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März 2011
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Archive für März 2011

Die Mölders-„Affäre“ ….et altera pars

 

 Zum 98. Geburtstag des neudeutschen Bundesbruders W.M.sei nachgetragen, was dem Verursacher der „Damnatio memoriae“, dem seinerzeitigen Verteidigungsminister Peter Struck, in seinen Erinnerungen zur Causa Mölders erwähnenswert schien: 

„Dass sich falsch verstandenes Traditionsverständnis in der Bundeswehr, vor allem in ihrem Umfeld, zu einem Problem auswachsen konnte, bekam ich wenige Monate später zu spüren. Vom Bundestagspräsidenten

                       

war das Verteidigungsministerium schon des Öfteren aufgefordert worden, endlich einen Bundestagsbeschluss zur Namens­gebung von Kasernen und Bundeswehreinrichtungen aus den Neunziger]ahren umzusetzen. Darin hatte das Par­lament anlässlich des 50. Jahrestages der Zerstörung der spanischen Stadt Guernica durch Hitlers Truppen mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen von der Bundes­wehr verlangt, Benennungen nach ehemaligen Angehöri­gen der »Legion Condor« aufzuheben. Der Fliegereinheit der Wehrmacht hatte sich 1937 mit der grausamen Bom­bardierung von Guernica während des Spanischen Bürger­kriegs ein schreckliches Denkmal gesetzt. Dieser Elite­einheit der Luftwaffe gehörte auch der bei der Luftwaffe immer noch als Legende verehrte Oberst Werner Mölders an.

                        

Der Bundestagsbeschluss sah die Umbenennung eini­ger Kasernen und Einrichtungen vor, die den Namen Möl­ders trugen. Vor allem die des Traditions-Jagdgeschwaders »Mölders« erregte Aufsehen. Ich wusste, dass diese Ent­scheidung uns Ärger bereiten würde. Der Name Mölders war in der fünfzigjährigen Geschichte der Bundeswehr bei der Luftwaffe positiv besetzt. Die Anhänger des Wehrmachtfliegers konnten nachweisen, dass Mölders selbst an der Bombardierung von Guernica gar nicht beteiligt gewesen war. Das Militärgeschichtliche Forschungsamt konnte umgekehrt belegen, dass die Luftwaffenlegende im Rahmen der »Legion Condor« sehr wohl an anderen um­strittenen Bombardierungen beteiligt gewesen war. 

                                                        

Noch Wochen und Monate nach meiner Entscheidung wurde ich mit Protestbriefen und -mails überschüttet. Nicht immer waren es qualifizierte Meinungsbeiträge. Viele waren dumpf reaktionär, manche arteten in wildeste Beschimpfungen aus. Wohlgemerkt, diese Art der Kritik kam nicht aus der Bundeswehr selbst, wohl aber aus ihrem Umfeld, von ehemaligen Offizieren und vor allem aus der Mölders-Vereinigung, einem Traditionsverein zur Erinne­rung an den Wehrmacht-Oberst. Kaum ein öffentlicher Termin in der Folgezeit, bei dem ich nicht von einem dieser Traditionalisten angesprochen und aufgefordert wurde, die Entscheidung rückgängig zu machen. Das bestärkte mich nur darin, bei meiner Haltung zu bleiben und das Anliegen des Bundestages als rechtmäßig zu verteidigen. Abgesehen davon war ich selbst der Meinung, dass es an der Zeit war, umstrittene Traditionslinien, die sich aus der Wehrmacht bis in die Bundeswehr gezogen hatten, zu kappen. 

Peter Struck: So läuft das. Politik mit Ecken und Kanten, Berlin: Propyläen 2010, S. 121-122 

Das bedarf keines weiteren Kommentars.  Apropos: Vom Nachfolger Strucks hat wohl niemand – aus bekannten Gründen - eine Wiederherstellung der Ehre von Werner Mölders erwartet. Vielsagend scheint hingegen die Tatsache zu sein, dass auch der spätere BMVg  von (katholischem) Adel sich zu keiner Korrektur bewegen ließ; auch sind Initiativen seines Parteifreundes und immer noch im Amt befindlichen Parl. Staatssekretärs, trotz anderslautender Ankündigungen, nicht bekannt geworden.

Vergebungsbitten – vergeblich?

