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Archive für 24.5.2010

„Ecce nova facio omnia!“ (Offb 21,5)

Über das strategische Kalkül, das der Berliner Jesuitenpater Klaus Mertes mit seinem Brief vom 20 Januar d.J.  an ehemalige Schüler des von ihm geleiteten Canisius-Kollegs verfolgte – und ob er überhaupt eines hatte – kann man nur Spekulationen anstellen. Bei dem jetzt öffentlich angesprochenen Thema des sexuellen Missbrauchs von Schülern durch Geistliche des Jesuitenordens ging es ihm nach eigener Aussage um Gerechtigkeit für die Opfer, die endlich Priorität vor dem Ruf von Kirche und Schule haben müsse. Es hat den Anschein, dass Mertes – um überhaupt Handlungsfreiheit für seinen Schritt zu behalten – weder die Kollegen an der Schule, noch die deutsche Jesuiten-Provinz, das Erzbistum Berlin oder die Bischofskonferenz vorab informiert hatte. Aus Erschütterung und Scham sollte endlich das Schweigen gebrochen und Entschuldigung bei den Missbrauchsopfern erbeten werden. Der einsame Entschluss eines Mannes des „Kadaver-Gehorsams“ also in Zeiten degenerierter Zivil-Courage. Das verdient hohes Lob auch dann, wenn man P. Mertes´ Schritt für falsch hält.

Darüber lässt sich jetzt trefflich streiten. Nicht zu leugnen ist,  dass sexueller Missbrauch seit jener außergerichtlichen Einigung in einem  Missbrauchsfall im Bistum Lafayette/Lousiana 1983 mit der Zahlung von 10 Mill. Dollar in der öffentlichen Medienberichterstattung regelmäßig einen vorrangigen Platz einnimmt, der zumeist kampagnenartig realisiert wird. Der Mittelpunkt der Kampagne liegt dabei immer noch in den Vereinigten Staaten, wo sich 2002 in Boston ein erster Schwerpunkt befand. Der vorläufige Höhepunkt lag dann 2007 im Erzbistum Los Angeles. Hier erhielten 500 Kläger – wiederum außergerichtlich – ca. 500 Mill. Dollar Entschädigung bzw. Schmerzensgeld. Insgesamt rechnet man in den U.S.A. mit entsprechenden Zahlungen katholischer Körperschaften und Einrichtungen von etwa 2 Milliarden Dollar an ca. 10000 Betroffene. Eine Reihe von Bistümern und Orden sind im Gefolge dieser Entwicklung insolvent. Auch der Jesuitenorden ist stark involviert.

Auch die Folgen für das öffentliche Ansehen, den Zusammenhalt der katholischen Gemeinschaft und nicht zuletzt die gesellschaftlich-politische Wirksamkeit der katholischen Kirche in den Vereinigten Staaten sind verheerend. Auch wenn die meisten Fälle von sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche oder Ordenspersonen schon lange zurückliegen, führt vor allem aufgrund der inneren Struktur der seelischen Verwundungen und Belastungen auf Seiten der Opfer die öffentliche Auseinandersetzung mit Tatgeschehen, Leidenserfahrungen und vor allem der amtskirchlichen Befassung mit dem Geschehen zu tiefen innerkirchlichen Zerwürfnissen. Der schon durch die nachkonziliaren Reformprozesse stark geschwächte US-Katholizismus droht innerlich und äußerlich zusammenzubrechen. Nicht zuletzt im Bereich der Sicherheits- und Militärpolitik sind die katholischen – oft regierungskritischen - Stimmen weithin erloschen. Die von Samuel Huntington 2004 aufgeworfene Frage „Who Are We?“, die auf eine Zurückdrängung des (katholischen) Latino-Einflusses zu Gunsten der ursprünglichen kulturellen und politischen Herrschaft der protestantisch-weißen europäischen Erstzuwanderung abzielte, findet auf diese Weise eine Teilantwort. 

