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31.1.2011 von dragonX6.
Der Geist der „Bonner Republik“ lebte von Männern wie den Gebrüdern Wirmer. Die Neu-Berliner Republik hat den Namen, trotz Gedenkschild, längst vergessen. Das neue Berlin will insofern wohl auch kaum daran erinnert werden, als es mit den Antifa-mäßig aufpolierten Legenden der NS-Haupstadt-Epoche schwer zusammenpasst, dass Berliner Bürger von außerhalb zum Kern des tatsächlichen Widerstandes gehören.
Beide Brüder – aus Westfalen stammend, katholisch, korporiert (KV) – wurden Juristen. Dabei schien der ältere, Josef, mehr Glück zu haben.

Zu jung, um dem Ersten Weltkrieg ausgeliefert zu werden, alt genug, um die berufliche Karriere rechtzeitig vor der „Machtergreifung“ begonnen zu haben. Kein Klerikaler, kein (Krypto-) Monarchist. Josef Wirmer gehörte zu denen, die sich zu Weimar bekannten und darum ein Zusammengehen von (katholischem) Zentrum und Sozialdemokratie forderten und unterstützten. Er wusste, wie Politik „geht“. Und er ließ sich den Blick nicht trüben, was den NS anbelangt – ganz im Gegensatz zu den politischen Prälaten und nicht wenigen Bischöfen, vielleicht ein Stück weit auch der Vatikan. Josef war darum schnell der „Rote Wirmer“.
Wirmer muss klug, geschickt und unprätentiös gewesen sein, sonst hätte er seine zentrale Rolle zwischen Goerdeler und den Gewerkschaften nicht bis zum 20. Juli so effektiv spielen können. Er war – natürlich – prinzipienfest und mutig. Im Gegensatz zu manchem Widerstandskämpfer von Stand und/oder in Uniform ließ er sich vom Preußentum seiner Gegenwart, mit dem sich auch die Nationalsozialisten zu tarnen suchten, nicht beeindrucken. Er war war Bürger, zivil,

im besten Sinne des Wortes. Wie kaum ein anderer widerstand er dem Satan, Roland Freisler, in´s Angesicht und starb wie ein Mann. Als gläubiger Katholik wusste er, dass vor dem Antlitz Gottes schmählicher Tod und völliges Scheitern nicht das letzte Wort haben. Nur solches Wissen will erlitten sein.
Der jüngere Bruder Ernst Wirmer wurde aus politischen Gründen nach dem Gr. Staatsexamen zu keiner jurristischen Laufbahn zugelassen. So rettete
er sich quasi mit Aushilfstätigkeiten über die NS-Zeit, incl. als Leutnant der Kraftfahrtruppe. Nach der Verhaftung des Bruders in Sippenhaft genommen, lernte er die dort ebenfalls präsente Generalität durchweg von ihrer schlechtesten Seite kennen: Ignoranz und Arroganz waren ungebrochen. Wirmer sollte das nicht vergessen.
Ernst Wirmer wurde zum shooting star bürokratischer Karriere des westlichen Nachkriegsdeutschland. Als

ehemaliger persönlicher Referent Konrad Adenauers konnte er es sich leisten, in der zweiten Reihe zu stehen. Im Amt Blank war er der Mann des „Alten“ und wurde zur Verkörperung „zivilen Geistes gegen grasende Generäle“. Wirmer setzte als Vater des Art. 87b GG die Trennung von Streitkräften und Wehrverwaltung durch. Begründet mit der „Entlastung der Truppe“, gemeint und strategisch durchdekliniert als ziviler Gegenpol und Kontrollinstanz der militärischen Führung. Ernst Wirmer musste darum viele Feinde haben; seine Art des Umgangs mit Untergebenen (und Vorgsetzten) trug das Ihre dazu bei, dass ihm höchste Führungsebenen verschlossen blieben.
Als (noch) Weimarer Juristen glaubten die Gebrüder Wirmer an den preußischen Verwaltungsstaat, die Verklammerung von Verwaltung und Recht. So war denn auch die Bezeichnung der von Ernst Wirmer geleiteten Abteilung im Verteidigungsministerium. Sie stand für die neue Bundeswehr nicht weniger , wenn auch nicht in solch strahlendem Glanz, als das Konzept „Innerer Führung“ der Militärs. Diese Klammer ist organisatorisch längst aufgelöst; es hat den Anschein, dass die verbliebene Rechtsabteilung jetzt auf ein Justitiariat der Leitung reduziert wird. Die Berliner Republik wäre damit wieder im falschen Weimar angekommen.
