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Dezember 2009
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Archive für Dezember 2009

GB-Militärbischof: Tabuverletzung

Wenn Stephen Venner, der von seiner anglikanischen Kirche neu bestellte Militärbischof für die britischen Streitkräfte, seine erste Predigt zu Mt 5,44-45a („Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel werdet.“) gehalten hätte, wären die Reaktionen kaum ablehnender ausgefallen. In einem Interview mit dem Daily Telegraph warb der oberste Militärgeistliche für  einen „more sympathetic approach“ gegenüber den Taliban, der ihr Menschsein anerkenne. Die gängige Sicht der Taliban sei zu vereinfachend. Vieles, was Taliban sagten und tun, sei im Westen inakzeptabel. Auch seien  ihre Kampfmethoden weder ehrenwert noch hinnehmbar. Man möge aber bedenken, dass viele Menschen unter ihrem Einfluss stünden. An einem künftigen Afghanistan müssten aber alle Gruppen beteiligt werden. Nur ein so zu gewinnender dauerhafter und gerechter Friede könne letztlich das Opfer der eigenen britischen Soldaten und Soldatinnen rechtfertigen.

Den Interview-Titel bezog die Redaktion auf die Aussage Venners: „The Taliban can perhaps be admired for their conviction to their faith and their sense of loyalty to each other.” Das ist – so meinen wir – der Sache nach eine durchaus kritikwürdige Behauptung. Die öffentliche Argumentation ging aber einen kürzeren Weg. Ein im Blatt zitierter afghanistanerfahrener Colonel nannte Venner “naiv”. Man müsse den Feind militärisch und nicht religiös verstehen. Und schließlich seien die extremistische Deutung des hl. Krieges  und die Religion  des Friedens und des Verstehens, für die der Feldbischof eintrete, unvergleichbar.

 Zeitpunkt und Aussagen des Interviews konnten kaum unglücklicher gewählt sein. Zeitgleich hielt sich Premierminister Gordon Brown in der selbstgewählten Rolle des Kriegspremiers im Kampfgebiet auf, um die Moral der Truppe zu stärken. Wenige Tage vorher war der hundertste gefallene britische Soldat im laufenden Jahr zu beklagen, seit 2001 sind es bereits 237. Brown sprach von einem Guerilla-Krieg, der seitens der Taliban mit dem Ziel größtmöglicher Zerstörung geführt werde. Alle zwei Stunden werde unterdessen eine Sprengfalle gefunden.

Bischof Venner entschuldigte sich umgehend für seine „unsensiblen“ Worte und sah sich missverstanden. Sein kirchlicher Vorgesetzter, der Erzbischof von Canterbury, blieb öffentlich stumm, dasselbe gilt für die politische Führung. Das Ganze wurde  letztlich  als Fauxpas eines Anfängers behandelt.

Britannien ist „on war“. Das Feindbild steht nicht zur Debatte. Es muss klar und im Ergebnis „vernichtend“ sein. Das motiviert zumal dann, wenn die eigene militärische Lage schwierig wird und das politische Umfeld der Truppe zu wenig Rückhalt bietet.

Das ist im Vereinigten Königreich nichts Neues. Erinnert sei an den in Deutschland zu Unrecht vergessenen George Bell, der als Bischof von Chichester und Mitglied des Oberhauses während des Zweiten Weltkrieges öffentlich Kritik an der gegen Deutschland gerichteten britischen Luftkriegführung („area bombing“) übte. Als ökumenisch erfahrener, als Nazi-Gegner bekannter untadeliger Kirchenmann, der seine Argumente sehr wohl abzuwägen verstand, war er persönlich unangreifbar. Also wurden seine Interventionen ab-geschwiegen. Im Oberhaus war er völlig isoliert, im Unterhaus unterstützten ihn nur zwei Abgeordnete. Dasselbe wiederholte sich nach Ende des Krieges, als Bell sich gegen die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten des Reiches wandte. Mehrmals soll Kriegspremier Winston Churchill die Wahl die Wahl Bells zum Erzbischof von Canterbury verhindert haben.

In Zeiten des Krieges gibt es nur eine klare Wahl: für die eigene Seite bedingungslos einzutreten oder zum Verräter zu werden. Für die angelsächsische Kultur brachte dies ein junger US-Marineoffizier, Stephen Ducatur jun., nach der siegreichen Niederwerfung nordafrikanischer Piraten zu Beginn des 19. Jahrhunderts in einem Trinkspruch auf den kurzen Nenner:   In matters of foreign affairs, my country may she ever be right, but right or wrong, my country, my country!“. 

