
22. Nach der o. a. AAW sollte allerdings über das Fachliche hinaus auf der ‚Gorch Fock’ ein „besonderer Wert auf soldatische Formen, innere und äußere Haltung“ sowie die „Erziehung zu Mut, Härte und Ausdauer u. a. durch Einsatz in der Takelage“ gelegt werden.
23. Was soll sich bis heute daran geändert haben? Kann sich überhaupt etwas geändert haben angesichts der Tatsache, dass die ‚Gorch Fock’ nach wie vor so bedient wird wie 1933 oder 1958? Oder 1978, als ich als Offizieranwärter (OA) an Bord war. Ich gehörte dabei zur selbsternannten ‚Elite’ der ‚Oberrahgasten’, d. h. der Soldaten von relativ kleiner Statur zur Besetzung der Bram- und Royalsegel.
24. Beim Segelsetzen und Segelbergen war meine Station die Vorroyalrah, Steuerbordnocknummer, d. h. am vorderen Mast ganz oben und ganz rechts außen. Brauchte ich dazu einen ‚Mut’, der mir erst anerzogen werden musste? Nein. Ich war jung, sportlich und als Marine-Überzeugter folgte ich willig den Befehlen meiner Vorgesetzten im Vertrauen darauf, dass sie ‚es schon wissen würden’, was mir als noch ‚grünem’ OA abgefordert werden konnte. Man vertraute sich an Bord, und das bei mehr als 140 eingeschifften OA, d. h. rund doppelt so vielen wie heute.
25. Zum Thema ‚Härte’: Sie bestand damals auf der ‚Gorch Fock’ wohl eher darin, dass man sich als OA lediglich einmal in der Woche am Samstagnachmittag mit Frischwasser duschen durfte. Eine so genannte ‚Korporalschaft’ ( gute 10 Mann) hatte in einem Duschraum mit drei Duschköpfen zehn Minuten Zeit zur Ganzkörperreinigung. Wer es nicht schaffte, beispielsweise den Haarschampooschaum abzuwaschen, konnte dies anschließend unter der Seewasserdusche weiter versuchen. Das müsste heute einmal jemand versuchen wollen – es geht nicht, so dass man eine weitere Woche mit seinen irgendwann trockenen, aber total verfilzten Haaren Dienst tat. Eine Glatze war damals nicht en vogue und wurde auch von Vorgesetzten kritisch gesehen. Sie war sozusagen gesellschaftlich nicht ausreichend verankert.
26. Eine weitere ‚Härte’ war wohl auch die so genannte ‚Backschaft’. Zu jeder Mahlzeit mussten zwei OA für ihre Korporalschaft aus der Kombüse auf dem Vorschiff mit einem großen ovalen ‚Aluminiumeimer’ mit entsprechenden Einsätzen beispielsweise die Dampfkartoffeln, den Rotkohl, den Sauerbraten und die Soße etc. über das geneigte, teils nasse und schlüpfrige Oberdeck ins Schiffsinnere nach unten in ihren Aufenthalts- Unterrichts- und Schlafraum, das ‚Deck’, bringen und an die restliche Korporalschaft verteilen. Der Mief, der einem trotz Belüftung (nicht zu verwechseln mit der seit einigen Jahren installierten Klimatisierung!) im Schiffsinnern entgegenschlug, verschlug einem den Appetit. Die Kartoffeln waren vormittags durch extra abgeteilte OA geschält worden, und zwar nicht mit einem Kartoffelschälmesser, sondern mit dem eigenen ‚Bordmesser’, das eigentlich für seemännische Arbeiten vorgesehen war und dafür auch über einen ‚Marlspieker’ verfügte. Gelagert wurden die Kartoffeln in einer großen ‚Kartoffelkiste’ auf der Back (Vorschiff). Sie waren bereits kurze Zeit nach dem Auslaufen in Kiel grün und gammelig wegen der überkommenden Gischt.
27. Nach der Essenseinnahme mussten die Backschafter an Oberdeck das Geschirr abwaschen, und zwar mit Seewasser und einem Bundeswehrspülmittel, das nur für Frischwasser geeignet war. So ging dann das an ‚Essensresten’, was mechanisch mit Seewassern nicht zu reinigen war, direkt in die drei Geschirrtücher, die einmal in der Woche gewechselt wurden. Sie waren immer steif und dunkel vom Schmutz, den sie in sich trugen.
