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Juni 2010
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Archive für Juni 2010

Der „Fall Mixa“: Causa sine iustitia et iure?

Seit Aristoteles ist der abendländischen Tradition geläufig, dass der Gerechtigkeit unter den Kardinaltugenden die material zentrale Stellung zukommt. Sie begründet vor allem das soziale Miteinander, gibt ihm Maß und Ziel. Die christliche Tradition bettet die moralischen Tugenden zudem in die göttlichen Tugenden – Glaube, Hoffnung und Liebe -  ein. Die ersteren werden durch Erziehung und sittliches Erkenntnisvermögen erworben, die letzteren durch die göttliche Gnade geschenkt (wenn sie denn „reinen Herzens“ angenommen werden).

In beiderlei Hinsicht geht es der katholischen Kirche unseres Landes offensichtlich nicht gut. (Sollte sie etwa ein Teil seiner Gesellschaft sein?) Im Vorgang um den bisherigen Augsburger Bischof und Katholischen  Militärbischof Walter Mixa scheinen Gerechtigkeit und Liebe extrem notleidend – je länger die Affäre dauert, um so mehr. Hier  ließen sich unzählige Beispiele anführen. Darauf sei verzichtet, um der Caritas nicht erneut einen Tort anzutun. 

          

 So bleiben wir auf der Ebene eines Mindest-Standards von Gerechtigkeit und Liebe, dem Recht der Kirche. Darauf besinnt sich heute auch Bischof Mixa in seinem Welt-Interview. Der Metropolit und Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz, Erzbischof Reinhard Marx, tut desgleichen, wenn er seinen Pressesprecher erklären lässt: „Alles ist rechtmäßig gelaufen“.

Ohne Fach-Kanonist zu sein, stellen sich uns hier denn doch einige Fragen, die aufzuwerfen (und öffentlich zu beantworten) längst fällig gewesen wäre: 

1.    Wie wurde seitens des Bistums Augsburg sichergestellt, dass die Untersuchungsergebnisse des vom Stadtpfarrer von Schrobenhausen (in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der Waisenhausstiftung)  bestellten „Sonderermittlers“ mit der nötigen Diskretion behandelt wurden, damit die Rechte des Diözesanbischofs angemessen gewahrt werden konnten?

2.    Offensichtlich hat sich – wie eine Mitteilung der Pressestelle des Bistums Augsburg vom 18.05.2010 aussagt – die „Ordinariats-Konferenz“ den Abschlussbericht des Sonderermittlers zu eigen gemacht. Mit welcher Rechtsqualität bzgl. des bisherigen Bischofs ist das geschehen? (Ein Gutachten kann kein Urteil ersetzen.)

3.    Seit der Wahl des Diözesanadministrators gem. Can. 421 CIC durch das Domkapitel (das in Deutschland die Aufgaben des Konsultorengremiums wahrnimmt) leitet der Diözesanadministrator mit Unterstützung seines Ständigen Vertreters das Bistum. Warum wird in zahlrechen Verlautbarungen der Eindruck erweckt, es existiere eine kollektive „Bistumsleitung“?

4.    Jeder Christgläubige hat das Recht auf seinen guten Ruf (Can. 220 CIC). Auch bei einer kirchlichen Voruntersuchung muss sichergestellt sein, dass dieser nicht zu Schaden kommt (Can. 1717 § 2 CIC). Wird dem nicht Rechnung getragen, sind gem. Can. 1390 § 2 CIC Strafen vorgesehen. Inwieweit haben die in der Causa des Diözesanbischofs Tätigen des Bistums und sonstige Repräsentanten der katholischen Kirche in Deutschland dieser Vorgabe genügt? Wurden seitens des Diözesanadministrators gegen den nach Pressenberichten durch das Verbreiten neuer Mißbrauchsgerüchte auffälligen Augsburger Diözesanpriesters  Michael Mayr Ermittlungen angestellt?

5.    Gem. Can. 480 CIC hat der Generalvikar den Diözesanbischof über alle wichtigen Amtsgeschäfte zu informieren; er darf (sc. ebenso der Bischofsvikar) „niemals gegen den Willen und die Absicht des Diözesanbischofs handeln“. Wie wurde dieser Vorgabe in Augsburg zwischen dem 31. März und dem 8. Mai 2010 entsprochen?

6.    Im Zusammenhang mit der Unterrichtung des Generalstaatsanwalts in München durch den Generalvikar im Verdachtsfall sexuellen Missbrauches (Verdächtigter: Diözesanbischof) wurde öffentlich erklärt, dies sei auf der Grundlage der betr. Richtlinien der DBK v. 27.09.2002 geschehen. Wie wurden den dort unter II, 3 geforderten Maßgaben entsprochen (Gespräch mit dem Verdächtigten, (umgehender) Kontakt mit dem Opfer, unverzügliche Unterrichtung des Diözesanbischofs; bei erhärtetem Verdacht Einleitung des kirchenrechtlichen Vorverfahrens gem. Can. 1717 CIC; Vorlage beim Apostolischen Stuhl)? Inwieweit wurde der Norm (vgl. Can. 1405 § 1 Nr. 3) entsprochen, nach der Strafsachen gegen Bischöfe dem Papst persönlich vorbehalten sind?

