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Archiv der Kategorie Bundeswehr

Zur Person: Josef Wirmer (1901-1944) und Ernst Wirmer (1910-1981)

Der Geist der „Bonner Republik“ lebte von Männern wie den Gebrüdern  Wirmer. Die Neu-Berliner Republik hat den Namen, trotz Gedenkschild, längst vergessen. Das neue Berlin will insofern wohl auch kaum daran erinnert werden, als es mit den Antifa-mäßig aufpolierten Legenden der NS-Haupstadt-Epoche schwer zusammenpasst, dass Berliner Bürger von außerhalb zum Kern des tatsächlichen Widerstandes gehören.

Beide Brüder – aus Westfalen stammend, katholisch, korporiert (KV) – wurden Juristen. Dabei schien der ältere, Josef, mehr Glück zu haben.

                                                     

 Zu jung, um dem Ersten Weltkrieg ausgeliefert zu werden, alt genug, um die berufliche Karriere rechtzeitig vor der „Machtergreifung“ begonnen zu haben. Kein Klerikaler, kein (Krypto-) Monarchist. Josef  Wirmer gehörte zu denen, die sich zu Weimar bekannten und darum ein Zusammengehen von (katholischem) Zentrum und Sozialdemokratie forderten und unterstützten. Er wusste, wie Politik „geht“. Und er ließ sich den Blick nicht trüben, was den NS anbelangt – ganz im Gegensatz zu den politischen Prälaten und nicht wenigen Bischöfen, vielleicht ein Stück weit auch der Vatikan. Josef  war darum schnell der „Rote Wirmer“.

Wirmer muss klug, geschickt und unprätentiös gewesen sein, sonst hätte er seine zentrale Rolle zwischen Goerdeler und den Gewerkschaften nicht bis zum 20. Juli so effektiv spielen können. Er war – natürlich – prinzipienfest und mutig. Im Gegensatz zu manchem Widerstandskämpfer von Stand und/oder in Uniform ließ er sich vom Preußentum seiner Gegenwart, mit dem sich auch die Nationalsozialisten zu tarnen suchten, nicht beeindrucken. Er war war Bürger, zivil,

               

 im besten Sinne des Wortes. Wie kaum ein anderer widerstand er dem Satan, Roland Freisler, in´s Angesicht und starb wie ein Mann. Als gläubiger Katholik wusste er, dass vor dem Antlitz Gottes schmählicher Tod und völliges Scheitern nicht das letzte Wort haben. Nur solches Wissen will erlitten sein. 

       

Der jüngere Bruder Ernst Wirmer wurde aus politischen Gründen nach dem Gr. Staatsexamen zu keiner jurristischen Laufbahn zugelassen. So rettete

                                                                           

 er sich quasi mit Aushilfstätigkeiten über die NS-Zeit, incl. als Leutnant der Kraftfahrtruppe. Nach der Verhaftung des Bruders in Sippenhaft genommen, lernte er die dort ebenfalls präsente Generalität durchweg von ihrer schlechtesten Seite kennen: Ignoranz und Arroganz waren ungebrochen. Wirmer sollte das nicht vergessen.

Ernst Wirmer wurde zum shooting star bürokratischer Karriere des westlichen Nachkriegsdeutschland. Als

                                

ehemaliger persönlicher Referent Konrad Adenauers konnte er es sich leisten, in der zweiten Reihe zu stehen. Im Amt Blank war er der Mann des „Alten“ und wurde zur Verkörperung  „zivilen Geistes gegen grasende Generäle“. Wirmer setzte als Vater  des Art. 87b GG die Trennung von Streitkräften und Wehrverwaltung durch. Begründet mit der „Entlastung der Truppe“, gemeint und strategisch durchdekliniert als ziviler Gegenpol und Kontrollinstanz der militärischen Führung. Ernst Wirmer musste darum viele Feinde haben; seine Art des Umgangs mit Untergebenen (und Vorgsetzten) trug das Ihre dazu bei, dass ihm höchste Führungsebenen verschlossen blieben.

Als (noch) Weimarer Juristen glaubten die Gebrüder Wirmer an den preußischen Verwaltungsstaat, die Verklammerung von Verwaltung und Recht. So war denn auch die Bezeichnung der von Ernst Wirmer geleiteten Abteilung im Verteidigungsministerium.  Sie stand für die neue Bundeswehr nicht weniger , wenn auch nicht in solch strahlendem Glanz, als das Konzept „Innerer Führung“ der Militärs. Diese Klammer ist organisatorisch längst aufgelöst; es hat den Anschein, dass die verbliebene Rechtsabteilung jetzt auf ein Justitiariat der Leitung reduziert wird. Die Berliner Republik wäre damit wieder im falschen Weimar angekommen.

„Kriegs-Weihnacht“ – ein Rückblick

In früheren Zeiten wußte man, dass klug geführte Kriege kurz und siegreich sind. Hugo Grotius belehrte Festlandseuropa zu Beginn des 17. Jahrhunderts über die grundlegenden Unterschiede der politischen Aggregatformen von Frieden und Krieg, welchletzterem alles Recht, jede Gesittung und Moral, ja sogar die Achtung der göttlichen Herrschaft abhanden zu kommen drohte, wenn man ihn nicht in einen rechtlichen Rahmen stellte: „De iure belli ac pacis“ hieß die von Grotius verabreichte Medizin, unterschieden wie Himmel und Hölle, aber geordnet. Frieden oder Krieg – tertium non datur. Und beides zugleich kann man nicht haben. Weihnachten ist da eine Nagelprobe.

Eine Kriegsweihnacht war 1914 von keiner Kriegspartei vorgesehen. Allesamt sollten die „Krieger“ bis zum Fest wieder im trauten Heim bei den Familien sein. Bekanntlich kam es anders. So kann es nicht verwundern, dass man sich im Schnelldruck hergestellter Pamphlete bediente,

                   

um die Heilige Nacht – wenn auch räumlich getrennt - in trauter Einheit von Heimat und Front begehen zu lassen. Oder die Soldaten der Front begegneten dem geborenen Gottessohn quasi „by the way“, in einem  Abbild heimatlichen Erlebens.

                                           

Im Folgejahr wurde klar: der Krieg wird dauern. Und er kostete viele Menschenleben und die Gesundheit zahlreicher Soldaten. Die (religiöse) Deutung verschärfte sich. Der schwäbische (kath.)Landesbischof von Keppler sei als Beispiel für viele angeführt: der Krieg in seiner Härte bleibt ungeschönt, wird aber als Fingerzeit göttlicher Belehrung gedeutet – wider die religiöse und moralische Erschlaffung der Gesellschaft, als Mahnung zu einem „tieferen“ Ernst, als ihn die bürgerliche Idylle süßer Glockenklänge wiedergeben könnte. Motiv: das heilige Paar mit dem Kind auf der Flucht.

          

Keine himmlischen Chöre, keine Hirten, keine Anbetung der Könige.

1916 offenbart, wahrscheinlich ungewollt, ein Propagandablatt den „moralischen!“ Zerfallsprozess, dem Weihnachten an der Front (und jetzt auch der Heimat) ausgesetzt ist. Die englischen Scharen sind auf eine „Flügelpuppe“ reduziert, die desinteressiert wegblickenden Feldgrauen ein Christbäumchen als Angebinde offeriert.

                                                                   

Der Umgang der Amts-Kirchen mit dem Glauben „im Weltkrieg“ war wohl einer der entscheidenden Faktoren für die Abwendung der Massen von der christlichen Tradition.

                                            

 „Kriegsweihnacht 2010“: zum zweiten Male anerkannt, diesmal sogar von der Kanzlerin. Die Verbündeten jenseits des Ozeans zelebrieren „A Soldier´s Silent Night“.  Chaplain Ted Berndt von der Episcopal Church, ehemaliger Marine, präsentiert 100 Jahre amerikanisches Soldatentum im Kriege.  Von den himmlischen Heeren mit der göttlichen Friedensbotschaft kein Wort. Und ein Betrachter meint:

May “A Soldier’s Silent Night” transcend any opinion about this war or any war, and go deeper to foster an appreciation for the selfless sacrifice and courage of The United States soldier and their families.”

Über die Weihnachtsgrüße  an  deutsche  Soldaten im Einsatz möge sich der interessierte Leser selbst ein Bild machen, seien es die beiden Leiter der Militärseelsorge oder der Generalinspekteur, der Verteidigungsminister oder „Promis“ aus der Welt der Unterhaltungsindustrie oder des Fußballs.

Vielleicht haben die Herzen der Kinder immer noch den besten Zugang zur umfassenden und unverkürzten Weihnachtsbotschaft des Friedens Gottes mit den Menschen. Sie sind Menschen seines Wohlgefallens. Wer hier „nachrüsten“ will, besuche etwa die szopki (Krippen) in der alten polnischen Hauptstadt Krakau. Da kann man wieder das Staunen lernen! 

Kritik und Erwiderung: Missverständnisse oder mehr ?

In einem Interview im KOMPASS.SOLDAT IN WELT UND KIRCHE anlässlich des 10. Jahrestages des Dokuments „Gerechter Friede“(GF) der Deutschen Bischofskonferenz war ich gebeten worden, diesen Text mit dem des früheren Wortes der Bischöfe „Gerechtigkeit schafft Frieden“(GsF) (1983) in Beziehung zu setzen. Ich war im Auftrag des Militärbischofs damals Angehöriger einer beratenden Expertengruppe.

Nun hat der Theologe und langjährige Mitarbeiter der Deutschen Kommission Justitia et Pax Prof. Heinz-Günther Stobbe, Universität Siegen, ebenfalls im KOMPASS zu meinen Aussagen in z.T. sehr nachdrücklicher Weise kritisch Stellung genommen. Er zeiht mich einer „teils verzerrten, teils falschen Sicht“ der bischöflichen Aussageabsichten, ja eines schwerwiegenden Vorwurfs gegenüber einer ganzen Bischofskonferenz: sie verunsichere unsere Soldaten in moralischer Hinsicht. 