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20.1.2011 von dragonX6.
Als Papst Benedikt XVI. am 8. Mai des letzten Jahres dem Rücktrittsgesuch Bischof Walter Mixas sowohl vom Augsburger Bischofsstuhl wie auch vom Amt des (Katholischen) Militärbschofs für die Deutsche Bundeswehr stattgab, wurde allgemein mit schnellen Nachbesetzungen gerechnet. Am 8. Juli wurde der Görlitzer Bischof Konrad Zdarsa zum Bischof der bayerisch-schwäbischen Diözese ernannt – die katholischen Soldaten der Bundeswehr und ihre Seelsorger warten noch heute auf einen neuen geistlichen Führer.
Schon im Juli des letzten Jahres hatte Gernot Facius in der WELT auf den Nachbesetzungsbedarf hingewiesen; jetzt hat er – leicht verwundert – daran erinnert. In ungewohnt zackiger Manier bemächtigte sich auch der Berliner KNA-Korrespondent Volker Resing des Themas – im „Anhang Christ und Welt“ der Hamburger ZEIT, nicht gerade einer katholisch-freundlichen Adresse.
Resing spricht auch Plausibles aus. Es fehle an Freiwilligen unter den Diözesanbischöfen; einer aus ihren Reihen – so wollen es die Päpstlichen Statuten für die deutsche Militärseelsorge – muss das Amt des Militärordinarius zusätzlich zu seinem Bistum übernehmen. Keiner wolle den Job machen. Auch nicht der Essener Ordinarius Franz-Josef Overbeck, von dem gesagt wird, er habe schließlich in seiner Beauftragung als für Lateinamerika zuständiger Adveniat-Bischof den Rückzugspunkt von einer schon gegebenen Zusage gefunden. Denn dies vertrage sich nicht. (Warum eigentlich nicht? Hat nicht die durch Johannes Paul II. reformierte Militärseelsorge nicht unmaßgeblich dazu beigetragen, diesem Kontinent nach einer Phase der Militärdiktaturen zu einem neuen zivil-militärischen Miteinander zu verhelfen? Militärbischöfe in Zivil, die nach einigen Jahren des Dienstes „inter arma“ eine Diözese des Landes übernehmen konnten?)
Sei´s drum, Soldaten und ihre Seelsorger wissen, dass sie – wenn auch aus verschiedenen Gründen – zu Randsiedlern ihres jeweiligen gesellschaftlichen Umfeldes geworden sind.
Bleibt also Resings Vorschlag, das Amt des Feldbischofs fest mit dem Berliner Erz-Stuhl zu verbinden, quasi als kirchlicher Frühstücksdirektor, den Regierenden immer nahe. Das könnte nicht gut gehen, wie viele geschichtliche Beispiele, auch über Deutschlands Grenzen hinaus, belegen. Charme könnte jedoch der Hinweis auf Görlitz entfalten. Warum nicht einen erfahrenen Seelsorger aus der Alt-Bundesrepublik auf den Görlitzer Bischofsstuhl bringen, der neue Ansätze einer missionarischen Pastoral mitbringt. Vielleicht sogar aus der Militärseelsorge, wo sich der raue Wind der religiösen Minderheitenlage noch nie durch Flucht in einen Winkel abwehren ließ. Hier wäre sogar ein allseits respektierter Namen zu nennen:

Msgr. Georg Kestel (55), seit 2006 Generalvikar im Erzbistum Bamberg. Kestel war Jugendseelsorger in der Heimatdiözese, dann Standortpfarrer und Rekrutenseelsorger, schließlich deutscher Pilgerleiter der Soldatenwallfahrt nach Lourdes und Chef der Seelsorgeabteilung in der Kurie des Militärbischofs. Außerdem soll er die säkularisierte deutsche Hauptstadt als kulturell sehr anregend empfunden haben – eine Seltenheit im örtlichen Klerus.
Wenn aus dem Modell Görlitz/Kestel nichts werden sollte, bliebe nur ein Ausweg – der Sprung nach vorn zum „Hauptamtlichen“. ( Das wird intern kontrovers diskutiert. Die Argumente pro und contra sollen andernorts gewogen werden.) Warum?
- Der Lebens-, Arbeits- und Einsatzraum Bundeswehr spiegelt wie kaum ein anderer „moderne“ Lebensbedingungen wider, die pastoral bewältigt werden wollen. Der „Chef-Koch“ gehört in die Küche, nicht in den Empfang.
