Letztlich wirkt es doch einigermaßen gequält, wie – über den Beitrag des Bundespräsidenten hinaus - das intellektuelle Deutschland mit dem 300. Geburtstag des vorgeblich „großen“ Friedrich umgeht – gleich ob von „links“ oder von „rechts“. Das zeigt, dass im Vergleich zum letzten Jubiläum 1962 sich doch manches verändert hat: die letzte Generation, die Idee und Wirklichkeit des preußischen (Frei-) Staates noch erlebt hat, ist nicht mehr. Die Verballhornung eines Otto Gebühr ist schließlich vollends obsolet geworden. Und im eigentlichen „Preußen“ im Osten ist alles getilgt, was an Jahrhunderte von Aufbau erinnern könnte.
Preußen ist endgültig gestern.

Seltsamerweise bleibt durch das ganze gegenwärtige Erinnerungsspektrum ein Aspekt dominant: Friedrich, der Tolerante.
Der Berlin-Brandenburgische Landesbischof Markus Dröge identifiziert die subjektive Facon zum Seligwerden, die Friedrich zugeschrieben wird, als Zeichen von Gleichgültigkeit, ja Verachtung der Religion. Damit dürfte er Recht haben. Er übersieht aber geflissentlich, dass die (protestantische) Kirche bis zuletzt den politischen Summepiskopat verteidigt und schließlich – nach der deutschen Wende – die Bestattung des Königs bei seinen Hunden in Sanssouci nicht verhindert hat. Schon der Kirchenvater des 19. Jahrhunderts, Daniel Schleiermacher, hat sein Religions-Projekt für die Gebildeten unter ihren Verächtern entwickelt. Dieses Kirchentum hat mehr vom Toleranzverständnis des „großen“ Königs übernommen, als man zuzugeben bereit ist.
Toleranz setzt letztlich einen gewissen Respekt dem gegenüber voraus, was ein Subjekt für wertvoll hält. Dafür sind jedoch die Grundlagen, soweit es sich um Religion und nicht Weltanschauung handelt, heute weithin nicht mehr gegeben. Es bleibt nur die Duldung des „Fremden“, das aber keinerlei Anspruch auf öffentliche Geltung erheben darf.
So auch bei Friedrich, dem „Ersten Diener seines Staates“, der sich – die Mühle von Sanssouci lässt grüßen – dem Recht beugt und Religion toleriert. Vorgeblich.
Das zeigt die Geschichte eines katholischen Priesters und Ordensmannes aus dem Dominikaner-Orden. Pater Raimund Bruns aus Halberstadt. Er war – sozusagen in der zweiten Generation – seit 1731 Militärseelsorger, katholischer „Feldprediger,“ bei der mehr als hälftig katholischen Potsdamer Garde, von Friedrich Wilhelm I. und der Truppe sehr geschätzt. Der Chronist berichtet:

„Böswillige Denunciationen, deren Urheber nie mit Beweisen hervorgetreten sind, reichten hin, daß Friedrich II. am 4. October 1742 P. Raimundus (= P.R.). unerwartet ins Gefängniß warf. Als die Soldaten sehr ungestüm beim Könige seine Freilassung nachsuchten, ließ er ihn vier Tage später in aller Frühe in die Festung Spandau bringen, wo der Gefangene „in Ketten bei Wasser und Brod den Karren führen mußte“. Ein Verhör oder Urtheil wurde sowol jetzt, als auch später vergeblich erwartet. Papst Benedict XIV. hörte alsbald von dem Vorfall und ließ dem Könige durch die katholischen würtembergischen Fürsten, die im preußischen Dienste standen, versöhnliche Vorstellungen machen. Doch dieser antwortete:
„Ich weiß, daß der Pater nichts gemacht hat, denn hätte er irgend etwas Unrechtes begangen, so würde ich ihn aufgehängt haben. Ich will aber den Pfaffen und Mönchen zeigen, daß ich auch sie zwingen kann… Er soll zu seiner Zeit herauskommen, aber jetzt gefällt es mir noch nicht.“
Auf die abermalige Verwendung der Kaiserin Maria Theresia erlangte R. nach beinahe elfmonatlicher Haft am 27. August 1743 die Freiheit wieder, mußte aber zuvor noch einen körperlichen Eid „de non vindicando“ ablegen…. P. R. zog es vor, trotz der Bemühungen von Seite des Hofes, ihn in der früheren Stellung zu halten, als Mönch in seinen Mutterconvent zu Halberstadt zurückzukehren.“
Soweit das verbürgte Geschehen. Heutige Träume von einem Philosophen-Königtum, wie man es in Friedrich geistig verwirklicht wähnt, sehen die (christliche) Religion in gleicher Weise, mögen auch die Methoden praktischer Anwendungen andere als damals sein.