                                             

                                                

Ich halte dafür, dass es den Texten unserer Kirche nur gut tun kann, wenn sie öffentlich auch kontrovers diskutiert werden, zumal wenn sie nicht Ausdruck des bischöflichen Lehramtes sind, das einen Respekt sui generis erwarten darf. (Ob „Gerechter Friede“ auch Lehramtliches enthält, lässt der Text (bewusst?) in der Schwebe.) Darum möchte ich Prof. Stobbe hier in der gebotenen Kürze antworten. 

1.     Ein zentrales Problem besteht m.E. darin, wie die beiden Dokumente das Verständnis von „Frieden“ verorten. GsF betrachtet die Gerechtigkeit und das Mühen um sie als konstitutiv für Frieden, GF setzt die Gewaltlosigkeit an diese Stelle. Sie sei die conditio sine qua non für (wahren) Frieden. Damit wird die (rechtlich und ethisch begründete) Zwangsgewalt als Korrekturmittel für Grenzfälle von „Unordnung“ letztlich ortlos. Sie wird in eine andere Welt denn die des Guten und Rechten abgedrängt.

 „Gerechter Krieg“ wurde hingegen von den Theologen im Gegensatz zu den Ideologen des Bellizismus nie als moralische Qualität, sondern als ethische und sittliche Aufgabe verstanden. Unter welchen Bedingungen darf  bzw. muss die staatliche bzw. politische Autorität (militärische) Zwangsgewalt einsetzen? Die Beweislast liegt bei ihr, nicht bei denen, die Gerechtigkeit auf anderem Wege zu verwirklichen suchen. Durch den Rückzug auf  die „Gewaltlosigkeit in einer Welt der Gewalt“ - so die Bischöfe in GF – entfernt man sich von dieser irdischen Wirklichkeit und ihren (noch unerlösten) Imponderabilien.

Es ist mir bewusst, dass sich eine solche Position, wie ich sie vertrete, leicht als evangeliumsfremd denunzieren lässt. Aber auf die Konsequenzen möchte ich noch zurückkommen. (Ein Diözesanbischof hatte sich übrigens schon im Vorfeld von GsF für das Gewaltlosigkeitspostulat stark gemacht, konnte damit aber nicht überzeugen.)

2.     Der „Wunschkatalog“ und die Zehn Gebote: Zugegeben, die Formulierung ist provokant und wohl überflüssig. Gemeint ist die Tatsache, dass sich bischöfliche (Lehr-) Dokumente auf das konzentrieren sollten, was Sache des bischöflichen Amtes ist (Grundsätze-Prinzipien-Brücken-Normen). Was Anwendungsfelder sind, sollte in einem offenen Dialog in und über die Grenzen der Kirche hinweg erörtert werden. Dabei können die Kommission Justitia et Pax, das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken und PAX CHRISTI eine zentrale Rolle spielen - wenn sie sich auf ihre fachliche und institutionelle Kompetenz konzentrieren statt zu versuchen, ihre spezifischen Positionen in bischöfliche Dokumente  einzuschmuggeln.

3.     Noch deutlicher als die Deutsche Bischofskonferenz hat die EKD in ihrer Denkschrift „Aus Gottes Frieden leben-für gerechten Frieden sorgen“ (2007) Konsequenzen aus der Tautologie „Gerechten Friedens“ gezogen: Er fordere mehr als Friedensschluss (F-Vertrag), nämlich Versöhnung (Nr. 67-71). Es entsteht bei nicht wenigen Zeitgenossen der Eindruck einer Unterscheidung quasi in einen „Frieden light“ der Politiker und Militärs und  eben einen „Größeren Frieden“, den die Kirche vom Herrn empfangen hat und der der Welt sozusagen „weitergereicht“ wird. Das ergäbe eine Arbeitsteilung, die schwer vermittelbar wäre.

4.     Wann „dürfen“ ethisch gerechtfertigt Streitkräfte militärisch eingesetzt werden? Weil die damit zusammenhängenden Fragen so schwer zu beantworten sind, werden sie oft ausgelassen, in Politik, Gesellschaft und auch den Kirchen. Die bellum-iustum-Tradition liefert zwar einige wichtige „kriteriologische“ Hinweise zu ihrer Bearbeitung, aber die Kernprobleme bleiben: Die wahren Intentionen und die tatsächlichen Zwecksetzungen des Streitkräfteeinsatzes bleiben geheim oder werden oft vernebelt, die politischen und militärischen Zusammenhänge sind äußerst komplex und der Preis politischer Legitimation ist gerade in diesem Bereich sehr hoch.

All das führt de facto, auch im innerkirchlichen Kommunikationsprozess, zu einem Rückzug auf´s „Grundsätzliche“, das zur Beantwortung durch den politischen Apparat an diesen zurückgereicht wird. Diese Art von Hilflosigkeit ist zwar verständlich, eröffnet aber keine weiterführende Perspektive.

5.     Die Art und Weise, wie Prof. Stobbe in seiner Kritik das Kombattantenproblem thematisiert, ist für mich schwer nachvollziehbar. Ihm dürfte bekannt sein, dass in sog. „nicht-internationalen bewaffneten Konflikten“ der Kombattanten-Status den „Aufständischen“ nur während der aktuellen Kampfhandlungen, an denen sie teilnehmen, zugestanden wird. Ansonsten sind sie „Zivilisten“, Rechtsbrecher des betr. Staates, die nach Strafrecht (oder auch Willkür) behandelt werden. Das hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Kampfführung (in tatsächlicher Hinsicht) – auf beiden Seiten. Gezielte Tötungen (Targeting) und Tötung auf Distanz (Beispiel „Kunduz“) sind nicht Grenzfälle, sondern typischer Ausfluss der Gegebenheiten  militärischer Kampfführung, deren Lösung man nicht dem ohnehin oft überforderten Soldaten und seinem Gewissen zuschieben kann.

Gerade weil das humanitäre Völkerrecht bzw. Kriegsaktionenrecht de jure und de facto die Kriegssituation wie etwa in Afghanistan nur bedingt erreicht, braucht es ein gebildetes Gewissen des Politikers als „Auftragsgebers“ und des Soldaten, um auch in moralischen Grauzonen bestehen zu können. 

Natürlich sind hier nicht die Bischöfe als Autoren ethischer Fieldmanuals gefordert. Aber war wirklich keine Fach-Institution in unserer Kirche in der Lage, etwas Erhellendes (Nicht-Triviales) zu der im Jahre 2009/10 monatelang in der deutschen Öffentlichkeit um die Frage geführte Debatte beizutragen, wie der von der Bundeswehr in Afghanistan zu erfüllende Auftrag rechtlich, politisch und eben ethisch zu qualifizieren sei. Es entstand der Eindruck, selbst die Kirche könne nicht mehr zwischen Krieg und Frieden unterscheiden. (Im Nach-Hinein zur politischen Vor-Rede machten – unberechtigterweise – auch Völkerrechtler geltend, es habe sich in Afghanistan natürlich schon längst/immer um einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt gehandelt - und das sei auch von ihnen gesagt worden.Mitnichten.) Vielen war durchaus bewusst, dass sich daraus nicht unerhebliche rechtliche, politische und militärische Konsequenzen ergaben – übrigens auch für die Glaubwürdigkeit der Politiker von Koalition und Opposition. Hierzu aus dem Raum der Kirche – auf Aufforderung der Bischöfe  - öffentlich zu sprechen, hätte allerdings „teuer“ werden können. 

GF hat – in durchaus riskanter Weise – der Humanitären (bewaffneten) Intervention in ethischer Hinsicht, mit Kriterien der bellum-iustum-Tradition, mehr als eine Hintertür zum Gewaltfreiheits-Postulat geöffnet. Unsere Kirche wäre es darum den Gläubigen, der Öffentlichkeit, den Soldaten der Streitkräfte und vor allem den betroffenen Menschen des Krisen- bzw. Kriegsgebietes schuldig, in einem den politischen, militärischen und humanitären Prozess begleitenden Dialogangebot zu einer praktischen Umsetzung ihrer Friedenslehre beizutragen. Das ist bisher nur sehr begrenzt geschehen. Eine Ausnahme bilden kirchlich orientierte NGO´s, die im Rahmen ihrer Verantwortung Klartext auch zu militärpolitischen Entwicklungen sprechen.

Auch die Verfasser von GF (und ihre Berater) dürften zwischenzeitlich mehr über den möglichen, ja regelmäßigen Charakter Humanitärer Interventionen wissen, die eben nicht – wie Stobbe meint - der Notwehr der bewaffneten eigenen Kräfte dienen, sondern zuerst der offensiven Durchsetzung des eigenen politischen Willens mit militärischen Mitteln. Clausewitz lässt grüßen. Es wäre schon ein erheblicher Fortschritt, wenn in der Realisierung der eigenen militärischen Operationsführung die Zivilbevölkerung nicht als sympathisierendes Umfeld der gegnerischen Kämpfer, sondern als zu Schützende der eigenen Seite wahrgenommen würden. (Das herkömmliche humanitäre Völkerrecht sieht hingegen die Zivilbevölkerung als Bestandteil der Feindpartei; das führt dann zu einer spezifischen Risikoverteilung, die „dem Gegner“ zumutbar erscheint.) Um den Tod und die Verwundung Unbeteiligter wirksam zu vermeiden („Soweit als möglich“, wie Prof. Stobbe fordert) müsste man dann aber eigene Verluste in erheblich größerem Umfang hinzunehmen bereit sein. Dazu fehlt aber die politische Bereitschaft, wie die Ablösung des US-und ISAF-Befehlshabers McChristol belegt. Wäre Prof. Stobbe bereit, eine solche Forderung öffentlich zu unterstützen?  

