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Archiv der Kategorie Bundeswehr

In piam memoriam Werner Mölders (18.03.1913-22.11.1941)

 Es ist still geworden um den vor jetzt 70 Jahren in Breslau abgestürzten deutschen Jagdflieger. Der Medienhype um seine „Entehrung“ ist selbst schon Geschichte. Mit den beiden Biografien von Horst Braatz und vor allem von Hermann Hagena, dem eine beachtliche Vertiefung von seitens des MGFA leichtfertig in Abrede gestellten Tatsachenerkenntnissen gelang, ist das Historische weithin ausgeleuchtet.

Stationen eines Lebens, das nur 28 Jahre dauerte: Halbwaise, Gruppenführer im katholischen Schülerbund „ Neudeutschland“, Offiziersausbildung im Heer der Reichswehr, Jagdflieger in der Luftwaffe, zuerst in Spanien – Legion Condor – dann an West- und Ostfront des Zweiten Weltkrieges.

Was hat die Person des Werner Mölders in das Gedächtnis so vieler Menschen eingegraben?  Natürlich auch die propagandistische Vermarktung des „Flieger-Asses“ durch die damalige politische Führung (die sich darin nicht von der Praxis der übrigen kriegführenden Staaten unterschied); durch einen Heldenkult um das Ritterkreuz, mit dem sich das „neue Deutschland“ selbst feierte – im Gegensatz zu dem Glauben, dem der „NDer“ Mölders treu blieb. Und schließlich durch die untergründige Erkenntnis, dass dieser Fliegeroffizier weder PG noch vom Typ her „bewährter Kämpfer“ im Sinne der ehrabschneidenden Antifa-DDR-Kommunisten war.

Mölders war und blieb schlicht „anständig“, als andere sich dem Taumel des NS-Regimes oder dem Karrierismus einer (noch) siegreichen Armee hingaben. Er wollte einem – neuen – Deutschland dienen. Ahnungen, dass der NS-Staat diesen Motiven in keiner Weise entsprach, sind ihm wohl im Verlauf des Russlandfeldzuges verstärkt bewusst geworden. Sein Abschied von dieser Welt war ein wortloses Schulterzucken in der abstürzenden Maschine.

   

Der ehemalige Verteidigungsminister Peter Struck hat sich in seinen „Memoiren“ in der Darstellung der „Mölders-Affäre“ ein Charakterbild geschaffen, das für sich spricht. Den Wert soldatischen Dienens und die davon abgeleitete Würde des Soldaten von politischen Zwecksetzungen des Einsatzes abhängig zu machen, wird einmal auf Struck selbst zurückfallen. Seine „Verteidigung Deutschlands am Hindukusch“ dürfte an moralischer Qualität den seinerzeitigen Spanieneinsatz damaliger deutscher Soldaten wohl nur bedingt übertreffen.

Auch die eher glücklosen Nachfolger Strucks haben die „Causa Mölders“ entweder als Petitesse rubriziert oder unter (partei-) taktischen Aspekten abgetan. Zumal von den beiden – wie man meinte - prononcierten Katholiken, die Struck nachfolgten, hätte man mehr erwarten dürfen. Ihr politisches Scheitern äußert sich auch in diesem Versagen.

Mölders´ Grab auf dem Berliner Invaliden-Friedhof spricht seine eigene, schlichte Sprache. Die Ehefrau der wenigen Monate, Luise Petzold-Mölders, hat den Gatten fast 70 Jahre überlebt; sie starb am 21.April 2011 im Alter von 98 Jahren im weit entfernten Starnberg. Auch ihre Stimme ist verstummt, ohne dass Mölders und seiner engagierten Frau Gerechtigkeit widerfahren wäre.

  

Beter scheinen eher seltene Besucher auf jenem Invalidenfriedhof zu sein. Was sollten sie Gott auch sagen – in der (abgelehnten) Vertretung der hier Ruhenden? (Minister de Maizieres Einladung zum Gebet selbst für den „terroristischen“ Gegner blieb selten unbestimmt.) Zeitgenössische (Soldaten-) Gebetbücher deutscher Zunge finden dazu ebenfalls keine Worte mehr. Einen möglichen Grund für dieses Schweigen hat vielleicht der berühmte Wehrmachtspilot und spätere Luftwaffeninspekteur Günther Rall benannt:

…Die mich für meine 275 Abschüsse bewundern, wissen nichts vom Krieg! Sie wissen nicht, was es für ein ganzes Menschenleben bedeutet, dass man in jungen Jahren töten musste, um selbst nicht getötet zu werden. Sie kennen die Scham und die Trauer des Überlebenden nicht. Der Krieg ist nicht die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln, sondern eine Schande; er ist der völlige Bankrott politischen Handelns…”.

 Wie kann man  dann beten? Im Judentum wird auch für die Gefallenen des Krieges das Kaddisch gesprochen, ein einziges Lob Gottes angesichts der Endlichkeit des Irdischen. Es macht nachdenklich, wenn neuerdings die hehren Kriegszwecke zum Inhalt solchen Betens werden.

Ein deutscher Soldat fand während des Krieges bei einem gefallenen Russen den folgenden Text:

Hörst du mich, mein Gott?
In meinem ganzen Leben habe ich noch nie so mit dir gesprochen…
Doch heute, heute will ich dir dafür danken.
Du weißt, seit meiner Kindheit hat man mir gesagt,
dass du nicht existierst.
Und ich habe es geglaubt. Ich war ein Narr.
Die Schönheit deiner Schöpfung tat sich nie vor mir auf.
Auch heute Nacht gebe ich dir Recht,
aus der Tiefe des in mir aufgerissenen Kraters,
über dem der Sternenhimmel glüht.
Staunend verstehe ich deine Nachricht….
Ich weiß nicht, mein Herr,
ob du deine Hand nach mir ausstreckst,
trotzdem möchte ich dir sagen,
und Du verstehst bestimmt:
es ist ein Wunder, dass inmitten der sichtbaren Hölle
mein Herz sich leicht anfühlt und
ich dich erkenne.
Was könnte ich sagen?
Nur das, dass ich glücklich war,
als ich dich erkannte.
Es ist sehr gut bei Dir zu sein …

Diese Worte haben auch heute auf dem Invalidenfriedhof ihren Platz und ihre Berechtigung. Auch am Grab von Werner Mölders.

Volkstrauertag: Mein „unbekannter Soldat“

   

Seit über 20 Jahren, in denen ich regelmäßig nach Fulda komme – in der Zeit von Militärbischof Johannes Dyba mehrmals im Jahr- , besuche ich jedes Mal hinter der ehrwürdigen Abtei- und heutigen Domkirche, im Hof des Priesterseminars,  das Grab eines mir immer noch unbekannten Soldaten. Er liegt dort als 20jähriger Gefreiter, gefallen am 1. April 1945, in einer Begräbnisstätte, wie sie ursprünglich für die Soldaten der Wehrmacht vorgesehen war.

Was hat diesen jungen Menschen, der sich kaum um das Nazireich besondere Verdienste erworben haben kann, hierhin verschlagen? Warum musste er wenige Tage vor dem Zusammenbruch noch sein Leben verlieren? Wofür glaubte er kämpfen zu sollen? Fragen, die sich heute vielleicht ebenso wenig beantworten lassen wie damals.

Franz Matezik, dem Namen nach wohl österreichischer Herkunft, hat dennoch Glück gehabt. Er ruht bis zum Tag der fröhlichen Auferstehung in der auch geistigen Mitte Deutschlands, nahe bei dessen Apostel und geistlichen Vater Bonifatius. Sein Opfer-Status ist klar: er verlor sein Leben – und wir wissen nicht warum. Die Kirche gibt ihm Heimat, ohne selbst einen tieferen Sinn seines Todes ergründen zu können.

Die Presse des Landes hat in diesem Jahr kaum ein Wort zum Volkstrauertag gefunden; ein vorgebliches Scandalum wurde mit Getöse angeschoben. Nur in der Provinz,  in der die kriegstoten Soldaten oft, in Stein gemeißelt, noch „Helden“ oder „Krieger“ heißen, sprechen die Redner – immer öfter die Pastoren – von Gewalt und Krieg (man beachte die Reihenfolge!), die doch überwunden werden müssten – endlich!

 

  Von “Freiheitskämpfern” in Sirte ermordete (gefangene) libysche Regierungssoldaten

Welche Scheinheiligkeit der Pharisäer und Schriftgelehrten, zumal der GRÜNEN unter ihnen: Sehen sie die ungezählten Opfer der Menschenrechts-Kämpfer, die von ihnen gezogene Blutspur, nicht? (In Libyen schätzt man zwischen 30.000 und 100.000 „Opfer“.)

Es ist der Krieg, der uns nicht selber trifft, der uns alle in – nennen wir es nur beim Namen – in desinteressierter Distanz verharren lässt, ohne dass Herz und Seele ergriffen würden.

Worum dann also trauern?

 

Die Gefallenen der Bundeswehr sind in gewisser Weise „Opfer“ dieses Sachverhalts. Selbst der Bundespräsident hat ihnen in seiner diesjährigen Ansprache im Bundestag diesen anonym-sinnstiftenden Status  aberkannt. Wie ihre Vorgänger, die deutschen Soldaten der Weltkriege, „starben“ sie, „verloren sie ihr Leben“. Kein Dank des Vaterlandes; man kann auch nicht – wie im Vorjahr – erneut eine Gefechtsmedaille stiften. Die Tröstungsaufgabe wurde diesmal an den Generalinspekteur am Ehrenmal der Bundeswehr delegiert.

Die Politik wendet sich – so Bundespräsident Wulff – gegen Gewalt und Krieg (!), sie hofft auf Versöhnung, trägt und übernimmt Verantwortung für den Frieden.

Zum „Opfer“ wird, wer auf diesem Weg einen Preis zahlen muss.

 

Mein „unbekannter Soldat“ hat auch darum Glück, weil er sich weder Heldentod noch die Hingabe an höchste Ziele zusprechen lassen muss, die allesamt mehr mit Gewalt zu tun haben, als Redner zu bedenken oder auszusprechen vermögen. Seine Leiden und die der Seinen, die weithin nicht mehr dieser Welt angehören dürften, sind ausgestanden. Es bleibt ihm der Friede des behüteten Grabes und die Erwartung der Ewigkeit.

 

Harald Oberhem

Warschau: Gemeinsames Totengedenken in Militär-Kathedrale

Warschau/Berlin, 14.11.2011: Zum zweiten Mal fand auf Einladung des polnischen Militärordinariats in der Kathedrale des katholischen Feldbischofs ein ökumenisches Totengedenken statt. An dem Gottesdienst nahmen neben dem deutschen Botschafter Rüdiger Freiherr von Fritsch, einem Unterstaatssekretär des polnischen Verteidigungsministeriums, polnischen Militärgeistlichen beider Konfessionen, Soldaten der polnischen Streitkräfte sowie der Bundeswehr katholische Gläubige der Hauptstadt teil.

  

Die Kranzniederlegung, fand – wie das Militärordinariat in einer Pressemeldung mitteilte – in der Luftwaffenkapelle der Basilika statt, in der auch der im April 2010 zusammen mit Staatspräsident Lech Kaczynski tödlich verunglückte polnische Feldbischof Tadeusz Ploski bestattet ist. Ploski hatte sich sehr um die Beziehungen zwischen der polnischen und der deutschen Militärseelsorge verdient gemacht.

Das Gedenken galt ausdrücklich den gefallenen deutschen und polnischen Soldaten beider Weltkriege (in denen hunderttausende Polen auch auf deutscher Seite gekämpft hatten) sowie den Gefallenen beider Länder in Afghanistan.

    

  Erklärungsbedürftig erschien, wie aus dem Text des Militärordinariats hervorgeht, der besondere Charakter des deutschen „Volkstrauertages“ („Dzien Żałoby Narodowej“),  für den es in Polen keine direkte Entsprechung gibt. Hier wird, wie in den übrigen Ländern der ehemals verbündeten westlichen Staaten, am Nationalfeiertag der Gefallenen gedacht.