28. Und das alles in einer Arbeitskleidung, die aus den ersten Zeiten der Kaiserlichen Marine stammte, dem so genannten ‚Takelpäckchen’, einer Art weißer Matrosenbluse und –hose aus schwerem Baumwollstoff – nicht zu verwechseln mit der weißen Matrosenuniform. Darüber Pullover und ‚Blaumann’ (sprich Overall).
29. Erst Anfang der 1980er Jahre wurde ein ‚Arbeits- und Gefechtsanzug (AGA)’ für das seefahrende Personal eingeführt. Andere Marinen (Royal Navy, US Navy u. a.) mit denen sich die Bundesmarine als Amtsnachfolgerin der seinerzeit zweitstärksten Marine der Welt (der des Kaisers) wohl immer noch auf ‚Augenhöhe’ fühlte – zumindest meiner persönlichen Erfahrung nach -, waren da in Frage ‚Anzug’ längst weiter. Der AGA war jedoch aus relativ leicht entflammbaren Material gefertigt, so dass er einige Jahre später durch den noch heute in Gebrauch befindlichen BGA (Bordgefechtsanzug) ersetzt wurde. Bei Einführung des AGA lagen die Erfahrungen der Royal Navy aus dem Falkland-Krieg bereits vor, insbesondere hinsichtlich der Gefahren durch Feuer mit sehr hoher Temperaturentwicklung an Bord neuzeitlicher Kriegsschiffe sowie der so genannten ‚Verrauchung’ von Räumen an Bord.
30. Noch heute hat die Deutsche Marine - unverändert seit dem 19. Jahrhundert - eine weiße Sommeruniform für Mannschaftsdienstgrade, die - bestehend aus langer Hose, weißer Matrosenbluse mit langen Ärmeln, schwarzem Seidenknoten und blauem Exerzierkragen - auch in Djibouti bei 40 Grad Hitze zu tragen ist. Demgegenüber tragen die so genannten ‚Wäsche vorn’-Träger, d. h. Unteroffiziere und Offiziere, ein kurzärmeliges vergleichsweise leichtes weißes Diensthemd und eine leichte weiße lange Hose mit weißen Halbschuhen. Selbst skandinavische Marinen – ganz abgesehen von den Marinen der ehemaligen Kolonialmächte – tragen in solchen Regionen kurz-kurz, d. h. weiße kurze Hose, weiße , teils blaue Kniestrümpfe, weißes kurzärmeliges Hemd. Wie auch immer, ich verstehe nicht, warum auch in diesen eher lapidaren Dingen nicht ‚von oben’ mit (nach)gedacht wird. Die Marine ist beispielsweise seit fast zehn Jahren am Horn von Afrika präsent.
31. Auch die Einführung des weißen T-Shirts für Mannschaften mit dem runden blau gesäumten Kragenausschnitt vor einigen Jahren war längst überfällig. Es dient letztlich auch der persönlichen Hygiene. Bis dahin kämpfte der deutsche ‚Seemann’ sozusagen mit ‚blanker’ Brust und es war ausdrücklich untersagt, unter der blauen oder weißen Matrosenbluse im Kragenausschnitt ein nach außen sichtbares Unterhemd zu tragen. Erst auf Wunsch weiblicher Marinesoldaten wurde, so erfuhr ich vor einigen Jahren, dieses neue Unterhemd eingeführt – die markanteste Änderung der Mannschaftsuniform in rund 150 Jahren, die sich damit - endlich – einmal dem internationalen Kontext ein Stück weit angenähert hat.
32. Als einzige Lebensversicherung hatte man auf der ‚Gorch Fock’ damals permanent -wie schon 1933-, ein ‚Lifebändsel’ mit einem Palstek fest um die Hüfte geschnallt. Das ist ein gut einen Meter langes Kunststofftau von ca. 4 cm Durchmesser, an dessen einem Ende ein einfacher Karabinerhaken eingespleißt war, um sich auf der Rah – und nur dort ist das baulich vorgesehen -‚einzupicken’. Eine Absicherung war und ist beim Aufentern technisch auf einem Segelschiff nicht möglich. Insofern helfen da auch die inzwischen eingeführten eher ‚martialisch’ aussehenden und vermeintlich Sicherheit verheißenden ‚Klettergestelle’ der heutigen Besatzungsangehörigen nicht weiter.