Es kann in Sachen kirchlicher Friedenslehre und –verkündigung  nicht um „Seel“-Sorge an sich gesellschaftlich ausgegrenzt fühlenden Soldaten oder um eine nur zu offensichtliche Selbstprofilierung von Kirchenleitungen („Nichts ist gut in….“) gehen. Gefordert ist ein Dienst an der Wahrheit. Hierin dürften die beiden bischöflichen Texte völlig übereinstimmen: die Anwendung bewaffneter Gewalt darf niemals – auch wenn sie in den eigenen Reihen nur begrenzte Verluste fordert – als Nebenerscheinung „normaler“ Politik betrachtet werden. 

Ich stehe – selbstkritisch - zu dem, was ich im September-Interview gesagt habe. Mir stellt sich weniger die Frage nach der „richtigen Sicht“ eines kirchlichen Dokumentes. Ich frage mich, in welchem Umfang derartige Dokumente ethisch „wirklichkeitstauglich“ sind. Was den Einsatz und die Anwendung militärischer Gewalt angeht, sehe ich erhebliche Missverständnisse im vorliegenden Text. 

Harald Oberhem

Kunduz IV: „Freispruch erster Klasse“ für Oberst Georg Klein ?

Mit dem Verzicht des Heeres-Inspekteurs auf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den für den Kunduz-Vorfall  verantwortlichen Oberst Klein (Foto: BMVg)

-  so meint der „Stern“, ohne weitere Rückfragen zur Sache – sei „der Freispruch erster Klasse nun perfekt“. Ministerium und Streitkräfte sowie ihr Bundeswehrverband loben die jetzt gegebene „Handlungssicherheit“. (Worin die denn bestehe möge, sieht die Zivilgesellschaft offensichtlich anders denn der Soldat und seine Führung.) Auch die fast drohend klingende seinerzeitige Äußerung des Bundeswehrverbandssvorsitzenden Ulrich Kirsch, Oberst Klein  sei für die die Bundeswehr, zumal im Einsatz, eine Symbolfigur geworden, deren Handeln die politische und militärische Führung nicht ohne „größere Probleme mit der Truppe“ zu riskieren sanktionieren könne.Es bewahrheitet sich die alte Erfahrung – so etwa mit den Kriegsverbrecherprozessen vor dem Leipziger Reichsgericht, wenn man schon im eigenen Land und in einem demokratischen Staat bleiben will: Die „Eigenen“, die für Volk und Vaterland gelitten haben, werden „durch Verfahren“ amnestiert. Das entlastet die Regierenden nicht minder denn die Gesellschaft, wenn sie den Krieg als den ihren ansieht.

Dem ist aber bekanntlich im Falle des ISAF-Einsatzes nicht so. Seine Akzeptanz könnte ganz im Gegenteil einer zusätzlichen Zerreißprobe ausgeliefert sein. Damit könnte gar das Grunddogma der Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft in´s Wanken geraten. Ein kluger Hamburger Strafrechtler hat schon – wohl begründet – vor Monaten darauf hingewiesen, dass Straffreiheit noch längst nicht bedeute, dass eine Tat auch rechtens sei. Das sieht das „normale“ Rechtsempfinden auch so, vor allem, wenn der Kanon der Grundrechte nicht nur berührt, sondern direkt verletzt wird.

Die Soldaten, die jetzt von Handlungssicherheit sprechen, könnten letztendlich die Verlierer sein. Moralisch-ethisch bleibt nämlich vieles offen, dessen Klärung unverzichtbar ist. Letztlich kann nämlich nur jener innere Gerichtshof schuldig oder frei sprechen, den man Gewissen nennt.

Im aktuellen KOMPASS-Interview weisen wir erneut auf dieses Problemfeld hin. 

(Auszug) 

Verheerend für die Soldaten

Kompass:……Wie ist es mit ethischen Forderungen an die Kampfführung, dem „ius in bello“?

Harald Oberhem: Das Kapitel ist m.E noch viel schwieriger. Es heißt im Text etwa, dass die Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden „zwingend beachtet werden“ müsse. Oder, noch weitreichender: „Direkte Angriffe auf Personen (incl. der Kämpfer) sind auf Situationen unmittelbarer Notwehr zu beschränken. Feindselige Akte sollten sich ansonsten gegen Sachen richten.“ Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Verfasser solcher Texte die Realität des Gefechts im Kriege bewusst verdrängen, weil die sich mit dem Lob auf das Ethos der Gewaltfreiheit beim besten Willen nicht in Einklang bringen lässt. Ethische Orientierung setzt aber klare Bezüge zur Wirklichkeit voraus – nach dem alten ethischen Grundsatz: zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet!  

Kompass: Was bedeutet das für die Soldaten?

Harald Oberhem: Das ist für die Soldaten verheerend, weil sie ein Gewissen haben, das sich durch den Einstellungsbeschluss einer Staatsanwaltschaft allein wohl nicht immer beruhigen kann. Die strafrechtliche Nichtvorwerfbarkeit einer Kriegshandlung bedeutet nicht immer, dass der „Täter“ moralisch integer geblieben ist, auch wenn er auf die verzeihende Gnade Gottes hoffen darf. Theologisch gesprochen: ohne moralische Schuld geblieben ist. Das gilt für Vorfälle wie den in Kunduz genauso wie für den KSK-Soldaten, der mit dem „Kinetic Targeting“ konfrontiert wird. Und vergessen Sie nicht: Das eigene Gewissen spricht mich nicht nur schuldig oder unschuldig. So sehen mich auch die Menschen, auf deren Respekt und Liebe ich großen Wert lege, ja zahllose Menschen in der Öfffentlichkeit. Das viel beschworene „freundliche Desinteresse“ an den Soldaten der Bundeswehr könnte auch damit zu tun  haben, dass man manches lieber nicht wissen will. Wenn man das in Rechnung stellt, sind moralische Fragen durchaus im Hier und Jetzt wichtige Fragen………

Das Interview führte Josef König.

10 Jahre Friedenswort „Gerechter Friede“ der deutschen Bischöfe

Seit dem Friedensengagement Benedikt XV. im I. Weltkrieg blieb dieser Bereich kirchlicher Verkündigung bis zum II. Vatikanischen Konzil (1961-1965) den Päpsten vorbehalten; die Bischöfe der einzelnen Länder hielten sich hingegen eher an die Regierungen ihres Staates. Das änderte sich nach dem Konzil. Mitten in der heftigen Debatte um die NATO-Nachrüstung veröffentlichten die deutschen Bischöfe das Wort „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983), in dem auch grundlegende ethische Fragen der militärischen Friedenssicherung angesprochen wurden. Weitere Dokumente folgten nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation im Friedenswort „Gerechter Friede“ (27. September 2000) und der Erklärung „Soldaten als Diener des Friedens“ „2005). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) veröffentlichte 2007 die Denkschrift „Aus Gottes Frieden leben-für gerechten Frieden sorgen“.

Die Monatszeitschrift der Katholischen Militärseelsorge „Kompass. Soldat in Welt und Kirche“ zieht in ihrer Septemberausgabe Bilanz. Das folgende Interview ist diesem Heft entnommen. 

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“Das entspricht der Botschaft des Evangeliums”

Interview mit Dipl.-Theol.Harald Oberhem, M.A. über Hintergründe und praktische Bedeutung für die Katholische Militärseelsorge

Kompass: Herr Oberhem, von 1981 bis 2004 waren Sie im Katholischen Militärbischofsamt für theologische Grundsatzfragen zuständig. Waren Sie an der Erarbeitung der beiden Friedensworte der Deutschen Bischofskonferenz „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983) bzw. „Gerechter Friede“ (2000) beteiligt?

Harald Oberhem: Bei „Gerechter Friede“ nicht.  In der Vorbereitung von „Gerechtigkeit schafft Frieden“ gehörte ich als Beauftragter des seinerzeitigen Militärbischofs Elmar Maria Kredel der fünfköpfigen Vorbereitungsgruppe an, die vom Sekretär der Bischofskonferenz, Josef Homeyer, moderiert wurde. Zu dieser Gruppe gehörten außerdem die Theologen Franz Böckle (Moraltheologie), Karl Lehmann (Dogmatik) und Hans Kertelge bzw. Helmut Merklein (Neues Testament) an. Die Beratungen in der Gruppe blieben streng vertraulich. 

Kompass: Warum  solche Heimlichtuerei?

Harald Oberhem: Die Vorbereitung des Wortes  in den Jahren 1982/83 fiel in die Zeit der heftigsten  öffentlichen Debatten und Demonstrationen um den „Nachrüstungsbeschluss“. In Europa zu stationierende nukleare Mittelstreckenraketen der NATO sollten das Abschreckungsgleichgewicht, das die Sowjetunion durch eine vorgängige Rüstungsmaßnahme unterlaufen hatte, wiederherstellen und die Gegenseite zu neuen Abrüstungsschritten motivieren.

Kompass: Warum aber Beratungen hinter verschlossenen Türen?

Harald Oberhem: Weil auch die kirchlichen Verbände und die Gemeinden unserer Kirche vor einer Zerreißprobe standen. Da standen nicht nur Pax Christi als kirchliche Friedensbewegung und die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) auf entgegengesetzten Seiten der Barrikaden, sondern der Riss drohte der ganzen Kirche in Deutschland – so wie etwa schon im Protestantismus geschehen. Das große und für die die Zeit der damaligen Bundesrepublik einzigartige Engagement unserer Bischöfe in der Frage von Krieg und Frieden hatte vor allem pastorale Gründe.