Die Mölders-„Affäre“ ….et altera pars

 

 Zum 98. Geburtstag des neudeutschen Bundesbruders W.M.sei nachgetragen, was dem Verursacher der „Damnatio memoriae“, dem seinerzeitigen Verteidigungsminister Peter Struck, in seinen Erinnerungen zur Causa Mölders erwähnenswert schien: 

„Dass sich falsch verstandenes Traditionsverständnis in der Bundeswehr, vor allem in ihrem Umfeld, zu einem Problem auswachsen konnte, bekam ich wenige Monate später zu spüren. Vom Bundestagspräsidenten

                       

war das Verteidigungsministerium schon des Öfteren aufgefordert worden, endlich einen Bundestagsbeschluss zur Namens­gebung von Kasernen und Bundeswehreinrichtungen aus den Neunziger]ahren umzusetzen. Darin hatte das Par­lament anlässlich des 50. Jahrestages der Zerstörung der spanischen Stadt Guernica durch Hitlers Truppen mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen von der Bundes­wehr verlangt, Benennungen nach ehemaligen Angehöri­gen der »Legion Condor« aufzuheben. Der Fliegereinheit der Wehrmacht hatte sich 1937 mit der grausamen Bom­bardierung von Guernica während des Spanischen Bürger­kriegs ein schreckliches Denkmal gesetzt. Dieser Elite­einheit der Luftwaffe gehörte auch der bei der Luftwaffe immer noch als Legende verehrte Oberst Werner Mölders an.

                        

Der Bundestagsbeschluss sah die Umbenennung eini­ger Kasernen und Einrichtungen vor, die den Namen Möl­ders trugen. Vor allem die des Traditions-Jagdgeschwaders »Mölders« erregte Aufsehen. Ich wusste, dass diese Ent­scheidung uns Ärger bereiten würde. Der Name Mölders war in der fünfzigjährigen Geschichte der Bundeswehr bei der Luftwaffe positiv besetzt. Die Anhänger des Wehrmachtfliegers konnten nachweisen, dass Mölders selbst an der Bombardierung von Guernica gar nicht beteiligt gewesen war. Das Militärgeschichtliche Forschungsamt konnte umgekehrt belegen, dass die Luftwaffenlegende im Rahmen der »Legion Condor« sehr wohl an anderen um­strittenen Bombardierungen beteiligt gewesen war. 

                                                        

Noch Wochen und Monate nach meiner Entscheidung wurde ich mit Protestbriefen und -mails überschüttet. Nicht immer waren es qualifizierte Meinungsbeiträge. Viele waren dumpf reaktionär, manche arteten in wildeste Beschimpfungen aus. Wohlgemerkt, diese Art der Kritik kam nicht aus der Bundeswehr selbst, wohl aber aus ihrem Umfeld, von ehemaligen Offizieren und vor allem aus der Mölders-Vereinigung, einem Traditionsverein zur Erinne­rung an den Wehrmacht-Oberst. Kaum ein öffentlicher Termin in der Folgezeit, bei dem ich nicht von einem dieser Traditionalisten angesprochen und aufgefordert wurde, die Entscheidung rückgängig zu machen. Das bestärkte mich nur darin, bei meiner Haltung zu bleiben und das Anliegen des Bundestages als rechtmäßig zu verteidigen. Abgesehen davon war ich selbst der Meinung, dass es an der Zeit war, umstrittene Traditionslinien, die sich aus der Wehrmacht bis in die Bundeswehr gezogen hatten, zu kappen. 

Peter Struck: So läuft das. Politik mit Ecken und Kanten, Berlin: Propyläen 2010, S. 121-122 

Das bedarf keines weiteren Kommentars.  Apropos: Vom Nachfolger Strucks hat wohl niemand – aus bekannten Gründen - eine Wiederherstellung der Ehre von Werner Mölders erwartet. Vielsagend scheint hingegen die Tatsache zu sein, dass auch der spätere BMVg  von (katholischem) Adel sich zu keiner Korrektur bewegen ließ; auch sind Initiativen seines Parteifreundes und immer noch im Amt befindlichen Parl. Staatssekretärs, trotz anderslautender Ankündigungen, nicht bekannt geworden.

Rücktritt zu Guttenberg: kein Kommentar

Menschen sollten an den Maßstäben gemessen werden, zu denen sie sich (öffentlich) bekennen. Wer die Werte nationaler christlicher Tradition und Kultur beschwört, liefert damit klare Bezugspunkte: 

                                          

„Ethik und „Ehre“

Doch auf zu Ehrendes darf man auch stolz sein; das liegt in der Natur der Sache. Militärbischof  Dutzmanns Zitat aus 1 Samuel 16, 7 hilft hier weiter: „Ein Mensch sieht, was vor Augen ist, der HERR aber sieht das Herz an.“ Die christliche Tradition lehrt: „Unter Ehre im subjektiven Sinne versteht man die sittliche Würde einer Person (honor, dignitas). Objektiv betrachtet ist die Ehre des Menschen die der persönlichen Würde und Tüchtigkeit entsprechende äußere Achtungsbezeugung seitens anderer…“ (Prof. Dr. Anton Koch, Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg 1907, S. 283). Öffentliche Ehrung setzt demnach persönliche Würde und die sie bestimmende sittliche Integrität voraus. Der Stolz darauf a fortiori.

Ehrung setzt persönliche Ehre, d.h. die sittlich bestimmte Persönlichkeit, die sich an ihrem Gewissen orientiert, voraus. Die deutschen Streitkräfte sind, wenn ihre Angehörigen – sei es als Überlebende oder Gefallene – des ehrenden Gedenkens der deutschen Gesellschaft teilhaftig werden sollen, darauf verwiesen, Maßstäbe auch für das Kampfgeschehen zu finden und zu verwirklichen. Es geht uns hier nicht um ein moralisches Urteil über konkrete Personen, sondern um Maßstäbe des Handelns. Regierung und Parlament sitzen, was die Ehre betrifft, im selben  Boot wie die Streitkräfte. Die Politik ist an diese Grundsätze auch deshalb gebunden, weil sie öffentliche Unterstützung für ihre Entscheidungen zum Streitkräfteeinsatz nur unter ihrer Beachtung finden kann. Die erste Aufgabe, der sich die Auftraggeber der Soldaten stellen müssen, besteht in der Schaffung von umfassender Rechtsklarheit über die Rahmenbedingungen des militärischen Handelns im afghanischen Einsatzgebiet.“

http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/ 

Am 20. Juli 2009 führte der damalige Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg an der Gedenkstätte Plötzensee aus: 

„Tatsächliche Vorbilder für verantwortungsvolles Handeln entspringen jedoch nicht der Erkenntnis von Übermenschlichkeit, sondern im Ergebnis ist es gerade das Menschliche, was die Taten groß, auch heldenhaft erscheinen lässt.“

http://blog.harald-oberhem.net/2009/10/26/zwv-bm-zu-guttenberg-die-causa-%e2%80%9eoberst-molders%e2%80%9c/ 

In summa:

„Das Geschriebene lautet aber: Mene mene tekel u-parsin. Diese Worte bedeuten: Mene: Gezählt hat Gott die Tage deiner Herrschaft und macht ihr ein Ende. Tekel: Gewogen wurdest du auf der Waage und zu leicht befunden.“ (Dan 5,25-27)

Franz-Josef Overbeck neuer Katholischer Militärbischof für die Bundeswehr

Wie heute von der Kurie des Militärbischofs und anderen zuständigen Stellen verlautbart, hat Papst Benedikt XVI. im Einvernehmen mit der Bundesregierung dem Essener Bischof Franz-Josef Overbeck (46) zusätzlich das Amt des Katholischen Militärbischofs übertragen.

                      

Overbeck hat damit drei schwergewichtige Ämter inne: das des Ruhrbischofs -  Arbeitermilieu,  große muslimische Migrantenzahl und erhebliche strukturelle Verwerfungen; die Seelsorge in der Bundeswehr mit einer katholischen Minderheit von 56000 Soldaten und Soldatinnen – die Konfessionslosen (meist aus den Neuen Bundesländern) bilden die größte Gruppe - und die bischöfliche Verantwortung für das Hilfswerk der deutschen Katholiken für Lateinamerika ADVENIAT, wo es auch nicht mehr so katholisch zugeht.

Gesucht wurde ein Mann für neue Anfänge des Glaubens. Benedikt XVI., der erst kürzlich eine römische Zentralbehörde für die Neu-Evangelisierung errichtete, hatte Overbeck wohl besonders im Blick für Spezialaufgaben im Minenfeld des Säkularismus. Dazu gehört eine solide wissenschaftliche Ausbildung, eine echte wissenschaftliche Leistung in Dogmatik (mit einer Dissertation über die Anthropologie und Trinitätstheologie des berühmten evangelischen Theologen Wolfhart Pannenberg) und kraftvolle Motivation aus dem Glauben.

          

Nicht minder wichtig ist Overbecks Herkunft aus altem westfälischem Bauerngeschlecht.(Es muss nicht immer der Adel sein, wie etwa beim „Löwen von Münster“, Kardinal Graf von Galen) Der Hof der Familie, eine Pfarrkirche wie eine Burg,

       

und eine ehrliche, weit über Drewer bzw. Marl hinaus bekannte Kornbrennerei („Overbeck´s“) bürgen für Solidität und Stehvermögen.

         

Das Bischofswappen Overbecks kann als Bekenntnis gelesen werden.

So sei dem neuen Militärbischof und denen, die ihm anbefohlen sind, ein herzliches geistliches und weltliches „Glück auf!“ gewünscht. 

                   

Causa ‚Gorch Fock‘ – ‚Freiwilliges’ Aufentern?

Beim tödlichen Unfall der Offizieranwärterin Lena Sarah S. im November 2010 geht es meines Erachtens im Kern um die Frage einer ‚ausbildungsmäßigen Notwendigkeit’ für Offizieranwärter (OA) in die Takelage ‚aufzuentern’ und dort zu arbeiten. Die OA werden nur für zirka sechs Wochen als ’Lehrgangsteilnehmer’ (LT) des Lehrgangs ‚Seemännische Basisausbildung’ der Marine auf dem Segelschulschiff ‚Gorch Fock’ eingeschifft. Dazu ist grundsätzlich festzustellen:  

·       Auch die heutige ‚Gorch Fock’ ist wie ihre Vorgänger-Schwesterschiffe aus der Zeit der Kriegsmarine so konzipiert und konstruiert, dass die eingeschifften LT, hier Offizieranwärter (OA) der Crew VII/2011, zum Segelbetrieb des Schiffes essentiell notwendig sind. Es gibt also einen konkreten Personalbedarf über die ‚Permanentbesatzung’ hinaus, um das Schiff unter Segel fahren und führen zu können.

·    Was die jeweils eingeschifften LT an Bord betrifft – egal ob OA oder UA (Unteroffizieranwärter) -, so werden sie in erster Linie anhand einer speziell für ihren Lehrgang formulierten Ausbildungs- und evtl. sogar Erziehungsforderung an Bord der ‚Gorch Fock’ ausgebildet.  Im Folgenden möchte ich versuchen, in vier aufeinander folgenden Schritten die Komplexität, und zwar vor allem im wehrrechtlichen Sinne, der derzeitigen Ausbildungskonzeption der ‚Gorch Fock’ darzustellen. 

Erster Schritt: 

1.    Zunächst einmal regelt auch für die ‚Gorch Fock’ eine so genannte ‚Ausbildungsweisung’ den stofflichen Inhalt und die stoffliche Tiefe von ‚Schulfächern’, die an Bord unterrichtet werden sowie ihre ‚Erfolgskontrolle’,   d. h. Abprüfung. Für jedes Fach sind dabei bestimmte Unterrichtsstundenansätze vorgegeben. 

2.    Die in der ‚Ausbildungsweisung’ aufgeführten Fächer werden in der Tat in altbekannter Unterrichtsform unterrichtet, um dann in einem Test nachgewiesen und benotet zu werden. Der einzelne LT erhält nach Abschluss des Lehrgangs ‚Seemännische Basisausbildung’ auch ein Lehrgangszeugnis mit seinen ‚Fächernoten’ und dem entsprechenden Gesamturteil ‚Bestanden’ oder ‚Nicht Bestanden’. Eine ‚Fünf’ in einem ‚Sperrfach’, dass die oben erwähnte ‚Ausbildungsweisung’ festlegt, würde  insgesamt ‚Nicht bestanden’ bedeuten. 

