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31.1.2010 von dragonX6.
Weiterführende ethische Diskussion jetzt im Internet
In der Ausgabe Oktober 2009 von Kompass. Soldat in Welt und Kirche hatte Dr. Uwe Steinhoff strittige Thesen zum Thema „Moralisch korrektes Töten“ vorgelegt. In Ausgabe Dezember 2009, S. 26, gab es einige kritische Anmerkungen, auf die Dr. Steinhoff jetzt reagierte. Weil die monatlich erscheinende Zeitschrift des Katholischen Militärbischofs den Disput über friedensethische und moraltheologische Grundfragen und über die daraus für die soldatische Ethik resultierenden praktischen Folgerungen nur begrenzt aufgreifen kann, hat sich eine andere Lösung angeboten.
Zwischenzeitlich hat sich die internetgestützte Kommunikationsplattform „blog“ so weit etabliert, dass die Bezeichnung „bloggercommunity“ berechtigt ist. Die Seite
„http:/blog.harald-oberhem.net
bietet nun die Möglichkeit, die Fortsetzung des Disputes zu verfolgen und sich daran zu beteiligen. „Gerade in einer Zeit, in der sicherheitspolitische und militärische Fragen gern (und nicht immer qualifiziert) ethischen Argumentationen unterworfen werden, dürfte das zur Versachlichung einer Auseinandersetzung beitragen, deren praktischen Ernst niemand infrage stellen kann“, so die Einladung zur Fortführung dessen, was in Kompass. Soldat in Welt und Kirche nicht fortgesetzt werden kann.
Josef König
KOMPASS-10-02
Der unmittelbare Einstieg in die Diskussion erfolgt über:
http://blog.harald-oberhem.net/2010/01/08/%e2%80%9emoralisch-korrektes-toten%e2%80%9c-diskussion/
H.O.
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27.1.2010 von dragonX6.
Die lebhafte Debatte, die durch jüngste Äußerungen der Hannoveraner Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann zum deutschen Afghanistan-Engagement ausgelöst wurde, kann nicht überraschen. Was als prophetische Mahnung und moralisch-ethische Forderung daherkam, entsprach in Wirklichkeit einem klassischen Muster der Ebenenverlagerung letztlich politischer Legitimation militärischer Kampfeinsätze: Statt über Bündnispolitik, Interessen und militärische Strategien wird in abstrakten Höhen über Wertorientierungen, weithin ohne Bezug zu konkreten Handlungsoptionen, debattiert. Das entlastet die Politik, verschafft den Kirchen die als sehr wichtig eingeschätzte Medienpräsenz – und bereitet künftige Konsense vor.
Schon im Mai 2001 hatte Militärbischof Walter Mixa in einem Grundsatzvortrag an der Hamburger Führungsakademie der Bundeswehr zum Thema “Die Waffen segnen? Legitimation militärischer Einsätze der Streitkräfte und Militärseelsorge“ unter Rückgriff auf Max Webers Theorie der Legitimation politischer Herrschaft darauf verwiesen, dass die eigentliche „Segnung“ in der religiösen Unterstützung, teilweise Überhöhung des Militäreinsatzes des eigenen Staates bestehe. Dadurch entsteht zugleich ein „mystisches“ Band zwischen Front und Heimat. Das wird von den Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehreinsatzkräfte in Afghanistan, wo sich der Bürgerkriegscharakter der „Stabilisierung“ nicht mehr leugnen lässt, nachhaltig eingeklagt. Die EKD sollte sich nicht täuschen: Erwartet wird nicht nur deklaratorische Anerkennung menschlichen Bemühens , Militärseelsorge und öffentliche Unterstützung, sondern auch ausdrückliche Bejahung des politisch-militärischen Auftrags der Einsatzkräfte – ohne („ethisches“) Wenn und Aber. Öffentliche Äußerungen einsatzbegleitender Militärpastoren lassen daran keinen Zweifel.
Ein noch größeres Problem als die Motivation der Truppe dürfte für die Regierung und die sie tragenden Bundestagsfraktionen die Unterstützung im erweiterten politischen Spektrum sein. Um diese zu gewinnen, genügt nicht nur die Urheberschaft großer Teile der Opposition für die Grundentscheidungen zum Afghanistaneinsatz. Es bedarf starker quasi meta-politischer Argumente, um die Fortsetzung dieser Politik unter veränderten Rahmenbedingungen zu rechtfertigen. Eine qualifizierte ethische öffentliche Debatte könnte dazu beitragen.