Kompass: Wollten die Bischöfe also nicht als Lehrer der Kirche in ethischen Grundsatzfragen sprechen?

Harald Oberhem: Doch, natürlich. Das wird im Text auch ausdrücklich thematisiert. Es ging den Bischöfen  um die Ausformulierung von sittlichen Prinzipien und Normen in Grundfragen des Friedens, die in der politischen Debatte und Entscheidungsfindung,  beachtet werden müssen.

Kompass: Worin bestand die ethische Quintessenz  dieser bischöflichen Lehre?  

Harald Oberhem: Dass in der damals gegebenen  Situation, die man heute zumeist nur „Kalten Krieg“ nennt, militärische Gewalt wegen der damit verbundenen Eskalationsgefahr  nicht angewandt werden dürfe und dass das „Gleichgewicht des Schreckens“ nur dann und so lange sie mit einer Abrüstungspolitik verbunden sei „noch für moralisch annehmbar gehalten werden kann“. Bei dieser zentralen Aussage bezogen sich die Bischöfe auf eine Ansprache Papst Johannes Paul II. vor den Vereinten Nationen im Juli 1982. Damit war die bedingte sittliche Erlaubtheit nuklearer Abschreckung – indirekt – für die katholische Kirche geklärt.

Kompass:…..und somit auch für die anderen Bischofskonferenzen zumal im Bereich der NATO, die ebenfalls an Friedensworten arbeiteten, verbindlich vorgegeben.

Harald Oberhem: Gewiss. Besonders gewichtig war dabei der US-amerikanische Text „Challenge of Peace“. Aufgrund der guten Kontakte der beiden Militärseelsorgen erhielt ich vom US-Militärbischof  manche Hintergrundinformationen der dortigen Beratungen und bekam auch die jeweils aktuellen Textentwürfe.

Kompass: Wie verhielten sich die Bischöfe im anderen Teil Deutschlands?

Harald Oberhem: Das wurde zu einem Problem. Denn nur ein katholischer bischöflicher Text ging einen Sonderweg: der der Berliner Bischofskonferenz, mit der m.W  unsere Bischöfe in dieser Angelegenheit keinen engeren Austausch hatten bzw. haben konnten. Sie hielten – wie von den protestantischen Schwesterkirchen im „ökumenischen Prozess“ erwartet - die faktisch die NATO-Strategie begünstigende ethische Erlaubtheit der Abschreckung für nicht gegeben.

                     

Kompass: Was ist das Neue am Text von „Gerechter Friede“, der 17 Jahre später veröffentlicht wurde?

Harald Oberhem: Ursprünglich wollte man wohl den Text von 1983 angesichts der völlig veränderten Weltlage „fortschreiben“. Vor allem sollte – nach dem Ende der Blockkonfrontation – einer  Wiederbelebung traditioneller Kriegführung der Weg verstellt werden. Begrifflich kam das zum Ausdruck, indem jetzt von „gerechtem Frieden“ statt von „gerechtem Krieg“ gesprochen wurde. Das halte ich für falsch, weil unterstellt wird, die frühere Lehre vom „bellum  iustum“ sei zur Kriegsrechtfertigung angelegt gewesen. In der Praxis ist sie natürlich dazu missbraucht worden – wie übrigens jede Lehre vom Frieden. Aber in ihrem Kern hat die bellum-iustum-Lehre  die ethische Beweislast dem Gewaltanwender auferlegt. Das exakt entspricht der Botschaft  des Evangeliums. 

Kompass: Was bedeutet das praktisch für die kirchliche Lehrverkündigung und den Friedensdienst der Christen?

Harald Oberhem: Einerseits weitet „Gerechter Friede“ die Felder erheblich aus, auf denen sich das Friedenshandeln der Kirche und der Christen, der politischen Institutionen und „der Gesellschaft“ bewähren muss. Fast nichts bleibt unangesprochen, was zum „positiven“, d.h. vor allem gewaltfreien Frieden gehört. Das Ganze liest sich, wenn ich das einmal so sagen darf, streckenweise eher wie ein Wunschkatalog denn die quasi „10 Gebote“. Völlig unscharf ist dabei die Grenzziehung  zum erlaubten, weil moralisch gerechtfertigten militärischen Streitkräfteeinsatz, dem „ius ad bellum“. Der wird im Abschnitt „Zur Problematik bewaffneter Interventionen“ abgehandelt. Die hier aufgelisteten Kriterien und Forderungen scheinen allerdings in der Praxis so unanwendbar zu sein, dass sich unser Land gemeinsam mit dem Bündnis de facto seit neun Jahren in einem kriegerischen Konflikt befindet, ohne dass unsere Kirche unter Bezug auf ihre eigene Lehre einen ernsthaften Zwischenruf  unternommen hätte.

Kompass: Können Sie dazu Beispiele nennen?

Harald Oberhem: Nun, es wird etwa gefordert, dass die Interventionsrisiken – ich zitiere – „mit einem größtmöglichen Maß an Sorgfalt in der Prüfung der zu erwartenden Folgen“  bestimmt werden müssten, weil sonst die „ethische Legitimität (des Einsatzes) fundamental gefährdet“  sei. An anderer Stelle wird gefordert, militärische Interventionen kämen überhaupt nur in Betracht, wenn es politische Perspektiven für den Interventionsstaat gebe, die über den Status quo hinausgingen. Darüber wird gerade im Hinblick auf einen Rückzug der NATO-Truppen aus Afghanistan öffentlich diskutiert

Kompass: Das betrifft die ethische Begründung des Streitkräfteeinsatzes als solchen, das sog. „ius ad bellum. Wie ist es mit ethischen Forderungen an die Kampfführung, dem „ius in bello“?

Harald Oberhem: Das Kapitel ist m.E noch viel schwieriger. Es heißt im Text etwa, dass die Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden „zwingend beachtet werden“ müsse. Oder, noch weitreichender: „Direkte Angriffe auf Personen (incl. der Kämpfer) sind auf Situationen unmittelbarer Notwehr zu beschränken. Feindselige Akte sollten sich ansonsten gegen Sachen richten.“ Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Verfasser solcher Texte die Realität des Gefechts im Kriege bewusst verdrängen, weil die sich mit dem Lob auf das Ethos der Gewaltfreiheit beim besten Willen nicht in Einklang bringen lässt. Ethische Orientierung setzt aber klare Bezüge zur Wirklichkeit voraus – nach dem alten ethischen Grundsatz: zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet!

 Kompass: Was bedeutet das für die Soldaten?

Harald Oberhem: Das ist für die Soldaten verheerend, weil sie ein Gewissen haben, das sich durch den Einstellungsbeschluss einer Staatsanwaltschaft allein wohl nicht immer beruhigen kann. Die strafrechtliche Nichtvorwerfbarkeit einer Kriegshandlung bedeutet nicht immer, dass der „Täter“ moralisch integer geblieben ist, auch wenn er auf die verzeihende Gnade Gottes hoffen darf. Theologisch gesprochen: ohne moralische Schuld geblieben ist. Das gilt für Vorfälle wie den in Kunduz genauso wie für den KSK-Soldaten, der mit dem „Kinetic Targeting“ konfrontiert wird. Und vergessen Sie nicht: Das eigene Gewissen spricht mich nicht nur schuldig oder unschuldig. So sehen mich auch die Menschen, auf deren Respekt und Liebe ich großen Wert lege, ja zahllose Menschen in der Öfffentlichkeit. Das viel beschworene „freundliche Desinteresse“ an den Soldaten der Bundeswehr könnte auch damit zu tun  haben, dass man manches lieber nicht wissen will. Wenn man das in Rechnung stellt, sind moralische Fragen durchaus im Hier und Jetzt wichtige Fragen.

Kompass: Angewendet auf die Katholische Militärseelsorge in der Bundeswehr: Unter welchen Bedingungen halten Sie es für ethisch vertretbar oder sogar für geboten, dass die „Kirche unter Soldaten“ mit ihren Seelsorgern Soldatinnen  und Soldaten auch in Einsätze begleitet, die absehbar mit der Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung des Auftrages verbunden sind? Oder anders gefragt: Reicht ein Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestages dazu aus?

Harald Oberhem: Die Wahrnehmung der Militärseelsorge, auch „im Kriege“,  ist keine ethische bzw. moralische Entscheidung. Sie ist Ausdruck der religiösen und pastoralen  Sendung – „mission“ - der Kirche. Aber wehe den Soldaten und ihren Seelsorgern, wenn sie feststellen müssten, über die politischen und moralischen Grundlagen dieses Einsatzes im Unklaren gelassen oder gar getäuscht worden zu sein. Soldaten in anderen demokratischen Staaten unseres Bündnisses haben solche Erfahrungen schon hinter sich. Insofern trägt der Bundestag den Soldaten gegenüber eine schwere Verantwortung. Diese Last kann er ohne eine wache und interessierte Öffentlichkeit gar nicht tragen. Hier liegt auch eine große Chance unserer Kirche, die Botschaft von „Gerechter Friede“ einzubringen und quasi einem Praxistest zu unterwerfen.

Das Interview führte Josef König  

+ Tadeusz Ploski (09.03.1956 – 10.04.2010)

            

 In Begleitung des polnischen Präsidenten Lech Kaczynski starb der Katholische Militärbischof für die polnischen Streitkräfte Tadeusz Ploski bei dem tragischen Flugunfall bei Smolenks.

 

Mit ihm fand sein Sekretär und Vize-Kanzler der militärbischöflichen Kurie, Militärgeistlicher Oberstleutnant Jan Osinski, den Tod.

Auch der Erzbischof der Polnisch-orthodoxen Kirche Miron Chodakowski, der zugleich das Amt des orthodoxen Militärbischofs wahrnahm, verlor sein Leben.