3.    Zu meiner Zeit im Jahre 1978 gehörten beispielsweise zum Fach ‚Nautische Gesetzeskunde’ auch die so genannten  ‚Kollisionsverhütungsregeln’, d. h. die ‚Straßenverkehrsordnung’ auf Hoher See außerhalb der Territorialgewässer eines Staates. Ich habe sie damals der Einfachheit halber konsequent gebüffelt und auswendig gelernt und im Test sagenhafte 100 Punkte erreicht. Ein Thema wie die ‚Kollisionsverhütungsregeln’  ist wie andere auch in weiten Teilen für den eingeschifften OA zunächst einmal ein Buch mit sieben Siegeln und bedarf zum Verständnis nach Möglichkeit eines ‚plastischen’ Gestaltung des Unterrichts durch den Unterrichtenden.  

4.    Den Rahmen für eine solche ‚Ausbildungsweisung’ setzt die ‚Ausbildungsplanungsweisung’ aus dem Marineamt Rostock, erlassen vom ‚Admiral Weiterentwicklung und Ausbildung’, genannt AWA. 

5.    Meiner Ansicht nach scheint es in diesem Zusammenhang erwähnenswert, dass ‚Ausbildungsweisung’ und übergeordnete ‚Ausbildungsplanungsweisung’ in der Regel mit dem bundeswehreigenen Geheimhaltungsgrad ‚VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)’ geheimhaltungstechnisch eingestuft sind. D. h. zum Beispiel, dass so gekennzeichnete Schriftstücke nach Dienstschluss bei eigener Abwesenheit nicht offen auf dem Schreibtisch herum liegen bleiben dürfen, sondern sich beim Verlassen der Dienststelle  in einer verschlossenen Schublade befinden sollten.  

6.    ‚VS-NfD’ ist der niedrigste Geheimhaltungsgrad in der Bundeswehr. Er liefert den Streitkräften meiner Ansicht nach jedoch ein probates und nicht ohne weiteres anzufechtendes Mittel, um Außenstehenden wie z. B. der Öffentlichkeit oder auch zivilen (staatlichen) Behörden die Verfolgung ihrer Interessen unter Hinweis auf die ‚Geheimhaltungsbedürftigkeit’ massiv zu erschweren, wenn nicht gar zu verhindern. Letztere wissen, glaube ich, oftmals nicht, um was für eine niedrige Einstufung es sich bei ‚VS-NfD’ in Wirklichkeit lediglich handelt.

7.    Alle Unterrichtsfächer, die auf der ‚Gorch Fock’ unterrichtet werden, beinhalten meiner Ansicht nach insgesamt sehr wohl Kenntnisse und Fertigkeiten, die für den späteren Einsatz an Bord eines Schiffes oder Bootes der Marine vonnöten sind. Allerdings könnten sie meines Erachtens genauso gut auch anderswo, z. B. in einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung an Land, ohne Erfolgseinbußen bei der Ausbildung erteilt werden. 

8.    Was allerdings Sanitätsoffizieranwärter(-innen) – z. T. auch des deutschen Heeres an Bord der ‚Gorch Fock’ ausbildungsmäßig buchstäblich ‚verloren’ haben sollten, kann ich nicht nachvollziehen.

9.    Diese werden nach Abschluss ihrer ärztlichen  Ausbildung weder in den Teilstreitkräften Heer, Marine oder Luftwaffe Dienst tun, sondern als so genannte ‚Heeres-, Marine- bzw. Luftwaffenuniformträger’, ich betone: nicht als ‚Heeres-, Marine- oder Luftwaffen-Angehörige’, im Sanitätsdienst der Bundeswehr tätig werden. Dieser gehört organisatorisch zur so genannten ‚Streitkräftebasis’, die sich seit fast zehn Jahren zu einer quasi  ‚gemischt’ besetzten vierten Teilstreitkraft entwickelt hat und mit ihrem Inspekteur gleichrangig wie die Inspekteure der drei klassischen Teilstreitkräfte vertreten ist.   

Zweiter Schritt 

10.    Den festen Fächern gegenüber steht das Aufentern und Arbeiten in der Takelage. 

11.    Mag sich die Zahl und der Inhalt der abprüfbaren ‚Schulfächer’ inzwischen auch mehrmals geändert haben, so können Aufentern und Arbeiten in der Takelage nach wie vor nicht dazu zählen, und zwar per se. Diese Art von seemännischem Einsatz an Bord ergibt sich aus den mehr oder weniger zufälligen Notwendigkeiten des täglichen Segelbetriebs und können sich daher wohl kaum aus einer ‚Ausbildungsweisung’ ergeben. Aufgrund ihres Naturells können Aufentern und Arbeiten in der Takelage weder zeitlich zugeordnet, noch unterrichtet, noch bewertet, noch praktisch abgeprüft werden. Damit ist auch keine Benotung im Hinblick auf ‚Bestanden’ oder ‚Nicht Bestanden’ möglich. 

12. So kann es beispielsweise vorkommen, dass in See unter Segeln eine Viertelwache vier Mal in vier Stunden an die Brassen und ‚in den Topp’ muss, während die Nachfolgewache, vielleicht bei konstantem Wind, mehr oder weniger ‚arbeitslos’ an Oberdeck ‚herumlümmelt’ und sich die Zeit z. B. mit  ‚Spleißaufgaben’ ihrer Ausbilder aus der ‚Permanentmannschaft’ vertreiben muss. 

13. Man muss daher also ‚Unterrichtsfächer’ und ‚auf Station sein’, d. h. ‚Wache haben’ im Segelbetrieb sehr wohl voneinander zu unterscheiden wissen.  

14. Ich vermute, dass für Außenstehende in dieser obskuren Nebulösität von seefahrtsspezifischen Begrifflichkeiten, z. B. mit der Benennung der Unterrichtsfächer, und den tatsächlichen Tätigkeiten ein Bord ziemlich schnell eine schiefe Vorstellung von den jeweils stattfindenden Betriebsabläufen entstehen kann.             

Dritter Schritt 

15. Sollte in der im Ersten Schritt angeführten ‚Ausbildungsweisung’ oder ‚Ausbildungsplanungsweisung’ das Aufentern und Arbeiten im Mast gefordert worden sein, z. B. in allgemeiner Form als  ‚Erziehungsziel’ , so muss der Zweck dieser Forderung  formuliert sein. 

16. Dieser Zweck muss einen ‚dienstlichen’ Charakter in sich tragen. (Gemäß Soldatengesetz §10 Abs. 4 - dürfen Befehle nur zu dienstlichen Zwecken erteilt werden). Auch eine ‚Ausbildungs(planungs) weisung’ ist ein Befehl genauso wie die so genannte ‚Versetzung aus dienstlichen Gründen’ der OA an Bord von ihren vorherigen Ausbildungseinrichtungen. Diese Begrifflichkeiten und die nachfolgenden sind ‚echtes’ Bundeswehrdeutsch, jedoch kein ‚Streitkräftejargon’, sondern fest umrissene Begriffe.     

17. Gleichzeitig stellt sich meiner Ansicht nach dann sofort die Frage nach der so genannten ‚Verbindlichkeit’ eines solchen Befehls, denn ein ‚verbindlicher’ Befehl muss befolgt werden, ein ‚unverbindlicher’ braucht es nicht. Der Unterschied liegt im Wesentlichen im tatsächlich vorhandenen dienstlichen Zweck des ‚verbindlichen’ Befehls. 

18. Begriffe wie ‚dienstlicher Zweck’, ‚Befehl’, ‚Vorgesetzter’, ‚Verbindlich’ und ‚unverbindlich’ sind Termini technici aus dem Wehrrecht, und ihre inhaltliche Bedeutung wird jedem Soldaten der Bundeswehr seit jeher in den ersten Wochen der Grundausbildung beigebracht und sind bei der Marine – neben anderem -  nach meiner Kenntnis fester Bestandteil des bewerteten Unterrichtfachs ‚Wehrrecht und Soldatische Ordnung (WSO)’.   

19. Unter der Rubrik ‚unverbindlich’ müssen, meine ich, wohl auch die in der bisherigen Berichterstattung vereinzelt aufgetauchten Hinweise auf die angebliche ‚Freiwilligkeit’ des Aufenterns eingeordnet werden. 

20. Jedoch: Auch wenn ein ‚Befehl’ zum Aufentern im Grunde vielleicht letztlich ‚unverbindlich’ (gemeint?) war und damit seine Befolgung indirekt in der Tat eine Art ‚freiwilligen’ Charakter hatte, so konnten die eingeschifften OA dies in dieser Konsequenz sicherlich nicht erkennen. 

21. In diesem Kontext ist zu beachten, dass die eingeschifften rund 70 OA wohl eine Art Minimum an zusätzlichem Personal für die seglerische Bedienung der ‚Gorch Fock’ waren. Vielleicht sollten wegen dieses ‚Minimums’ nach dem Willen der Schiffsführung am besten alle OA ‚in den Mast’ - die segeltechnische Sachlage könnte dies meines Erachtens sehr wohl begründen. 

22. Möglicherweise wurde vor diesem Hintergrund auch durch Angehörige der ‚Permanentbesatzung’ – dies schließt Kommandanten und Offiziere ein – psychologischer Druck auf die OA ausgeübt, eventuell mit Hinweisen auf eine  ‚Offiziereignung’ oder das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen dieses Lehrgangsabschnitts. Solche Verhaltensweisen kämen dann wohl eher einer bewussten Vorspiegelung falscher Tatsachen durch Vorgesetzte gleich (Vgl. Erster Schritt). 

23. Immerhin: Die ‚Gorch Fock’ kann bis zu 138 LT aufnehmen - in einem solchen Fall der ‚Vollbesetzung’ käme es wohl auf den einen oder anderen ‚Verweigerer’ nicht so an. 

24. Was die Schiffsführung betrifft, d. h. in erster Linie der Kommandant, aber auch sein  Erster Offizier, haben in ihrer bisherigen Laufbahn in der Marine mehrfach in ihren dienstlichen Beurteilungen ihre ‚besondere’ Befähigung zu ‚Menschenführung und Teamwork’ bescheinigt bekommen, sonst wären sie nach den mir bekannten Grundsätzen der Personalführung der Marine nicht in diese Dienststellungen gelangt.

25.  Wenn also die im Umgang mit Menschen so besonders erfahrene Schiffsführung den OA u. a. ‚Gehorsamsverweigerung’ etc. vorwirft, dann ist daraus zunächst einmal zu schließen, dass es sich bei Befehlen zum Aufentern usw. ihrer Ansicht nach um ‚verbindliche’ Befehle mit dem Anspruch auf Gehorsam handelte. Einem unverbindlichen Befehl, der wie schon weiter oben erläutert, eine inhärente ‚Freiwilligkeit’ in sich trüge, kann kein Soldat den Gehorsam verweigern. Das sollten Vorgesetzte mit Disziplinargewalt als ‚Wächter’ über Disziplin und Ordnung in ihrem Bereich eigentlich wissen, denn die Disziplinargewalt öffnet bei entsprechenden Dienstpflichtverletzungen, z. B. die Pflicht zum Gehorsam, Sanktionsmöglichkeiten gegen das unterstellte Personal. 

26. Nicht zuletzt frage ich mich, ob unter den OA, denen diese hoch brisanten Vorwürfe gemacht wurden, die gewählte Vertrauensperson (VP) der Crew VII/2011 war bzw. einer ihrer Vertreter, oder ob die OA einfach nur etwas vortragen wollte – in gewisser Weise ohne ‚amtliche’ Berechtigung. 

27. Da die Crew VII/2011 jedoch mit ihren rund 250 OA lediglich in Dritteln durch   die Lehrgangsabschnitte wie ‚Seemännische Basisausbildung’ befohlen werden, könnte es gut sein, dass die in der ‚gemeinsamen’ Zeit an der Marineschule Mürwik für die gesamte Crew gewählte VP (oder einer ihrer Vertreter) sich gerade nicht an Bord der ‚Gorch Fock’ befand. Anscheinend haben die einzelnen Drittel der Crew in ihren jeweiligen Ausbildungsabschnitten keine gewählte Personalvertretung für die Ausbildungsabschnitte, die jeweils drittelweise absolviert werden müssen. 

28. In Sachen ‚Gorch Fock’ würde dies bedeuten, dass die Personalvertretung der OA in ihrer Eigenschaft als Mannschaftsdienstgrade von der VP der Mannschaften der ‚Permanentbesazung’ des Schiffes wahrgenommen werden müsste. Genau hier gibt es dann bei einem an sich schon schlechten Verhältnis zur ‚Permanentbesatzung’ einen Interessenkonflikt – der ja der Marineführung auch schon lange bekannt gewesen war.