33. In diesem Zusammenhang sind auch die derzeitigen Zwischenrufe fachunkundiger Personen bezüglich einer Ausstattung mit Funk-Headsets, elektronischen Megaphonen oder gar einer nächtlichen Beleuchtung der Takelage nicht weiter hilfreich. Auf einem Segelschiff wie der ‚Gorch Fock’ gibt es immer eine bestimmte Geräuschkulisse, die durch den Fahrtwind erzeugt wird. Masten, Wanten und Stage vibrieren und ‚surren’ immer. Um dieses permanente Rauschen stimmenmäßig zu überwinden, werden Befehle in einer Art getragenem Singsang ‚ausgesungen’, und zwar zweck-mäßigerweise mit einer einfachen blechernen Flüstertüte. Diese verfälscht die menschliche Stimme in ihrer Frequenz am wenigsten. Außerdem ist sie dauend einsatzbereit und kann auch mal hinfallen. Dasselbe gilt auch für Befehle die ‚in den Topp’, d. h. in den Mast nach oben gegeben werden.
34. Absurd erscheint mir die Idee, die Takelage mit einer Beleuchtung zu versehen. Auf See ist es nie stockfinster wie in einem lichtundurchlässigen Raum. Das Restlicht von Sternen, ggf. sogar dem Mond, und dem fluoreszierenden Meer lässt sehr wohl nicht nur schwammige Konturen erkennen. In dieser Hinsicht ist das menschliche Auge ein Wunderwerk. Die Pupille braucht ca. 20 Minuten, um sich an die Dunkelheit zu gewöhnen und sollte dann nicht mehr durch ‚Licht’ geblendet werden. Eine Ausnahme bildet Rotlicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Takelage der ‚Gorch Fock’ mit Rotlicht ausgeleuchtet werden sollte, allein schon wegen der international vorgeschriebenen Lichterführung für Segelschiffe.
35. Die anzuerziehende ‚Ausdauer’ bestand zu meiner Zeit wohl eher darin, die allgemeinen Lebensbedingungen an Bord für sechs Wochen zu ertragen, d. h. zu erleiden. Die ‚Gorch Fock’ war uns OA schon an der Marineschule Mürwik als ‚Schleifstein der Flotte’ bekannt. Man nannte den ‚weißen Schwan’ der damaligen Bundesmarine auch ‚George F…ck’ in englischer Aussprache. Ich frage mich heute, was zu den Lebensumständen an Bord ein Wehrbeauftragter gesagt haben würde. Er ist jedoch nie an Bord gekommen.
36. Inzwischen sind durch mehrere Umbauten die materiell-technischen Lebensbedingungen auf der ‚Gorch Fock’ in jeder Hinsicht verbessert worden. Die geschilderten ‚Härten’ und die geschilderte Art von ‚Ausdauer’ existieren schon seit langem nicht mehr, so dass meine Erfahrungen heute wohl eher wie Seemannsgarn anmuten.
37. Nicht geändert hat sich seit 1933 das Aufentern und das Arbeiten in der Takelage. Das Aufentern in den Wanten, das Überwinden der zwei ‚Salings’ (kleine Plattformen am Mast, unter denen die Wanten zusammenlaufen) quasi über Kopf sowie der große Ausfallschritt beim Wechseln vom Mast in das ‚Fusspferd’ unter der jeweiligen Rah und anschließend das weitere ‚Auslegen’ auf der Rah nach außen hin sind nach wie vor gefährlich, und zwar für jeden, und erfordern gehörige Kraft in den Oberarmen.

38. Ein falscher Schritt kann dabei fatal sein. Ein Fallen aus der Takelage endet so gut wie immer mit dem Tod. Es gibt im Falle des Fallens keine Zwischentöne.
39. Dies gilt auch für das Verlieren des Gleichgewichts, wenn beispielsweise in See in der Takelage oder auf einer Rah gearbeitet werden muss. Das Schiff befindet sich unter Segeln immer in einer mehr oder weniger starken Schräglage. Man entert dann auf der Luvseite aus und muss sich – zunächst mit dem jetzt noch gefährlicher gewordenen Ausfallschritt sicher auf der Rah angekommen - dann in den ‚Fußpferden’ sozusagen ‚bergauf’ oder ‚bergab’ bewegen. Wenn nun eine Windböe oder eine stärkere Welle die bestehende Krängungslage plötzlich verändert, entstehen aus dem Nichts heraus beträchtliche ‚Winkelgeschwindigkeiten’ in Abhängigkeit von der Höhe, in der man arbeiten muss. Diese bergen zunächst erhebliche Beschleunigungs- und beim Abklingen der Bewegung auch erhebliche Bremskräfte in sich. Dieses ‚Erlebnis’ habe ich noch heute in lebhafter und mulmiger Erinnerung. Und dies alles geschieht natürlich auch nachts. Derartige Erfahrungen, die sich einfach aus dem Segelbetrieb in See ergeben, hat die im November 2010 heimgeschickte OA-Crew nicht mehr machen müssen.