Kundus und die Moral des Tötens

KNA – ID NR. 50 / 16. DEZEMBER 2009  

Dem Luftschlag von Kundus folgte ein politisches Erdbeben. Jetzt beginntauch eine moralische Debatte über die Vorgänge am Hindukusch. DerEinsatz vom 4. September, bei dem mehr als 100 Menschen zu Tode kamen, sei ethisch nicht zu rechtfertigen, so der katholische Theologe und Militärexperte Harald Oberhem. Grundsätzlich fehlen der Bundeswehr ethische und rechtliche Maßstäbe für die aktuelle Einsatzlage in Afghanistan,heißt es in der in seinem Internet-Blog veröffentlichten Analyse.

Rechtlich sei die Lage der Bundeswehrsoldaten in Kundus äußerst schwierig, weil noch immer nicht geklärt sei, ob von einem „bewaffneten Konflikt“ im Sinne des Kriegsvölkerrechts auszugehen ist. Zwar dürften die Sphären Moral und Recht gerade nicht getrennt betrachtet werden, so Oberhem, dennoch sei im vorliegenden Fall die Frage der Verhältnismäßigkeit offenbar negativ zu sehen. „Es ist nicht erkennbar, wie die unmittelbare, beabsichtigte Tötung so vielerPersonen (‚Verbrecher‘) bei allen denkbaren Abwägungen in der gegebenen Situation gerechtfertigt werden könnte.“ Oberhem, der in seiner beruflichen Laufbahn sowohl für das Verteidigungsministerium als auch für das katholische Militärbischofsamt tätig war, mahnt die Politik und ebenso die Kirchen, sie müssten Maßstäbe auch für das Kampfgeschehen finden und definieren. „Mit dem realen militärischen Kampfeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan findet eine Nagelprobe auch auf die Ernsthaftigkeit ethischer Grundlagen statt.“ BeideKirchen seien bisher in „Mithaftung“ getreten, sie dürften jetzt nicht schweigen, so Oberhem. Die Soldaten, die jetzt in Kampfeinsätze verwickelt würden, bräuchten eine „Mauer von Recht und Gerechtigkeit“, die ihnen auch Achtung und Anerkennung garantiere. 

Ähnlich äußert sich auch der Hamburger Sozialethiker Thomas Hoppe: „Ich halte es gerade in der jetzigen Situation für geboten, dass die Kirche die unverzichtbaren ethischen Grundnormen für die Kontrolle und Eingrenzung organisierter Gewalt im öffentlichen Bewusstsein hält.“  

In einem Beitrag für die Zeitschrift „kompass“  warnt Oberhem davor, Recht und Ethik zu trennen. Mit der Abhandlung antwortet er auf den ebenfalls im „kompass“ veröffentlichten Beitrag „Wann ist Töten im Krieg moralisch erlaubt?“ des Politologen Uwe Steinhoff. Dies sei keineswegs nur eine Frage des Gewissens des Einzelnen, sondern auch eine von militärischer Struktur, von Vorgaben und Recht. Dann gelte nach katholischer Morallehre sehr wohl, dass ein militärischer Gegner angegriffen werden dürfe, auch wenn dieser gerade nicht kämpfe. Gleichzeitig dürften nach katholischer Morallehre niemals Unschuldige [sc. direkt, H.Oberhem] getötet werden.“ 

„Grau in der Seele“  Mit welchen Gewissenskonflikten die Soldaten im Einsatz kämpfenund in welcher schwierigen, psychologischen Lage sie sind, darüber berichtete dieser Tage in Berlin der katholische Militärgeistliche P. Jonathan Göllner OSB.Der Luftschlag hat nach seiner Einschätzung für alle zu diesem Zeitpunkt in Kundus stationierten Soldaten bleibende Folgen. „Dieses Ereignis werden wir alle für den Rest unseres Lebens mit uns tragen“, betonte der Benediktiner.Er beschrieb, wie verzweifelt die Soldaten nach Einsätzen mit ihrem Gewissen hadern. So habe ihm etwa ein Soldat berichtet, dass er bei einer Patrouille einen Afghanen habe töten müssen: „Das Schlimme ist, ich habe kein schlechtes Gewissen. Was soll ich tun?“ – Das Erleben im Einsatz lasse die Soldaten teilweise „grau in der Seele werden“, zog Göllner ein Fazit seiner Erfahrungen am Hindukusch. Er war bis Ende November in Kundus stationiert. 