29. Fazit: Wenn das so war, dann hatten die OA nach dem Unfall im Grunde keine rechtliche Möglichkeit, ihre spezifischen Interessen durch einen nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz aus ihren Reihen gewählten Vertreter mit einem Recht auf Anhörung beim Disziplinarvorgesetzten ohne Furcht vor Sanktionen vorzubringen.

Vierter Schritt  

30. Möge Aufentern usw. nun doch als dienstlich begründet gelten gelassen werden, so leuchtet für mich als ehemaliger Disziplinarvorgesetzter sofort die Frage auf,  inwieweit für die Erfüllung des – hier dahingestellt bleibenden -  ‚dienstlichen Zwecks’ die im Soldatengesetz festgelegte Fürsorgeverpflichtung des Vorgesetzten gegriffen hat, in diesem Fall letztlich des Kommandanten bzw. seines Urlaubsvertreters, des Ersten Offiziers. 

31. Der Kommandant ist ‚die Schiffsführung’ und der in letzter Instanz dienstlich Zuständige und dienstlich Verantwortliche für die Durchführung des Ausbildungsabschnittes ‚Seemännische Basisausbildung’ der OA der Deutschen Marine auf der ‚Gorch Fock’ - und niemand anders.     

32. Wenn seine ‚Permanentbesatzung’ im Umgang mit den OA Defizite in   der Menschenführung aufweist, obliegt es seiner Dienstaufsicht, diese abzustellen.  Nicht unbedingt persönlich, aber z. B. über den ihm nachgeordneten Ersten Offizier. Die entsprechende SOWI-Studie vomFrühjahr 2010 hätte da einen Wink mit dem Zaunpfahl sein können, insbesondere für die Vorgesetzten des Kommandanten.   

33. Nach meiner Kenntnis besuchte die ‚Gorch Fock’ Salvador de Bahia/Brasilien von Mittwoch, den 03. November 2010 bis Mittwoch, den 17. November 2010. Also zwei Wochen. 

34. Der vorherige Törn der OA der Crew VII/11 war wohl bis Sonntag, den 07. November an Bord und genoss den Aufenthalt nach mehrwöchiger Seefahrt und flog wohl mit derselben Maschine der Luftwaffe zurück, mit der am 07. November der nachfolgende Törn eintraf 

35. Bis Auslaufen der ‚Gorch Fock’ am 17. November verblieben also netto 7 Tage zur Segelvorausbildung, einschließlich einer Art ‚Seeklarbesichtigung’ durch den Kommandanten, damit das Schiff überhaupt in See stechen durfte. 

36. Man muss berücksichtigen, dass sowohl die neu eingetroffenen OA als auch die ‚Permanentbesatzung’ grundsätzliche Landgangsbedürfnisse gehabt haben dürfen und damit nicht während des Hafenaufenthaltes jeden Tag in Gänze für die Ausbildung zur Verfügung gestanden haben dürften. Man soll ja in weißer Uniform auch die Bundesrepublik Deutschland in den Straßen Salvador de Bahia repräsentieren – was von allerhöchster Stelle ausdrücklich so vorgesehen ist.

37. Dass bereits am Montag, 08. November, mit dem Aufentern begonnen werden sollte, muss im ‚Tagesbefehl’ oder ‚Tagesdienstplan’ des Schiffes für diesen Tag befohlen worden sein. Dieser wird jeweils vom Ersten Offizier als ‚Leiter des Innendienstes’ auf einem Schiff der Deutschen Marine unterzeichnet.

38. Grundlage dafür ist die bundeswehrweit gültige ZDv 10/5 ‚Leben in der militärischen Gemeinschaft’(darin Vorbemerkung Ziff. 3 letzte Zeile i. V. m. MDv 160/1 ‚Bestimmungen für den Dienst an Bord (DaB)’, sowie Ziff. 203, 211-213 i. V. m. Anl. 4, 5)

39. Der ‚Tagesbefehl’ ist Ausfluss des wöchentlich durch den Ersten Offizier zu erstellenden ‚Wochenrahmendienstplans’ für die nachfolgende Woche. Er bespricht sich dazu mit seinen ‚Hauptabschnittsleitern’, an Bord der ‚Gorch Fock’ sind dies wohl die ‚Divisionsoffiziere’, und geht auf deren ‚Bedürfnisse’ in der Regel ein - auf einem Schulschiff sicher auch auf die ’Ausbildungsbedürfnisse’. Er ist aber nicht administrativer Sachwalter ihrer Interessen, sondern ihr Chef und kann normalerweise aufgrund seines Erfahrungsvorsprungs sozusagen im Sinne eines Interessenausgleichs einwirken und letztlich zum Schluss auch einfach anordnen, d. f. befehlen- im Extremfall nach dem Motto ‚Schluss jetzt mit dem Palaver’.   

40. Der Unfall ereignete sich meines Wissens am Montag, den 08. November.  

41. Mir ist nicht bekannt, dass auf der ‚Gorch Fock’ während der so genannten  ‚Segelvorausbildung’, schon gleich am ersten Ausbildungstag in die Wanten geklettert werden sollte. 

42. Zu meiner Zeit standen zwei Wochen zur Verfügung und das erste Aufentern zum ‚Schnuppern’ begann Anfang der zweiten Woche. Dann galt der gemeine deutsche Marine-OA als ‚akklimatisiert’ in der neuen Umgebung. 

43. Gerade weil im vorliegenden Fall die OA erst am Vortag eingetroffen waren, müssten sie zunächst einmal mit dem Beziehen ihrer engen Unterkünfte, dem Einräumen der Minispinde usw. voll ausgelastet gewesen sein, ganz abgesehen vom gefühlsmäßigen ‚Eingewöhnen’ in die neue Umgebung. Das weiß normalerweise ein Vorgesetzter zu beachten. Man geht nicht gleich in die Vollen.

44. In keiner Grundausbildungseinheit, denke ich, wird beispielsweise am ersten Tag ein 30 km-Marsch angesetzt und dies  - im übertragenen wie auch buchstäblichen Sinne -  mit noch nicht eingelaufenem Schuhwerk. 

45. Genau in dieser Gemengelage des anscheinend vom eigentlichen dienstlich notwendigen Ausbildungszweck her relativ hintergrundlosen und daher lediglich als ‚befohlen’ erscheinenden Wozu und Weshalb von Aufentern und Arbeiten in die Takelage durch LT sehe ich eine grundlegende Problematik der gegen-wärtigen Ausbildungskonzeption auf der ‚Gorch Fock’.

46. Fazit: Scheint alles kompliziert zu sein, ist es aber in meinen Augen nicht nicht. Aber bisher hat es wohl auch niemanden so richtig interessiert. 

Ausblick 

Sollte die ‚Gorch Fock’ stillgelegt werden, entfiele eine A 16-dotierte Kommandantenstelle im Zuständigkeitsbereich des Kommandeurs der Marine-Schule Mürwik (MSM). Dieser ist ein Flottillenadmiral der Besoldungsgruppe B 6 der Bundesbesoldungsordnung. Bei Wegfall dieser A 16-Stelle dürfte sich eine solche Dotierung nach den gängigen Bestimmungen der ‚Stärke – und Ausrüstungsnachweisung’ (STAN) der Streitkräfte wohl kaum noch schlüssig begründen können. Die letzte Einbuße in dieser Hinsicht erlitt die MSM im Jahre 1990 mit der vom damaligen Inspekteur – immerhin marineintern – aus Kostengründen verfügten Außerdienststellung des Schulschiffes ‚Deutschland’, dessen Kommandant ebenfalls ein Kapitän zur See war. Die Dotierung des Kommandeurs der Marineschule Mürwik blieb seinerzeit unangetastet. Ein eventuell herabdotierter Kommandeur der MSM hätte dann freilich im Vergleich zu vorher wohl einen ‚gefühlt’ schwereren Stand im Kreise der Kommandeure der Offizierschulen der großen NATO-Partnermarinen wie US Navy und Royal Navy, zu denen die Deutsche Marine seit jeher eine gewisse Affinität hatte. Man würde sich dann wohl, so meine ich, mit diesen einfach nicht mehr auf der ‚richtigen’, einer deutschen Marine schon ‚seit immer’ zustehenden, Augenhöhe befinden  - zumindest gefühlt nach der eigenen traditionellen Selbsteinschätzung. Ja, es droht ein Abstieg in eine gewisse ‚Bedeutungslosigkeit’ – wie schon 1918.                   

Verfasser: Ronald Harms, Berlin

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 P.S. Ronald Harms dokumentiert seine eigene Ausbildungsreise auf der “Gorch Fock” im Hersbt 1978 unter  http://subito1.magix.net/album  , “Spezial” - Gorch Fock - 1978.

Causa ‚Gorch Fock‘ - Hintergrundinformationen

1.     Im Oktober/November 1918 kam es in auf einigen schweren Schiffen der Hochseeflotte der Kaiserlichen Marine zu Meutereien und Gehorsamsverweigerungen von Mannschaftsdienstgraden. Grund war das Bekanntwerden eines militärisch sinnlosen Auslaufbefehls der damaligen Marineführung zu einer Art ‚Selbstaufopferungsmission’ der Hochseeflotte. Dieses teuer vom Steuerzahler bezahlte Instrument hatte seit der Skagerrakschlacht im Mai/Juni 1916 mehr oder weniger untätig im Hafen bzw. auf Reede gelegen. Bereits 1917 war es auf einigen Schiffen zu ‚Meutereien’ gekommen wegen schlechter Verpflegung, d. h. die ‚reichen’ Offiziere ließen sich per Beiboot zusätzliche, bessere Verpflegung an Bord bringen, während vor allem die Mannschaftsdienstgrade, in der Regel Wehrpflichtige, sozusagen bei eintönigem ‚Steckrübeneintopf’ vor sich hin darbten. Als ‚Rädelsführer’ wurden die Soldaten Reichpietsch und Köbis in Köln-Wahn von einer Abteilung des Heeres erschossen. Die damalige Marineführung hatte sich nicht getraut, die Hinrichtungen in eigener Marine-Regie in Wilhelmshaven durchführen zu lassen.  

2.     Die Hochseeflotte sollte Ende Oktober 1918 bewusst den ‚Endkampf’ mit der weit überlegenen britisch-amerikanischen Grand Fleet suchen, um - wie es damals hieß – mit einem ‚ehrenvollen’ Opfertod ein Symbol zu setzen für die Notwendigkeit einer starken deutschen Überwasserflotte nach dem sich dem Ende zuneigenden (I.) Weltkrieg in einem sich abzeichnenden ‚neuen’ Deutschland ohne einen der Marine sehr gewogenen Kaiser als Obersten Befehlshaber in Friedens- und Kriegszeiten. Es ging im Grunde um die Wahrung der eigenen ‚Bedeutung’. 

3.     Durch die Gehorsamsverweigerungen vor allem von Angehörigen des schiffstechnischen Personals (damals wie heute ‚Heizer’ genannt) konnten die ‚bestreikten’ Schiffe nicht auslaufen. Die Marineführung blies die Operation sang- und klanglos ab und beorderte die Hochseeflotte von Schillig-Reede in ihre Heimathäfen Wilhelmshaven und Kiel zurück. Von dort breitete sich dann die so genannte  ‚Novemberrevolution’ über das Kaiserreich aus mit den bekannten Folgen.

               

4.     Seitdem sind Begriffe wie Meuterei, Gehorsamsverweigerung, Streik etc. ‚Unwörter’ in jeder seitdem bestehenden deutschen Marine. Für ihre jeweilige Führung stellten die Ereignisse von 1918 einen ‚Alptraum’ dar. 

5.     In der Reichsmarine der demokratischen ‚Weimarer Republik’ – mit ihren freiwillig mindesten 12 Jahre dienenden knapp 15 000 Mann (inklusive der 1 500 Offiziere) lediglich einen Bruchteil der ehemaligen Kaiserlichen Marine stark – setzte die Marineführung daher von Anfang auf eine Ausbildung und Erziehung mit dem übergeordneten Ziel, Vorgänge wie im Oktober/November 1918 durch die Anerziehung von willigem Gehorsam gegenüber Vorgesetzten ein für alle Mal  auszuschließen.  