40. Heute ist mir ein Rätsel, dass Frauen mit ihrer meines Wissens naturbedingt etwas schwächeren Konstitution, insbesondere hinsichtlich der Oberarmkraft, in den Mast geschickt werden – Gleichbehandlung oder –berechtigung hin oder her. In den vergangenen Zeiten der ‚echten’ Segelschifffahrt gab es keine Frauen an Bord. Sie galten als ‚Unglücksbringer’ genau wie Blumen. Insofern stellt dieser Aspekt der Ausbildung auf der ‚Gorch Fock’ meines Erachtens in gewisser Weise einen mit Begriffen wie ‚zeitgemäß’ oder ‚modern’ verbrämten Widerspruch dar.
41. Mir ist es ferner schleierhaft, warum vor diesem Hintergrund niemand bisher darüber nachgedacht hat, das Besatzungskonzept der ‚Gorch Fock’ einmal grundsätzlich zu überdenken. Unverändert gilt seit 1933 wie selbstverständlich, dass die lediglich temporär eingeschifften Lehrgangsteilnehmer mit ‚in den Topp’ müssen. Dies hat den vermeintlichen Grund darin, dass eben die Segelschulschiffe der ‚Gorch Fock’-Klasse ausdrücklich für eine personalintensive Bedienung der Besegelung ausgelegt sind.
42. Dies bedeutet dann aber zugleich, dass es im Kern nur eine Besatzung gibt und nicht, wie aus den Medien kolportiert wird, eine Art ‚Stammbesatzung’ und die OA. Die eingeschifften Lehrgangsteilnehmer sind in der gegenwärtigen Ausbildungskonzeption wie schon seit eh und je notwendig, um die ‚Gorch Fock’ unter Segel zu bringen und unter Segel zu halten. Sie sind damit integrativer Bestandteil der Schiffscrew. Genau diesen Geist kenne ich von meiner Ausbildung auf dem Schiff. Ich habe nie etwas ‚Negatives’ über die OA seitens der damaligen ‚Stammmannschaft’ mitbekommen.
43. Was mich betrifft, so war dies dann auf dem Schulschiff ‚Deutschland’ (1990 außer Dienst) in der Tat der Fall, auf dem meine Crew im Jahre 1979 eine dreimonatige Ausbildungsreise unternahm. Dort waren die OA in der so genannten ‚Kadettendivision’ zusammengefasst, die von einem Stabsoffizier geführt wurde. Die OA waren in fünf ‚Zügen’ separat in fünf extra für sie vorgesehene ‚Kadettendecks’ untergebracht und wurden von fünf jüngeren Offizieren befehligt. Daneben gab es eine ‚Stammbesatzung’, die die ‚Deutschland’ in jeder Hinsicht einschließlich Waffen usw. hätten fahren und bedienen können. Diesen Umstand hat man den einen oder anderen OA damals auch spüren lassen.

44. Insgesamt, meine ich, sind alle ‚Gorch Focks’ in ihrer ‚deutschen Version’, ob heute oder damals, nichts anderes als schwimmende ‚Exerzierhöfe’ oder ‚Drillmaschinen’. Mit der meines Erachtens unzutreffenden Begründung, dem jungen und angeblich individualistisch eingestellten Lehrgangsteilnehmer die Erfahrung von ‚Teamarbeit’ zu vermitteln, ziehen seit 1933 künftige (Menschen)Führer einer deutschen Marine im Takt der Bootsmannsmaatenpfeifen ihrer Ausbilder quasi im ‚Gleichschritt’ an Schoten, Brassen, Geitauen, Gordings und Niederholern oder holen auf den Rahen im ‚Zugleich’-Rythmus die Segel ein. Sie machen dabei letztendlich nur eine Erfahrung: Sich ein- und vor allem unterzuordnen. Mit Teamarbeit o. ä. hat das alles nichts zu tun. Genauso wenig wie der Formaldienst in der allgemeinmilitärischen Grund-ausbildung mit seinen Kommandos und dem Marschieren in Formation im Gleichschritt im Marschtempo 114 nach dem eintönigen ‚Links, zwo, drei, vier’ der Unteroffiziere.