Nachklapp: Minarett-Streit

Manche Aufgeregtheit in der deutschen Republik legt sich schnell wieder. Nachdem die Schweizer Eidgenossen, allesamt in den eher konservativen Kantonen, den Minarett-Bau als Strategie des politischen Islam identifiziert und per Volksabstimmung verboten hatten, rührte sich – im Namen der Aufklärung, Toleranz und  Religionsfreiheit europaweiter Protest.  Zumal der Hinweis auf „muslimische“ Staaten und ihren umgekehrten Umgang mit christlichen Minderheiten wurde als fehl am Platze verboten. Der westliche Verfassungsstaat stehe jenseits solcher Vergleiche. Unerwartet war allerdings der z.T. sehr harsche Ton hoher „muslimischer“ Politikvertreter, die ihre Erwartungen an europäisches Verhalten mit solchen Grundsätzen begründeten, ohne deren Nicht-Geltung im eigenen Land auch nur anzudeuten.

Wahrscheinlich ist die Angstfreiheit westlicher Aufklärung vor dem „religiösen“ Islam leicht zu erklären: da diesem auf längere Sicht, zumindest in den westlichen Staaten, dieselbe Zukunft wie den ehedem etablierten christlichen Kirchentümern bevorstehe – eine vollständige Erosion ihrer gesellschaftlichen Realität durch einen nachhaltigen Prozess  umfassender Säkularisierung. Schlichter gesagt: es gehe letztlich gegenüber jeder Art von Religion nur noch um einen Minderheitenschutz, denn „es gibt nach wie vor einen Bedarf nach Religiösem, doch beschränkt er sich zumeist auf den Gottesglauben als Entspannungs- und Lockerungsübung, als Trost- und Ruhekissen für Modernisierungsstressgeplagte.“ Wer den Verlauf und das Ergebnis des „Streites“ um den Hessischen Kulturpreis auf solchem Hintergrund deutet, kann nur konstatieren, dass die christlichen Kirchen – zumindest ihre offiziellen Vertreter – nicht selten ihr Bestes tun, um dem Vorschub zu leisten.

Unsere muslimischen Mitbürger trauen ihrem Glauben an den Allmächtigen Gott offensichtlich – seit eh und je – mehr zu. Darum sollte zu Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts das Minarett der römischen Zentralmoschee, deren Bauherrn übrigens  Saudi Arabien und Pakistan waren, etwas höher sein als die Kuppel von St. Peter; der Papstkirche war daran gelegen, das zu verhindern – mit Erfolg. Die römische Kirche, deren Teilkirchen weltweit in den unterschiedlichsten (politischen) Kulturen überleben sollen, weiß überhaupt mehr um die zentrale Bedeutung von Öffentlichkeit, die sich nicht zuletzt in Architektur ausdrückt. Auch öffentlicher Dialog mit dem Islam wird dort an klare Bedingungen geknüpft, von denen keineswegs sicher ist, ob die andere Seite ihnen zu entsprechen gedenkt. Prälat Agostino Marchetto vom Päpstlichen Rat für die Migranten mahnte jüngst Rücksichtnahme auf die Gefühle im Umfeld christlicher Kirchen in muslimischen Ländern an; dasselbe gelte aber auch für Europa. 

Die künftige Geschichte Europas wird zeigen, welches Toleranzmodell die eigene Kultur identisch überleben lassen wird: das vom in Sachen Minarett laut gewordenen Köln oder jenes abgelegenen polnisch-ukrainischen Ortes Kamieniec Podolski, in dem Jahrhunderte lang die Freiheit des Abendlandes verteidigt wurde.

„Moralisch korrektes Töten“?

Im KOMPASS 10/09 (Thema: „Kämpfen“) hat der Philosoph und Ethiker Uwe Steinhoff wichtige Thesen aus seinem so übertitelten Buch aus dem Jahre 2005 wiedergegeben. Für eine Berufsethik des Soldaten ergäben sich mit einer Anerkennung und Übernahme der entfalteten Prinzipien und Normen erhebliche Konsequenzen. Eine Prüfung , inwieweit sie mit der Tradition katholischer Moral und Ethik zur Deckung zu bringen sind, empfiehlt sich also.