6.     Ein Instrument dazu war die Ernennung eines sog. ‚Vertrauensmanns’ der Mannschaften (anstelle der ehemaligen Soldatenräte!). Er kann als direkter Vorgänger der heute bundeswehrweit eingerichteten ‚Vertrauensperson’ für bestimmte Dienstgradgruppen und Dienststellen betrachtet werden. 

7.     Ein weiteres Instrument war der sog. ‚Küchen- und Verpflegungsausschuss’ auf schwimmenden Einheiten, zu dessen Mitgliedern auch Mannschaftsdienstgrade zählten. Auch ihn findet man noch heute in der ganzen Bundeswehr. 

8.     Nicht zuletzt gab es an Bord für alle Besatzungsmitglieder das gleiche Essen aus der gleichen Bordküche. Dieses ‚Egalitätsprinzip’ für ‚Führer’ und ‚Mann’ wurde nach 1933 in der gesamten Reichswehr bzw. späteren Wehrmacht eingeführt, u. a. weil es gut in die nationalsozialistische Vorstellungswelt passte. Auch die Bundeswehr hat die gleiche Verpflegung für alle Dienstgrade. Dieses Prinzip ist übrigens nicht Gemeingut  der westlichen Armeen und Marinen. 

9.     Ab 1922 wirkte Admiral Erich Raeder zunächst als ‚Chef der Inspektion des Bildungswesen’ der Reichsmarine (vergleichbar heute dem Admiral Weiter-entwicklung und Ausbildung im Marineamt), dann ab 1928 als ‚oberster’ Chef  in Form des ‚Chefs der Marineleitung’ und ab 1935 als ‚Oberbefehlshaber der Kriegsmarine’ entscheidend an der Erziehung ‚seiner’ Marineangehörigen mit.  

                             

10.    Anlässlich des 10. Jahrestags der ‚Machtergreifung’ am 30. Januar 1943 verkündete er vor seinen Offizieren im Oberkommando der Kriegsmarine, dass es ihm gelungen war, „im Jahre 1933 die Marine geschlossen und reibungslos dem Führer in das Dritte Reich zuzuführen. Das war dadurch zwanglos geblieben, dass die gesamte Erziehung der Marine in der Systemzeit (d. h. in der Weimarer Republik, Anm. d. Verf.) …..auf eine innere Haltung hinzielte, die von selbst eine wahrhaft nationalsozialistische Haltung ergab. Aus diesem Grunde hatten wir uns nicht zu verändern, sondern konnten von vornherein aufrichtigen Herzens wahre Anhänger des Führers werden.“ D. h. das von Admiral Raeder beschriebene  Erziehungsziel in der Reichsmarine war ein marinespezifisches eigenes ‚Leitbild’ und in keiner Weise ein Produkt des Nationalsozialismus nach 1933. Aber durch dessen tiefere Ausrichtung im Sinne einer Art ‚Führerprinzip’ mit willigem, nicht weiter nachfragendem oder gar widersprechendem Gehorsam auf den jeweiligen Hierarchieebenen war es dann quasi kongruent mit den Grundprinzipien des nationalsozialistischen ‚Führerstaates’.   

11.  Das erste - ganz in diesem marinespezifischen Sinne - nur für Schulungs-, Ausbildungs- und Erziehungszwecke konzipierte und gebaute Schulschiff einer deutschen Marine war die ‚Gorch Fock’ der Reichsmarine aus dem Jahre 1933. Weder ihre Amtsvorgängerin ‚Niobe’ noch die ‚Segelschulschiffe’ der Kaiserlichen Marine dienten ursprünglich Schulungszwecken. Erstere war ein ehemals norwegischer Frachtsegler, letztere als so genannte ‚Gedeckte Segelfregatten’ bzw. ‚-korvetten’ tatsächliche, wenn auch veraltete ‚echte’ Kriegsschiffe ihrer Zeit, die damit immer  einen, wenn auch geringer werdenden, reellen Bezug zu den immer moderner werdenden Einheiten der Kaiserlichen Marine vor dem Ersten Weltkrieg hatten. 

            

12.    Im Zuge der Aufrüstung der Wehrmacht nach Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht konnte auch die ehemalige ‚kleine’ Reichsmarine nun als Deutsche Kriegsmarine maritime Expansionspläne verfolgen. Im Zuge dessen wurden die mit der ‚Gorch Fock’ fast baugleichen Segelschulschiffe ‚Horst Wessel’ (heute ‚Eagle’) und ‚Albert Leo Schlageter’ (heute ‚Sagres’) in Dienst gestellt. Ein viertes, die ‚Herbert Norkus’, wurde begonnen, kriegsbedingt jedoch nicht mehr fertig gestellt und schließlich als Hulk 1947 versenkt. 

Vorn: “Sagres, Hintergr.: “Eagle” - noch in deutscher Nutzung

13.       Blohm & Voss bewahrte als Bauwerft aller vier Segelschulschiffe Stengen und Rahen der ‚Herbert Norkus’ auf und verwendete sie 1958 für den Bau der ‚Gorch Fock’ der neuen Bundesmarine. 

14.          Alle vier tatsächlich in Dienst gestellten Segelschulschiffe vom Typ ‚Gorch Fock’ haben eines gemeinsam: Die Besegelung. Diese hat sich über die Jahrzehnte nicht verändert.  

15.     Darüber hinaus waren und sind sie -1933 wie 2011 - vergleichsweise ‚manpower intensive’. Es gab und gibt beispielsweise keine technischen Hilfsmittel zur Bedienung von Segeln und des Laufendes Gutes. 

16.        Schon in der Segelschiffsära zwang wirtschaftliches Handeln jeden Reeder, die ‚Bemannungen’ seiner Schiffe möglichst klein zu halten und, wo es ging, personalsparende Technik einzusetzen. 

17.      Wo heute wie damals auf einem Kriegsschiff der Gorch Fock-Klasse zwei Dutzend Menschen im Gleichtakt der Töne aus der Bootsmannsmaatenpfeife ‚am Tampen reißen’ genügten auf zivilen Frachtseglern vier Mann an einer robusten mechanischen Winsch.  

18.     Damit sind diese Schiffe nicht vergleichbar mit anderen zivilen Segelschulschiffen. Beispielsweise war die untergegangene ‚Pamir’ ein real existierender alter Frachtsegler und wurde in dieser Weise auch als Schulschiff noch genutzt.

19.    Nach einer Ausbildungsanweisung (AAW) des Marineamtes aus den späten 1970er Jahren sollte der per Versetzungsverfügung von der Marineschule Mürwik an Bord des Segelschulschiffes ‚Gorch Fock’ befohlene Offizieranwärter dort die so genannte ‚Seemännische Grundausbildung’ durchlaufen – nachdem er vorher in Mürwik die ‚(Allgemeine) Grundausbildung’ bestanden hatte. 

20.      Als Fächer wurden und werden wohl an Bord noch immer Navigation, Nautische Gesetzeskunde, Geophysik (d.h. Wetterkunde) und Seemannschaft unterrichtet und die erlernten Fertigkeiten durch entsprechende theoretische und praktische Leistungsnachweise abgeprüft. Die Inhalte dieser Fächer haben, denke ich, nach wie vor einen reellen und nachvollziehbaren Bezug zur Seefahrt - auch mit maschinengetriebenen Schiffen - und vermitteln daher ein notwendiges seemännisches Grundwissen für den späteren Einsatz an Bord als Marineoffizier.

  21.        Jedoch sind Aufentern und Arbeiten in der Takelage kein Bestandteil dieses Fächerkanons, sie sind von Natur aus nicht bewertbar und damit auch keine nachzuweisende Qualifikation über die (Un-)Geeignetheit für den Marineoffizierberuf.

22.        Nach der o. a. AAW sollte allerdings über das Fachliche hinaus auf der ‚Gorch Fock’ ein „besonderer Wert auf soldatische Formen, innere und äußere Haltung“ sowie die „Erziehung zu Mut, Härte und Ausdauer u. a. durch Einsatz in der Takelage“ gelegt werden. 

23.      Was soll sich bis heute daran geändert haben? Kann sich überhaupt etwas geändert haben angesichts der Tatsache, dass die ‚Gorch Fock’ nach wie vor so bedient wird wie 1933 oder 1958? Oder 1978, als ich als Offizieranwärter (OA) an Bord war. Ich gehörte dabei zur selbsternannten ‚Elite’ der ‚Oberrahgasten’, d. h. der Soldaten von relativ kleiner Statur zur Besetzung der Bram- und Royalsegel.

            

24.      Beim Segelsetzen und Segelbergen war meine Station die Vorroyalrah, Steuerbordnocknummer, d. h. am vorderen Mast ganz oben und ganz rechts außen. Brauchte ich dazu einen ‚Mut’, der mir erst anerzogen werden musste? Nein. Ich war jung, sportlich und als Marine-Überzeugter folgte ich willig den Befehlen meiner Vorgesetzten im Vertrauen darauf, dass sie ‚es schon wissen würden’, was mir als noch ‚grünem’ OA abgefordert werden konnte. Man vertraute sich an Bord, und das bei mehr als 140 eingeschifften OA, d. h. rund doppelt so vielen wie heute. 

25.    Zum Thema ‚Härte’: Sie bestand damals auf der ‚Gorch Fock’ wohl eher darin, dass man sich als OA lediglich einmal in der Woche am Samstagnachmittag mit Frischwasser duschen durfte. Eine so genannte ‚Korporalschaft’ ( gute 10 Mann) hatte in einem Duschraum mit drei Duschköpfen zehn Minuten Zeit zur Ganzkörperreinigung. Wer es nicht schaffte, beispielsweise den Haarschampooschaum abzuwaschen, konnte dies anschließend unter der Seewasserdusche weiter  versuchen. Das müsste heute einmal jemand versuchen wollen – es geht nicht, so dass man eine weitere Woche mit seinen irgendwann trockenen, aber total verfilzten Haaren Dienst tat. Eine Glatze war damals nicht en vogue und wurde auch von Vorgesetzten kritisch gesehen. Sie war sozusagen gesellschaftlich nicht ausreichend verankert. 

26.  Eine weitere ‚Härte’ war wohl auch die so genannte ‚Backschaft’. Zu jeder Mahlzeit mussten zwei OA für ihre Korporalschaft aus der Kombüse auf dem Vorschiff mit einem großen ovalen ‚Aluminiumeimer’ mit entsprechenden Einsätzen beispielsweise die Dampfkartoffeln, den Rotkohl, den Sauerbraten und die Soße etc. über das geneigte, teils nasse und schlüpfrige Oberdeck ins Schiffsinnere nach unten in ihren Aufenthalts- Unterrichts- und Schlafraum, das ‚Deck’, bringen und an die restliche Korporalschaft verteilen. Der Mief, der einem trotz Belüftung (nicht zu verwechseln mit der seit einigen Jahren installierten Klimatisierung!) im Schiffsinnern entgegenschlug, verschlug einem den Appetit. Die Kartoffeln waren vormittags durch extra abgeteilte OA geschält worden, und zwar nicht mit einem Kartoffelschälmesser, sondern mit dem eigenen ‚Bordmesser’, das eigentlich für seemännische Arbeiten vorgesehen war und dafür auch über einen ‚Marlspieker’ verfügte. Gelagert wurden die Kartoffeln in einer großen ‚Kartoffelkiste’ auf der Back (Vorschiff). Sie waren bereits kurze Zeit nach dem Auslaufen in Kiel grün und gammelig wegen der überkommenden Gischt.  

27.      Nach der Essenseinnahme mussten die Backschafter an Oberdeck das Geschirr abwaschen, und zwar mit Seewasser und einem Bundeswehrspülmittel, das nur für Frischwasser geeignet war. So ging dann das an ‚Essensresten’, was mechanisch mit Seewassern nicht zu reinigen war, direkt in die drei Geschirrtücher, die einmal in der Woche gewechselt wurden. Sie waren immer steif und dunkel vom Schmutz, den sie in sich trugen.  

28.    Und das alles in einer Arbeitskleidung, die aus den ersten Zeiten der Kaiserlichen Marine stammte, dem so genannten ‚Takelpäckchen’, einer Art weißer Matrosenbluse und –hose aus schwerem Baumwollstoff – nicht zu verwechseln mit der weißen Matrosenuniform. Darüber Pullover und ‚Blaumann’ (sprich Overall). 