Dazu bemerkte Bischof Mixa 2001: „Ethische Positionen und Optionen sind ein Faktor, der dazu beiträgt, dass politische Handlungen öffentliche Akzeptanz finden. So werden Moral und Ethik, zumal in der öffentlichen Repräsentanz, u. a. durch die großen Kirchen, zum Gegenstand bzw. Faktor der Politik. Sie werden es - wie jüngste Erfahrungen zeigen - vor allem dann, wenn rechtliche oder reine Verfahrens-Legitimationen zur Lösung politischer Streitfragen offensichtlich nicht ausreichen.“ Wenn die Kirchen dabei erfolgreich sein wollen, müssen sie sich aber auch ihrer eigenen bisherigen affirmativen wie kritischen Begleitung der Afghanistan-Politik Deutschland und es NATO-Bündnisses selbstkritisch erinnern. Dazu Mixa : „Der einzelne - weder der verantwortliche Politiker noch der handelnde Soldat - darf (sc. nicht) für die Moralität militärischer Gewaltanwendung isoliert und quasi “privat” in Haft genommen werden. Vorrangig ist der öffentliche, politische Prozess. Und hier, so meine ich, stellen sich aus ethischer Perspektive eine Reihe von Fragen als Lehren (erg: aus der jüngsten Geschichte der Bundeswehr). Ich möchte nur einige nennen:
- In welcher Weise haben die politischen Parteien, sowohl die Regierungsparteien wie die in der Opposition, den entscheidenden Beschluss des Deutschen Bundestages vorbereitet und auch öffentlich begründet? - In welcher Weise sind die Medien, vor allem das Fernsehen, ihrer Aufgabe der öffentlichen Information und kritischen Begleitung des Regierungshandelns nachgekommen? … - In welcher Form und mit welchen Argumenten haben die maßgeblichen Vertreter der Völkerrechtswissenschaft, national und international, die Frage einer zureichenden Mandatierung eines Streitkräfteeinsatzes zu der durchgeführten, als humanitäre Intervention gekennzeichneten Maßnahme im Kontext des politischen Entscheidungsprozesses öffentlich thematisiert? - Welche Beiträge haben die großen gesellschaftlichen Organisationen zur notwendigen Politikbegleitung in den Monaten der Krise geliefert? Gab es nicht ein mehr oder weniger geheimes Einverständnis, dass - wie Jamie Shea (der NATO-Sprecher während des Kosovo-Konflikt) es nannte - “die politischen Führer nun die entscheidende Rolle für die öffentliche Meinung spielten” - und nur sie?“
Und schließlich: „Haben wir Bischöfe, haben die Institutionen unserer Kirche, die sich mit Fragen der Sicherheitspolitik und der Verteidigung befassen, in dem Zeitraum, in dem die Weichen für die künftigen Entscheidungen gestellt wurden, die ihnen zukommenden Aufgaben zur öffentlichen Stärkung des “moral point of view” wahrgenommen? Ich muss als höchster katholischer Militärseelsorger diese Frage stellen, um die Last der Kritik, auch mancher Unterstellungen, nicht einseitig verantwortlich handelnden Politikern oder den Soldaten und Soldatinnen unserer Bundeswehr aufbürden zu lassen“. Wer wie der Katholische Militärbischof – zu Recht – auf die fortlaufende ethische Überprüfungsnotwendigkeit grundlegender Entscheidungen zum militärischen Einsatz besteht, muss auch sich selbst kritisch befragen (lassen), wie bisher die selbstgestellte Aufgabe ethischer Begleitung tatsächlich wahrgenommen wurde. Dazu gehört auf jeden Fall eine hinreichende Analyse tatbestandsmäßiger Voraussetzungen einer jeden Anwendung ethischer Kriterien und Normen. Ihre Anwendung selbst ist – katholischerseits – auch nicht Sache des kirchlichen Amtes. Politische Schlussfolgerungen zu ziehen, gehört in den Raum politischer Öffentlichkeit und letztlich in den der zuständigen Institutionen. Sie sind damit nicht nur oder vorrangig Sache „der Politiker“, sondern nicht weniger – vorab- der Medien, der Wissenschaft, betroffener Organisationen, d.h. der gesamten „Bürgergesellschaft“.(Wie die Streitkräfte selbst ihre Rolle dabei sehen, ist ein eigenes Thema). Werturteile politischer und militärischer Provenienz zu fällen sowie daraus sich ergebende Handlungsforderungen zu formulieren, sind keine geistliche Aufgabe – und auch nur sehr bedingt die von Lehrern der Sozialethik. Entsprechenden, z.T. scharfen Reaktionen aus dem politischen Raum ist insofern die sachliche Berechtigung nicht abzusprechen. Damit stellt sich der Kirche – Bischöfen und ihren Beratern sowie den zuständigen (Laien-) Gremien - keine leichte Aufgabe. Dazu gehört zuerst die „Gewissenserforschung“ zur bisherigen Wahrnehmung des selbst gestellten Auftrages. Zum Einstieg hilfreich sind zwei Resümees kirchlichen Agierens aus katholischer und evangelischer Feder. Es kann nicht Sache der Kirchen mit ihrem Verkündigungs- und Lehrauftrag – jede nach ihrem Verständnis – sein, ihr öffentliches Reden an der tagesaktuellen öffentlichen Nachfrage zu orientieren. Grundsätze und (moralische) Normen erheben sich über den Tag hinaus; die Christen und ihre Kirchen haben die Aufgabe, sie im Bewusstsein der Gesellschaft zu erhalten. Schweigen signalisierte Zustimmung (Qui tacet, consentire videtur), politisierende Rede erzeugte Verstrickung. Beides aber liefe auf eine neue „Waffensegnung“ hinaus.
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8.1.2010 von dragonX6.