          

Weiterhin verstarb mit seinen Brüdern aus den anderen Militärseelsorgen der evangelisch-lutherische Militärpfarrer Adam Pilch.

Papst Benedikt XVI. nannte in seinem Beileidstelegramm an den amtierenden polnischen Präsidenten diese Militärseelsorger gleichermaßen.

                

Mögen sie und alle bei diesem Flug tödlich Verunglückten ruhen in Gottes Frieden!

Tadeusz Ploski, ein mit höchsten kirchlichen, militärischen und akademischen Würden ausgestatteter Priester, blieb trotz alledem ein bescheidener, eher zurückhaltender Mann, der aufmerksam zuhörte, wenn er auch manchmal eher vorsichtig antwortete. Doch was er sagte, hatte Bestand.Er war ein wirklich frommer Priester, dem das große Wort fremd war. Darum wurde er ein verlässlischer Freund der deutschen Katholischen Militärseelsorge und damit auch der Soldaten der Bundeswehr. Nichts zeigte das besser als die gemeinsamen Militärwallfahrten zum Maria-Himmelsfahrts-Fest zum polnischen Nationalheiligtum auf dem Hellen Berg in Tschenstochau, zu dem Ploski neben den Slowaken und Amerikanern auch die Deutsche Bundeswehr einlud.

Tadeusz Ploski wusste um die Untiefen selbst im ehrlich gemeinten Miteinander von Polen und Deutschen. Dialog braucht vor allem Zeit und gemeinsame, neue Erfahrungen.

Es ist tragisch, dass auch wir Deutschen künftig auf den stillen Dienst von Bischof Tadeusz Ploski verzichten müssen.

H.O.

(Bildergalerie)    (Kondolenzsschreiben Militärbischof Mixa)

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Tadeusz Płoski (Maj. gen.; D.sc., Ph.d.)  was born on March 9th 1956 at Lidzbark Warmiński (Heilsberg) as a son of Henryk and Kazimiera. He enrolled in The Hosianum Seminary in Olsztyn, where he studied philosophy and theology.On June 6th 1982, Tadeusz Płoski was ordained priest by Bishop Jan Obłąk at Olsztyn Cathedral.

He worked as a priest at St. Joseph’s Parish for a year. In the years 1983-1986, he studied canon law at the Catholic University of Lublin. In 1986, he assumed the post at the Bishop’s Curia and also at the Bishop’s Court at Warmińska Diocese as a diocesan judge of the court.In the years 1986-1992, Tadeusz Płoski was editor-in-chief of The Diocesan News of Warmia and an academic chaplain at Wyższa Szkoła Pedagiczna and Akademia Rolniczo-Techniczna in Olsztyn.In 1992, he was delegated to the Military Ordinary of the Polish Armed Forces; and, on June 1st he assumed his new responsibilities as a solicitor, and later in 1994 as the Principal of the Diocesan Department at the Military Ordinary in Warsaw.In 1993, he received the degree of Doctor of Philosophy in Canon Law at the Canon Law Department at the Catholic Academy of Theology.In 1994, he was the first military chaplain to complete Postgraduate Operational Strategic College at the National Defence University at Warszawa-Rembertów.In 1995, he was appointed dean of the Vistula Military Units of the Ministry of the Interior and Administration. After the dissolution of the military units in 2000, Tadeusz Płoski was appointed chaplain of the Government Security Office; and, in 2001 - dean of the Government Security Office.From 1995 till 2001, Tadeusz Płoski held the position of editor-in-chief of the Military Ordinary main periodical - Nasza Służba (Our Service). On May 6th 2001, he was appointed Chancellor of the Military Ordinary. From 1996, he was the custodian of the Military Ordinary Seminary students. Since 1998, he has been lecturing in Denominational Law at the Law and Administration Department, Warmińsko-Mazurski University in Olsztyn.He was appointed correspondent of the Vatican Radio and the Catholic News Agency. He was promoted to: captain - 1992, major -1995, lieutenant colonel -1998, colonel -2000, and nominated brigadier general - 2004, and major general -2006.On March 1st 1999, he received the dignity of the Prelate of His Holiness.On October 16th, 2004 Pope John Paul II appointed him to the position of the Military Bishop of the Polish Armed Forces. On October 30th 2004, he was consecrated as a Bishop and a ceremonial Ingress took place with military ceremony at the Military Cathedral in Warsaw.                

 

On November 8th 2004 the President of the Republic of Poland nominated him to the rank of Brigadier General, and later on March 31st 2006, to Major General in the Polish Armed Forces.On November 26th , following the resolution of the 330th Assembly of the Polish Episcopacy in Częstochowa, Tadeusz Płoski was appointed National Chaplain for the Combatants. On March 9th 2005 after the Polish Episcopacy Conference, he was appointed Polish Episcopacy Delegate for the Scouts’ Affairs.On June 23rd 2005, the Prime Minister appointed him Member of the Protection Council of Battles and Martyrdom Commemoration.ON 8 may 2006, The Bishop received the Order of st. Stanislaus.On 10th May 2006, Tadeusz Płoski performed a free-fall parachute jump from the altitude of 4000 metres during an exercise of the Special Military Group Formation GROM.On October 19 2006, during the 337th plenary session of the Polish Episcopacy Conference, He was elected member of the Legal Council of the Polish Episcopacy.
On the same day, following the resolution of the General Assembly of the Polish Episcopacy, the Customs Service of the Republic of Poland was included in the range of activities of the Military Ordinary.
On the 23 of November 2006, following the resolution of the General Assembly of the Polish Episcopacy, the Railway Protection Force was included in the range of activities of the Military Ordinary. During its Plenary Session between 2 and 3 October 2006, the Conference of the Polish Episcopacy elected Bishop Tadeusz Płoski Delegate of the Conference of the Polish Episcopacy responsible for the Police Force Chaplaincy.On 6th of March 2008, following the resolution of the 343 Plenary Session of the Polish Episcopacy Conference, the Military Bishop Maj. Gen. Prof. Tadeusz Płoski D.Sc., Ph.D. was elected member of the Concil for the Chaplaincy of the Youth. As a lecturer in Denominational Law at the Law and Administration Department, Warmińsko-Mazurski University in Olsztyn. He has published over 150 research papers and participated in numerous conferences and symposiums dedicated to military chaplaincy held both at home and abroad.On 11th December 2007, the Council of the Faculty of Law and Administration of the Nicolas Copernicus University of Toruń awarded him the degree of Doctor Habilitatus in Legal Science on the basis of the colloquy and the dissertation entitled “Chaplaincy in the Polish Armed Forces – a Law Study Including Human Rights and Humanitarian Law” (published in Olsztyn, 2006 by Warmińsko-Mazurski University Press). On 29th February 2008, the Senate of the University appointed the Bishop Professor; and, subsequently, nominated him head of the Section of Administration Law and Administration Science.So far, three volumes of priestly teaching by the Military Bishop have been published: “Remain With Us, Lord – the priestly teching of the Military Bishop, Oct. 30 2004 – June 4 2006” (Warsaw, 2006), “Stay Strong in Faith - the priestly teching of the Military Bishop, June 4 2006 – April 22 2007” (Warsaw, 2007) and “God’s Mercy lasts Forever - the priestly teching of the Military Bishop, April 24 – Dec. 30 2007” (Warsaw, 2008).The sermons and homilies as well as the speeches of the Military Bishop are published on the official website of the Military Ordinary (www.ordynariat.pl) in the link called “nauczanie pasterskie” (priestly teaching) and “Wiadomości” (the News).The Bishop has been honoured with numerous state decorations including the Bachelor’s Cross of the Order of Polonia Restituta, and with the badges of numerous military establishments, veterans’ organisations, and foreign institutions, e.g. the Gold Badge of the Country’s Defence League, the Badge of the Warsaw Garrison, the Badge of the Representational Battalion, the Badge of Merit for the National of the Soldiers of the Peasant’s Battalions, the Badge of the Michał Gutowski Mounted Reconnaissance Battalion from Żagań, and the badge of the Bachelors’ Club of the Virtuti Militari War Order.On 3rd of December, the Bishop received the dignity of Honorary Colliery Director General. 

2010-04-10 (Übers.: H. K.)


Feldbischof der polnischen Armee Generalmajor Prof. Dr. habil. Tadeusz Płoski ist am 09. März 1956 in Heilsberg (Lidzbark Warmiński) geboren. 1976 trat er in das Priesterseminar „Hosianum” in Allenstein (Olsztyn) ein, wo er sein philosophisch -theologisches Studium absolvierte.  Am 06.Juni 1982 empfing er in der allensteinischen Kathedrale die Priesterweihe  aus dem Händen des ermländischen (Warmia) Bischofs Jan Obłąk. Danach arbeitete er als Vikar in der Pfarrei Hl. Josef in Mohrungen (Morąg). In den Jahren 1983-1986 studierte er kanonisches Recht an der Katholischen Universität in Lublin. Gleich nach dem Studium wurde er in der Kurie des ermländischen Bischofs eingesetzt, wo er bis jetzt am Bischöflichen Gericht tätigt war. Bis 1992 war er Hauptredaktor der Zeitung          „ Ermländische Diözesan-Nachrichten“   und akademischer Seelsorger für die Studenten der Pädagogischen Hochschule und der  Agrarakademie. Im Jahr 1992 wurde er nach Warschau zum Feldordinariat  delegiert. Dort war er  zuerst als Notar tätig, ab 1994 als Abteilungsleiter für den Bereich der Seelsorge. 1993 erhielt er ein Titel des Doktors des kanonischen Rechts. 1994 hat er als erster  Militärgeistlicher das postgraduierte Studium  für Operationsführung und Strategie an der  Akademie für Nationale Sicherheit in Warschau absolviert. 1995 wurde er Dekan  bei den „Weichsel-Verbänden“ des Innenministeriums und danach – im Jahr 2000 -  Militärpfarrer und Dekan beim Büro des Regierungsschutzes. Von 1995 bis 2001 war Ploski Hauptredakteur der Zeitung des  Feldordinariats  „Unsere Dienst“. Am 16.05 2001 übernahmt er des Amt des Kanzlers der Feldkurie. 1996 bis 2004 war ein Referent und Mentor am Priesterseminar des Feldordinariates. Ab 1998 hielt auch  Vorlesungen zum Konfessionsrecht der Warmińsko-Mazurskim-Universität in Allenstein.  