29.     Erst Anfang der 1980er Jahre wurde ein ‚Arbeits- und Gefechtsanzug (AGA)’ für das seefahrende Personal eingeführt. Andere Marinen (Royal Navy, US Navy u. a.) mit denen sich die Bundesmarine als Amtsnachfolgerin der seinerzeit zweitstärksten Marine der Welt (der des Kaisers) wohl immer noch auf ‚Augenhöhe’ fühlte – zumindest meiner persönlichen Erfahrung nach -, waren da in Frage ‚Anzug’ längst weiter. Der AGA war jedoch aus relativ leicht entflammbaren Material gefertigt, so dass er einige Jahre später durch den noch heute in Gebrauch befindlichen BGA (Bordgefechtsanzug) ersetzt wurde. Bei Einführung des AGA lagen die Erfahrungen der Royal Navy aus dem Falkland-Krieg bereits vor, insbesondere hinsichtlich der Gefahren durch Feuer mit sehr hoher Temperaturentwicklung an Bord neuzeitlicher Kriegsschiffe  sowie der so genannten ‚Verrauchung’ von Räumen an Bord. 

30.   Noch heute hat die Deutsche Marine - unverändert seit dem 19. Jahrhundert - eine weiße Sommeruniform für Mannschaftsdienstgrade, die - bestehend aus langer Hose,  weißer Matrosenbluse mit langen Ärmeln, schwarzem Seidenknoten und blauem Exerzierkragen - auch in Djibouti bei 40 Grad Hitze zu tragen ist. Demgegenüber  tragen die so genannten ‚Wäsche vorn’-Träger, d. h. Unteroffiziere und Offiziere, ein kurzärmeliges vergleichsweise leichtes weißes Diensthemd und eine leichte weiße lange Hose mit weißen Halbschuhen. Selbst skandinavische Marinen – ganz abgesehen von den Marinen der ehemaligen Kolonialmächte – tragen in solchen Regionen kurz-kurz, d. h. weiße kurze Hose, weiße , teils blaue Kniestrümpfe, weißes kurzärmeliges Hemd. Wie auch immer, ich verstehe nicht, warum auch in diesen eher lapidaren Dingen nicht ‚von oben’ mit (nach)gedacht wird. Die Marine ist beispielsweise seit fast zehn Jahren am Horn von Afrika präsent.  

                   

31.  Auch die Einführung des weißen T-Shirts für Mannschaften mit dem runden blau gesäumten Kragenausschnitt vor einigen Jahren war längst überfällig. Es dient letztlich auch der persönlichen Hygiene. Bis dahin kämpfte der deutsche ‚Seemann’ sozusagen mit ‚blanker’ Brust und es war ausdrücklich untersagt, unter der blauen oder weißen Matrosenbluse im Kragenausschnitt ein nach außen sichtbares Unterhemd zu tragen. Erst auf Wunsch weiblicher Marinesoldaten wurde, so erfuhr ich vor einigen Jahren, dieses neue Unterhemd eingeführt – die markanteste Änderung der Mannschaftsuniform in rund 150 Jahren, die sich damit  - endlich – einmal dem internationalen Kontext ein Stück weit angenähert hat.      

32.   Als einzige Lebensversicherung hatte man auf der ‚Gorch Fock’ damals permanent -wie schon 1933-, ein ‚Lifebändsel’ mit einem Palstek fest um die Hüfte geschnallt. Das ist ein gut einen Meter langes Kunststofftau von ca. 4 cm Durchmesser, an dessen einem Ende ein einfacher Karabinerhaken eingespleißt war, um sich auf der Rah – und nur dort ist das baulich vorgesehen -‚einzupicken’. Eine Absicherung war und ist beim Aufentern technisch auf einem Segelschiff nicht möglich. Insofern helfen da auch die inzwischen eingeführten eher ‚martialisch’ aussehenden und vermeintlich Sicherheit verheißenden ‚Klettergestelle’ der heutigen Besatzungsangehörigen nicht weiter. 

33.   In diesem Zusammenhang sind auch die derzeitigen Zwischenrufe fachunkundiger Personen bezüglich einer Ausstattung mit Funk-Headsets, elektronischen Megaphonen oder gar einer nächtlichen Beleuchtung der Takelage nicht weiter hilfreich. Auf einem Segelschiff wie der ‚Gorch Fock’ gibt es immer eine bestimmte Geräuschkulisse, die durch den Fahrtwind erzeugt wird. Masten, Wanten und Stage vibrieren und ‚surren’ immer. Um dieses permanente Rauschen stimmenmäßig zu überwinden, werden Befehle in einer Art getragenem Singsang ‚ausgesungen’, und zwar zweck-mäßigerweise mit einer einfachen blechernen Flüstertüte. Diese verfälscht die menschliche Stimme in ihrer Frequenz am wenigsten. Außerdem ist sie dauend einsatzbereit und kann auch mal hinfallen. Dasselbe gilt auch für Befehle die ‚in den Topp’, d. h. in den Mast nach oben gegeben werden.  

34.   Absurd erscheint mir die Idee, die Takelage mit einer Beleuchtung zu versehen. Auf See ist es nie stockfinster wie in einem lichtundurchlässigen Raum. Das Restlicht von Sternen, ggf. sogar dem Mond, und dem fluoreszierenden Meer lässt sehr wohl nicht nur schwammige Konturen erkennen. In dieser Hinsicht ist das menschliche Auge ein Wunderwerk. Die Pupille braucht ca. 20 Minuten, um sich an die Dunkelheit zu gewöhnen und sollte dann nicht mehr durch ‚Licht’ geblendet werden. Eine Ausnahme bildet Rotlicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Takelage der ‚Gorch Fock’ mit Rotlicht ausgeleuchtet werden sollte, allein schon wegen der international vorgeschriebenen Lichterführung für Segelschiffe.        

35.   Die anzuerziehende ‚Ausdauer’ bestand zu meiner Zeit wohl eher darin, die  allgemeinen Lebensbedingungen an Bord für sechs Wochen zu ertragen, d. h. zu erleiden. Die ‚Gorch Fock’ war uns OA schon an der Marineschule Mürwik als ‚Schleifstein der Flotte’ bekannt. Man nannte den ‚weißen Schwan’ der damaligen Bundesmarine auch ‚George F…ck’ in englischer Aussprache. Ich frage mich heute, was zu den Lebensumständen an Bord ein Wehrbeauftragter gesagt haben würde. Er ist jedoch nie an Bord gekommen.   

36.   Inzwischen sind durch mehrere Umbauten die materiell-technischen Lebensbedingungen auf der ‚Gorch Fock’ in jeder Hinsicht verbessert worden. Die geschilderten ‚Härten’ und die geschilderte Art von ‚Ausdauer’ existieren schon seit langem nicht mehr, so dass meine Erfahrungen heute wohl eher wie Seemannsgarn anmuten. 

37.    Nicht geändert hat sich seit 1933 das Aufentern und das Arbeiten in der Takelage.  Das Aufentern in den Wanten, das Überwinden der zwei ‚Salings’ (kleine Plattformen am Mast, unter denen die Wanten zusammenlaufen) quasi über Kopf sowie der große Ausfallschritt beim Wechseln vom Mast in das ‚Fusspferd’ unter der jeweiligen Rah und anschließend das weitere ‚Auslegen’ auf der Rah nach außen hin sind nach wie vor gefährlich, und zwar für jeden, und erfordern gehörige Kraft in den Oberarmen. 

            

38.    Ein falscher Schritt kann dabei fatal sein. Ein Fallen aus der Takelage endet so gut wie immer mit dem Tod. Es gibt im Falle des Fallens keine Zwischentöne. 

39.   Dies gilt auch für das Verlieren des Gleichgewichts, wenn beispielsweise in See in der Takelage oder auf einer Rah gearbeitet werden muss. Das Schiff befindet sich unter Segeln immer in einer mehr oder weniger starken Schräglage. Man entert dann auf der Luvseite aus und muss sich – zunächst mit dem jetzt noch gefährlicher gewordenen Ausfallschritt sicher auf der Rah angekommen - dann in den ‚Fußpferden’ sozusagen ‚bergauf’ oder ‚bergab’ bewegen. Wenn nun eine Windböe oder eine stärkere Welle die bestehende Krängungslage plötzlich verändert, entstehen aus dem Nichts heraus beträchtliche ‚Winkelgeschwindigkeiten’ in Abhängigkeit von der  Höhe, in der man arbeiten muss. Diese bergen zunächst erhebliche Beschleunigungs- und beim Abklingen der Bewegung auch erhebliche Bremskräfte in sich. Dieses ‚Erlebnis’ habe ich noch heute in lebhafter und mulmiger Erinnerung. Und dies alles geschieht natürlich auch nachts. Derartige Erfahrungen, die sich einfach aus dem Segelbetrieb in See ergeben, hat die im November 2010 heimgeschickte OA-Crew nicht mehr machen müssen.  

40.   Heute ist mir ein Rätsel, dass Frauen mit ihrer meines Wissens naturbedingt etwas schwächeren Konstitution, insbesondere hinsichtlich der Oberarmkraft, in den Mast geschickt werden – Gleichbehandlung oder –berechtigung hin oder her.                       In den vergangenen Zeiten der ‚echten’ Segelschifffahrt gab es keine Frauen an Bord. Sie galten als ‚Unglücksbringer’ genau wie Blumen. Insofern stellt dieser Aspekt der Ausbildung auf der ‚Gorch Fock’ meines Erachtens in gewisser Weise einen mit Begriffen wie ‚zeitgemäß’ oder ‚modern’ verbrämten Widerspruch dar. 

41.    Mir ist es ferner schleierhaft, warum vor diesem Hintergrund niemand bisher darüber nachgedacht hat, das Besatzungskonzept der ‚Gorch Fock’ einmal grundsätzlich zu überdenken. Unverändert gilt seit 1933 wie selbstverständlich, dass die lediglich temporär eingeschifften Lehrgangsteilnehmer mit ‚in den Topp’ müssen. Dies hat den vermeintlichen Grund darin, dass eben die Segelschulschiffe der ‚Gorch Fock’-Klasse ausdrücklich für eine personalintensive Bedienung der Besegelung ausgelegt sind. 

42.  Dies bedeutet dann aber zugleich, dass es im Kern nur eine Besatzung gibt und nicht, wie aus den Medien kolportiert wird, eine Art ‚Stammbesatzung’ und die OA. Die eingeschifften Lehrgangsteilnehmer sind in der gegenwärtigen Ausbildungskonzeption wie schon seit eh und je notwendig, um die ‚Gorch Fock’ unter Segel zu bringen und unter Segel zu halten. Sie sind damit integrativer Bestandteil der Schiffscrew. Genau diesen Geist kenne ich von meiner Ausbildung auf dem Schiff. Ich habe nie etwas ‚Negatives’ über die OA seitens der damaligen ‚Stammmannschaft’ mitbekommen. 

43.    Was mich betrifft, so war dies dann auf dem Schulschiff  ‚Deutschland’ (1990 außer Dienst) in der Tat der Fall, auf dem meine Crew im Jahre 1979 eine dreimonatige Ausbildungsreise unternahm. Dort waren die OA in der so genannten ‚Kadettendivision’ zusammengefasst, die von einem Stabsoffizier geführt wurde. Die OA waren in fünf ‚Zügen’ separat in fünf extra für sie vorgesehene ‚Kadettendecks’ untergebracht und wurden von fünf jüngeren Offizieren befehligt. Daneben gab es eine  ‚Stammbesatzung’, die die ‚Deutschland’ in jeder Hinsicht einschließlich Waffen usw. hätten fahren und bedienen können. Diesen Umstand hat man den einen oder anderen OA damals auch spüren lassen. 