45. Kann vor diesem Hintergrund ein Vorgesetzter in der heutigen Bundeswehr guten Gewissens verlangen, dass die Lehrgangsteilnehmer unter akuter Lebensgefahr auch noch aufentern und in der Takelage arbeiten sollen – womöglich, weil es immer schon so war? Wo ist das Ende der Risikofreudigkeit dieser Vorgesetzten im Angesicht und in voller Kenntnis (!) der versteckt lauernden Gefahren?
46. Gleich zu Anfang meiner Grundausbildung an der Marineschule Mürwik hieß es damals von den Ausbildern: ‚Bei der Marine hat sich nichts geändert, nur der Kaiser kommt nicht mehr zu Besuch’ und ‚Von der Bundeswehr bekommen wir nur unser Geld, ansonsten habe wir damit nichts zu tun’.
47. Ein freiwilliges ‚Aufentern’ kenne ich nicht. In den Streitkräften geschieht alles, was einen dienstlichen Zweck erfüllt, per Befehl. Dabei ist es gleichgültig, wie er sich nennt. Eine Ausbildungsweisung, z. B. für die ‚Gorch Fock’, ist auch ein Befehl. Lediglich in See, wenn die Viertelwache auf Station war, fand so etwas wie ‚Freiwilligkeit’ insoweit statt, als man schlechterdings einen 2m-Mann auf die Royalrah schicken konnte oder mich als kleinen 1,70m-OA auf die Fockrah. Funktionaler Hintergrund: Die Fußpferde unter den Rahen sind auf bestimmte Körpergrößen eingestellt. Der 2m-Mann würde ganz oben Gefahr laufen, in gewisser Weise beim Arbeiten vornüber zu kippen und ich hätte auf der Fock- oder Großsegelrah wohl nicht die nötige Armreichweite zum Arbeiten gehabt. In der Regel waren die Seewachen jedoch mit einer Mischung aus ‚Großen’ und ‚Kleinen’ besetzt, so dass diese Zwangslage kaum aufkommen konnte.
48. Ich denke, die heutige Marine sollte sich von der bestehenden Ausbildungskonzeption der ‚Gorch Fock’ endgültig trennen. Diese erinnert meinen Erachtens in ihrer bis heute ungebrochenen, über 80jährigen Kontinuität zu sehr an die Zeiten der ersten ‚Gorch Fock’ und ihrer damals nach nationalsozialistischen ‚Heroen’ benannten Schwester-schiffe und des mit diesen Schiffen verfolgten Erziehungsziels (s. Punkt 10).
49. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass gemäß den geltenden Grundsätzen der Inneren Führung die Wehrmacht für die Bundeswehr nicht traditionsbildend zu sein hat.
50. Vielleicht könnte die Marine es so ähnlich angehen wie die portugiesische Marine mit der ‚Sagres’: Eine ‚echte’ Stammbesatzung, die zahlenmäßig diesen Namen verdient, und getrennt davon die als ‚Badegäste’ (Marinejargon) eingeschifften männlichen und weiblichen Lehrgangsteilnehmer. Diese dürfen auch in die Takelage etc., aber erst nach gründlicher Vorbereitung, und ich würde meinen, auch dann nicht auf Befehl. Zur Zeit fährt auf der ‚Gorch Fock’ ja schon - erstmalig - diese Art von ‚Stamm-besatzung’. Man könnte die Chance nutzen.
51. Jeder einzelne Offizier- bzw. Unteroffizieranwärter, der auf die ‚Gorch Fock’ versetzt wird, hat, so sollte man meinen, vor seinem Dienstantritt bei der Marine ein mehrtägiges ‚Assessment Center’ erfolgreich hinter sich gebracht, auch mit entsprechenden marinespezifischen Aspekten. Er oder sie verkörpert damit per se ein vergleichsweise hochwertiges Potential für die zukünftige personelle Besetzung der Marine, und sollte daher, meine ich, Gefahren für Leib und Leben in der Ausbildung nur dann ausgesetzt werden, wenn dies unumgänglich zur Erfüllung eines begründeten dienstlichen Ausbildungs-Zwecks nötig ist.