Seine militärischen Dienstgrade:  1992 – Hauptmann, 1995 – Major, 1998 – Oberstleutnant, 2000 – Oberst, 2004 – Brigadegeneral, 2006 – Generalmajor.  Am 10. März 1999 wurde er Prälat  Seiner Heilligkeit. Am 16. Oktober 2004 wurde er durch den Heiligen Vater Papst Johannes Paul II.  zum Feldbischof der Polnischen Armee ernannt. Feldbischof Ploski wurde am 08.Mai 2006 der Orden des Hl. Stanislaus verliehen. Am 10 Mai 2006 - während einer Übungen mit Soldaten der Spezialeinheiten – sprang er aus der Höhe von 4000 Metern mit dem Fallschirm ab. Am 11. Dezember 2007 verlieh der Fakultäts-Rat  Recht und Administration der Nikolaus-Kopernikus-Universität in Thorn  Feldbischof Dr. Tadeusz Ploski den wissenschaftlichen Titel  Doctor habilitatus.  Am 29. Februar 2008 berief ihn der Senat der Warmińsko-Mazurskie- Universität in Allenstein zum Professor und Dekan der Fakultät Recht und Administration.Er ist Autor verschiedener Veröffentlichung (s.o.)  Neben zahlreichen Ehrungen erhielt Płoski 2008 mit dem Orden Polonia Restituta die zweithöchste Auszeichnung der Polnischen Rebublik. Zudem erhielt er das Verdienstkreuzes der Republik Polen in Silber (1999) und Gold (2007).  Er ist Ritter des Ordens vom Heiligen Stanislaus. Am 10.April 2010 gehörte Feldbischof Tadeusz Płoski zur Delegation um Staatspräsident Lech Kaczyński, die anlässlich des siebzigsten Jahrestages des Massakers von Katyn zur Gedenkstätte nach Russland reisen sollte. Bei einem Flugzeugabsturz nahe des Flughafens von Smolensk kam er jedoch gemeinsam mit zahlreichen weiteren hochrangigen Repräsentanten Polens ums Leben.Requiescas in Pace, carissime Frater Episcope!

Kunduz III: „Militärisch angemessen“

Ob die militärische Führung der Bundeswehr schon realisiert hat, dass der Kunduz-Vorfall die deutschen Streitkräfte in die größte Krise ihrer Geschichte katapultieren könnte? Dasselbe gilt für den Verteidigungsminister, vielleicht für das ganze Bundeskabinett, und auch den Bundestag. Dessen Wehrbeauftragter stellt in seinem Jahresbericht 2009 fest:

„Nach meiner Beobachtung hatten die politischen und sonstigen Folgen der „Kunduz-Operation“ erhebliche Auswirkungen auf alle Ebenen der Bundeswehr. Unabhängig von der noch ausstehenden rechtlichen Würdigung des Bombardements und von den möglichen Erkenntnissen und Ergebnissen des Bundestagsuntersu- chungsausschusses konnte ich in den Reihen der Streitkräfte keine einzige Stimme vernehmen, die sich nicht solidarisch zeigte mit Oberst Georg Klein, dem verantwortlichen Kommandeur für den Angriff auf die Tanklaster. Die Reaktionen reichen von menschlicher Sympathie über Verständnis für eine schwierige,wenn auch folgenreiche Entscheidung bis hin zu Respekt und Anerkennung für einen damals notwendig erscheinenden Schritt, um eine Gefahr für die unterstellten deutschen Soldaten abzuwenden.“ 

Auch Reinhold Robbe selbst solidarisiert sich nachdrücklich – unabhängig von einer rechtlichen Würdigung. Nicht weniger der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch:   

Viel zentraler ist die Frage, was passiert mit Oberst Klein? Das beschäftigt wirklich alle. Oberst Klein ist zu einer Art Symbolfigur geworden. So, wie er behandeltwird, so fühlen sich alle Soldatinnen und Soldaten behandelt, die in die Einsätze gehen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland.” (N24, 18.03.10) 

Der frühere Generalinspekteur (und Mitverfasser des ersten, grundlegenden Operationsplanes der NATO für den Afghanistan-Einsatz) Harald Kujat ist „sehr optimistisch, dass Oberst Klein aus dieser Geschichte einigermaßen sauber herauskommt.“ Er rechne nicht mit einer Anklage, hoffe aber auf jeden Fall auf einen Freispruch, berichtet die MDZ vom 19.03. weiter.  Seit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein durch die für völkerstrafrechtliche Verfahren zuständige Karlsruher Bundesanwaltschaft werden die Medien nicht müde darauf hinzuweisen, dies sei für die Soldaten der Bundeswehr „günstiger“; die Kompetenz zum Töten werde erweitert, die Maßstäbe zum Einschreiten der Staatsanwaltschaft zurückgeschraubt. Dies sei man, so wird signalisiert, unseren Soldatinnen und Soldaten in jenem „nicht-internationalen militärischen Konflikt“ in Afghanistan quasi schuldig. 

In denselben Tagen lesen wir von den letzten in Deutschland anhängigen Kriegsverbrecherprozessen, durch die Tötungsdelikte im Zweiten Weltkrieg geahndet werden sollen. Ein deutscher Leutnant der Gebirgstruppen, ein niederländischer SS-Mann und ein ukrainischer Hilfswilliger, alle um die 90 Jahre alt, haben im Krieg rechtswidrig getötet. Das Gesetz, auch die Gerechtigkeit, fordern Sühne – um der Opfer und des Bekenntnisses unseres demokratischen Rechtsstaates zu Menschenwürde und Menschenrechten willen.  

Dieselben rechtlichen Maßstäbe müssen heute auch für das Handeln deutscher Soldaten der Bundeswehr zur  Anwendung kommen. Das bedeutet zuerst, dass sich die Bundesanwälte ihre Sache nicht einfacher machen dürfen als ihre Kollegen am Leipziger Reichsgericht nach dem Ersten Weltkrieg. Die sollten, erstmalig in der Kriegsgeschichte, eigene Soldaten wegen begangener Kriegsverbrechen aburteilen; die Siegermächte hingegen amnestierten die ihren, wie bis dahin seit 1648 üblich.  Während des Krieges hatte  - nur für die deutsche Seite? – der Grundsatz gegolten, das Kriegsrecht habe sich dem Kriegsnutzen zu unterwerfen. Populär waren diese Verfahren nicht. Und doch mühten sich Reichsanwälte und Richter um einen wirklichen „Dienst am Recht“, auch wenn „die Frage des Rechts letztlich doch von der Frage der („nationalen“) Ehre (und damit politischen Faktoren) dominiert wurde“ (Steffen Bruendel).

Dass dies auch gegenwärtig eine Rolle spielen dürfte, zeigt eine Äußerung aus dem Bundestag: Vorsichtshalber hat der Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss die Karlsruher Staatsanwälte darauf  hingewiesen, auch „politische Fragen“ und die Auswirkungen auf die Truppe verdienten Beachtung. 

 Damals, unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg, standen weiteste Teile des Volkes, trotz der vernichtenden Niederlage, hinter der vermeintlich gerechten Sache des Krieges und ihren Soldaten. Das ist bekanntlich heute mit dem Afghanistaneinsatz anders. Es sind nicht nur „kritische“ und „linke“ Bürger, die am Umgang, auch dem strafrechtlichen, mit dem Kunduz-Vorfall ihre künftige Position zu Staat und Bundeswehr justieren werden. Weiterhin sollte nicht übersehen werden: Die heute noch gegebene Akzeptanz der Bundeswehr und ihrer Soldaten gründet, vielleicht weitaus mehr, als das allgemein bewusst ist, auf dem öffentlichen Vertrauen in eine gelebte „Innere Führung“. In deren Zentrum aber steht der Rechtsgehorsam, der keinen Zweifeln ausgesetzt werden darf. 

Der hohe deutsche NATO-General, der den Luftangriff von Kunduz aus der Sicht des Bündnisses als „Anekdote“ bezeichnet hatte, könnte sich irren. Er unterstellte die kriegsrechtliche Zulässigkeit der Aktion. Das schien aus NATO-Perspektive zu genügen. Es wird sich bald zeigen, ob dem tatsächlich so ist – in einem doppelten Sinn. Einerseits in der rechtlichen Würdigung. Die Bundesanwälte sind dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch unterworfen. Das hat Konsequenzen. Allerdings werden die erforderlichen Ermittlungen nicht leicht zu führen sein. Ein „faires Verfahren“ machte z.B. eigentlich rechtliches Gehör auch für die „Gegenseite“, die Taliban, die ja Ziel des ISAF-Angriffs waren, erforderlich. Zumindest aber weit gefächerte Tatsachenerhebungen zum Sachverhalt, die sich nicht nur auf „eigene“ Quellen erstrecken dürfen, sind unabweisbar. Angesichts des konzedierten nicht-internationalen militärischen Konfliktes wäre das zumindest eine Forderung der Gerechtigkeit – mit der Folge, dass die deutsche Öffentlichkeit überhaupt etwas über die gegnerische Version des Geschehens erführe. 