Außer-ethische Voraussetzungen

Im aus der angelsächsischen Ethik-Tradition stammenden Vertragsmodell spielt die Verteilung der Handlungsfolgen eine zentrale Rolle; die Erfüllung der normativen Vorgaben („Gebote“, Normen) tritt  hingegen zurück. Die unverlierbare Würde eines jeden Menschen, die immer Achtung verdient, gerät aus dem Blick.

Die Trennung der Sphären von Moral, Recht und militärischem Handeln ist künstlich und lebensfremd. Für den Handelnden kommt es vielmehr darauf an,  die ethische Dimension, die durch Recht geschützt  und stark gemacht werden soll, in der konkreten Situation zu erkennen und zu verwirklichen. Zudem kommt Steinhoff die sozialethische Dimension von  Gefecht und „Krieg“ abhanden. Kalkulierbares und verlässliches Handeln erfordert klare und verbindliche Vorgaben (Recht, Befehl und Gehorsam, Innere Führung). Sofern dieses militärische Handeln „geordnet“ erfolgt (und noch weitere Bedingungen erfüllt) , liegt ein bewaffneter Konflikt vor, in dem sich in der Regel die Kämpfer beider Seiten als rechtmäßig handelnd („gerecht“) verstehen („Kombattanten“). Der Begriff „gerecht“ ist dann nur noch bei einer Verletzung des Kriegführungsrechts relevant.

Es ist schlicht falsch, das militärische  Handeln  zumal im Gefecht auf die Tötung von Gegnern zu focussieren. Es kommt vielmehr darauf an, die militärischen Optionen der Gegenseite systematisch einzuschränken und die eigenen zu verbessern. Dabei wird das direkte Töten des Gegners quasi billigend in Kauf genommen – unter Beachtung des Übermaßverbotes in der Anwendung militärischer Gewalt. Auch der Gegner verliert seine menschliche Würde nicht.

Fehleinschätzungen

Unter Rückgriff auf die katholische moraltheologische Tradition ist Steinhoff zu widersprechen:

-        Entscheidend für die Mittelwahl bei der (gerechtfertigten) Verteidigung (Notwehr) ist das Prinzip der „Proportionalität“.  Im rechtfertigenden Notstand aufgrund gegenwärtiger Gefahr ist auch ethisch die Tötung  grundsätzlich nicht erlaubt.

-          Der Angriff auf den (aktuell nicht kämpfenden) militärischen Gegner ist aufgrund der Gesamtzielsetzung des „Krieges“ zulässig; einer zusätzlichen individualethischen Berechtigung  bedarf es nicht.

-        Die moralische Aufladung im Begriff „schuldhafter Verursacher ungerechter Bedrohung“ (Politiker-Kaste) ist irreführend. Die politische Führung der gegnerischen  Partei gehört zum Gesamt der Kämpfer  und darf wie diese entsprechend angegriffen werden. Ein Targeting, das auf solche Kämpfer und Zivilpersonen gleichermaßen unmittelbar/direkt abzielt, ist moralisch nicht erlaubt. Nebenfolgen und vorhergesehene (beabsichtigte) Folgen einer Handlung mit Doppelwirkung müssen unterschieden werden.

-        Nach wie vor lehrt die katholische Moral, dass Unschuldige (d.h. hier Nicht-Kämpfer oder Gleichzustellende) niemals direkt getötet werden dürfen. Diesen „moralischen Absolutismus“ nennt Steinhoff an anderer Stelle  „einen gefährlichen und irrigen Standpunkt“.

Wer über Töten und Tod im „Krieg“ spricht, sollte sich immer vor Augen halten,  von welcher Realität er redet. Konstruierte Gedankenexperimente „akademischer“ Ethik, in denen Würdeverletzungen bilanzierend aufgerechnet werden“ (H. Bielefeldt) , werden dieser Wirklichkeit nicht gerecht. 

(„KOMPASS-Soldat in Welt und Kirche“ ist eine monatlich erscheinende, im Auftrag des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr herausgegebene Zeitschrift, die seit 1956 jetzt in Berlin erscheint. Dieser Beitrag erschien in KOMPASS 12/09.)

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