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Archive für 23.8.2010

Kunduz IV: „Freispruch erster Klasse“ für Oberst Georg Klein ?

Mit dem Verzicht des Heeres-Inspekteurs auf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den für den Kunduz-Vorfall  verantwortlichen Oberst Klein (Foto: BMVg)

-  so meint der „Stern“, ohne weitere Rückfragen zur Sache – sei „der Freispruch erster Klasse nun perfekt“. Ministerium und Streitkräfte sowie ihr Bundeswehrverband loben die jetzt gegebene „Handlungssicherheit“. (Worin die denn bestehe möge, sieht die Zivilgesellschaft offensichtlich anders denn der Soldat und seine Führung.) Auch die fast drohend klingende seinerzeitige Äußerung des Bundeswehrverbandssvorsitzenden Ulrich Kirsch, Oberst Klein  sei für die die Bundeswehr, zumal im Einsatz, eine Symbolfigur geworden, deren Handeln die politische und militärische Führung nicht ohne „größere Probleme mit der Truppe“ zu riskieren sanktionieren könne.Es bewahrheitet sich die alte Erfahrung – so etwa mit den Kriegsverbrecherprozessen vor dem Leipziger Reichsgericht, wenn man schon im eigenen Land und in einem demokratischen Staat bleiben will: Die „Eigenen“, die für Volk und Vaterland gelitten haben, werden „durch Verfahren“ amnestiert. Das entlastet die Regierenden nicht minder denn die Gesellschaft, wenn sie den Krieg als den ihren ansieht.

Dem ist aber bekanntlich im Falle des ISAF-Einsatzes nicht so. Seine Akzeptanz könnte ganz im Gegenteil einer zusätzlichen Zerreißprobe ausgeliefert sein. Damit könnte gar das Grunddogma der Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft in´s Wanken geraten. Ein kluger Hamburger Strafrechtler hat schon – wohl begründet – vor Monaten darauf hingewiesen, dass Straffreiheit noch längst nicht bedeute, dass eine Tat auch rechtens sei. Das sieht das „normale“ Rechtsempfinden auch so, vor allem, wenn der Kanon der Grundrechte nicht nur berührt, sondern direkt verletzt wird.

Die Soldaten, die jetzt von Handlungssicherheit sprechen, könnten letztendlich die Verlierer sein. Moralisch-ethisch bleibt nämlich vieles offen, dessen Klärung unverzichtbar ist. Letztlich kann nämlich nur jener innere Gerichtshof schuldig oder frei sprechen, den man Gewissen nennt.

Im aktuellen KOMPASS-Interview weisen wir erneut auf dieses Problemfeld hin. 

(Auszug) 

Verheerend für die Soldaten

Kompass:……Wie ist es mit ethischen Forderungen an die Kampfführung, dem „ius in bello“?

Harald Oberhem: Das Kapitel ist m.E noch viel schwieriger. Es heißt im Text etwa, dass die Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden „zwingend beachtet werden“ müsse. Oder, noch weitreichender: „Direkte Angriffe auf Personen (incl. der Kämpfer) sind auf Situationen unmittelbarer Notwehr zu beschränken. Feindselige Akte sollten sich ansonsten gegen Sachen richten.“ Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Verfasser solcher Texte die Realität des Gefechts im Kriege bewusst verdrängen, weil die sich mit dem Lob auf das Ethos der Gewaltfreiheit beim besten Willen nicht in Einklang bringen lässt. Ethische Orientierung setzt aber klare Bezüge zur Wirklichkeit voraus – nach dem alten ethischen Grundsatz: zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet!  

Kompass: Was bedeutet das für die Soldaten?

Harald Oberhem: Das ist für die Soldaten verheerend, weil sie ein Gewissen haben, das sich durch den Einstellungsbeschluss einer Staatsanwaltschaft allein wohl nicht immer beruhigen kann. Die strafrechtliche Nichtvorwerfbarkeit einer Kriegshandlung bedeutet nicht immer, dass der „Täter“ moralisch integer geblieben ist, auch wenn er auf die verzeihende Gnade Gottes hoffen darf. Theologisch gesprochen: ohne moralische Schuld geblieben ist. Das gilt für Vorfälle wie den in Kunduz genauso wie für den KSK-Soldaten, der mit dem „Kinetic Targeting“ konfrontiert wird. Und vergessen Sie nicht: Das eigene Gewissen spricht mich nicht nur schuldig oder unschuldig. So sehen mich auch die Menschen, auf deren Respekt und Liebe ich großen Wert lege, ja zahllose Menschen in der Öfffentlichkeit. Das viel beschworene „freundliche Desinteresse“ an den Soldaten der Bundeswehr könnte auch damit zu tun  haben, dass man manches lieber nicht wissen will. Wenn man das in Rechnung stellt, sind moralische Fragen durchaus im Hier und Jetzt wichtige Fragen………

Das Interview führte Josef König.