Im KOMPASS-Soldat in Welt und Kirche, Ausgabe Oktober 2009, der im Auftrag des Katholischen Militärbischofs herausgegebenen Monatszeitschrift der Katholischen Militärseelsorge, hatte Dr. Uwe Steinhoff wichtige Thesen zum Thema „Moralisch korrektes Töten“ vorgelegt. Ich hatte daraufhin in der KOMPASS-Ausgabe Dezember 2009 einige kritische Anmerkungen aus der Tradition theologischer Ethik (früher: Moraltheologie) formuliert, auf die Dr. Steinhoff jetzt reagiert. Es ist unvermeidlich, in einem solchen Dialog fachspezifische Aspekte anzusprechen, die manchem Leser „abgehoben“ und überhaupt zu abstrakt erscheinen mögen. Das ist jedoch unvermeidlich, um den ethischen Begründungszusammenhang der vertretenen Positionen nachvollziehen zu können. Es wird sich dabei herausstellen, dass erhebliche Unterschiede in den dann gezogenen Folgerungen keineswegs zufällig oder unerheblich sind. Ich selbst werde demnächst die Argumente von Dr. Steinhoff in einem weiteren Beitrag aufgreifen. Sehr begrüßen würde ich es, wenn möglichst viele Leser sich in diese Diskussion einbrächten. Gerade in einer Zeit, in der sicherheitspolitische und militärische Fragen gern (und nicht immer qualifiziert) ethischen Argumentationen unterworfen werden, dürfte das zur Versachlichung einer Auseinandersetzung beitragen, deren praktischen Ernst niemand infrage stellen kann.
Harald Oberhem
Uwe Steinhoff
Erwiderung auf Harald Oberhems Kritik an meinen Thesen darüber, wann Töten im Krieg erlaubt ist
Im Kompass 12/09 hat Harald Oberhem einige meiner Thesen kritisiert, die ich im Kompass 10/09 sowie in meinem Buch “Moralisch korrektes Töten” vertreten habe (die deutsche Ausgabe des Buches ist vergriffen, eine erweiterte englische Fassung erschien bei Oxford University Press unter dem Titel “On the Ethics of War and Terrorism”). Ich werde hier, der Einfachheit halber, seinen Beitrag jeweils in Anführungsstrichen wiedergeben, um dann auf die jeweiligen Bemerkungen Oberhems zu antworten.
„Für eine Berufsethik des Soldaten ergäben sich mit einer Anerkennung und Übernahme der entfalteten Prinzipien und Normen erhebliche Konsequenzen. Eine Prüfung, inwieweit sie mit der Tradition katholischer Moral und Ethik zur Deckung zu bringen sind, empfiehlt sich also.
“Ich möchte schon hier darauf hinweisen, dass „die“ Tradition katholischer Moral und Ethik sehr vielgestaltig ist – und im Übrigen auch keineswegs als maßgebend akzeptiert werden muss.
„Außer-ethische Voraussetzungen
Im aus der angelsächsischen Ethik-Tradition stammenden Vertragsmodell spielt die Verteilung der Handlungsfolgen eine zentrale Rolle; die Erfüllung der normativen Vorgaben (‚Gebote’, Normen) tritt hingegen zurück. Die unverlierbare Würde eines jeden Menschen, die immer Achtung verdient, gerät aus dem Blick.”
1. Für klassische angelsächsische Vertragtheoretiker wie John Locke (1632-1704) oder John Rawls (1921-2002) spielen Gebote und Normen sowie Rechte sehr wohl eine ganz zentrale Rolle. Tatsächlich begreift sich Rawls, der wohl einflussreichste politische Philosoph des zwanzigsten Jahrhunderts, ausdrücklich als “Deontologe”, das heißt als jemand, dem es um Gebote und Pflichten geht (die Deontologie ist die “Pflichtenlehre“). Er beruft sich hierbei im Übrigen auf Kant, den klassischen deutschen Deontologen, auf den ihrerseits katholische Moraltheologen immer wieder mit großer Begeisterung zurückgreifen, zumal ihnen Kants Würdebegriff sehr entgegenkommt. Die überwiegende Mehrheit gegenwärtiger angelsächsischer Ethiker und politischer Philosophen sind Deontologen. Oberhems Darstellung der angelsächsischen Philosophie ist also schlicht falsch.
2. Der deontologische Ansatz schließt die Zentralität der Frage nach der Verteilung von Handlungsfolgen in keiner Weise aus, denn offensichtlich kann man Gebote und Normen haben, welche gebieten und normieren, wie Handlungsfolgen zu verteilen sind.
3. Auch ich bin ein Deontologe. Allerdings einer, der nicht auf das Vertragsmodell zurückgreift – anders als Oberhem suggeriert.
4. Angelsächsische Philosophen reden in der Tat nicht so viel von “Würde” wie deutsche Philosophen und Theologen (die das besonders gern dann tun, wenn ihnen die Argumente ausgehen), was unter anderem damit zusammenhängt, dass sie diesen Begriff für unklar halten. Sie ziehen es vor, von Rechten zu reden. Ich weiß mich da mit ihnen einig. Und Rechte – die wohl für Würde unerlässlich sind – geraten bei der überwältigenden Mehrheit angelsächsischer Philosophen – und bei mir – ganz gewiss nicht aus dem Blick.
5. Ich bin kein angelsächsischer, sondern ein deutscher Philosoph. Natürlich bin ich von der angelsächsischen Philosophie beeinflusst. Das war Kant auch. Er hielt große Stücke auf Locke und Hume.