52. Ich habe versucht zu erläutern, warum aus meiner Sicht dazu das Aufentern und das Arbeiten in der Takelage in der bisherigen Art und Weise nicht zählen können. Die Ansprache des Kommandanten nach dem tödlichen Unfall im November 2010 im Sinne von ‚Züge entgleisen, Flugzeuge stürzen ab, auch bei uns passieren Unglücke’ trifft meines Erachtens nicht den Wesensgehalt des eigentlichen Problems. Die OA werden das wohl instinktiv erfasst haben, als sie später die Schiffsführung kontaktierten.
53. Nie in der Geschichte der Segelschulschiffe der verschiedenen deutschen Marinen war deren Bezug zu den ‚echten’ grauen Kriegsschiffen der jeweiligen Epoche geringer als heute. Bis in die zweite Hälfte der 1980er Jahre verkörperte das meines Wissens noch heute bestehende Vier-Seewachen-System der ‚Gorch Fock’ immerhin noch eine Seeroutine, wie sie auf großen schwimmenden Einheiten der damaligen Bundesmarine tatsächlich in Kraft war. Dann wurde per Befehl, ich meine im Jahre 1988, das Drei-Wachen-System in der ‚echten’ grauen Flotte eingeführt – damals durchaus nicht unumstritten. Die ‚Gorch Fock’ ist damit so etwas wie ein Albino in der deutschen Marine geworden.
54. Ich bin mehrere Jahre auf Fregatten der ‚Bremen-Klasse’ gefahren. Schon meine erste Verwendung nach Studium und weiterer Ausbildung führte mich als 25jährigen auf die damals neueste Fregatte, die ‚Köln’. Als Mitglied der Erstbesatzung und jüngster Offizier an Bord erlebte ich live ihre Indienststellung und das dann zu absolvierende Ausbildungsprogramm zur frühestmöglichen Herstellung der Einsatzbereitschaft. Ich habe dabei von meinen auf der ‚Gorch Fock’ gemachten Erfahrungen oder dort erworbenen Kenntnissen weder etwas anwenden können, noch habe ich in irgendeiner Art und Weise in der Erfüllung meiner Aufgaben von angeblich anerzogenem Mut, anerzogener Härte oder anerzogener Ausdauer profitieren können.
55. Für mich mutet es wie eine Ironie der deutschen Marinegeschichte an, wenn ausgerechnet in einem November und ausgerechnet auf dem Vorzeigeschiff der Deutschen Marine und ausgerechnet gegenüber OA und ausgerechnet wohl gegenüber deren Vertrauensperson(en) eine Schiffsführung ausgerechnet Begriffe wie Meuterei u. ä. gebraucht haben soll, d. h. gegenüber einer Einrichtung, die einmal von der Marine institutionalisiert worden war, um genau solche Dinge auszuschließen (s. Punkt 1). Damals wie heute war wohl das ‚Vertrauen’ zwischen ‚Offizier’ und ‚Mann’, heute plus ‚Frau’, aufgrund einer als ‚unsinnig’ angesehenen Befehlsgebung irreparabel zerbrochen. Beide Male ging es, so meine ich, in erster Linie buchstäblich um nichts anderes als Leben und Tod der Untergebenen. Und wie damals brach auch jetzt die Marineführung die geplante Operation sang- und klanglos ab.
56. In der lang vergangenen Segelschiffszeit würde ein Kapitän (Bezeichnung für die Schiffsführung auf Handelsschiffen) der in kurzer Zeit mehrere Todesfälle auf ‚seinem’ Schiff gehabt hätte, wohl Schwierigkeiten gehabt haben, seine Besatzung an Bord zu halten. Diese würde ihn nach damaliger seemännischer Manier abergläubisch-schicksalhaft wohl eher als einen wenig ‚glückhaften’ Kapitän betrachtet haben und Zug um Zug abgeheuert haben.