10 Jahre Friedenswort „Gerechter Friede“ der deutschen Bischöfe

Seit dem Friedensengagement Benedikt XV. im I. Weltkrieg blieb dieser Bereich kirchlicher Verkündigung bis zum II. Vatikanischen Konzil (1961-1965) den Päpsten vorbehalten; die Bischöfe der einzelnen Länder hielten sich hingegen eher an die Regierungen ihres Staates. Das änderte sich nach dem Konzil. Mitten in der heftigen Debatte um die NATO-Nachrüstung veröffentlichten die deutschen Bischöfe das Wort „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983), in dem auch grundlegende ethische Fragen der militärischen Friedenssicherung angesprochen wurden. Weitere Dokumente folgten nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation im Friedenswort „Gerechter Friede“ (27. September 2000) und der Erklärung „Soldaten als Diener des Friedens“ „2005). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) veröffentlichte 2007 die Denkschrift „Aus Gottes Frieden leben-für gerechten Frieden sorgen“.

Die Monatszeitschrift der Katholischen Militärseelsorge „Kompass. Soldat in Welt und Kirche“ zieht in ihrer Septemberausgabe Bilanz. Das folgende Interview ist diesem Heft entnommen. 

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“Das entspricht der Botschaft des Evangeliums”

Interview mit Dipl.-Theol.Harald Oberhem, M.A. über Hintergründe und praktische Bedeutung für die Katholische Militärseelsorge

Kompass: Herr Oberhem, von 1981 bis 2004 waren Sie im Katholischen Militärbischofsamt für theologische Grundsatzfragen zuständig. Waren Sie an der Erarbeitung der beiden Friedensworte der Deutschen Bischofskonferenz „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983) bzw. „Gerechter Friede“ (2000) beteiligt?

Harald Oberhem: Bei „Gerechter Friede“ nicht.  In der Vorbereitung von „Gerechtigkeit schafft Frieden“ gehörte ich als Beauftragter des seinerzeitigen Militärbischofs Elmar Maria Kredel der fünfköpfigen Vorbereitungsgruppe an, die vom Sekretär der Bischofskonferenz, Josef Homeyer, moderiert wurde. Zu dieser Gruppe gehörten außerdem die Theologen Franz Böckle (Moraltheologie), Karl Lehmann (Dogmatik) und Hans Kertelge bzw. Helmut Merklein (Neues Testament) an. Die Beratungen in der Gruppe blieben streng vertraulich. 

Kompass: Warum  solche Heimlichtuerei?

Harald Oberhem: Die Vorbereitung des Wortes  in den Jahren 1982/83 fiel in die Zeit der heftigsten  öffentlichen Debatten und Demonstrationen um den „Nachrüstungsbeschluss“. In Europa zu stationierende nukleare Mittelstreckenraketen der NATO sollten das Abschreckungsgleichgewicht, das die Sowjetunion durch eine vorgängige Rüstungsmaßnahme unterlaufen hatte, wiederherstellen und die Gegenseite zu neuen Abrüstungsschritten motivieren.

Kompass: Warum aber Beratungen hinter verschlossenen Türen?

Harald Oberhem: Weil auch die kirchlichen Verbände und die Gemeinden unserer Kirche vor einer Zerreißprobe standen. Da standen nicht nur Pax Christi als kirchliche Friedensbewegung und die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) auf entgegengesetzten Seiten der Barrikaden, sondern der Riss drohte der ganzen Kirche in Deutschland – so wie etwa schon im Protestantismus geschehen. Das große und für die die Zeit der damaligen Bundesrepublik einzigartige Engagement unserer Bischöfe in der Frage von Krieg und Frieden hatte vor allem pastorale Gründe.

Kompass: Wollten die Bischöfe also nicht als Lehrer der Kirche in ethischen Grundsatzfragen sprechen?

Harald Oberhem: Doch, natürlich. Das wird im Text auch ausdrücklich thematisiert. Es ging den Bischöfen  um die Ausformulierung von sittlichen Prinzipien und Normen in Grundfragen des Friedens, die in der politischen Debatte und Entscheidungsfindung,  beachtet werden müssen.