Für die Reichsgerichts-Prozesse vor 90 Jahren kamen die Ermittlungsakten aus den Klage führenden bisherigen Feindstaaten. Die Rechtsgrundlagen hatte die junge deutsche Republik allerdings selber gelegt, allein schon darum, weil nur so die im Versailler Vertrag enthaltenen Auslieferungspflichten unterlaufen werden konnten. Man wusste insofern, was davon abhing, dass im Ausland die Verfahren als ernsthaft angesehen wurden. Das gilt in ähnlicher Weise heute für das Karlsruher Verfahren, das deshalb politische Konsequenzen selbst für die NATO haben dürfte.  Durch die Leipziger Verfahren sollte das deutsche Volk eine „gerechte“ Behandlung von schweren Ereignissen erleben, die die eigene Kriegspropaganda unerwähnt gelassen hatte. So beeinflussten die Verfahren  die Wertung des Weltkrieges in der deutschen Öffentlichkeit allein dadurch, dass Hintergründe und Zusammenhänge der inkriminierten Straftaten bekannt wurden. Ein solcher „Prozess“ des Prozesses wird auch heute erhebliche Wirkungen haben. 

Vor Gericht und in der Öffentlichkeit wird sich zeigen – das ist der zweite Aspekt -  was die Kurzwertung des Kunduz-Vorfalls durch den seinerzeitigen Generalinspekteur – „militärisch angemessen“ – (und ihre spätere Bestreitung durch Minister zu Guttenberg) ausdrücken soll. Sind nur operativ-taktische Momente militärischer Planung und Handlungen gemeint oder auch die Auffassung: „Rechtlich nicht zu beanstanden“? Wahrscheinlich wird sich juristisch und politisch alles auf die Frage zuspitzen, wieviele Menschenleben im Kunduz-Fall den „definite military advantage“ aufwiegen sollen. (Man wird vielleicht staunend zur Kenntnis nehmen, dass in diesem Punkt innerhalb der NATO erhebliche Verständnisunterschiede bestehen.) 

Die neu einsetzende Diskussion wird uns endgültig zeigen, was es bedeutet, dass Deutschland Krieg führt (und das in einem kulturell, politisch und gesellschaftlich so ganz fremden Dritt-Welt-Land wie Afghanistan). Die bohrenden Fragen nach dem Sinn der „bis zu 142“ Toten und Verwundeten werden sich auch nach einer strafrechtlichen Klärung  immer noch nicht beantworten lassen. Es geht letztlich um die grundlegenden Werte von Staat und Gesellschaft und die moralische Glaubwürdigkeit, mit der sie verwirklicht  werden. Uns und „unserer“ Bundeswehr steht noch etwas bevor. 

P.S. In der im November 1959 erlassenen ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht“ findet sich – als Vermächtnis schwerer Erfahrungen des II. Weltkrieges – die Formel,  es sei wichtig, „die sittlichen, geistigen und seelischen Kräfte“ des Soldaten zu fördern, „die mehr noch als fachliches Können den Wert des Soldaten bestimmen“ (A 1). In der Neufassung der ZDv aus dem vorvergangenen Jahr ist diese Aussage nicht mehr enthalten. 

Theologisch nicht angemessen

Ungünstiger  konnte der Termin einer Afghanistan-Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz nicht gewählt sein: Medien und Öffentlichkeit sehen den (hohen) Klerus der katholischen Kirche schon längst im Sumpf einer Missbrauchsunkultur untergehen. Zeitgleich zur Pressekonferenz – auch das noch! – überschlagen sich die Meldungen zu einer Trunkenheitsfahrt der EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann, die erst kürzlich die öffentliche Debatte um den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr mit hochmoralischen Invektiven besetzt hatte.

So wirkte denn der Presseauftritt des Konferenzvorsitzenden und Erzbischofs von Freiburg Robert Zollitsch, assistiert vom Trierer Bischof Stephan Ackermann, Vorsitzender der Kommission „Gerechtigkeit und Frieden“, eher wie eine Pflichtübung.

Zollitschs Vorwort ließ schon Böses ahnen. Sanft sprach er vom Einsatz der internationalen Gemeinschaft und der Bundeswehr in Afghanistan. Als einem Vertreter der Weltkirche hätte ihm niemand verübeln können darauf hinzuweisen, dass in dieser truppenstellenden Internationalen von 43 Staaten nicht nur die an Afghanistan angrenzenden Großmächte mit (Rußland, China) ständigem Sicherheitsratssitz der UN und die Großmacht Indien fehlen. Eine Weltkirche, die höchsten Wert auf einen wahren (!) Dialog mit dem Islam legt, sollte zudem an allen Orten ihrer Präsenz die auffällige Abwesenheit muslimischer Staaten in dieser „internationalen Gemeinschaft“ (mit Ausnahme von Albanien, Aserbeidschan und der Türkei) beklagen. Das nicht zuletzt deshalb, weil der paschtunische Widerstand im Land, zumeist Taliban genannt, seinen Kampf explizit religiös begründet. Hier könnte ein Vertreter der Kirche das aussprechen, was   im politischen Mainstream sorgsam unbeachtet bleibt. Es geschah nicht.

So blieb die Hinführung zum Thema an der Oberfläche. Es wurde wiederholt und zitiert, was ohnehin zu den allfälligen Topoi der veröffentlichten Meinung gehört: eine „neue Etappe“ des Afghanistan-Engagements durch die Londoner Konferenz, Kritik am Verlauf der bisherigen „sicherheitspolitischen“ Debatte (bzw. ihrer Nicht-Existenz) und der Hinweis auf den notwendigen Zusammenhang von demokratischer Gesellschaft und öffentlicher Auseinandersetzung – eine angesichts des kirchlichen Umgangs mit dem Missbrauchsthema  in der Tat doppelbödige These. Zollitsch forderte für die Kirche das Einbringen friedensethischer Anmerkungen in die gesellschaftliche Debatte: direkt, schwungvoll und mit Nachdruck auf Probleme aufmerksam machend, wider alle falsche Eindeutigkeit, die zu Realitätsverweigerung und Verdrängung führe. Die gemeinsame theologische Grundlage beider Kirchen, so Zollitsch, bestehe im Konzept „gerechten Friedens“, das zur Überwindung der Gewalt führe.

Was der Trierer Bischof Ackermann als Leiter des entsprechenden bischöflichen Fachressorts dann vortrug,  wirkte allerdings weder direkt noch schwungvoll oder problemorientiert. Die Wertung der Londoner Konferenz hörte sich an, als sei sie im Bundespresseamt verfasst. Von der Stärkung der zivilen Perspektive, Gewinnung des Vertrauens der Bevölkerung, Einbeziehung gegnerischer Kräfte in den Friedensprozess ist die Rede, ja von der Überwindung militärischer Elemente der Gewalt durch ein von ziviler Logik her  gedachtes Gesamtkonzept. Nachrichten von der „gemeinsamen“ seit 2001 größten Offensive der NATO-Kräfte und afghanischer Truppen im Süden des Landes sind bei den Bischöfen oder ihren Mitarbeitern wohl noch nicht angekommen. Noch weniger die Einsicht, dass seit Beginn des NATO-Unternehmens ISAF die militärischen Kontingente aller beteiligten Länder im Rahmen eines einheitlichen, von den Spitzen der NATO-Staaten beschlossenen Operationsplanes handeln. Das von den USA wesentlich festgelegte (militärische) neue Gesamtkonzept unterscheidet sich von den früheren nicht im Ziel – dem Sieg über die Aufstandsbewegung, sondern nur in den Methoden. Allerdings wird die Bundeswehr – ihre Soldaten und deren Seelsorger bleiben unangesprochen und unerwähnt - in ihrem Einsatzbereich wohl erheblich stärker in die entsprechenden militärischen Operationen einbezogen werden. Nichts davon ist aus den Ausführungen des bischöflichen Friedens-Ressorts herauszuhören.

Auch angesichts so mancher Collateral Damages fragt man sich schließlich, wie der folgende Satz verstanden werden soll: „So lange in Afghanistan Kriegsverbrecher, gleich welcher Konfliktpartei sie angehören, unbehelligt sind, wird die Rede von der Versöhnung leer bleiben.“ Versöhnung - das ist ein gewaltiges Ziel, sozusagen ein theologisches Äquivalent zur von Menschenrechtlern früher so oft geforderten afghanischen Westminster-Demokratie. Vielleicht würde es den kirchlichen Oberhirten gut anstehen, sich vorerst mit den typisch politischen Regeln des Interessenausgleichs und des Kompromisses bekannt zu machen. Damit würde auch die Suche nach ethischen Maßstäben etwas mehr ge-erdet werden. Karl Rahners Rede vom „Glauben, der die Erde liebt“ lädt nach wie vor dazu ein, die Welt in ihrer eigenen Wirklichkeit an- und ernst zu nehmen.

Dazu gehört auch die ganze Wahrheit über den militärischen Waffeneinsatz, den Krieg. Hier haben es sich  beide Kirchen in ihren Modellen „gerechten Friedens“ vielleicht zu einfach gemacht. Auch darüber lohnt ein selbstkritisches Nachdenken.

Die deutschen Bischöfe haben heute Aussagen, nicht aber Positionen zur aktuellen Afghanistanpolitik präsentiert. Wenn sie sich an den Worten ihres Vorsitzenden orientieren, werden sie – wie „die Gesellschaft“ überhaupt – dazulernen wollen. Das heute Gesagte ist dem Problemkontext nicht angemessen. Die mediale Ungunst der Stunde könnte sich als Geschenk erweisen.