44.    Insgesamt, meine ich, sind alle ‚Gorch Focks’ in ihrer ‚deutschen Version’, ob heute oder damals, nichts anderes als schwimmende ‚Exerzierhöfe’ oder ‚Drillmaschinen’.  Mit der meines Erachtens unzutreffenden Begründung, dem jungen und angeblich individualistisch eingestellten Lehrgangsteilnehmer die Erfahrung von ‚Teamarbeit’ zu vermitteln, ziehen seit 1933 künftige (Menschen)Führer einer deutschen Marine im Takt der Bootsmannsmaatenpfeifen ihrer Ausbilder quasi im ‚Gleichschritt’ an Schoten, Brassen, Geitauen, Gordings und Niederholern oder holen auf den Rahen im ‚Zugleich’-Rythmus die Segel ein. Sie machen dabei letztendlich nur eine Erfahrung: Sich ein- und vor allem unterzuordnen. Mit Teamarbeit o. ä. hat das alles nichts zu tun. Genauso wenig wie der Formaldienst in der allgemeinmilitärischen Grund-ausbildung mit seinen Kommandos und dem Marschieren in Formation im Gleichschritt im Marschtempo 114 nach dem eintönigen ‚Links, zwo, drei, vier’ der Unteroffiziere. 

45.  Kann vor diesem Hintergrund ein Vorgesetzter in der heutigen Bundeswehr guten Gewissens verlangen, dass die Lehrgangsteilnehmer unter akuter Lebensgefahr auch noch aufentern und in der Takelage arbeiten sollen – womöglich, weil es immer schon so war? Wo ist das Ende der Risikofreudigkeit dieser Vorgesetzten im Angesicht und in voller Kenntnis (!) der versteckt lauernden Gefahren?  

46.   Gleich zu Anfang meiner Grundausbildung an der Marineschule Mürwik hieß es damals von den Ausbildern: ‚Bei der Marine hat sich nichts geändert, nur der Kaiser kommt nicht mehr zu Besuch’ und ‚Von der Bundeswehr bekommen wir nur unser Geld, ansonsten habe wir damit nichts zu tun’. 

47.   Ein freiwilliges ‚Aufentern’ kenne ich nicht. In den Streitkräften geschieht alles, was einen dienstlichen Zweck erfüllt, per Befehl. Dabei ist es gleichgültig, wie er sich nennt. Eine Ausbildungsweisung, z. B. für die ‚Gorch Fock’, ist auch ein Befehl. Lediglich in See, wenn die Viertelwache auf Station war, fand so etwas wie ‚Freiwilligkeit’ insoweit statt, als man schlechterdings einen 2m-Mann auf die Royalrah schicken konnte oder mich als kleinen 1,70m-OA auf die Fockrah. Funktionaler Hintergrund: Die Fußpferde unter den Rahen sind auf bestimmte Körpergrößen eingestellt. Der 2m-Mann würde ganz oben Gefahr laufen, in gewisser Weise beim Arbeiten vornüber zu kippen und ich hätte auf der Fock- oder Großsegelrah wohl nicht die nötige Armreichweite zum Arbeiten gehabt. In der Regel waren die Seewachen jedoch mit einer Mischung aus ‚Großen’ und ‚Kleinen’ besetzt, so dass diese Zwangslage kaum aufkommen konnte.   

48.  Ich denke, die heutige Marine sollte sich von der bestehenden Ausbildungskonzeption der ‚Gorch Fock’ endgültig trennen. Diese erinnert meinen Erachtens in ihrer bis heute ungebrochenen, über 80jährigen Kontinuität zu sehr an die Zeiten der ersten ‚Gorch Fock’ und ihrer damals nach nationalsozialistischen ‚Heroen’ benannten Schwester-schiffe und des mit diesen Schiffen verfolgten Erziehungsziels (s. Punkt 10).

49.     In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass gemäß den geltenden Grundsätzen der Inneren Führung die Wehrmacht für die Bundeswehr nicht traditionsbildend zu sein hat. 

50.     Vielleicht könnte die Marine es so ähnlich angehen wie die portugiesische Marine mit der  ‚Sagres’: Eine ‚echte’ Stammbesatzung, die zahlenmäßig diesen Namen verdient, und getrennt davon die als ‚Badegäste’ (Marinejargon) eingeschifften männlichen und weiblichen Lehrgangsteilnehmer. Diese dürfen auch in die Takelage etc., aber erst nach gründlicher  Vorbereitung, und ich würde meinen, auch dann nicht auf Befehl. Zur Zeit fährt auf der ‚Gorch Fock’ ja schon - erstmalig - diese Art von ‚Stamm-besatzung’. Man könnte die Chance nutzen.  

51.  Jeder einzelne Offizier- bzw. Unteroffizieranwärter, der auf die ‚Gorch Fock’ versetzt wird, hat, so sollte man meinen, vor seinem Dienstantritt bei der Marine ein mehrtägiges ‚Assessment Center’ erfolgreich hinter sich gebracht, auch mit entsprechenden marinespezifischen Aspekten. Er oder sie verkörpert damit per se ein vergleichsweise hochwertiges Potential für die zukünftige personelle Besetzung der Marine, und sollte daher, meine ich, Gefahren für Leib und Leben in der Ausbildung nur dann ausgesetzt werden, wenn dies unumgänglich zur Erfüllung eines begründeten dienstlichen Ausbildungs-Zwecks nötig ist. 

52.    Ich habe versucht zu erläutern, warum aus meiner Sicht dazu das Aufentern und das Arbeiten in der Takelage in der bisherigen Art und Weise nicht zählen können. Die Ansprache des Kommandanten nach dem tödlichen Unfall im November 2010 im Sinne von ‚Züge entgleisen, Flugzeuge stürzen ab, auch bei uns passieren Unglücke’ trifft meines Erachtens nicht den Wesensgehalt des eigentlichen Problems. Die OA werden das wohl instinktiv erfasst haben, als sie später die Schiffsführung kontaktierten.  

53.   Nie in der Geschichte der Segelschulschiffe der verschiedenen deutschen Marinen war deren Bezug  zu den ‚echten’ grauen Kriegsschiffen der jeweiligen Epoche geringer als heute. Bis in die zweite Hälfte der 1980er Jahre verkörperte das meines Wissens  noch heute bestehende Vier-Seewachen-System der ‚Gorch Fock’ immerhin noch eine Seeroutine, wie sie auf großen schwimmenden Einheiten der damaligen Bundesmarine tatsächlich in Kraft war. Dann wurde per Befehl, ich meine im Jahre 1988, das Drei-Wachen-System in der ‚echten’ grauen Flotte eingeführt – damals durchaus nicht unumstritten. Die ‚Gorch Fock’ ist damit so etwas wie ein Albino in der deutschen Marine geworden.  

54.     Ich bin mehrere Jahre auf Fregatten der ‚Bremen-Klasse’ gefahren. Schon meine erste Verwendung nach Studium und weiterer Ausbildung führte mich als 25jährigen auf die damals neueste Fregatte, die ‚Köln’. Als Mitglied der Erstbesatzung und jüngster Offizier an Bord erlebte ich live ihre Indienststellung und das dann zu absolvierende Ausbildungsprogramm zur frühestmöglichen Herstellung der Einsatzbereitschaft. Ich habe dabei von meinen auf der ‚Gorch Fock’ gemachten Erfahrungen oder dort erworbenen Kenntnissen weder etwas anwenden können, noch habe ich in irgendeiner Art und Weise in der Erfüllung meiner Aufgaben von angeblich anerzogenem Mut, anerzogener Härte oder anerzogener Ausdauer profitieren können.   

55.    Für mich mutet es wie eine Ironie der deutschen Marinegeschichte an, wenn ausgerechnet in einem November und ausgerechnet auf dem Vorzeigeschiff der  Deutschen Marine und ausgerechnet gegenüber OA und ausgerechnet wohl gegenüber deren Vertrauensperson(en) eine Schiffsführung ausgerechnet Begriffe wie Meuterei u. ä. gebraucht haben soll, d. h. gegenüber einer Einrichtung, die einmal von der Marine institutionalisiert worden war, um genau solche Dinge auszuschließen    (s. Punkt 1). Damals wie heute war wohl das ‚Vertrauen’ zwischen ‚Offizier’ und ‚Mann’, heute plus ‚Frau’, aufgrund einer als ‚unsinnig’ angesehenen Befehlsgebung irreparabel zerbrochen. Beide Male ging es, so meine ich, in erster Linie buchstäblich um nichts anderes als Leben und Tod der Untergebenen. Und wie damals brach auch jetzt die Marineführung die geplante Operation sang- und klanglos ab.  

56.     In der lang vergangenen Segelschiffszeit würde ein Kapitän (Bezeichnung für die Schiffsführung auf Handelsschiffen) der in kurzer Zeit mehrere Todesfälle auf ‚seinem’ Schiff gehabt hätte, wohl Schwierigkeiten gehabt haben, seine Besatzung an Bord zu halten. Diese würde ihn nach damaliger seemännischer Manier abergläubisch-schicksalhaft wohl eher als einen wenig ‚glückhaften’ Kapitän betrachtet haben und Zug um Zug abgeheuert haben.   

57.   Insofern halte ich auch die in meinen Augen trotzige Reaktion der vermeintlichen, anscheinend sich selbst dazu ernannt habenden, ‚Stammbesatzung’ beim Abschied ‚ihres’ Kommandanten für eine Disziplinlosigkeit gegenüber ihrem eigentlichen Dienstherrn. Ein deutsches Kriegsschiff ist kein Plakatträger für eine Art ‚Personenkult’ wie sie die Losung ‚Ein Kommandant, eine Besatzung, ein Schiff’ meiner Ansicht nach dem Außenstehenden suggerieren muss. Im übrigen dachte ich immer, dass derartige ‚Dreisätze’ inzwischen aus der Mode gekommen wären. Aber anscheinend wirkt das Erziehungsideal des Kriegsmarine-Admirals Erich Raeder noch nach. Wie sollte es vielleicht auf einer ‚Gorch Fock’ mit ihrer ganz spezifischen ‚Tradition’, die ich versucht habe näher zu beleuchten, auch anders sein? 

      

58.     Die ‚Ablösung’ des Kommandanten war meines Erachtens angesichts der obwaltenden Umstände richtig und nach den bestehenden Richtlinien für solche Vorgänge auch in jeder Hinsicht rechtens. Von dieser Vorschriftenlage, niedergelegt in der VM-Blatt-Sammlung des Bundesministers der Verteidigung, hat meiner Erfahrung nach jeder Disziplinarvorgesetzte Kenntnis. Im übrigen hat auf sie auch der Inspekteur der Marine – allerdings erst in seinem zweiten Inspekteurbrief – mit dem Begriff ‚kommandiert’ konkret Bezug genommen. 

59.     Ich frage mich auch, wo eigentlich die Dienstaufsicht über die ‚Gorch Fock’ blieb. Wenn im Frühjahr 2010 eine umfassende Studie des bundeswehreigenen Sozialwissenschaftlichen Instituts erschienen ist, die mehrere OA-Jahrgänge beleuchtet hat und dabei immer wieder denselben Problembereich identifizieren konnte, nämlich das Verhältnis Stammbesatzung gegenüber den eingeschifften Lehrgangsteilnehmern auf der ‚Gorch Fock’, dann müssen doch irgendwann einmal die Alarmglocken bei den Dienstaufsicht führenden truppendienstlichen Vorgesetzten der ‚Gorch Fock’ geklingelt haben. 

60.   Diese sind in persona zunächst der Kommandeur der Marineschule Mürwik, dann der Admiral Weitentwicklung und Ausbildung im Marineamt und zuletzt der Amtschef des Marineamtes selbst. Der zurück nach Deutschland befohlene Kommandant ist in seiner Zusatzfunktion als Verantwortlicher für die Ausbildung auf der ‚Gorch Fock’ in dieser Hinsicht nur das erste, und, so meine ich, eher unbedeutendere Glied in der Kette. 

Letzter Punkt: Wenn ausgerechnet OA von ihrem Recht Gebrauch machen, sich mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten zu wenden, müssen nach Lage der Dinge die anderen einem Soldaten zustehenden Wege zum Vorbringen eines Beschwers erschöpft und für sie subjektiv ‚erfolglos’ geblieben sein. Da muss schon etwas passiert sein, irgendwo muss da an Bord der ‚Gorch Fock’ die Säge gewaltig geklemmt haben – egal, zu welchem Ergebnis die Ermittlungen kommen.

