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	<title>Kommentare zu: Kunduz III: „Militärisch angemessen“</title>
	<link>http://blog.harald-oberhem.net/2010/03/25/kunduz-vorfall-%e2%80%9emilitarisch-angemessen%e2%80%9c/</link>
	<description>gegen die Widerspenstigkeit zu kurzer Gedanken!</description>
	<pubDate>Mon, 21 May 2012 04:40:43 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Kunduz IV: „Freispruch erster Klasse“ für Oberst Georg Klein ?</title>
		<link>http://blog.harald-oberhem.net/2010/03/25/kunduz-vorfall-%e2%80%9emilitarisch-angemessen%e2%80%9c/#comment-2116</link>
		<author>Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Kunduz IV: „Freispruch erster Klasse“ für Oberst Georg Klein ?</author>
		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 19:04:10 +0000</pubDate>
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		<description>[...] 25.3.2010: Kunduz III: „Militärisch angemessen“ [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] 25.3.2010: Kunduz III: „Militärisch angemessen“ [&#8230;]</p>
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		<title>Von: Georg</title>
		<link>http://blog.harald-oberhem.net/2010/03/25/kunduz-vorfall-%e2%80%9emilitarisch-angemessen%e2%80%9c/#comment-1006</link>
		<author>Georg</author>
		<pubDate>Fri, 02 Apr 2010 12:16:06 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.harald-oberhem.net/2010/03/25/kunduz-vorfall-%e2%80%9emilitarisch-angemessen%e2%80%9c/#comment-1006</guid>
		<description>Wie immer wenn die Politiker zu feige sind, in der Öffentlichkeit für ihre Aufträge Rechenschaft abzulegen, schiebt man es auf die Gerichte ab.

Es hat 8 Jahre gedauert, bis die Auseinandersetzung in AFG von unsererer Regierung als nicht-internationaler bewaffneter Konflikt eingestuft wurde. Zugegebenermaßen im deutschen Verantwortungsbereich hat er sich erst im Laufe der Jahre dazu entwickelt. Was ist nun die Konsequenz daraus, dass Deutschland sich an einem Bürgerkrieg am anderen Ende der Welt beteiligt ?

Anstatt dass die Politiker die Einsatzregeln so abfassen, dass von Anfang an klar ist, das wir uns in einem Kriegseinsatz befinden, müssen Bw-Soldaten die Behandlung als gewöhnliche Krimelle vor deutschen Gerichten erdulden. Zu Anfang verweigerte das BMVg sogar den Rechtsbeistand für den Oberfeldwebel und Checkpoint-Verantwortlichen.

Welche Ausstrahlung hat dies wohl auf die Moral der Truppe ?

Der Hinweis auf die sittlichen Werte, die noch mehr als das militärfachliche Können den Wert des Soldaten bestimmen, ist für die meisten Soldaten vor Ort, den Entscheidern im Einsatz, kaum zu beanstanden. Oberst Klein, der offen im Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, sagte er ging nach dem Luftschlag in die Kapelle um zu beten.

Was machen unsere Politiker und Juristen im BMVg ? 

Obwohl der ISAF-Einsatz von Anfang an ein Kapitel VII-Einsatz nach der UN-Charta war, bei dem "alle für erforderlich erachteten Mittel zur Unterstützung und Wiederherstellung der staatlichen Ordnung in AFG" ergriffen werden dürfen und obwohl die Bundeswehr seit 1994 die Option "Friedenserzwingenden Einsatz", als höchste Form des internationelen Engagements vorsieht, leugnen leitende Rechtsberater noch 2005 in Aufsätzen, dass die Bw in Bürgerkriegen, also in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten eingesetzt werden kann. Dementsprechend wurden die Rules of Engagement für einen Kapitel VI Einsatz, einen friedensstabilisierenden Einsatz abgefasst.

In der Kompass Ausgabe vom Februar weist Dr. Weingärnter, der Abteilungsleiter Recht im BMVg im Interview darauf hin, dass er aus rechtlicher Sicht keinen Anpassungsbedarf für den ISAF Einsatz sieht. Wenn der Konflikt die Schwelle zum nicht internationalen bewaffneten Konflikt überschreitet, dann sei es eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen haben und nicht die Politik.
Nun, dann kann man den leitenden Staatsanwalt von Potsdam, einem Parteimitglied "Der Linken" mal fragen, wie er die Sache sieht.

So einfach kann man sich die Sache aus höhere Sicht machen und auf den Rücken der Soldaten die Rechtsunsicherheit austragen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie immer wenn die Politiker zu feige sind, in der Öffentlichkeit für ihre Aufträge Rechenschaft abzulegen, schiebt man es auf die Gerichte ab.</p>
<p>Es hat 8 Jahre gedauert, bis die Auseinandersetzung in AFG von unsererer Regierung als nicht-internationaler bewaffneter Konflikt eingestuft wurde. Zugegebenermaßen im deutschen Verantwortungsbereich hat er sich erst im Laufe der Jahre dazu entwickelt. Was ist nun die Konsequenz daraus, dass Deutschland sich an einem Bürgerkrieg am anderen Ende der Welt beteiligt ?</p>
<p>Anstatt dass die Politiker die Einsatzregeln so abfassen, dass von Anfang an klar ist, das wir uns in einem Kriegseinsatz befinden, müssen Bw-Soldaten die Behandlung als gewöhnliche Krimelle vor deutschen Gerichten erdulden. Zu Anfang verweigerte das BMVg sogar den Rechtsbeistand für den Oberfeldwebel und Checkpoint-Verantwortlichen.</p>
<p>Welche Ausstrahlung hat dies wohl auf die Moral der Truppe ?</p>
<p>Der Hinweis auf die sittlichen Werte, die noch mehr als das militärfachliche Können den Wert des Soldaten bestimmen, ist für die meisten Soldaten vor Ort, den Entscheidern im Einsatz, kaum zu beanstanden. Oberst Klein, der offen im Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, sagte er ging nach dem Luftschlag in die Kapelle um zu beten.</p>
<p>Was machen unsere Politiker und Juristen im BMVg ? </p>
<p>Obwohl der ISAF-Einsatz von Anfang an ein Kapitel VII-Einsatz nach der UN-Charta war, bei dem &#8220;alle für erforderlich erachteten Mittel zur Unterstützung und Wiederherstellung der staatlichen Ordnung in AFG&#8221; ergriffen werden dürfen und obwohl die Bundeswehr seit 1994 die Option &#8220;Friedenserzwingenden Einsatz&#8221;, als höchste Form des internationelen Engagements vorsieht, leugnen leitende Rechtsberater noch 2005 in Aufsätzen, dass die Bw in Bürgerkriegen, also in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten eingesetzt werden kann. Dementsprechend wurden die Rules of Engagement für einen Kapitel VI Einsatz, einen friedensstabilisierenden Einsatz abgefasst.</p>
<p>In der Kompass Ausgabe vom Februar weist Dr. Weingärnter, der Abteilungsleiter Recht im BMVg im Interview darauf hin, dass er aus rechtlicher Sicht keinen Anpassungsbedarf für den ISAF Einsatz sieht. Wenn der Konflikt die Schwelle zum nicht internationalen bewaffneten Konflikt überschreitet, dann sei es eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen haben und nicht die Politik.<br />
Nun, dann kann man den leitenden Staatsanwalt von Potsdam, einem Parteimitglied &#8220;Der Linken&#8221; mal fragen, wie er die Sache sieht.</p>
<p>So einfach kann man sich die Sache aus höhere Sicht machen und auf den Rücken der Soldaten die Rechtsunsicherheit austragen.</p>
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