„Moralisch korrektes Töten“

Weiterführende ethische Diskussion jetzt im Internet

 In der Ausgabe Oktober 2009 von Kompass. Soldat in Welt und Kirche hatte Dr. Uwe Steinhoff strittige Thesen zum Thema „Moralisch korrektes Töten“ vorgelegt. In Ausgabe Dezember 2009, S. 26, gab es einige kritische Anmerkungen, auf die Dr. Steinhoff jetzt reagierte. Weil die monatlich erscheinende Zeitschrift des Katholischen Militärbischofs den Disput über friedensethische und moraltheologische Grundfragen und über die daraus für die soldatische Ethik resultierenden praktischen Folgerungen nur begrenzt aufgreifen kann, hat sich eine andere Lösung angeboten.

Zwischenzeitlich hat sich die internetgestützte Kommunikationsplattform „blog“ so weit etabliert, dass die Bezeichnung „bloggercommunity“ berechtigt ist. Die Seite 

„http:/blog.harald-oberhem.net 

bietet nun die Möglichkeit, die Fortsetzung des Disputes zu verfolgen und sich daran zu beteiligen. „Gerade in einer Zeit, in der sicherheitspolitische und militärische Fragen gern (und nicht immer qualifiziert) ethischen Argumentationen unterworfen werden, dürfte das zur Versachlichung einer Auseinandersetzung beitragen, deren praktischen Ernst niemand infrage stellen kann“, so die Einladung zur Fortführung dessen, was in Kompass. Soldat in Welt und Kirche nicht fortgesetzt werden kann. 

Josef König

KOMPASS-10-02

Der unmittelbare Einstieg in die Diskussion erfolgt über:

http://blog.harald-oberhem.net/2010/01/08/%e2%80%9emoralisch-korrektes-toten%e2%80%9c-diskussion/

H.O.

Neue „Waffensegnung“?

Die lebhafte Debatte, die durch jüngste Äußerungen der Hannoveraner Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann zum deutschen Afghanistan-Engagement ausgelöst wurde, kann nicht überraschen. Was als prophetische Mahnung und moralisch-ethische Forderung daherkam, entsprach in Wirklichkeit einem klassischen Muster der Ebenenverlagerung letztlich politischer Legitimation militärischer Kampfeinsätze: Statt über Bündnispolitik, Interessen und militärische Strategien wird in abstrakten Höhen  über Wertorientierungen, weithin ohne Bezug zu konkreten Handlungsoptionen, debattiert. Das entlastet die Politik, verschafft den Kirchen die als sehr wichtig eingeschätzte Medienpräsenz – und bereitet künftige Konsense vor.

Schon im Mai 2001 hatte Militärbischof Walter Mixa in einem Grundsatzvortrag an der Hamburger Führungsakademie der Bundeswehr zum Thema Die Waffen segnen? Legitimation militärischer Einsätze der Streitkräfte und Militärseelsorge“ unter Rückgriff auf Max Webers Theorie der Legitimation politischer Herrschaft darauf verwiesen, dass die eigentliche „Segnung“ in der religiösen Unterstützung, teilweise Überhöhung des Militäreinsatzes des eigenen Staates bestehe. Dadurch entsteht zugleich ein „mystisches“ Band zwischen Front und Heimat. Das wird von den Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehreinsatzkräfte in Afghanistan, wo sich der Bürgerkriegscharakter der „Stabilisierung“ nicht mehr leugnen lässt, nachhaltig eingeklagt. Die EKD sollte sich nicht täuschen: Erwartet wird nicht nur deklaratorische Anerkennung menschlichen Bemühens , Militärseelsorge und öffentliche Unterstützung, sondern auch ausdrückliche Bejahung des politisch-militärischen Auftrags der Einsatzkräfte – ohne („ethisches“) Wenn und Aber. Öffentliche Äußerungen einsatzbegleitender Militärpastoren lassen daran keinen Zweifel. 

Ein noch größeres Problem als die Motivation der Truppe dürfte für die Regierung und die sie tragenden Bundestagsfraktionen die Unterstützung im erweiterten politischen Spektrum sein. Um diese zu gewinnen, genügt nicht nur die Urheberschaft großer Teile der Opposition für die Grundentscheidungen zum Afghanistaneinsatz. Es bedarf starker quasi meta-politischer Argumente, um die Fortsetzung dieser Politik unter veränderten Rahmenbedingungen zu rechtfertigen. Eine qualifizierte ethische öffentliche Debatte könnte dazu beitragen.

Dazu bemerkte Bischof Mixa 2001: „Ethische Positionen und Optionen sind ein Faktor, der dazu beiträgt, dass politische Handlungen öffentliche Akzeptanz finden. So werden Moral und Ethik, zumal in der öffentlichen Repräsentanz, u. a. durch die großen Kirchen, zum Gegenstand bzw. Faktor der Politik. Sie werden es - wie jüngste Erfahrungen zeigen - vor allem dann, wenn rechtliche oder reine Verfahrens-Legitimationen zur Lösung politischer Streitfragen offensichtlich nicht ausreichen.“ Wenn die Kirchen dabei erfolgreich sein wollen, müssen sie sich aber auch ihrer eigenen bisherigen affirmativen wie kritischen Begleitung der Afghanistan-Politik Deutschland und es NATO-Bündnisses selbstkritisch erinnern. Dazu Mixa :  „Der einzelne - weder der verantwortliche Politiker noch der handelnde Soldat - darf (sc. nicht) für die Moralität militärischer Gewaltanwendung isoliert und quasi “privat” in Haft genommen werden. Vorrangig ist der öffentliche, politische Prozess. Und hier, so meine ich, stellen sich aus ethischer Perspektive eine Reihe von Fragen als Lehren (erg: aus der jüngsten Geschichte der Bundeswehr). Ich möchte nur einige nennen: 

-          In welcher Weise haben die politischen Parteien, sowohl die Regierungsparteien wie die in der Opposition, den entscheidenden Beschluss des Deutschen Bundestages vorbereitet und auch öffentlich begründet? -         In welcher Weise sind die Medien, vor allem das Fernsehen, ihrer Aufgabe der öffentlichen Information und kritischen Begleitung des Regierungshandelns nachgekommen? … -         In welcher Form und mit welchen Argumenten haben die maßgeblichen Vertreter der Völkerrechtswissenschaft, national und international, die Frage einer zureichenden Mandatierung eines Streitkräfteeinsatzes zu der durchgeführten, als humanitäre Intervention gekennzeichneten Maßnahme im Kontext des politischen Entscheidungsprozesses öffentlich thematisiert? -         Welche Beiträge haben die großen gesellschaftlichen Organisationen zur notwendigen Politikbegleitung in den Monaten der Krise geliefert? Gab es nicht ein mehr oder weniger geheimes Einverständnis, dass - wie Jamie Shea (der NATO-Sprecher während des Kosovo-Konflikt)  es nannte - “die politischen Führer nun die entscheidende Rolle für die öffentliche Meinung spielten” - und nur sie?“ 

Und schließlich: „Haben wir Bischöfe, haben die Institutionen unserer Kirche, die sich mit Fragen der Sicherheitspolitik und der Verteidigung befassen, in dem Zeitraum, in dem die Weichen für die künftigen Entscheidungen gestellt wurden, die ihnen zukommenden Aufgaben zur öffentlichen Stärkung des “moral point of view” wahrgenommen? Ich muss als höchster katholischer Militärseelsorger diese Frage stellen, um die Last der Kritik, auch mancher Unterstellungen, nicht einseitig verantwortlich handelnden Politikern oder den Soldaten und Soldatinnen unserer Bundeswehr aufbürden zu lassen“. Wer wie der Katholische Militärbischof – zu Recht – auf die fortlaufende ethische  Überprüfungsnotwendigkeit grundlegender Entscheidungen zum militärischen Einsatz besteht, muss auch sich selbst kritisch befragen (lassen), wie bisher die selbstgestellte Aufgabe ethischer Begleitung tatsächlich wahrgenommen wurde. Dazu gehört auf jeden Fall eine hinreichende Analyse tatbestandsmäßiger Voraussetzungen einer jeden Anwendung ethischer Kriterien und Normen. Ihre Anwendung selbst ist – katholischerseits – auch nicht Sache des kirchlichen Amtes. Politische Schlussfolgerungen zu ziehen, gehört in den Raum politischer Öffentlichkeit und letztlich in den der zuständigen Institutionen. Sie sind damit nicht nur oder vorrangig Sache „der Politiker“, sondern nicht weniger – vorab- der Medien, der Wissenschaft, betroffener Organisationen, d.h. der gesamten „Bürgergesellschaft“.(Wie die Streitkräfte selbst ihre Rolle dabei  sehen, ist ein eigenes Thema).  Werturteile politischer und militärischer Provenienz zu fällen sowie daraus sich ergebende Handlungsforderungen zu formulieren, sind keine geistliche Aufgabe – und auch nur sehr bedingt die von Lehrern der Sozialethik. Entsprechenden, z.T. scharfen Reaktionen  aus dem politischen Raum ist insofern die sachliche Berechtigung nicht abzusprechen. Damit stellt sich der Kirche – Bischöfen und ihren Beratern sowie den zuständigen (Laien-) Gremien - keine leichte Aufgabe. Dazu gehört zuerst die „Gewissenserforschung“ zur bisherigen Wahrnehmung des selbst gestellten Auftrages. Zum Einstieg hilfreich sind zwei Resümees kirchlichen Agierens aus katholischer und evangelischer Feder. Es kann nicht Sache der Kirchen mit ihrem Verkündigungs- und Lehrauftrag – jede nach ihrem Verständnis – sein, ihr öffentliches Reden an der tagesaktuellen öffentlichen Nachfrage zu orientieren. Grundsätze und (moralische) Normen erheben sich über den Tag hinaus; die Christen und ihre Kirchen haben die Aufgabe, sie im Bewusstsein der Gesellschaft zu erhalten. Schweigen signalisierte Zustimmung (Qui tacet, consentire videtur), politisierende Rede erzeugte Verstrickung. Beides aber liefe auf eine neue „Waffensegnung“ hinaus.