Kompass: Worin bestand die ethische Quintessenz  dieser bischöflichen Lehre?  

Harald Oberhem: Dass in der damals gegebenen  Situation, die man heute zumeist nur „Kalten Krieg“ nennt, militärische Gewalt wegen der damit verbundenen Eskalationsgefahr  nicht angewandt werden dürfe und dass das „Gleichgewicht des Schreckens“ nur dann und so lange sie mit einer Abrüstungspolitik verbunden sei „noch für moralisch annehmbar gehalten werden kann“. Bei dieser zentralen Aussage bezogen sich die Bischöfe auf eine Ansprache Papst Johannes Paul II. vor den Vereinten Nationen im Juli 1982. Damit war die bedingte sittliche Erlaubtheit nuklearer Abschreckung – indirekt – für die katholische Kirche geklärt.

Kompass:…..und somit auch für die anderen Bischofskonferenzen zumal im Bereich der NATO, die ebenfalls an Friedensworten arbeiteten, verbindlich vorgegeben.

Harald Oberhem: Gewiss. Besonders gewichtig war dabei der US-amerikanische Text „Challenge of Peace“. Aufgrund der guten Kontakte der beiden Militärseelsorgen erhielt ich vom US-Militärbischof  manche Hintergrundinformationen der dortigen Beratungen und bekam auch die jeweils aktuellen Textentwürfe.

Kompass: Wie verhielten sich die Bischöfe im anderen Teil Deutschlands?

Harald Oberhem: Das wurde zu einem Problem. Denn nur ein katholischer bischöflicher Text ging einen Sonderweg: der der Berliner Bischofskonferenz, mit der m.W  unsere Bischöfe in dieser Angelegenheit keinen engeren Austausch hatten bzw. haben konnten. Sie hielten – wie von den protestantischen Schwesterkirchen im „ökumenischen Prozess“ erwartet - die faktisch die NATO-Strategie begünstigende ethische Erlaubtheit der Abschreckung für nicht gegeben.

                     

Kompass: Was ist das Neue am Text von „Gerechter Friede“, der 17 Jahre später veröffentlicht wurde?

Harald Oberhem: Ursprünglich wollte man wohl den Text von 1983 angesichts der völlig veränderten Weltlage „fortschreiben“. Vor allem sollte – nach dem Ende der Blockkonfrontation – einer  Wiederbelebung traditioneller Kriegführung der Weg verstellt werden. Begrifflich kam das zum Ausdruck, indem jetzt von „gerechtem Frieden“ statt von „gerechtem Krieg“ gesprochen wurde. Das halte ich für falsch, weil unterstellt wird, die frühere Lehre vom „bellum  iustum“ sei zur Kriegsrechtfertigung angelegt gewesen. In der Praxis ist sie natürlich dazu missbraucht worden – wie übrigens jede Lehre vom Frieden. Aber in ihrem Kern hat die bellum-iustum-Lehre  die ethische Beweislast dem Gewaltanwender auferlegt. Das exakt entspricht der Botschaft  des Evangeliums. 

Kompass: Was bedeutet das praktisch für die kirchliche Lehrverkündigung und den Friedensdienst der Christen?

Harald Oberhem: Einerseits weitet „Gerechter Friede“ die Felder erheblich aus, auf denen sich das Friedenshandeln der Kirche und der Christen, der politischen Institutionen und „der Gesellschaft“ bewähren muss. Fast nichts bleibt unangesprochen, was zum „positiven“, d.h. vor allem gewaltfreien Frieden gehört. Das Ganze liest sich, wenn ich das einmal so sagen darf, streckenweise eher wie ein Wunschkatalog denn die quasi „10 Gebote“. Völlig unscharf ist dabei die Grenzziehung  zum erlaubten, weil moralisch gerechtfertigten militärischen Streitkräfteeinsatz, dem „ius ad bellum“. Der wird im Abschnitt „Zur Problematik bewaffneter Interventionen“ abgehandelt. Die hier aufgelisteten Kriterien und Forderungen scheinen allerdings in der Praxis so unanwendbar zu sein, dass sich unser Land gemeinsam mit dem Bündnis de facto seit neun Jahren in einem kriegerischen Konflikt befindet, ohne dass unsere Kirche unter Bezug auf ihre eigene Lehre einen ernsthaften Zwischenruf  unternommen hätte.

