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Februar 2010
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Archive für 26.2.2010

„…die eine, heilige…Kirche“

Sie habe „einen schlimmen Fehler gemacht, den ich zutiefst bereue“ erklärte die Landesbischöfin und Ratsvorsitzende Margot Käßmann zur Begründung des Rücktritts von diesen Ämtern. Ihr Stellvertreter im Rat der EKD und die Präses der EKD-Synode machten sich diese sprachliche Wendung vom Fehler in ihrer Stellungnahme förmlich zu eigen.

Angesichts der vielgerühmten theologischen und homiletischen Kompetenz der Bischöfin und des Kontextes wie des Gewichts beider Erklärungen stutzten wir spontan bei dieser Wortwahl: eine schwere Trunkenheitsfahrt ein „Fehler“? Im allgemeinen handlungstheoretischen Sprachgebrauch wird ein Fehler als Ursache eines Unfalls verstanden. Er beruht auf einem Irrtum, nicht einer Entscheidung. Schuldhaft zurechenbar würde er erst durch einen bewussten Informationsverzicht, der den fehlerhaften Irrtum zur Folge hätte. Das kann aber im vorliegenden Fall nicht gemeint sein.

Es stellen sich zwei  Fragen. Zuerst die nach dem Gehalt des „Unfalls“. Passiert im physikalischen Sinne ist ja, wie sogar Neuheiden-Christen aller Couleur jetzt gern hervorheben, „Gott sei Dank“ eigentlich nichts. Kein Schaden sei eingetreten.

Oder bestand der Unfall gar in der polizeilichen Kontrolle und dem Offenbarwerden der Trunkenheit der Kraftfahrerin und den damit verbundenen Folgen für das,  was man früher Verletzung der öffentlichen Ehre genannt hätte. Das aber eigentlich auch nicht, denn dieses Ansehen ist heute „differenziert“ zu betrachten, gerade für Amtsträger. Die höchste  Kirchenoberin will  gerade keine Heilige sein und auch nicht allgemeines Vorbild. Diese Position findet vielfache Zustimmung. Warum dann auf ein Amt verzichten?

Zahlreiche öffentliche Reaktionen und Bewertungen in der Causa Käßmann schrammen in ihrem geistigen Gehalt am Kölner Karnevalsschlager „Wir sind alle kleine Sünderlein“ entlang: dumm gelaufen, aber letztlich doch nicht so tragisch! Doch es stellt sich mit dem Hinweis auf die Sünde eine zweite, von der Bischöfin selbst aufgeworfene Frage, nämlich die nach der  Reue – übrigens bitte ohne Superlativ. Bereut wird kein Fehler, sondern ein schuldhaftes Fehlverhalten, theologisch Sünde genannt. Im Gesetzesverstoß wird Gott in seiner Ehre verletzt. Und zwar ohne Berücksichtigung innerweltlicher Folgen. Reue ist die innere Reaktion des gläubigen Sünders. Zu ihr gehört aber mehr als das Gefühl von Betroffenheit, nämlich das Bekenntnis von Schuld, die Bitte um Vergebung und die Buße einschließlich tathafter Wiedergutmachung. Dies alles, ungeachtet der säkularen Rechtspraxis gegenwärtiger Gesellschaft, vor Gott, und zwar im stillen Kämmerlein, nicht in der Medienpublizität.

Das Verhalten der Betroffenen wie der EKD-Leitung erinnert hingegen an die in der Politik heute üblichen öffentlichen Inszenierungen, in denen ausgelotet werden soll, „was geht“. Kaum einer der dabei unternommenen Schritte ist ehrlich gemeint; es geht ausschließlich um ein taktisches Kalkül.

Dem Verrat des Petrus an seinem Herrn  ging der Vorwurf voraus: „Deine Sprache verrät dich“ (Mt 26, 73b). Das gilt auch heute. Eine Kirche, die sich in und von der Gesellschaft her versteht, spricht in gleicher Weise ihre Sprache. So auch im Fall Käßmann. Es zeigt und zelebriert sich ein Kirchentum, das eben modern, d.h. säkular, von dieser Welt sein will.

Die Christen fast aller Gemeinschaften bekennen hingegen traditionell im Großen Glaubensbekenntnis die „eine und heilige Kirche“. Heilig ist zwar nur Gott, nicht der Mensch. Die Menschen aber sind berufen, sich mit ganzem Herzen und all ihren Kräften - auch ihrer Schuld - diesem Gott zuzuwenden und sich auf diese Weise heil und heilig machen zu lassen. Das Amt in der Kirche leistet einen wichtigen Dienst an dieser  Heiligung und Versöhnung mit Gott. An diesem Auftrag und nur daran hat sich der Amtsträger zu messen – auch bei der Prüfung, ob er zu solchem Dienst noch fähig ist.

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