Zu Beginn ihrer Frühjahrsvollversammlung feierten die deutschen Bischöfe im Paderborner Dom eine Messe mit ungewohntem Bußakt. Der Hauptzelebrant Robert Zollitsch, Freiburger Erzbischof und Konferenzvorsitzender, hatte die Zeichen bischöflicher (Voll-)Macht, Stab und Mitra, abgelegt. In processione betraten die Bischöfe die Kathedrale durch eine Seitentür, die „Rote Pforte“, die an mittelalterliche Rechtsprechung gemahnt, hinter einem von Zollitsch getragenen Bußkreuz aus dem späten 14. Jahrhundert.

          

Vergebungsbitten wurden gesprochen:

 „Gott, unser Vater, du bist der Quell des Erbarmens und der Güte: Wir knien als Sünder vor dir, und unser Gewissen klagt uns an. Sieh auf uns und lass uns Vergebung finden durch aufrichtige Reue, Gebet und Werke heilender Zuwendung.“

„Wir empfinden tiefe Scham. Männer der Kirche haben junge Menschen, die ihnen anvertraut waren, missbraucht und ihrem Leben schweren Schaden zugefügt. Allzu oft haben die Verantwortlichen weggeschaut.“

Mit Worten wie diesen bat Zollitsch im Namen der Bischöfe um Vergebung für die zahlreichen Missbrauchsfälle, bekannte das Versagen der Kirche und bat Gott um seinen Beistand für die Zukunft. „Bekehre uns, vergib die Sünde“, sang ein Kantor.

„Das Wissen um den Missbrauch lastet schwer auf uns… Hilf uns bei unserer Suche nach tieferem Glauben, größerer Entschiedenheit und vorbehaltloser Ehrlichkeit und forme unsere Herzen nach dem Herzen deines Sohnes… Heile, was im Verborgenen der Herzen sündig und krank ist… Hilf uns, das Werk seiner Versöhnung anzunehmen, damit die Schatten der Vergangenheit uns nicht gefangen halten.“

Mit diesem liturgischen Akt wollten die deutschen Oberhirten, wie der für Fragen des Missbrauchs beauftragte Trierer Bischof Stephan Ackermann betonte, die Kirche als Institution in ihrer Gesamtverantwortung benennen.

Zugleich sollte wohl auch ein Schlusspunkt gesetzt werden, um nach einem wirklichen Horror-Jahr der deutschen Amtskirche wieder in ruhigere Gewässer einzufahren. Dialog mit den Gläubigen und – vor allem – der Besuch des deutschen Papstes sollen neue Zeiten einläuten. 

Es scheint eher unwahrscheinlich, dass Ruhe einkehren wird. Das Medieninteresse am liturgischen Akt war überaus mager und  zurückhaltend. Und das nicht vorrangig wegen der Katastrophe in Japan oder dem Bürgerkrieg in Libyen. „Endlich … eine Geste der Demut“, meint die taz. Die Süddeutsche Zeitung kommentiert: „Buße ja, aber nicht zu heftig“. Die religiöse Komponente interessiert nicht. Es geht um die „Glaubwürdigkeit“, die öffentliche Geltung der katholischen Kirchenvertreter. Und die soll auf Dauer der neuen „Zivilreligion“ der „demokratischen Gesellschaft“ untergeordnet werden.

Es muss verwundern, dass die deutsche Kirchenführung sich in keiner Weise – zumindest erkennbar – der offensichtlich, und zwar weltweit, kampagnenhaft angelegten Offensive gegen die katholische Welt- und Klerikerkirche strategisch entgegengestellt hat. In den USA war das Drehbuch der Akteure schon längst einsehbar. Nachdem die kirchlichen Fälle in Deutschland, (die sich wider Erwarten quantitativ vergleichsweise etwa zum Modellprojekt der Reformpädagogik, der Odenwaldschule, in Grenzen hielten), erfasst und abgearbeitet und neue Regularien und Strukturen geschaffen waren, wäre es nur konsequent gewesen, die allgemeine Aufklärung, Untersuchung und Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch in allen gesellschaftlichen Bereichen nachdrücklich einzufordern.

Statistisch betrachtet stellen die Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen bzw. im Bereich katholischer Pastoral nur einen Bruchteil aller Fälle dar. Insbesondere das öffentliche Schulwesen blieb bisher völlig unberücksichtigt; dasselbe gilt für die Jugendbildung und das Heimwesen öffentlicher Träger. Es ist zu fordern, dass hier dieselben Maßstäbe anzulegen sind wie im Fall der katholischen Kirche.