      

Angesichts solcher Fragen wird manch ein Christ schweigsam. Er glaubt die Kirche rechtlich geordnet – oft schon eher übermäßig – und erlebt sie wie einen Konzern mit Sitz auf den Cayman- Islands.  Der schon im Missbrauch-Desaster gewonnene Eindruck dürfte sich verstärken. Nicht die böse Tat ist das eigentliche Problem, sondern die Reaktion der Verantwortlichen. Sie vertuschen nicht nur, sondern - wie im Vorgang „Mixa“ zu befürchten – es folgt eine Tat auf die andere. Und „die Kirche“ schweigt.

Der Präsident geht – was nun?

Das hätte sich Bundespräsident Horst Köhler in schlimmsten Albträumen nicht vorstellen können, dass das Flaggschiff der konservativen deutschen Presse, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, ihn nach seinem Rücktritt als „Fahnenflüchtling“, als „illoyal und feige“ abqualifizieren würde. Wenn denn sein abrupter Abgang aus der Politik eine Botschaft an das Volk, die „politische Klasse“ und die Öffentlichkeit enthalten sollte, war sie sicherlich anders gemeint.

Der Rücktritt des Präsidenten war historisch. Vor dem jetzigen Rücktritt gab es nur einen Vergleichsfall. Das war nicht der taktisch begründete und nur formal als Rücktritt einzustufende Akt des Heinrich Lübke. Am 9. November 1918 folgte der Inhaber des Präsidiums des Bundesrates (Titel: Deutscher Kaiser), der preußische König Wilhelm II., der Forderung der Obersten Heeresleitung, sich in die Niederlande abzusetzen.

                                               

Der Krieg, auf dessen Verlauf Wilhelm II. faktisch keinen  Einfluss nehmen konnte,  war verloren, in der Heimat die Revolution ausgebrochen. Wilhelm war isoliert – wie es das Foto von der Flucht am Grenzbahnhof Eysden trefflich zeigt. Er war am Ende. Ist Horst Köhler ein feiger Verräter, der seinen Amtseid dann kündigt, wenn das Volk, dem zu dienen er selbst in seinen letzten Worten als Präsident eine Ehre genannt hat, diesen Dienst besonders braucht?

Wir glauben, dass dem nicht so ist. Horst Köhler hat denen „den Bettel hingeschmissen“, die nach seiner Überzeugung seine Person und das von ihm bekleidete Amt missbraucht haben.

Natürlich, der als Grund benannte Anlass – die Kritik an Äußerungen zur Zielsetzung deutscher Sicherheits- und Militärpolitik -  rechtfertigt den vollzogenen Schritt nicht. Wenn sich der Präsident politisch äußert, muss er sich auch politische Kritik gefallen lassen. So weit, so gut. Aber nicht von denen, die sie im gegebenen Fall geübt oder – schlimmer noch – so beredt geschwiegen haben.

Die Unionsparteien haben sich schon vor achtzehn Jahren in den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) des Verteidigungsministers Volker Rühe festgelegt:   

 Dabei läßt sich die deutsche Politik von vitalen Sicherheitsinteressen leiten:…….  (8) Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung“.

Im Weißbuch 2006 der Bundesregierung der Großen Koalition heißt es: „Die Sicher­heitspolitik Deutschlands wird von den Werten des Grundgesetzes und dem Ziel geleitet, die Interessen unseres Landes zu wahren, insbesondere:…….den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage un­seres Wohlstands zu fördern und dabei die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen überwinden zu helfen.“   

Bundespräsident Köhler ist von diesen Aussagen keinen Millimeter abgewichen.

Die gegenwärtige Opposition – die Linke, die aufgrund ihrer Geschichte und Gegenwart sich ohnehin moralisch-politisch in  Militärfragen noch ein Mitspracherecht verdienen muss,  ausgenommen - sollte die Lautstärke der Kritik herunterschalten. Denn die entscheidenden allgemeinen Grundsätze für die von Köhler angesprochenen wirtschafts- und handelspolitischen Anwendungsfälle deutscher Militärpolitik sind auch in den VPR des Ministers Peter Struck vom 21.05.2003 – in rot-grüner Koalition also -enthalten, in denen die Bundeswehr  ein wesentliches Element „internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung“ genannt wird. Diejenigen, die heute scharfe Kritik an der Person des bisherigen Bundespräsidenten üben, konnten damals lediglich verhindern, dass das längst geplante Weißbuch weder von Rudolf Scharping noch von Peter Struck zu Ende gebracht wurde. Das blieb dann dem glanzlosen CDU-Minister Franz-Josef Jung vorbehalten. Gegen den an der Sache völlig unbeteiligten Präsidenten wurde jetzt aber nachgekartet.