57. Insofern halte ich auch die in meinen Augen trotzige Reaktion der vermeintlichen, anscheinend sich selbst dazu ernannt habenden, ‚Stammbesatzung’ beim Abschied ‚ihres’ Kommandanten für eine Disziplinlosigkeit gegenüber ihrem eigentlichen Dienstherrn. Ein deutsches Kriegsschiff ist kein Plakatträger für eine Art ‚Personenkult’ wie sie die Losung ‚Ein Kommandant, eine Besatzung, ein Schiff’ meiner Ansicht nach dem Außenstehenden suggerieren muss. Im übrigen dachte ich immer, dass derartige ‚Dreisätze’ inzwischen aus der Mode gekommen wären. Aber anscheinend wirkt das Erziehungsideal des Kriegsmarine-Admirals Erich Raeder noch nach. Wie sollte es vielleicht auf einer ‚Gorch Fock’ mit ihrer ganz spezifischen ‚Tradition’, die ich versucht habe näher zu beleuchten, auch anders sein?

58. Die ‚Ablösung’ des Kommandanten war meines Erachtens angesichts der obwaltenden Umstände richtig und nach den bestehenden Richtlinien für solche Vorgänge auch in jeder Hinsicht rechtens. Von dieser Vorschriftenlage, niedergelegt in der VM-Blatt-Sammlung des Bundesministers der Verteidigung, hat meiner Erfahrung nach jeder Disziplinarvorgesetzte Kenntnis. Im übrigen hat auf sie auch der Inspekteur der Marine – allerdings erst in seinem zweiten Inspekteurbrief – mit dem Begriff ‚kommandiert’ konkret Bezug genommen.
59. Ich frage mich auch, wo eigentlich die Dienstaufsicht über die ‚Gorch Fock’ blieb. Wenn im Frühjahr 2010 eine umfassende Studie des bundeswehreigenen Sozialwissenschaftlichen Instituts erschienen ist, die mehrere OA-Jahrgänge beleuchtet hat und dabei immer wieder denselben Problembereich identifizieren konnte, nämlich das Verhältnis Stammbesatzung gegenüber den eingeschifften Lehrgangsteilnehmern auf der ‚Gorch Fock’, dann müssen doch irgendwann einmal die Alarmglocken bei den Dienstaufsicht führenden truppendienstlichen Vorgesetzten der ‚Gorch Fock’ geklingelt haben.
60. Diese sind in persona zunächst der Kommandeur der Marineschule Mürwik, dann der Admiral Weitentwicklung und Ausbildung im Marineamt und zuletzt der Amtschef des Marineamtes selbst. Der zurück nach Deutschland befohlene Kommandant ist in seiner Zusatzfunktion als Verantwortlicher für die Ausbildung auf der ‚Gorch Fock’ in dieser Hinsicht nur das erste, und, so meine ich, eher unbedeutendere Glied in der Kette.
Letzter Punkt: Wenn ausgerechnet OA von ihrem Recht Gebrauch machen, sich mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten zu wenden, müssen nach Lage der Dinge die anderen einem Soldaten zustehenden Wege zum Vorbringen eines Beschwers erschöpft und für sie subjektiv ‚erfolglos’ geblieben sein. Da muss schon etwas passiert sein, irgendwo muss da an Bord der ‚Gorch Fock’ die Säge gewaltig geklemmt haben – egal, zu welchem Ergebnis die Ermittlungen kommen.
Verfasser: Ronald Harms, Berlin
Illustration: Harald Oberhem, Berlin
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1.10.2009 von dragonX6.
Die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag sind entschieden
Die Suche nach den Ursachen für Verluste und Gewinne der Parteien wird in den jeweiligen Parteizentralen -wahrscheinlich eher interessengeleitet als der Wahrheit nahekommend - professionell in die Wege geleitet. Sie dienen zumeist eher den eigenen Protagonisten und sind von ihren Ergebnissen her eher tauglich dafür, eigenen Versäumnisse schönzureden, zu vertuschen und machen erfahrungsgemäß den Weg frei für die Fortsetzung des Gewohnten und Bekannten. Bislang werden Protagonisten eher ausgewechselt und Parteitage vorbereitet, die dann wiederum das Gewohnte und Bekannte bestätigen. Man stellt sich auf die durch den Wählerentscheid zugewiesene Rolle in politischem System ein. Regierung und parlamentarische Opposition – die Rollenverteilung ist bekannt. Was tut nun Not, um jenseits parteilicher Interessen und Machtkalkülen, einen Einblick in die Befindlichkeiten der deutschen Wählerinnen und Wähler zu gewinnen, “von denen alle Macht ausgeht” aber durch sie nicht unmittelbar ausgeübt wird? Gott Lob, denn dann könnte einem Angst und Bange werden. Also belassen wir es lieber beim parlamentarisch repräsentativen System. Wobei auch hier anzumerken ist, dass die Hälfte der Mitglieder des Deutschen Bundestages schon lange vor dem Wahltermin feststeht und noch niemand am Wahltag seine Kreuze gemacht hat. Landeslisten – und die durch Parteiführungen vorgegeben „sicheren“ Plätze - sind das Zauberwort, welches anspornt und zum leitenden Kriterium des eigenen Engagements wird.