“Die Trennung der Sphären von Moral, Recht und militärischem Handeln ist künstlich und lebensfremd. Für den Handelnden kommt es vielmehr darauf an, die ethische Dimension, die durch Recht geschützt und stark gemacht werden soll, in der konkreten Situation zu erkennen und zu verwirklichen. Zudem kommt Steinhoff die sozialethische Dimension von Gefecht und ‚Krieg’ abhanden. Kalkulierbares und verlässliches Handeln erfordert klare und verbindliche Vorgaben (Recht, Befehl und Gehorsam, Innere Führung). Sofern dieses militärische Handeln „geordnet“ erfolgt (und noch weitere Bedingungen erfüllt), liegt ein bewaffneter Konflikt vor, in dem sich in der Regel die Kämpfer beider Seiten als rechtmäßig handelnd (‚gerecht’) verstehen (‚Kombattanten’). Der Begriff ‚gerecht’ ist dann nur noch bei einer Verletzung des Kriegführungsrechts relevant.”
1. Dass die Kämpfer beider Seiten sich auf irgendeine Weise „verstehen“, stellt schwerlich sicher, dass sie sich nicht falsch verstehen.
2. Lebensfremd, realitätsfremd und geschichtsfremd ist die Vorstellung, dass die Sphären von Moral und Recht nicht getrennt sind (das würde übrigens auch der Deontologe Kant so sehen). Die Sklaverei war auch einmal legal. Und was war nicht alles im Dritten Reich legal. Moralisch war es deshalb noch nicht. Und muss ich Oberhem an das Kriegsrecht vor der Genfer Konvention erinnern? Keine so erbauliche Angelegenheit. Aber auch sogenannte “demokratische Rechtsstaaten” sind nicht ohne Fehl. Vor 1997 war die Vergewaltigung in der Ehe kein Straftatbestand. Sie konnte u. U. als Nötigung, Körperverletzung oder Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden, aber nicht immer. Zum Beispiel wurde die Vergewaltigung oft als rechtmäßig betrachtet, wenn sie, wie Richter das damals so schön formulierten, “nach lang anhaltender unberechtigter Beischlafsverweigerung der Frau begangen wurde”. Insofern konnte ein Mann, der seine Frau unter solchen Umständen vergewaltigte, sich dabei durchaus nicht nur als rechtmäßig Handelnder „verstehen“, im Sinne des positiven Rechtes war es sogar. Trotzdem war seine Handlung unmoralisch. Im Übrigen wird so eine Vergewaltigung auch nicht dadurch besser, dass sie “geordnet” erfolgt (also etwa nach dem immer gleichen Muster oder mit nicht mehr Gewalt als zum Erreichen des Zieles notwendig). Dementsprechend sind auch “geordnet” verlaufende Angriffskriege noch immer ungerecht. Ein Vergewaltiger, der freundlich genug ist, sich ein Kondom überzustülpen, ist immer noch ein Vergewaltiger (auch dann, wenn internationales Recht behaupten würde, dass es völlig in Ordnung ist, Menschen anderer Nationen zu vergewaltigen, solange man nur ein Kondom benutzt); und ein Angriffskrieger, der über andere Nationen her fällt und Menschen dieser Nationen tötet, dabei aber freundlich genug ist, sich an das ius in bello, das Kriegsführungsrecht zu halten, ist immer noch ein Angriffskrieger (auch wenn internationales Recht meint, er müsse sich darüber keine weiteren Gedanken machen).
3. Was Oberhems Diktum angeht, dass kalkulierbares und verlässliches Handeln klare und verbindliche Vorgaben erfordert, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass eine Vorgabe nicht schon dadurch moralisch verbindlich wird, dass sie klar ist. Und sie wird auch nicht dadurch moralisch verbindlich, dass sie geltendem Recht entspricht. Geltendes Recht kann ungerecht und moralisch ekelerregend sein, wie wir soeben sahen. Das gilt auch für das Kriegsrecht. Ich bin sehr für klare Vorgaben, aber es sollten schon die richtigen sein. Ich bin hingegen kategorisch gegen Einstellungen der Art: „Führer befiehl, wir folgen dir“, „Staat befiehl, wir folgen dir“, „Katholische Kirche befiehl, wir folgen dir“, „Recht befiehl, wir folgen dir“.
“Es ist schlicht falsch, das militärische Handeln zumal im Gefecht auf die Tötung von Gegnern zu fokussieren. Es kommt vielmehr darauf an, die militärischen Optionen der Gegenseite systematisch einzuschränken und die eigenen zu verbessern. Dabei wird das direkte Töten des Gegners quasi billigend in Kauf genommen – unter Beachtung des Übermaßverbotes in der Anwendung militärischer Gewalt. Auch der Gegner verliert seine menschliche Würde nicht.”
1. Es tut mir leid, aber das ist schiere Augenwischerei – und eine Augenwischerei, die unfair gegenüber den Soldaten ist. Wenn Kriege so dargestellt werden, als bestünden sie im Bombardieren von Tanklastern, derweil Menschen dabei allenfalls einmal versehentlich umkommen, befinden wir uns in einem Wolkenkuckucksheim Orwellschen Ausmaßes. Das entscheidende Mittel des Krieges, wie der große deutsche Kriegsphilosoph Carl von Clausewitz immer wieder hervorhob, besteht im Verletzen und Töten von Menschen. Elaine Scarry, in ihrem Klassiker “The Body in Pain”, pflichtet ihm bei und mokiert süffisant all die rhetorischen Tricks, die bemüht werden, um die brutale Realität des Krieges zu verschleiern oder schön zureden. Und wie man das direkte Töten eines Gegners als etwas “billigend in Kauf Genommenes” beschreiben kann, ist mir ein Rätsel. Wenn Soldat Meier dem Feind eine Kugel in den Kopf jagt, so nimmt er den Tod des Feindes nicht billigend in Kauf, sondern zielt auf ihn ab. Schon wahr, natürlich versucht man den Gegner auszumanövrieren – allerdings nur, um ihn gefahrloser verletzen und töten zu können. Man gewinnt und führt keine Kriege, allein indem man pfiffig in der Wüste oder in den Bergen herum kurvt. Man muss schon jemanden töten. Das ist kein Selbstzweck, aber es ist das Mittel des Krieges.