- Benedikt XVI. hat den Armee-Bischöfen aufgetragen „dafür zu sorgen, dass die Militärseelsorger wirkliche Kenner und Lehrer dessen seien, was die Kirche in Bezug auf den Aufbau des Friedens in der Welt lehrt und tut“. Dazu muss der Militärbischof selbst „Meister des Fachs“ und nicht „Vor-Leser“ von Referentenentwürfen sein.
- Die durch die Seelsorge-Begleitung in kriegsähnlichen Einsätzen gebeutelten Militärpfarrer, die durch kriegerische Gewalt im wahrsten Sinne des Wortes körperlich und seelisch „getroffenen“ Soldaten und ihre Familien brauchen ein „Gesicht des Vertrauens“, einen Begleiter und Brückenbauer in gesellschaftliche Umwelten, aus denen sie ausgewandert oder verdrängt worden sind.
- Die Bundeswehr erlebt in dieser Zeit einen Neubau. Vieles steht zur Disposition. Der Militärbischof gehört als Architekt auf diese Baustelle, nicht nur als Buchhalter, um die Seelsorge neu und tiefer in den Streitkräften zu verankern.
All dies lässt sich in einem „Nebenamt“ nicht machen. Gebraucht wird ein ganzer Mann Gottes, der schlicht „da ist, wo er gebraucht wird“. Hoffentlich wird er bald gefunden und kann unter solchen Bedingungen seinen Hirtendienst leisten, die es ihm erlauben, vom Besucher zum „guten Kameraden“ zu werden.
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12.1.2011 von dragonX6.
In früheren Zeiten wußte man, dass klug geführte Kriege kurz und siegreich sind. Hugo Grotius belehrte Festlandseuropa zu Beginn des 17. Jahrhunderts über die grundlegenden Unterschiede der politischen Aggregatformen von Frieden und Krieg, welchletzterem alles Recht, jede Gesittung und Moral, ja sogar die Achtung der göttlichen Herrschaft abhanden zu kommen drohte, wenn man ihn nicht in einen rechtlichen Rahmen stellte: „De iure belli ac pacis“ hieß die von Grotius verabreichte Medizin, unterschieden wie Himmel und Hölle, aber geordnet. Frieden oder Krieg – tertium non datur. Und beides zugleich kann man nicht haben. Weihnachten ist da eine Nagelprobe.
Eine Kriegsweihnacht war 1914 von keiner Kriegspartei vorgesehen. Allesamt sollten die „Krieger“ bis zum Fest wieder im trauten Heim bei den Familien sein. Bekanntlich kam es anders. So kann es nicht verwundern, dass man sich im Schnelldruck hergestellter Pamphlete bediente,
um die Heilige Nacht – wenn auch räumlich getrennt - in trauter Einheit von Heimat und Front begehen zu lassen. Oder die Soldaten der Front begegneten dem geborenen Gottessohn quasi „by the way“, in einem Abbild heimatlichen Erlebens.

Im Folgejahr wurde klar: der Krieg wird dauern. Und er kostete viele Menschenleben und die Gesundheit zahlreicher Soldaten. Die (religiöse) Deutung verschärfte sich. Der schwäbische (kath.)Landesbischof von Keppler sei als Beispiel für viele angeführt: der Krieg in seiner Härte bleibt ungeschönt, wird aber als Fingerzeit göttlicher Belehrung gedeutet – wider die religiöse und moralische Erschlaffung der Gesellschaft, als Mahnung zu einem „tieferen“ Ernst, als ihn die bürgerliche Idylle süßer Glockenklänge wiedergeben könnte. Motiv: das heilige Paar mit dem Kind auf der Flucht.

Keine himmlischen Chöre, keine Hirten, keine Anbetung der Könige.
1916 offenbart, wahrscheinlich ungewollt, ein Propagandablatt den „moralischen!“ Zerfallsprozess, dem Weihnachten an der Front (und jetzt auch der Heimat) ausgesetzt ist. Die englischen Scharen sind auf eine „Flügelpuppe“ reduziert, die desinteressiert wegblickenden Feldgrauen ein Christbäumchen als Angebinde offeriert.
Der Umgang der Amts-Kirchen mit dem Glauben „im Weltkrieg“ war wohl einer der entscheidenden Faktoren für die Abwendung der Massen von der christlichen Tradition.