Die Reaktionen des Hl. Stuhls und der nationalen Bischofskonferenzen waren zu Beginn der Krise eher zögerlich. Man wollte offensichtlich durch eigene Aktionen dem Mediendruck nicht zusätzliche Ansatzpunkte liefern. Diese Zurückhaltung erwies sich aber als völlig kontraproduktiv. Es verfestigte sich der Eindruck, dass hohe und höchste kirchliche Stellen die Missbrauchsvorfälle um jeden Preis vertuschen wollten. Dazu trug eine aus dem Jahre 1962 stammende, die sexuelle Verführung in der Beichte betreffende Instructio des Hl. Officiums bei, die – zum unbedingten Schutz des Beichtgeheimnisses – vor allem auf Geheimhaltung abhob. Die Opfer kommen in dem Text nur insofern vor, dass sie zur Anzeige bei der kirchlichen Autorität verpflichtet werden. Im Kontext dieser Betrachtung wurde das gesamte sexuelle Missbrauchsverhalten durch Geistliche öffentlicher Thematisierung, auch in der Kirche selbst, entzogen.

Im Zusammenhang der Groer-Affäre in der Mitte der 90er Jahre zeigte  sich, dass  diese Regelung und die sich daraus ergebende Praxis völlig inakzeptabel war. Vor wenigen Tagen wies der Wiener Kardinal Christoph Schönborn letztlich dem damaligen Papst die Verantwortung dafür zu, dass gegen seinen Amtsvorgänger Groer trotz bekannter schwerwiegender Verdachtsmomente nicht einmal innerhalb des Vatikans ermittelt werden durfte.

Die Konsequenz waren neue und umfassende, gesamtkirchliche Rechtsgrundlagen, die 2001 unter Federführung des damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger,  geschaffen wurden. Dabei konnte kaum übersehen werden, dass die schon im neuen, 1983 in Kraft getretenen gesamtkirchlichen Gesetzbuch CIC enthaltenen Regelungen zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche wohl kaum beachtet wurden. So erklärt can. 1395 § 2 CIC den Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker zum Straftatbestand, bewehrt mit einer fünfjährigen Verjährungsfrist zur Tat. Wenn heute also umfassende Statistiken mit Missbrauchstaten in der Kirche vorgelegt werden, die sich auf zurückliegende Jahrzehnte erstrecken, ist zu berücksichtigen, dass die Bischöfe (und ihre verantwortlichen Mitarbeiter) durch Kirchenrecht verpflichtet waren, in Verdachtsfällen ab 1979  förmlich zu ermitteln und bei einem entsprechenden Ergebnis entweder ein (kirchliches) Strafverfahren anzuordnen oder ein Straf-Dekret nach can. 1720 CIC zu erlassen. Dem wurde aber ganz offensichtlich nicht Genüge getan, wie ein wohl typischer Beispielfall aus dem Erzbistum Freiburg/Br. zeigt.

Die römischen Regelungen von 2001 begründen für Missbrauch durch Kleriker die unmittelbare Zuständigkeit der Glaubenskongregation, die hier als Gerichtshof tätig wird. Das Schutzalter wird von 16 auf 18 Jahre festgesetzt, und die Verjährungsfrist wird von 5 auf 10 Jahre erhöht – und zwar nach Volljährigkeit des Opfers. Sie kann in schweren Fällen auf Antrag des zuständigen Bischofs ganz aufgehoben werden. Der Beliebigkeit auf ortskirchlicher Ebene wird nachdrücklich ein Riegel vorgeschoben:

„Wenn ein Bischof oder Hierarch auch nur vage Kenntnis von einer derartigen Straftat hat, muss er sie nach abgeschlossener Voruntersuchung an die Glaubenskongregation weitermelden, die, wenn sie nicht wegen besonderer Umstände den Fall an sich zieht, durch Weitergabe der entsprechendenVorschriften dem Bischof beziehungsweise Hierarchen gebietet, durch sein je eigenes Gericht das weitere Verfahren führen zu lassen; das Recht zur Berufung gegen das Urteil ersten Grades, sowohl auf Seiten des Angeklagten und seines Verteidigers als auch auf Seiten des Kirchenanwalts, besteht allein beim Obersten Gericht dieser Kongregation“ (De delictis gravioribus, 2001)

Die deutschen Bischöfe wären gut beraten, wenn sie die Öffentlichkeit darüber informierten, in welchem Umfang in ihrem Verantwortungsbereich bekannt gewordene Missbrauchsfälle, die unter die Geltung dieser römischen Gesetzgebung fallen, tatsächlich angewandt worden sind. Entsprechende Untersuchungen kanonistischer Experten in den U.S.A. zeichnen allerdings für die dortige Situation ein eher dusteres Bild.