2. Habe ich irgendwo behauptet, dass der Gegner seine menschliche Würde VERLIERT? Und der Gegner und die getöteten Unschuldigen verlieren auch nicht ihre Rechte. In Kriegen werden die Rechte, zumal von Unschuldigen, jedoch andauernd VERLETZT (logischerweise kann man die Rechte eines Menschen nur verletzen, wenn er sie nicht zuvor verloren hat). Rechteverletzungen können manchmal jedoch mit Blick auf einen moralisch wichtigeren Zweck gerechtfertigt sein (zum Beispiel wenn man durch die Verletzung gewisser Rechte eines einzelnen die Rechte einer weit größeren Zahl anderer Menschen schützt oder man durch die Verletzung eines relativ unwichtigen Rechtes ein sehr gewichtiges Recht schützt). Kriege – und die darin stattfindenden Tötungen auch von Unschuldigen – können somit manchmal als das geringere Übel gerechtfertigt werden. Einem jedoch weismachen zu wollen, dass sich Kriege führen ließen, ohne daß man jemandes Rechte dabei verletzt, zeugt nicht nur von einer völligen Realitätsverleugnung, sondern ist geradezu eine Verhöhnung der von Bomben in Stücken gerissenen Unschuldigen, darunter auch Kinder.
“Fehleinschätzungen
Unter Rückgriff auf die katholische moraltheologische Tradition ist Steinhoff zu widersprechen: Entscheidend für die Mittelwahl bei der (gerechtfertigten) Verteidigung (Notwehr) ist das Prinzip der „Proportionalität“. Im rechtfertigenden Notstand aufgrund gegenwärtiger Gefahr ist auch ethisch die Tötung grundsätzlich nicht erlaubt.”
1. Nach deutschem Strafrecht ist Notwehr “die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden”. Von Proportionalität ist da keine Rede. Proportionalität spielt in angelsächsischen Notwehrparagraphen eine Rolle, nicht im deutschen. Erforderlichkeit ist schlicht nicht dasselbe. Zwar ist in der Rechtsprechung inzwischen (anders als in der Weimarer Republik) eine krasse Disproportionalität verboten, aber ein Verbot krasser Disproportionalität (jemanden zu erschießen, damit er nicht mit einem gestohlenen Apfel entkommt – in Weimar erlaubt) ist nicht dasselbe wie ein Gebot von Proportionalität. Im Übrigen kann die Tötung im rechtfertigenden Notstand aufgrund gegenwärtiger Gefahr natürlich durchaus sowohl erforderlich als auch proportional sein.
2. Warum ist, wie Oberhem meint, im rechtfertigenden Notstand aufgrund gegenwärtiger Gefahr auch ethisch die Tötung grundsätzlich nicht erlaubt? Hat er dafür auch irgendein Argument oder bleibt es bei der dogmatischen Behauptung? Und wo genau sagt „die“ katholische Moraltheologie das eigentlich? Hat der Papst das irgendwann einmal als Dogma verkündet? Oder sind sich alle katholischen Moraltheologen darüber einig (in dem Fall: umso schlimmer für die katholische Moraltheologie)?
3. Umgekehrt gibt es freilich Argumente gegen Oberhems Position. Da er so gern von der Menschenwürde redet: Der Frau in meinem Wildnisbeispiel die Tötung des Aggressors, der sie aller Wahrscheinlichkeit nach vergewaltigen und umbringen wird, ethisch zu untersagen, ist schwerlich mit ihrer Menschenwürde vereinbar. Im übrigen, wenn der schlafende Aggressor ein moralisches Recht hat, nicht von der Frau im Schlafe getötet zu werden, dann dürfte man – dann dürfte der katholische Moraltheologe – diese von dieser Tat abhalten, und zwar selbst dann, wenn er die Frau anschließend nicht vor der Vergewaltigung und Ermordung durch den Aggressor schützen kann und das auch weiß. Damit aber würde sich der so eingreifende katholische Moraltheologe der Beihilfe zur Vergewaltigung und zum Mord schuldig machen. Das ist meines Erachtens ein guter Grund, die katholische Moraltheologie Oberhemscher Prägung abzulehnen.
“Der Angriff auf den (aktuell nicht kämpfenden) militärischen Gegner ist aufgrund der Gesamtzielsetzung des ‚Krieges’ zulässig; einer zusätzlichen individualethischen Berechtigung bedarf es nicht.”
Soeben hatte Oberhem noch behauptet, dass im “rechtfertigenden Notstand aufgrund gegenwärtiger Gefahr … auch ethisch die Tötung grundsätzlich nicht erlaubt” ist. Nun, auf einmal, darf aber der aktuell nicht kämpfende (und damit nicht angreifende, also nicht in Notwehr tötbare) Feindsoldat doch getötet werden, während er friedlich schlummert. Also wie denn nun?