Verfasser: Ronald Harms, Berlin

Illustration: Harald Oberhem, Berlin

Kath. Militärseelsorge II …“nicht unbedingt für die Militärseelsorge zuständig“…

Kein rechtlicher Rat mehr für den Verteidigungsminister? Man wollte sich die Augen reiben bei dem so übertitelten Beitrag von Reinhard Müller in der FAZ. Er tut so, als sei die Frage nach dem Fortbestand einer eigenen Rechtsabteilung im BMVg eine „rein“ organisatorische oder haushalterische Angelegenheit. Er hätte es besser wissen können. Etwa wenn er die Breitseiten zur Kenntnis genommen hätte, die die ZEIT unmittelbar nach der Veröffentlichung des 114-Seiten-Berichts der Weise-Kommission abgefeuert hatte: „Einsatz“-Konzentration-Flexibilität, Effizienz – versus Bürokratismus, Verantwortungsdiffusion und Erfolgs-Unfähigkeit. Es war klar, dass die zivilen Abteilungen des Hauses bei dieser Analyse schlecht weg kommen mussten.

Müller – und mit ihm manche Angehörige des BMVg – machen es sich mit dem Hinweis wohl doch sehr einfach, jede Abteilung verteidige das eigene Dasein zäh. Dieser Satz ist so allgemein wie im Detail falsch. Wenn sich Militärs und Zivile wechselseitig vorwerfen, der jeweils andere sei ineffizient und bürokratisch bzw.  wolle eine Militarisierung der Führung des BMVg, so haben vielleicht beide Seiten recht – allerdings anders, als es auf den ersten Blick scheint.

Es geht letztlich, wie es der FAZ-Kollege Müllers Rainer Blasius im März 2006 treffend formuliert hat, um „zivilen Geist gegen grasende Generäle“. Dieser Geist hatte in der Geschichte der Bundeswehr vor allem einen Namen: Ernst Wirmer, Bruder eines bekannten zivilen Widerständlers, dem er in Geist und Charakter ähnlich war. Ernst Wirmer – der Vater des Art. 87b GG – wollte die Eigenständigkeit einer zivilen Verwaltung in der Bundeswehr. Der nächstliegende Grund war: Das Intendantur-System der Wehrmacht hatte sich als oft ineffizient und vor allem hilflos gegenüber unsinnigen militärischen Vorgaben („per Befehl“) erwiesen. Doch Wirmer wollte mehr als nur eine Reparatur der alten Strukturen. Das Zivile sollte in der neuen Bundeswehr zu einem Machtfaktor werden. Zum  zivilen Bereich kamen dann auch die Rechtspflege und die Militärseelsorge. Sie wurden dadurch einem zu starken Übergewicht des Militärischen entzogen. Wirmer sprach schließlich das als Grund seines Konzeptes aus, was die Militärs schon immer vermutet hatten. Die so verstandene Verwaltung war natürlich nicht nur einfachhin „Entlastung“, sondern auch Konkurrenz und Kontrolle des Militärischen.

Am Beispiel der Militärseelsorge lässt sich dieser Ansatz gut exemplifizieren. Sie besteht organisatorisch und praktisch eben nicht darin, entsprechend qualifiziertes Personal  (Geistliche und Hilfspersonal) zu requirieren und dann zur Wahrnehmung der Aufgaben in die Truppe und diverse Dienststellen zu schleusen. Diese Aufgaben legt, nach diesem Verständnis,  der militärische Planer bzw. der örtliche militärische Vorgesetzte fest (Unterrichtender in Ethik/Innerer Führung, Betreuung und Fürsorge, psycho-soziales Netzwerk, im Krieg: Gräberofffizier u.a.m.) und, auch noch, Gottesdienste– so kannten die Soldaten der Wehrmacht den Pfarrer.

Für Wirmer, den Demokraten und Katholiken, musste im Sinne einer Vier-Säulen-Theorie (Streitkräfte-Wehrverwaltung-Rechtspflege-Militärseelsorge) die Seelsorge als kirchlicher Dienst in den Streitkräften nicht nur auf den bekannten völkervertragsrechtlichen (Konkordat/Statuten) bzw. staatskirchenrechtlichen Grundlagen (Militärseelsorgevertrag) aufruhen, sondern in einem exklusiven und durchgängigen  kirchlichen  „Führungsstrang“ umgesetzt werden.                       

         

In der Wehrmacht waren die Feldbischöfe und ihre Generalvikare dem Leiter der „Gruppe Seelsorge“ (einem Oberst) im Allgemeinen Heeresamt (AHA) unterstellt – faktisch also reine Befehlsempfänger von Weisungen, die „von oben“ kamen.

Das Referat VR I 4 – seit der Abtrennung der Verwaltungsabteilung als R I 4 bei der Rechtsabteilung verblieben – hatte im neuen Bundesministerium für Verteidigung  als erste und gewichtigste Aufgabe die „Angelegenheiten des Staat-Kirchen-Verhältnisses“.  Im immer multireligiöser werdenden gesellschaftlichen Umfeld bleibt das sicher eine an Bedeutung zunehmende und komplexer werdende Aufgabe. Denn die  durch das Grundgesetz vorgegebene und auch faktische Rückbindung der Militärseelsorge an die jeweilige Kirche bzw. Religions- oder auch weltanschauliche Gemeinschaft kann nur durch Verhandlung und Vertrag zustande kommen; die Bundeswehr oder überhaupt der Staat sind nicht der „Herr des Verfahrens“. Die Leitung eines solchen Referates durch einen Offizier verbietet sich wohl offensichtlich.

  

Eine hochrangige „Aufhängung“ des Referates scheint unverzichtbar. Das gilt um so mehr, wenn auch militärische Aspekte einen qualifizierten Kontakt zu Religionsgemeinschaften im In- und Ausland sinnvoll erscheinen lassen. Dasselbe gilt für Gespräche mit kirchlich orientierten NGO´s. Rein militärische Versuche auf diesen beiden Gebieten fehlen bzw. sind bisher wohl nicht sehr erfolgreich verlaufen.

Weitere Aufgaben des Referates („Militärseelsorge“, Organisation, Personal, Haushalt) könnten natürlich intern anders zugeordnet werden, auch in Form von Delegation an die „Kirchenämter“. Das Säulen-Prinzip verlangt dabei aber ein gewisses Maß an Eigenständigkeit des Bereiches Militärseelsorge, auch organisatorisch. Die Integration militärischen Personals für entsprechende Aufgaben wäre ebenfalls vorstellbar. Im Kern aber verlangt die „Natur der Sache“ sprich ministeriellen Aufgaben dieses Referates vor allem „zivilen Geist“. Religion kann weder nach innen noch nach außen befohlen werden.

Die flapsige Bemerkung Müllers „nicht unbedingt zuständig“ lenkt also durchaus von realen Fragestellungen ab, die Gewicht haben und behalten. Der Traum von einem „lean management“ und umfassender Effektivierung der gesamten Bundeswehr im Dienste des Streitkräfteeinsatzes setzt zu kurz an.

Übrigens auch im Interesse der Streitkräfte und des einzelnen Soldaten. So muss die Rechtsberatung fachlich qualifiziert, unabhängig und effektiv arbeiten – sie muss damit das genaue  Gegenteil einer quasi „Adjudantur für Rechtsfragen“ sein. Von Müller angeführte Beispiele solcher Leistungen, etwa das lange Ringen um die völkerrechtliche Qualifizierung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan oder das lange Verfahren um den in den Kunduz-Vorfall verwickelten Heeres-Oberst werden durchaus kontrovers beurteilt – vor allem außerhalb der Bundeswehr. Einer „Armee in der Demokratie“ ist das wenig hilfreich.

Aber wie schließt unser FAZ-Autor? „Militärjuristen sind … nicht notwendig Bedenkenträger, sondern fragen auch: Lässt sich ein Ziel nicht auch auf rechtlichem Weg erreichen?“  Wenn das Wirklichkeit wäre oder würde: Ernst Wirmer könnte froh sein, es nicht mehr zu erleben. 

             

Ernst Wirmer (3.v.l.) war vor seinem Eintritt in das “Amt Blank” Pers. Referent Konrad Adenauers.

Zur Person: Josef Wirmer (1901-1944) und Ernst Wirmer (1910-1981)

Der Geist der „Bonner Republik“ lebte von Männern wie den Gebrüdern  Wirmer. Die Neu-Berliner Republik hat den Namen, trotz Gedenkschild, längst vergessen. Das neue Berlin will insofern wohl auch kaum daran erinnert werden, als es mit den Antifa-mäßig aufpolierten Legenden der NS-Haupstadt-Epoche schwer zusammenpasst, dass Berliner Bürger von außerhalb zum Kern des tatsächlichen Widerstandes gehören.

Beide Brüder – aus Westfalen stammend, katholisch, korporiert (KV) – wurden Juristen. Dabei schien der ältere, Josef, mehr Glück zu haben.

                                                     

 Zu jung, um dem Ersten Weltkrieg ausgeliefert zu werden, alt genug, um die berufliche Karriere rechtzeitig vor der „Machtergreifung“ begonnen zu haben. Kein Klerikaler, kein (Krypto-) Monarchist. Josef  Wirmer gehörte zu denen, die sich zu Weimar bekannten und darum ein Zusammengehen von (katholischem) Zentrum und Sozialdemokratie forderten und unterstützten. Er wusste, wie Politik „geht“. Und er ließ sich den Blick nicht trüben, was den NS anbelangt – ganz im Gegensatz zu den politischen Prälaten und nicht wenigen Bischöfen, vielleicht ein Stück weit auch der Vatikan. Josef  war darum schnell der „Rote Wirmer“.

Wirmer muss klug, geschickt und unprätentiös gewesen sein, sonst hätte er seine zentrale Rolle zwischen Goerdeler und den Gewerkschaften nicht bis zum 20. Juli so effektiv spielen können. Er war – natürlich – prinzipienfest und mutig. Im Gegensatz zu manchem Widerstandskämpfer von Stand und/oder in Uniform ließ er sich vom Preußentum seiner Gegenwart, mit dem sich auch die Nationalsozialisten zu tarnen suchten, nicht beeindrucken. Er war war Bürger, zivil,

               

 im besten Sinne des Wortes. Wie kaum ein anderer widerstand er dem Satan, Roland Freisler, in´s Angesicht und starb wie ein Mann. Als gläubiger Katholik wusste er, dass vor dem Antlitz Gottes schmählicher Tod und völliges Scheitern nicht das letzte Wort haben. Nur solches Wissen will erlitten sein. 

       

Der jüngere Bruder Ernst Wirmer wurde aus politischen Gründen nach dem Gr. Staatsexamen zu keiner jurristischen Laufbahn zugelassen. So rettete

                                                                           

 er sich quasi mit Aushilfstätigkeiten über die NS-Zeit, incl. als Leutnant der Kraftfahrtruppe. Nach der Verhaftung des Bruders in Sippenhaft genommen, lernte er die dort ebenfalls präsente Generalität durchweg von ihrer schlechtesten Seite kennen: Ignoranz und Arroganz waren ungebrochen. Wirmer sollte das nicht vergessen.

Ernst Wirmer wurde zum shooting star bürokratischer Karriere des westlichen Nachkriegsdeutschland. Als

                                

ehemaliger persönlicher Referent Konrad Adenauers konnte er es sich leisten, in der zweiten Reihe zu stehen. Im Amt Blank war er der Mann des „Alten“ und wurde zur Verkörperung  „zivilen Geistes gegen grasende Generäle“. Wirmer setzte als Vater  des Art. 87b GG die Trennung von Streitkräften und Wehrverwaltung durch. Begründet mit der „Entlastung der Truppe“, gemeint und strategisch durchdekliniert als ziviler Gegenpol und Kontrollinstanz der militärischen Führung. Ernst Wirmer musste darum viele Feinde haben; seine Art des Umgangs mit Untergebenen (und Vorgsetzten) trug das Ihre dazu bei, dass ihm höchste Führungsebenen verschlossen blieben.

Als (noch) Weimarer Juristen glaubten die Gebrüder Wirmer an den preußischen Verwaltungsstaat, die Verklammerung von Verwaltung und Recht. So war denn auch die Bezeichnung der von Ernst Wirmer geleiteten Abteilung im Verteidigungsministerium.  Sie stand für die neue Bundeswehr nicht weniger , wenn auch nicht in solch strahlendem Glanz, als das Konzept „Innerer Führung“ der Militärs. Diese Klammer ist organisatorisch längst aufgelöst; es hat den Anschein, dass die verbliebene Rechtsabteilung jetzt auf ein Justitiariat der Leitung reduziert wird. Die Berliner Republik wäre damit wieder im falschen Weimar angekommen.