„Kriegsweihnacht 2010“: zum zweiten Male anerkannt, diesmal sogar von der Kanzlerin. Die Verbündeten jenseits des Ozeans zelebrieren „A Soldier´s Silent Night“. Chaplain Ted Berndt von der Episcopal Church, ehemaliger Marine, präsentiert 100 Jahre amerikanisches Soldatentum im Kriege. Von den himmlischen Heeren mit der göttlichen Friedensbotschaft kein Wort. Und ein Betrachter meint:
“ May “A Soldier’s Silent Night” transcend any opinion about this war or any war, and go deeper to foster an appreciation for the selfless sacrifice and courage of The United States soldier and their families.”
Über die Weihnachtsgrüße an deutsche Soldaten im Einsatz möge sich der interessierte Leser selbst ein Bild machen, seien es die beiden Leiter der Militärseelsorge oder der Generalinspekteur, der Verteidigungsminister oder „Promis“ aus der Welt der Unterhaltungsindustrie oder des Fußballs.
Vielleicht haben die Herzen der Kinder immer noch den besten Zugang zur umfassenden und unverkürzten Weihnachtsbotschaft des Friedens Gottes mit den Menschen. Sie sind Menschen seines Wohlgefallens. Wer hier „nachrüsten“ will, besuche etwa die szopki (Krippen) in der alten polnischen Hauptstadt Krakau. Da kann man wieder das Staunen lernen!
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10.1.2011 von dragonX6.
In einem Interview im KOMPASS.SOLDAT IN WELT UND KIRCHE anlässlich des 10. Jahrestages des Dokuments „Gerechter Friede“(GF) der Deutschen Bischofskonferenz war ich gebeten worden, diesen Text mit dem des früheren Wortes der Bischöfe „Gerechtigkeit schafft Frieden“(GsF) (1983) in Beziehung zu setzen. Ich war im Auftrag des Militärbischofs damals Angehöriger einer beratenden Expertengruppe.
Nun hat der Theologe und langjährige Mitarbeiter der Deutschen Kommission Justitia et Pax Prof. Heinz-Günther Stobbe, Universität Siegen, ebenfalls im KOMPASS zu meinen Aussagen in z.T. sehr nachdrücklicher Weise kritisch Stellung genommen. Er zeiht mich einer „teils verzerrten, teils falschen Sicht“ der bischöflichen Aussageabsichten, ja eines schwerwiegenden Vorwurfs gegenüber einer ganzen Bischofskonferenz: sie verunsichere unsere Soldaten in moralischer Hinsicht.

Ich halte dafür, dass es den Texten unserer Kirche nur gut tun kann, wenn sie öffentlich auch kontrovers diskutiert werden, zumal wenn sie nicht Ausdruck des bischöflichen Lehramtes sind, das einen Respekt sui generis erwarten darf. (Ob „Gerechter Friede“ auch Lehramtliches enthält, lässt der Text (bewusst?) in der Schwebe.) Darum möchte ich Prof. Stobbe hier in der gebotenen Kürze antworten.
1. Ein zentrales Problem besteht m.E. darin, wie die beiden Dokumente das Verständnis von „Frieden“ verorten. GsF betrachtet die Gerechtigkeit und das Mühen um sie als konstitutiv für Frieden, GF setzt die Gewaltlosigkeit an diese Stelle. Sie sei die conditio sine qua non für (wahren) Frieden. Damit wird die (rechtlich und ethisch begründete) Zwangsgewalt als Korrekturmittel für Grenzfälle von „Unordnung“ letztlich ortlos. Sie wird in eine andere Welt denn die des Guten und Rechten abgedrängt.
„Gerechter Krieg“ wurde hingegen von den Theologen im Gegensatz zu den Ideologen des Bellizismus nie als moralische Qualität, sondern als ethische und sittliche Aufgabe verstanden. Unter welchen Bedingungen darf bzw. muss die staatliche bzw. politische Autorität (militärische) Zwangsgewalt einsetzen? Die Beweislast liegt bei ihr, nicht bei denen, die Gerechtigkeit auf anderem Wege zu verwirklichen suchen. Durch den Rückzug auf die „Gewaltlosigkeit in einer Welt der Gewalt“ - so die Bischöfe in GF – entfernt man sich von dieser irdischen Wirklichkeit und ihren (noch unerlösten) Imponderabilien.
Es ist mir bewusst, dass sich eine solche Position, wie ich sie vertrete, leicht als evangeliumsfremd denunzieren lässt. Aber auf die Konsequenzen möchte ich noch zurückkommen. (Ein Diözesanbischof hatte sich übrigens schon im Vorfeld von GsF für das Gewaltlosigkeitspostulat stark gemacht, konnte damit aber nicht überzeugen.)