Vielleicht will Oberhem aber nur sagen, dass die Berufung auf den NOTSTAND nicht greift, um jemanden zu töten, der kein gegenwärtiger Angreifer ist, während die Berufung auf die GESAMTZIELSETZUNG des “Krieges” sehr wohl eine solche Rechtfertigung liefert.
Darf ich gestehen, dass ich etwas verwirrt bin? Ein paar Thesen weiter oben hatte Oberhem uns versichert, dass in einem „geordnet“ verlaufenden bewaffneten Konflikt der „Begriff ‚gerecht’ … nur noch bei einer Verletzung des Kriegführungsrechts relevant” sei. Das heißt, sofern der Soldat sich an das Kriegsführungsrecht hält, handelt er, Oberhem zufolge, auch dann gerecht, wenn er an einem Angriffskrieg teilnimmt. Der Begriff des Angriffskrieges bezieht sich nämlich auf das ius ad bellum (Kriegseintrittsrecht), das Recht, welches regelt, unter welchen Umständen ein Krieg begonnen werden darf, nicht auf das ius in bello, d.h. auf das Kriegsführungsrecht – das Recht, welches regelt, WIE ein Krieg geführt werden darf oder soll. Angriffskriege sind freilich ungerecht. Und hier ist nun der Grund meiner Verwirrung: Wie sollte wohl das UNGERECHTE Gesamtziel eines Angriffskrieges die Tötung eines schlafenden Verteidigersoldaten, welcher das vollkommen gerechte Gesamtziel der Verteidigung seines Landes verfolgt, RECHTFERTIGEN können, derweil das GERECHTE Gesamtziel der Frau in meinem Wildnisbeispiel, sich und ihr Leben vor einem gefährlichen Mörder und Vergewaltiger zu retten, dessen Tötung im Schlafe angeblich NICHT rechtfertigen kann? Anders gesagt, Oberhem zufolge heiligt der gerechte Zweck der bedrohten Frau das Mittel der Tötung eines Feindes im Schlafe nicht, derweil der UNgerechte Zweck eines Angriffskrieges das Mittel der Tötung eines Feindes im Schlafe sehr wohl heiligt. Man muss wohl katholischer Moraltheologe sein, um das zu verstehen.
„Die moralische Aufladung im Begriff „schuldhafter Verursacher ungerechter Bedrohung“ (Politiker-Kaste) ist irreführend. Die politische Führung der gegnerischen Partei gehört zum Gesamt der Kämpfer und darf wie diese entsprechend angegriffen werden. Ein Targeting, das auf solche Kämpfer und Zivilpersonen gleichermaßen unmittelbar/direkt abzielt, ist moralisch nicht erlaubt. Nebenfolgen und vorhergesehene (beabsichtigte) Folgen einer Handlung mit Doppelwirkung müssen unterschieden werden.“
1. Dass das Kriegsrecht die gesamte politische Führung der gegnerischen Partei zum Abschuss freigibt, ist mir neu. Es ist mir nicht nur neu, es ist auch falsch. Die Gesundheitsministerin oder der Familienminister oder der Agrarminister gehören keineswegs notwendig „zum Gesamt der Kämpfer“. Und wieso eigentlich darf, aus moralischer Sicht, die politische Führung eines friedlichen Landes von Aggressoren bombardiert werden? Es war also völlig okay, wenn die Wehrmacht polnische Politiker in die Luft jagte, oder wie darf ich Oberhem verstehen?
2. Die Lehre von der doppelten Wirkung ist katholischen Moraltheologen lieb und teuer. Sie ist allerdings auch in den letzten zwei, drei Jahrzehnten vernichtenden Kritiken unterzogen worden (u. a. von mir). Man kann diese Kritiken natürlich einfach ignorieren und trotzdem an der Lehre von der doppelten Wirkung festhalten. Das ist dann aber schlicht Dogmatismus. Und Bürger in Uniform sollten nicht dogmatisch sein, sondern sich besser ihres eigenen Verstandes bedienen.
3. Zudem sagt die Lehre von der doppelten Wirkung, dass der GUTE Zweck es rechtfertigen kann, den Tod Unschuldiger in Kauf zu nehmen. Wie also Oberhem angesichts seiner von mir schon oben monierten Vorstellung, dass die Gesamtzielsetzung des Krieges das Töten im Kriege erlaube und individualrechtliche Rechtfertigungen überflüssig seien, die Lehre von der doppelten Wirkung auf UNgerechte Kriege in Rechtfertigungsabsicht anwenden will, ist mir schleierhaft. Tatsächlich ergibt sich aus der Kombination der Oberhemschen Lehre von der „Gesamtzielsetzung“ mit der Lehre von der doppelten Wirkung logisch, dass ALLE als „Nebenfolge“ in Kauf genommenen Tötungen Unschuldiger in einem ungerechten Kriege ungerechtfertigt sind. Der Soldat in einem ungerechten Kriege KANN dann also Zivilisten (und Feindsoldaten) gar nicht proportional und dem moralischen ius in bello entsprechend töten. Wie es scheint, widersprechen also die Implikationen der Oberhemschen katholischen Moraltheologie dem Kriegsrecht weitaus stärker als meine nicht-katholische Moralphilosophie.