Kompass: Können Sie dazu Beispiele nennen?

Harald Oberhem: Nun, es wird etwa gefordert, dass die Interventionsrisiken – ich zitiere – „mit einem größtmöglichen Maß an Sorgfalt in der Prüfung der zu erwartenden Folgen“  bestimmt werden müssten, weil sonst die „ethische Legitimität (des Einsatzes) fundamental gefährdet“  sei. An anderer Stelle wird gefordert, militärische Interventionen kämen überhaupt nur in Betracht, wenn es politische Perspektiven für den Interventionsstaat gebe, die über den Status quo hinausgingen. Darüber wird gerade im Hinblick auf einen Rückzug der NATO-Truppen aus Afghanistan öffentlich diskutiert

Kompass: Das betrifft die ethische Begründung des Streitkräfteeinsatzes als solchen, das sog. „ius ad bellum. Wie ist es mit ethischen Forderungen an die Kampfführung, dem „ius in bello“?

Harald Oberhem: Das Kapitel ist m.E noch viel schwieriger. Es heißt im Text etwa, dass die Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden „zwingend beachtet werden“ müsse. Oder, noch weitreichender: „Direkte Angriffe auf Personen (incl. der Kämpfer) sind auf Situationen unmittelbarer Notwehr zu beschränken. Feindselige Akte sollten sich ansonsten gegen Sachen richten.“ Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Verfasser solcher Texte die Realität des Gefechts im Kriege bewusst verdrängen, weil die sich mit dem Lob auf das Ethos der Gewaltfreiheit beim besten Willen nicht in Einklang bringen lässt. Ethische Orientierung setzt aber klare Bezüge zur Wirklichkeit voraus – nach dem alten ethischen Grundsatz: zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet!

 Kompass: Was bedeutet das für die Soldaten?

Harald Oberhem: Das ist für die Soldaten verheerend, weil sie ein Gewissen haben, das sich durch den Einstellungsbeschluss einer Staatsanwaltschaft allein wohl nicht immer beruhigen kann. Die strafrechtliche Nichtvorwerfbarkeit einer Kriegshandlung bedeutet nicht immer, dass der „Täter“ moralisch integer geblieben ist, auch wenn er auf die verzeihende Gnade Gottes hoffen darf. Theologisch gesprochen: ohne moralische Schuld geblieben ist. Das gilt für Vorfälle wie den in Kunduz genauso wie für den KSK-Soldaten, der mit dem „Kinetic Targeting“ konfrontiert wird. Und vergessen Sie nicht: Das eigene Gewissen spricht mich nicht nur schuldig oder unschuldig. So sehen mich auch die Menschen, auf deren Respekt und Liebe ich großen Wert lege, ja zahllose Menschen in der Öfffentlichkeit. Das viel beschworene „freundliche Desinteresse“ an den Soldaten der Bundeswehr könnte auch damit zu tun  haben, dass man manches lieber nicht wissen will. Wenn man das in Rechnung stellt, sind moralische Fragen durchaus im Hier und Jetzt wichtige Fragen.

Kompass: Angewendet auf die Katholische Militärseelsorge in der Bundeswehr: Unter welchen Bedingungen halten Sie es für ethisch vertretbar oder sogar für geboten, dass die „Kirche unter Soldaten“ mit ihren Seelsorgern Soldatinnen  und Soldaten auch in Einsätze begleitet, die absehbar mit der Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung des Auftrages verbunden sind? Oder anders gefragt: Reicht ein Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestages dazu aus?

Harald Oberhem: Die Wahrnehmung der Militärseelsorge, auch „im Kriege“,  ist keine ethische bzw. moralische Entscheidung. Sie ist Ausdruck der religiösen und pastoralen  Sendung – „mission“ - der Kirche. Aber wehe den Soldaten und ihren Seelsorgern, wenn sie feststellen müssten, über die politischen und moralischen Grundlagen dieses Einsatzes im Unklaren gelassen oder gar getäuscht worden zu sein. Soldaten in anderen demokratischen Staaten unseres Bündnisses haben solche Erfahrungen schon hinter sich. Insofern trägt der Bundestag den Soldaten gegenüber eine schwere Verantwortung. Diese Last kann er ohne eine wache und interessierte Öffentlichkeit gar nicht tragen. Hier liegt auch eine große Chance unserer Kirche, die Botschaft von „Gerechter Friede“ einzubringen und quasi einem Praxistest zu unterwerfen.

Das Interview führte Josef König  

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