Warum unterblieb seitens der Bischöfe eine derartige Forderung? Gerade derjenige, der sich ganz auf die Opferperspektive focussiert, müsste sie stellen. Zwei Sachverhalte wären als Ursachen der Zurückhaltung denkbar.

Einer läge in der Perpetuierung der sexuellen Tabuisierung jener so geheimnisvollen „materia in sexto“ in der „Amtskirche“. (Man erinnere sich, dass noch vor wenigen Jahrzehnten alle moraltheologischen Abhandlungen zur Sexualität in lateinischer Sprache abgefasst waren.) Nicht wenige Äußerungen in der jüngsten Debatte um den priesterlichen Zölibat verweisen darauf, dass ganz offensichtlich im Verzicht auf „Sexualität“ immer noch von nicht wenigen Kirchenmännern ein entscheidendes Signum der Heiligkeit („Reinheit“) gesehen wird. Damit verbindet sich in der offiziellen sexualethischen Doktrin weiterhin die Vorstellung, dass jedes Ausleben von „Sexualität“ außerhalb der Ehe zumindest materiell sündhaft sei. Die geistige und psychische Melange, die sich aus dieser Verbindung ergeben kann, schreit förmlich nach überhöhender symbolischer Abarbeitung. 

Der am 1. Adventssonntag 2010 vom Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode in seiner Kathedrale vollzogene Bußakt besetzt traditionelle Symbolik inhaltlich mit dem kirchlichen Missbrauchsgeschehen. Das könnte leicht als überzogen angesehen werden, wenn hier nicht deutlich ein subjektives Element hervorgehoben würde, nämlich persönliche Schuld: 

Gott, du unser Vater,du hast mich zum Bischof und Hirtendieses Bistums Osnabrück berufen.Heute trete ich im Angesicht deines Volkes vor dich hin voller Scham und Erschütterung über die schweren Verfehlungen,die von Dienern der Kirche,von Priestern, Ordensleuten, Diakonenund anderen Mitarbeitern,an jungen Menschen begangen worden sind.

Ich trete aber auch vor dich hin mit all dem, was wir als Kirche– und besonders die Verantwortlichen in ihr –dazu beigetragen haben,dass diese Verfehlungen einen Nährboden und ein Klima fanden,in denen sie gedeihen konnten.

              

In der Paderborner Vergebungsbitte hieß es hingegen: „Allzu oft haben die Verantwortlichen weggeschaut.“

Ob die Bischöfe damit dem tatsächlichen Geschehen der Mitverantwortung gerecht werden, kann bezweifelt werden. Angesichts der administrativen Verfahren, mit denen entsprechende „Fälle“ behandelt wurden, ist schwer zu sagen, wie viele Führungspersonen (und ihre Vorgänger etc.)  von den „abscheulichen Verbrechen“ kontaminiert sind.

Es scheint, dass der Episkopat immer noch nicht realisiert hat, dass der abgrundtiefe Vertrauensverlust der „Amts-Kirche“ bei vielen Gläubigen nicht erstrangig durch das Handeln klerikaler Täter des Missbrauchs, sondern durch das ihrer kirchlichen Oberen bedingt ist, weil sie nicht nur wegschauten, sondern (tatsächlich) begünstigten und ermöglichten – nicht selten unter eindeutigem Bruch kirchlichen Rechts.

Und selbst bei der aktiven Durchsetzung neuer kirchlicher Regelungen in jüngster Zeit war manchmal nicht erkennbar, ob dies auf (kirchen)-rechtlich korrekte Weise geschah wie etwa bei der Erzwingung des Amtsverzichts von Bischof Walter Mixa.

Das dürfte gemeint sein, wenn jetzt drei Theologen angesichts der Missbrauchskrise „eine neue Rechtskultur“ in der Kirche anmahnen.

Grundsätze auch für innerkirchliche Versöhnung lassen sich übrigens in der 2001 von der deutschen Justitia et Pax unter dem Titel „Schuld und Versöhnung“ veröffentlichten Studie finden. Da heißt es etwa zu Recht: „Keine Versöhnung ohne Gerechtigkeit“. Sonst droht, wie es Th. Hoppe trefflich formuliert „Wahrheit ohne Gerechtigkeit – und ohne Reue“.