„Nach wie vor lehrt die katholische Moral, dass Unschuldige (d. h. hier Nicht-Kämpfer oder Gleichzustellende) niemals direkt getötet werden dürfen. Diesen ‚moralischen Absolutismus’ nennt Steinhoff an anderer Stelle ‚einen gefährlichen und irrigen Standpunkt’.“
1. Oberhem weiß sehr wohl, dass ich keinen Etikettenschwindel betreibe: Wenn ich von Unschuldigen rede, dann meine ich auch Unschuldige und erkläre nicht einfach, wie er das leider tut, „Nicht-Kämpfer oder Gleichzustellende“ zu Unschuldigen. (Das katholische Moraltheologen sich bei der Beantwortung der Frage, wer getötet werden darf oder nicht, so wenig um die Frage scheren, wer moralisch an der Führung eines ungerechten Krieges schuldig ist und wer nicht, ist etwas verwunderlich.) Nicht jeder Nicht-Kämpfer ist unschuldig, und nicht jeder Kämpfer ist schuldig. Wenn jemand einen ungerechten Angreifer kämpfend tötet, weil er sein eigenes Leben nicht anders vor dem Angreifer retten kann, handelt er gerecht und schuldlos. Er wird also nicht schuldig. Oberhem selbst erklärt darüber hinaus alle Soldaten, die sich an das Kriegsführungsrecht halten, für gerecht. Er meint aber, sie dürften ruhig getötet werden. Anders gesagt: Oberhem – der mahnend auf mich zeigt – hat mit dem Töten von bestimmten in meinem, d. h. im eigentlichen Sinne unschuldigen Menschen überhaupt keine Probleme.
2. Die kirchliche Tradition der Theorie des gerechten Krieges schon, im Gegensatz zu dem, was Oberhem suggeriert. Die bedeutendsten Denker in dieser Tradition, von Augustinus (354-430) bis Anscombe (1919-2001), waren durchaus nicht der Ansicht, dass die Soldaten auf der ungerechten Seite (zumindest sofern sie um die Ungerechtigkeit ihrer Sache wissen) die Soldaten auf der gerechten Seite gerechter weise töten konnten. Diese Vorstellung entstammt dem modernen Kriegsrecht, nicht der kirchlichen Tradition.
3. Allerdings vertrete ich durchaus die Auffassung, dass unter gewissen Umständen Unschuldige absichtlich getötet werden dürfen. Wenn, sagen wir, die Außerirdischen uns glaubhaft drohen, die gesamte Menschheit langsam zu Tode zu foltern, wenn wir nicht einen einzigen unschuldigen Menschen töten (der sonst ja auch zu Tode gefoltert würde), dann scheint mir die absichtliche Tötung des unschuldigen Menschen erlaubt. Sie scheint mir – und vielen anderen Menschen – im Übrigen auch unter weniger dramatischen Umständen erlaubt. Man siehe nur die Debatte um den Abschuss von Passagierflugzeugen.
„Wer über Töten und Tod im ‚Krieg’ spricht, sollte sich immer vor Augen halten, von welcher Realität er redet. Konstruierte Gedankenexperimente ‚akademischer’ Ethik, in denen ‚Würdeverletzungen bilanzierend aufgerechnet werden’ (H. Bielefeldt), werden dieser Wirklichkeit nicht gerecht.“ 1. Ich habe in dem ganzen Aufsatz, auf den Oberhem sich bezieht, nicht ein einziges Mal von „Würde“ gesprochen. Wie gesagt, halte ich den Begriff für unklar. Ich ziehe es vor, von konkreten Rechten zu sprechen. Oberhem sollte mir nicht seine Begrifflichkeit unterschieben. 2. In dem Aufsatz, in dem Bielefeldt meine Gedankenexperimente moniert, hat er keineswegs behauptet, dass diese der Realität nicht gerecht werden (ein kleines Detail, das Oberhem offenbar entgangen ist). Vielmehr hat er ausdrücklich zugegeben, dass sie sehr wohl der Realität gerecht werden mögen. Er hat jedoch – oder vermutlich gerade deswegen, denn wer will sich schon lieb gewonnene Positionen durch die Fakten untergraben lassen? – geraten, sich aus „Scheu“ gar nicht erst auf eine Diskussion dieser Gedankenexperimente einzulassen – das heißt, er hat zu Argumentationsverweigerung und Dogmatismus aufgerufen (vermutlich, weil gegen meine Gedankenexperimente argumentativ so unglaublich schlecht anzukommen ist). Menschen hingegen, die sehr wohl an Argumenten interessiert sind, empfehle ich meine Erwiderung auf Bielefeldt in “Justifying Defensive Torture”, in Bev Clucas, Gerry Johnstone, Tony Ward (Hrsg.), Torture: Moral Absolutes and Ambiguities, Nomos, Baden-Baden 2009, S. 39-60, zu Bielefeldt siehe S. 52-54 und 56-57. 3. Ob ein konstruiertes Gedankenexperiment, in dem „Würdeverletzungen bilanzierend aufgerechnet werden“, der Realität gerecht wird oder nicht, hängt davon ab, ob in der Realität Würdeverletzungen auch bilanzierend aufgerechnet werden müssen oder nicht. Möglicherweise werden ja nicht-akademische Positionen, die das bestreiten, der Realität nicht gerecht.