2. Der „Wunschkatalog“ und die Zehn Gebote: Zugegeben, die Formulierung ist provokant und wohl überflüssig. Gemeint ist die Tatsache, dass sich bischöfliche (Lehr-) Dokumente auf das konzentrieren sollten, was Sache des bischöflichen Amtes ist (Grundsätze-Prinzipien-Brücken-Normen). Was Anwendungsfelder sind, sollte in einem offenen Dialog in und über die Grenzen der Kirche hinweg erörtert werden. Dabei können die Kommission Justitia et Pax, das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken und PAX CHRISTI eine zentrale Rolle spielen - wenn sie sich auf ihre fachliche und institutionelle Kompetenz konzentrieren statt zu versuchen, ihre spezifischen Positionen in bischöfliche Dokumente einzuschmuggeln.
3. Noch deutlicher als die Deutsche Bischofskonferenz hat die EKD in ihrer Denkschrift „Aus Gottes Frieden leben-für gerechten Frieden sorgen“ (2007) Konsequenzen aus der Tautologie „Gerechten Friedens“ gezogen: Er fordere mehr als Friedensschluss (F-Vertrag), nämlich Versöhnung (Nr. 67-71). Es entsteht bei nicht wenigen Zeitgenossen der Eindruck einer Unterscheidung quasi in einen „Frieden light“ der Politiker und Militärs und eben einen „Größeren Frieden“, den die Kirche vom Herrn empfangen hat und der der Welt sozusagen „weitergereicht“ wird. Das ergäbe eine Arbeitsteilung, die schwer vermittelbar wäre.
4. Wann „dürfen“ ethisch gerechtfertigt Streitkräfte militärisch eingesetzt werden? Weil die damit zusammenhängenden Fragen so schwer zu beantworten sind, werden sie oft ausgelassen, in Politik, Gesellschaft und auch den Kirchen. Die bellum-iustum-Tradition liefert zwar einige wichtige „kriteriologische“ Hinweise zu ihrer Bearbeitung, aber die Kernprobleme bleiben: Die wahren Intentionen und die tatsächlichen Zwecksetzungen des Streitkräfteeinsatzes bleiben geheim oder werden oft vernebelt, die politischen und militärischen Zusammenhänge sind äußerst komplex und der Preis politischer Legitimation ist gerade in diesem Bereich sehr hoch.
All das führt de facto, auch im innerkirchlichen Kommunikationsprozess, zu einem Rückzug auf´s „Grundsätzliche“, das zur Beantwortung durch den politischen Apparat an diesen zurückgereicht wird. Diese Art von Hilflosigkeit ist zwar verständlich, eröffnet aber keine weiterführende Perspektive.
5. Die Art und Weise, wie Prof. Stobbe in seiner Kritik das Kombattantenproblem thematisiert, ist für mich schwer nachvollziehbar. Ihm dürfte bekannt sein, dass in sog. „nicht-internationalen bewaffneten Konflikten“ der Kombattanten-Status den „Aufständischen“ nur während der aktuellen Kampfhandlungen, an denen sie teilnehmen, zugestanden wird. Ansonsten sind sie „Zivilisten“, Rechtsbrecher des betr. Staates, die nach Strafrecht (oder auch Willkür) behandelt werden. Das hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Kampfführung (in tatsächlicher Hinsicht) – auf beiden Seiten. Gezielte Tötungen (Targeting) und Tötung auf Distanz (Beispiel „Kunduz“) sind nicht Grenzfälle, sondern typischer Ausfluss der Gegebenheiten militärischer Kampfführung, deren Lösung man nicht dem ohnehin oft überforderten Soldaten und seinem Gewissen zuschieben kann.
Gerade weil das humanitäre Völkerrecht bzw. Kriegsaktionenrecht de jure und de facto die Kriegssituation wie etwa in Afghanistan nur bedingt erreicht, braucht es ein gebildetes Gewissen des Politikers als „Auftragsgebers“ und des Soldaten, um auch in moralischen Grauzonen bestehen zu können.