In Deutschland sind außerdem quasi nationale Ausführungsbestimmungen schon im Herbst 2002 ergangen. Durch Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz wurden entsprechende Leitlinien erlassen, die über den strafrechtlichen Rahmen hinaus pastorale und organisatorische Aspekte berücksichtigen, wobei der Zuwendung zum Opfer, seinem Schutz,  seiner Unterstützung und Präventionsfragen Vorrang zukommt. Warum konnte dann nur – nach der Berliner Problemanzeige des „Offenbarers“ (Tageszeitung) Pater Mertes – ein derartiger „Aufklärungstsunami“ (Berliner Zeitung) über die deutsche katholische Kirche hereinbrechen?

Die sieben Jahre seit dem großen Versprechen waren offensichtlich nicht genutzt worden, um aufwändig und mühselig die moralische Unterwelt des katholischen Klerus und seine Opfer zu versöhnen, zumindest aber tiefe psychotraumatische Wunden und Belastungen der Opfer zu heilen oder doch wenigstens zu lindern. Der höhere Klerus, so wird weithin gemutmaßt, hat trotz aller verbaler Erklärungen („Beschämt und schockiert bitten wir alle um Entschuldigung und Vergebung, die Opfer dieser abscheulichen Taten geworden sind“ – Deutsche Bischofskonferenz, 25.02.2010) immer noch nicht verstanden, was durch den Missbrauchspriester eigentlich geschieht. Nicht nur das kindliche Opfer wird schwer verletzt, sondern auch Mutter und Vater, Geschwister, Freunde – alle, die im „heiligen Mann“ des katholischen Priesterbildes den Boten Gottes sehen, der schützen und helfen soll, nie aber täuschen, zerstören und vernichten. Enttäuschung und Wut richten sich vielleicht mehr noch auf die „Aufseher“ der Täter, die untätig blieben: eine nicht selten fein ziselierte „Kultur des Wegsehens“ (die P. Mertes so nachdrücklich beklagt), des Abschiebens (etwa durch bloße Versetzung der Täter) und der Ignoranz gegenüber den Opfern entwickelten. So werden Laienchristen und kirchliche Leitung zunehmend durch einen tiefen Graben getrennt. Der Klerus vor Ort muss jetzt Partei ergreifen: Bischof oder Gemeinde. Solche Spannung kann die ohnehin gestresste katholische Kirche in Deutschland kaum lange aushalten. Für andere Länder Europas gilt ähnliches.

Wer das Problem aussitzen wollte, darf sich nicht täuschen. Mit jedem neuen Missbrauchsfall vermag die Kampagne neu anzurollen. Sie kann dabei auf die Wucht früherer Anläufe verzichten. Die Wahrnehmung des Publikums ist geschult. Man weiß jeweils schnell, worum es geht. Dazu kommt der Schneeballeffekt. Je mehr Opfer sich trauen, ihr nur scheinbar so individuelles Schicksal öffentlich zu machen, desto mehr finden den Mut, es ihnen gleich zu tun. Dies wird durch eine öffentliche Meinung zusätzlich gestützt, die nicht nur dem herkömmlichen katholischen Kirchenbild, sondern allen Formen gelebter Religion kritisch oder sogar feindlich gegenüber steht. In gemischt-konfessionellen Ländern wie dem unseren kommt dazu, dass das Versagen der katholischen Kirchenführung als Bestätigung des eigenen konkurrierenden konfessionellen Profils gedeutet wird. Das überaus beredte Schweigen der evangelischen Kirchen der letzten Monate in der Missbrauchsdiskussion spricht für sich.