4. Und in der Tat glaube ich eigentlich eher, dass Leute, die meinen, dass im Krieg „Würde-“ oder, wie ich zu sagen vorziehe, Rechteverletzungen (ich spreche hier von moralischen Rechten) nicht manchmal „aufgerechnet“ werden müssen, unter Realitätsverlust leiden – und albernen und zudem noch falsch angewendeten „akademischen“ Konstruktionen wie der Lehre von der doppelten Wirkung anhängen, was auf das gleiche hinausläuft. („Sicher“, kann da der Soldat mit kirchlichem Segen sagen, „sprenge ich dauernd wissentlich unschuldige Menschen in die Luft – aber Würdeverletzung: Gott, H. Bielefeld und die katholische Moraltheologie bewahre … “) Oberhem hat ja, im halben Einklang mit dieser Lehre (nur halb wegen des oben geschilderten Problems der Kombination der Lehre von der Gesamtzielsetzung mit der Lehre von der doppelten Wirkung), nichts dagegen, dass Unschuldige (auch in seinem Sinne) in Kriegen wissentlich getötet werden – sie dürfen nur nicht absichtlich getötet werden, d.h. ihre Tötung darf kein Selbstzweck, aber auch kein Mittel zum Zweck sein. Man darf also eine Bombe auf eine Munitionsfabrik werfen, durchaus wissend, dass man sie damit auch den Sklavenarbeitern und Kindern in der Fabrik auf den Kopf wirft (so etwas „indirekte“ Tötung zu nennen, wie Oberhem das tut, ist, mit Verlaub, schlicht Unfug), und durchaus wissend, dass diese Menschen dabei in Stücke gerissen, verstümmelt oder elendig verbrannt werden. Wenn man aber mit der wissentlichen Tötung unschuldiger und keine ungerechten Bedrohungen darstellender Menschen deren Würde verletzt (und im deutschen Strafrecht zählt nicht nur die „absichtliche“, sondern auch die wissentliche Tötung unschuldiger und keine ungerechten Bedrohungen darstellender Menschen als Mord oder Totschlag), dann kann man Kriege moralisch eben nur führen – eingedenk der von Oberhem so stark gemachten Proportionalitätsbetrachtungen – indem man Würdeverletzungen gegeneinander abwägt.Wenn freilich jemand behauptet, dass die wissentliche Tötung unschuldiger und keine ungerechten Bedrohungen darstellender Menschen deren Würde oder Rechte nicht verletzt, dann erwarte ich für diese kuriose Auffassung mehr als dogmatisches Insistieren – ich erwarte Argumente.
5. Ich hatte angemerkt, dass die Lehre von der doppelten Wirkung nicht nur albern ist (wie die vielstimmige Kritik an ihr mit beeindruckenden Argumenten gezeigt hat), sondern darüber hinaus (von einigen katholischen Moraltheologen) auch noch falsch angewendet wird. Damit meine ich dies: Die Lehre von der doppelten Wirkung, angewandt auf das Töten Unschuldiger, ist eine Lehre darüber, wann das Töten Unschuldiger ERLAUBT ist. Es ist KEINE Lehre darüber, wann das Töten Unschuldiger NICHT DEREN WÜRDE ODER RECHTE VERLETZT. Also nochmals: Wie kommt Oberhem eigentlich darauf, dass man Unschuldige (und, wie ich hinzusetzen würde, keine ungerechten Bedrohungen darstellende Menschen) wissentlich töten kann (zum Beispiel, indem man sie in Stücke sprengt oder verbrennt), ohne dabei deren Würde oder Rechte zu verletzen? Wenn Oberhem auf diese Frage keine argumentativ belegte Antwort hat und im übrigen daran festhält, daß man die Menschenwürde oder die Rechte von Menschen NIE verletzen darf, so muss er sich konsequenterweise zum Pazifismus bekehren und sollte das auch den Soldaten raten.
6. Im übrigen erlaubt Oberhem selbst, wie schon angemerkt, durchaus auch die ABSICHTLICHE Tötung eines moralisch unschuldigen und keine ungerechte Bedrohung darstellenden Menschen. Wenn etwa in einem Angriffskrieg, im ersten Überfall, der Angriffskrieger dem schlafenden Verteidigersoldaten (der von dem Krieg noch gar nichts weiß) die Kehle durchschneidet, dann ist das, sofern nur das Kriegsführungsrecht eingehalten wird, Oberhem zufolge völlig okay (das jedenfalls implizieren seine Aussagen). Der Verteidigersoldat stellt aber zu dem Zeitpunkt weder eine UNGERECHTE Bedrohung dar, noch ist er moralisch schuldig. Inwiefern das Durchschneiden der Kehlen von unschuldigen, schlafenden, friedlichen, keine ungerechten Bedrohungen darstellenden Menschen jedoch mit der viel bemühten Menschenwürde vereinbar sein soll, muss wohl das Geheimnis der katholischen Moraltheologie bleiben.
7. In Bezug auf mein Außerirdischenbeispiel – das Oberhem sicher „zu akademisch“ ist – wüsste ich nur zu gern, wie eine einigermaßen rationale und verantwortungsbewusste Person sich auf den Standpunkt stellen kann, dass es besser ist, die gesamte Menschheit zu Tode foltern (und damit deren Rechte verletzen) zu lassen, denn einen einzigen unschuldigen und keine ungerechte Bedrohung darstellenden Menschen absichtlich zu töten (und damit dessen Rechte zu verletzen). In der Tat halte ich einen solchen „moralischen“ – tatsächlich unmoralischen – Absolutismus für irrig, gefährlich und verantwortungslos. Die Fehleinschätzungen liegen allein auf der Seite von Oberhems Version der katholischen Moraltheologie.
Uwe Steinhoff
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