Bei den Medien konnte man den Eindruck gewinnen, dass dort die älteren Vorgänge schlicht unbekannt waren. Typisch, denn Sachverstand hat auf dem  sicherheitspolitischen Politikfeld den denkbar niedrigsten Stellenwert. Nirgendwo kann sich politisch-moralisches Bekennertum, das traditionelle Markenzeichen deutschen Gesinnungsjournalismus´, ungehinderter entfalten denn hier, in Politik und Medien. Die Kampagne gerät dann mangels sachlicher Gehalte schnell zum Selbstzweck.

Dass aber auch die schwiegen, die ihn zum Bundespräsidenten gekürt hatten, oder schlimmer noch: in die Entrüstungskritik einfielen, um ja nicht vom politischen Gegner in ethicis überholt zu werden, war für Köhler besonders bitter. Nicht er war seiner Rolle, wie jetzt die Presse meint, nicht gewachsen, sondern „die“ Politik machte nur zu deutlich, dass ihr an einer wirklichen Vermittlung ihrer Themen und Entscheidungen zum Volk hin – eben auch mit Hilfe des Bundespräsidenten – gar nicht gelegen ist. Zumal in der Sicherheitspolitik, wo – allen Deklarationen zum Trotz (es gibt nur wenige Ausnahmen) – durch ein Neusprech in Orwell´schem Format und Informationsunterdrückung das Publikum seit über 20 Jahren systematisch außen vor gehalten wird - ein Publikum, das ohnehin von „Krieg“ am liebsten nichts hören will.

                                                    

Horst Köhler stand nun da wie ein tumber Tor. Er erkannte sich als denjenigen, der offensichtlich als einziger meinte, um unserer Soldaten und der Glaubwürdigkeit der Politik willen müsste die ganze Wahrheit sicherheitspolitischer Zielvorstellungen offenbar gemacht und in offenem Diskurs vermittelt werden. Das war bitter – und wohl der Auslöser für den plötzlichen Rücktrittsentschluss. Es ehrt Verteidigungsminister zu Guttenberg, dass er in dieser Situation zum Bundespräsidenten und zur wehrpolitischen Wahrhaftigkeit stand, auch wenn aus dem Kanzleramt dafür nicht mit Dank zu rechnen ist.

Für wie gewichtig das Präsidentenamt in Deutschland tatsächlich gehalten wird, zeigt sich an der Art und Weise, wie man jetzt öffentlich über die Nachfolge Köhlers verhandelt. Das hängt mit der auf diese Weise bekundeten Tatsache zusammen, „dass ein Bundespräsident keinen wirklichen Schaden anrichten kann (taz).“ Daran wird sich nichts ändern, so lange der Präsident lediglich eine „Bundesversammlung“ zur Legitimationsbasis hat. Doch an einer Änderung ist dem Herrschaftssystem der politischen Parteien nicht gelegen. Die schon im Juni 2007, wie übrigens auch durch seinen Amtsvorgänger Johannes Rau geschehen, von Köhler in einer TV-Talkschau ventilierte Direktwahl des Präsidenten hat darum keine Chancen.

Hat also der Mohr seine Schuldigkeit (nicht) getan und kann jetzt gehen? Es wäre für das Amt des Bundespräsidenten, die Bürger dieser Republik und für Horst Köhler selbst sehr zu wünschen, dass es damit kein Bewenden hat. Flucht wäre es in der Tat, wenn sich Köhler jenen Spruch zu eigen machte, der dem letzten sächsischen König Friedrich August III. für seine Erstbegegnung mit den Vertretern der Revolution am 13. November 1918 in den Mund gelegt wird: „Macht Euch Euren Dregg alleene!“

Außerhalb des Bellevue, ohne die Verpflichtungen des Amtes, sollte Horst Köhler öffentlich Rechenschaft ablegen über die wirklichen Gründe seines Amtsverzichtes. Wir vermuten, dass der ehemalige IWF-Direktor etwa von seiner Rolle als Unterschriftenautomat bei den jüngsten finanzpolitischen Entscheidungszumutungen sprechen wird, die noch gravierender sein dürfte als die Abstimmungsautomatik im Deutschen Bundestag. In der Tat, wer denn überhaupt als das Staatsoberhaupt kann in der Stunde der Gefahr dem Volk die Wahrheit zumuten. Jetzt ist dafür die rechte Zeit. Wenn Horst Köhler das tut, kann er  sich zu recht auf die Ehre berufen, Deutschland und seinem Volk gedient zu haben.

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