Ein erstes Kriterium: Wie steht es um die Parteien und der Parteienlandschaft in Deutschlandl? Nennen wir mal die Volksparteien zuvörderst. Zieht man die Ergebnissen der wissenschaftlichen Parteienforschung zu Rate, dann geht das sehr schnell: Allesamt sind sie Gerentologenparteien, von denen sich junge Erwachsene abwenden und ihre Interessen eher dort vertreten sehen, wo z. B. eine Piratenpartei mit 2 % “nicht schlecht absahnt” Junge Erwachsene wenden sich ferner ab, weil ihnen die Rituale der Willens- und Entscheidungsfindung suspekt geworden sind. Sie erkennen sehr schnell, dass es dabei weniger um die Sache geht, sondern um Anderes, welches im Geheimen und Verborgenem bleibt. Zumeinst wird eine Sache vorgeschoben - aber auf den zweiten vertiefenden Blick geht es um Anderes. Also kann der Schluss gewagt werden: Parteiarbeit hat nichts mit einer Sache -zum Wohle des höheren Ganzen - zu tun. Worum es eigentlich geht, das wird nach dem Ende der Vorstandssitzungen „an der Theke und beim Bier” dann doch bekannt. Also: der Platz des Eigentlichen ist die “Theke” und nicht der nach den Statuten einer Partei vorgesehen.Welche Schlüsse ziehen junge Erwachsene daraus?
Ein zweites Kriterium: Wer transportierte wie und in welcher Art und Weise eigene Politikerfahrungen transparent und zugunsten jüngerer weiter? Bleibt es bei dem wiederholten und ständigen Aufzählen von Anektoden, die eher Unterhaltungswert haben, als dass damit Einsichten in das Politische vermittelt werden? Politikerfahrung kann anhand einiger Paradigmen anschaulich gemacht werden. Dafür stehen Beispiele in der jüngeren Gesichte unseres Landes. Aber, Paradigmen erschöpft sich nicht in anekdotische Aussage. Anektoden sind ein „tool“, welches hinführen kann zum Eigentlichen des Politischen. Auch hier: welche Schlüsse ziehen junge Erwachsenen daraus, sofern Politik auf Anektoden reduziert.
Ein drittes Kriterium: Was kann und was leisten heute schulische und außerschulische Bemühungen in der politischen Bildung. Und dies bitte jenseits des Streites um hessische, rheinlandpfälzische und nordrheinwestfälische Rahmenrichtlinien für den politischen Unterricht an den staatlichen Schulen. Was leistet die Bildungsarbeit der Stiftungen der Parteien, der Gewerkschaften, der großen Körperschaften und nicht zuletzt der Verbände in der Kirche. Dies gilt auch für katholische Jugendverbände in Deutschland, die mit staatlichen Förderprogrammen ausgestattet komfortable Voraussetzungen haben.
Ein viertes Kriterium: Wie ist es um die Medien in Deutschland bestellt, die wegen „Quoten“ zunehmend mehr an inhaltlicher Substanz verlieren und alles zum „Talk“ verkümmern lassen. Der „Talk“ wird dann zum Politikersatz. Die Protagonisten aller Parteien wissen um die Wirkung und ziehen es vor, im „Talk“ mehr zu verlautbaren als in den parlamentarischen Orten, wo sie eigentlich hingehört. Politik und Medien - in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit zu durchschauen und zu skandalieren ist dann notwendig, sofern in Talkrunden mit einem verantwortlichen Bundesminister alle weiteren drei bis fünf teilnehmenden Experten, verdeckt oder offen, in „Lohn und Brot“ des Haushaltsplanes des jeweiligen Bundesministers stehen. Gibt es weitere Kriterien, die es erleichtern könnten, einen Einblick in die Befindlichkeiten der deutschen Wählerinnen und Wähler zu gewinnen und welche Konsequenzen wären zu ziehen?
Verfasser: Josef König, Berlin
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