Natürlich sind hier nicht die Bischöfe als Autoren ethischer Fieldmanuals gefordert. Aber war wirklich keine Fach-Institution in unserer Kirche in der Lage, etwas Erhellendes (Nicht-Triviales) zu der im Jahre 2009/10 monatelang in der deutschen Öffentlichkeit um die Frage geführte Debatte beizutragen, wie der von der Bundeswehr in Afghanistan zu erfüllende Auftrag rechtlich, politisch und eben ethisch zu qualifizieren sei. Es entstand der Eindruck, selbst die Kirche könne nicht mehr zwischen Krieg und Frieden unterscheiden. (Im Nach-Hinein zur politischen Vor-Rede machten – unberechtigterweise – auch Völkerrechtler geltend, es habe sich in Afghanistan natürlich schon längst/immer um einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt gehandelt - und das sei auch von ihnen gesagt worden.Mitnichten.) Vielen war durchaus bewusst, dass sich daraus nicht unerhebliche rechtliche, politische und militärische Konsequenzen ergaben – übrigens auch für die Glaubwürdigkeit der Politiker von Koalition und Opposition. Hierzu aus dem Raum der Kirche – auf Aufforderung der Bischöfe - öffentlich zu sprechen, hätte allerdings „teuer“ werden können.
GF hat – in durchaus riskanter Weise – der Humanitären (bewaffneten) Intervention in ethischer Hinsicht, mit Kriterien der bellum-iustum-Tradition, mehr als eine Hintertür zum Gewaltfreiheits-Postulat geöffnet. Unsere Kirche wäre es darum den Gläubigen, der Öffentlichkeit, den Soldaten der Streitkräfte und vor allem den betroffenen Menschen des Krisen- bzw. Kriegsgebietes schuldig, in einem den politischen, militärischen und humanitären Prozess begleitenden Dialogangebot zu einer praktischen Umsetzung ihrer Friedenslehre beizutragen. Das ist bisher nur sehr begrenzt geschehen. Eine Ausnahme bilden kirchlich orientierte NGO´s, die im Rahmen ihrer Verantwortung Klartext auch zu militärpolitischen Entwicklungen sprechen.
Auch die Verfasser von GF (und ihre Berater) dürften zwischenzeitlich mehr über den möglichen, ja regelmäßigen Charakter Humanitärer Interventionen wissen, die eben nicht – wie Stobbe meint - der Notwehr der bewaffneten eigenen Kräfte dienen, sondern zuerst der offensiven Durchsetzung des eigenen politischen Willens mit militärischen Mitteln. Clausewitz lässt grüßen. Es wäre schon ein erheblicher Fortschritt, wenn in der Realisierung der eigenen militärischen Operationsführung die Zivilbevölkerung nicht als sympathisierendes Umfeld der gegnerischen Kämpfer, sondern als zu Schützende der eigenen Seite wahrgenommen würden. (Das herkömmliche humanitäre Völkerrecht sieht hingegen die Zivilbevölkerung als Bestandteil der Feindpartei; das führt dann zu einer spezifischen Risikoverteilung, die „dem Gegner“ zumutbar erscheint.) Um den Tod und die Verwundung Unbeteiligter wirksam zu vermeiden („Soweit als möglich“, wie Prof. Stobbe fordert) müsste man dann aber eigene Verluste in erheblich größerem Umfang hinzunehmen bereit sein. Dazu fehlt aber die politische Bereitschaft, wie die Ablösung des US-und ISAF-Befehlshabers McChristol belegt. Wäre Prof. Stobbe bereit, eine solche Forderung öffentlich zu unterstützen?
Es kann in Sachen kirchlicher Friedenslehre und –verkündigung nicht um „Seel“-Sorge an sich gesellschaftlich ausgegrenzt fühlenden Soldaten oder um eine nur zu offensichtliche Selbstprofilierung von Kirchenleitungen („Nichts ist gut in….“) gehen. Gefordert ist ein Dienst an der Wahrheit. Hierin dürften die beiden bischöflichen Texte völlig übereinstimmen: die Anwendung bewaffneter Gewalt darf niemals – auch wenn sie in den eigenen Reihen nur begrenzte Verluste fordert – als Nebenerscheinung „normaler“ Politik betrachtet werden.
Ich stehe – selbstkritisch - zu dem, was ich im September-Interview gesagt habe. Mir stellt sich weniger die Frage nach der „richtigen Sicht“ eines kirchlichen Dokumentes. Ich frage mich, in welchem Umfang derartige Dokumente ethisch „wirklichkeitstauglich“ sind. Was den Einsatz und die Anwendung militärischer Gewalt angeht, sehe ich erhebliche Missverständnisse im vorliegenden Text.
Harald Oberhem
Geschrieben in Kirche, Sicherheitspolitik, Bewaffnete Konflikte, Bundeswehr | Keine Kommentare »