Öffentliche Schuldbekenntnisse für das Handeln der Kirche in Verbindung mit Vergebungsbitten gibt es erst seit dem Pontifikat Johannes Paul II. In Deutschland denkt man eher an das „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ vom 19. Oktober 1945 der evangelischen Kirchen. Politisch wurde es zuerst als Anerkenntnis der Schuld des deutschen Volkes am II. Weltkrieg gewertet. Seine Kernsätze lauten:

Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden. Was wir unseren Gemeinden oft bezeugt haben, das sprechen wir jetzt im Namen der ganzen Kirche aus: Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen Gewaltregiment seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben. Nun soll in unseren Kirchen ein neuer Anfang gemacht werden. 

Hohe protestantische Würdenträger, die durch ihr Verhalten im NS-Staat geistlich und politisch schwer kompromittiert waren, konnten auf der Grundlage dieses Schuldbekenntnisses im Amt bleiben. Dasselbe gilt für eine große Zahl von Pastoren, auch der Bekennenden Kirche, die Mitglieder der NSDAP und ihrer Gliederungen gewesen waren – eine für die evangelischen Kirchen furchtbare Hypothek. 

Für Katholiken gilt: Nur der kann des Sacramentum Reconciliationis teilhaft werden, wer sich der gerechten Strafe unterwirft.

Rücktritt zu Guttenberg: kein Kommentar

Menschen sollten an den Maßstäben gemessen werden, zu denen sie sich (öffentlich) bekennen. Wer die Werte nationaler christlicher Tradition und Kultur beschwört, liefert damit klare Bezugspunkte: 

                                          

„Ethik und „Ehre“

Doch auf zu Ehrendes darf man auch stolz sein; das liegt in der Natur der Sache. Militärbischof  Dutzmanns Zitat aus 1 Samuel 16, 7 hilft hier weiter: „Ein Mensch sieht, was vor Augen ist, der HERR aber sieht das Herz an.“ Die christliche Tradition lehrt: „Unter Ehre im subjektiven Sinne versteht man die sittliche Würde einer Person (honor, dignitas). Objektiv betrachtet ist die Ehre des Menschen die der persönlichen Würde und Tüchtigkeit entsprechende äußere Achtungsbezeugung seitens anderer…“ (Prof. Dr. Anton Koch, Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg 1907, S. 283). Öffentliche Ehrung setzt demnach persönliche Würde und die sie bestimmende sittliche Integrität voraus. Der Stolz darauf a fortiori.

Ehrung setzt persönliche Ehre, d.h. die sittlich bestimmte Persönlichkeit, die sich an ihrem Gewissen orientiert, voraus. Die deutschen Streitkräfte sind, wenn ihre Angehörigen – sei es als Überlebende oder Gefallene – des ehrenden Gedenkens der deutschen Gesellschaft teilhaftig werden sollen, darauf verwiesen, Maßstäbe auch für das Kampfgeschehen zu finden und zu verwirklichen. Es geht uns hier nicht um ein moralisches Urteil über konkrete Personen, sondern um Maßstäbe des Handelns. Regierung und Parlament sitzen, was die Ehre betrifft, im selben  Boot wie die Streitkräfte. Die Politik ist an diese Grundsätze auch deshalb gebunden, weil sie öffentliche Unterstützung für ihre Entscheidungen zum Streitkräfteeinsatz nur unter ihrer Beachtung finden kann. Die erste Aufgabe, der sich die Auftraggeber der Soldaten stellen müssen, besteht in der Schaffung von umfassender Rechtsklarheit über die Rahmenbedingungen des militärischen Handelns im afghanischen Einsatzgebiet.“

http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/ 

Am 20. Juli 2009 führte der damalige Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg an der Gedenkstätte Plötzensee aus: 

„Tatsächliche Vorbilder für verantwortungsvolles Handeln entspringen jedoch nicht der Erkenntnis von Übermenschlichkeit, sondern im Ergebnis ist es gerade das Menschliche, was die Taten groß, auch heldenhaft erscheinen lässt.“

http://blog.harald-oberhem.net/2009/10/26/zwv-bm-zu-guttenberg-die-causa-%e2%80%9eoberst-molders%e2%80%9c/ 

In summa:

„Das Geschriebene lautet aber: Mene mene tekel u-parsin. Diese Worte bedeuten: Mene: Gezählt hat Gott die Tage deiner Herrschaft und macht ihr ein Ende. Tekel: Gewogen wurdest du auf der Waage und zu leicht befunden.“ (Dan 5,25-27)

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