Das vorgeblich unzüchtige Leben des katholischen Klerus und der Ordensleute war schon der Hauptinhalt des Pamphlets „Der Pfaffenspiegel“ (1845) des Otto von Corvin. Es richtete sich – mit Unterstützung der preußischen Regierung – gegen den anlässlich einer Heilig-Rock-Wallfahrt entfalteten Machtbeweis katholischer Präsenz in der Rhein-Provinz. In ähnlicher Weise wurde auch in Bismarcks Kulturkampf der Versuch unternommen, die katholische Geistlichkeit moralisch zu diskreditieren. Man ermutigte zur Anzeige damals auch strafrechtlich relevanter Taten, die über den Missbrauch im heutigen Sinne hinausgehen. Im „Dritten Reich“ versuchten Geheime Staatspolizei und NS-Propaganda durch die sog. „Sittlichkeitsprozesse“ die Kirche innerlich zu spalten. Die Inszenierung wurde aber als solche durchschaut und blieb angesichts der damaligen Konsistenz des „katholischen Milieus“ insgesamt ohne Wirkung, wenn gleich die öffentlich gemachten Fälle auch die Missbilligung der Katholiken fanden.

Alle, die innerkirchliche Abläufe kennen, auch und gerade diejenigen, die im Kontext eines Missbrauchsfalles „die Kirche“ quasi „von innen“ kennenlernten, wissen, dass in jedem dieser Fälle wenigstens vier Personen maßgeblich beteiligt sind: der örtliche Dekan, der Personalreferent des Generalvikariats,, der Generalvikar und der Diözesanbischof bzw. bei den Orden der Hausobere, der Leiter der Einrichtung und der Provinzial oder Abt. Angesichts von Hunderten von „Fällen“ (über Jahrzehnte hin) kann man sich unschwer vorstellen, wie viele Führungspersonen (und ihre Vorgänger etc.) so von den „abscheulichen Verbrechen“ kontaminiert sind. Kann da Aufklärung und Heilung gelingen? Und erst recht: Wiederaufbau von Vertrauen?

Wie weiter? Die vielfach zu hörende Rede vom „Neuanfang“ und der Chance, die in der Krise liege, ist wohl eher ein Akt der Selbsttröstung ratloser Hierarchen. Als Sofortmaßnahme ist die konsequente Anwendung und Umsetzung der „Leitlinien“ erforderlich. Psychologischer und therapeutischer Sachverstand ist dabei unverzichtbar. Das kostet Geld, und man muss die nötigen Mitarbeiter für diese Aufgabe erst finden und gewinnen. Auch eine angemessene finanzielle Entschädigung der Opfer, an der nach Möglichkeit die noch erreichbaren Täter beteiligt werden sollten, ist unabweislich.

Sodann kommt die Kirchenführung nicht darum herum, die geheimen Personalakten der Verdachtsfälle systematisch durchzusehen und abzuarbeiten. Jede einzelne Akte muss geschlossen werden, nachdem die Opfer Genugtuung erfahren haben.

Zuständige Verantwortungsträger, die unter Geltung der Normen des CIC sowie der römischen Normen von 2001 systematisch eigene Wege gegangen sind, sollten aus Leitungsämtern ausscheiden – auf eigenen Antrag. Dem kirchlichen Recht muss Genüge getan werden, weil es sicherstellt bzw. sicherstellen kann und soll, dass die Werte des Glaubens und die Würde der Christgläubigen auch im Konfliktfall vor Willkür und opportunistischer Konfliktflucht geschützt werden – „das Heil der Seelen vor Augen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muss“(can. 1752 CIC).

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick meinte in seiner diesjährigen Palmsonntagspredigt: „Wir haben zu viel Institution Kirche und zu wenig Jesus Christus“. Dem ist zuzustimmen. Es ist zudem kein Widerspruch zu dem vorher Gesagten. Institutionen lassen sich organisieren, die Communio Sanctorum nicht.  Sie lebt aus dem Geist, der sie beseelt. Papst Benedikt XVI.  sprach kürzlich davon, dass „die größten Kirchenverfolgungen im gegenwärtigen Moment nicht von außen kommen, sondern von den Sünden im Innern der Kirche selbst her stammen”. Wenn die Kirche wirklich „neu“ werden, die alte Sünde hinter sich lassen will, muss sie sich dem immer neuen Gott öffnen. Romano Guardini sprach in einem Weihnachtsbrief 1958 vom „Umwerden von der Mitte her“. Dann gilt die Verheißung: „Siehe, ich mache alles neu“ (offb 21,5).

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