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25.11.2009 von dragonX6.
Um es vorweg zu sagen: das Anliegen des ehemaligen Stellvertretenden Generalinspekteurs Siegfried Storbeck, der Aufbaugeneration der wehrmachtsgedienten Bundeswehrsoldaten rechtzeitig – noch vor ihrem Tod – öffentlich und ehrenvoll zu gedenken, halte ich für begründet. Dass es tatsächlich nicht oder zumindest nur im geschlossenen Kreis geschieht, liegt wesentlich daran, dass der Mut fehlt, sich der geschichtspolitischen Moral-Dogmatik der SED-Linken zu widersetzen, die soldatische Moral nach Klassenkampfaspekten sozialistisch-gerechter Kriege bemisst.
Doch gerade als Nachgeborener, dem es um Ehre und Unehre der Vätergeneration geht, sollte man sich historisch sattelfest machen, statt sattsam bekannte Plakate auszuhängen. Schlechte „oberste“ Führung – gute Männer? Die „Sowohl-als auch“ – Ausreden der 60er Jahre (schuldhaft verstrickt-schuldlos missbraucht) werden dem heutigen (Ge-)Wissenstand nicht mehr gerecht. Denn unendlich viele Soldaten der Wehrmacht – vielleicht abgesehen von nicht kleinen Teilen der Generalität, die sich direkt nach Kriegsende durch Memoirenliteratur zu exkulpieren versuchte – wähnten und wähnen sich noch schuldig: Weil sie überlebt haben und die Kameraden nicht. Sie wissen sich aber auch moralisch belastet, weil sie zumal im Osten diesen Krieg als wechselseitig grausam geführten, moralisch total entgrenzten Vernichtungskrieg erlebt haben. Die „Zehn Gebote des deutschen Soldaten“ erwiesen sich nur zu oft als Makulatur. Das war nicht immer so – aber eben oft. Man lese die Feldpostbriefe gerade junger Soldaten, um sich darüber belehren zu lassen.
Wenn es denn „Idealismus“ gegeben hat, dann über öffentliche Propaganda, NS-Jugenderziehung und eine schulische Bildung, die schon in der Weimarer Zeit nicht müde wurde dazu zu erziehen, eher für´s Vaterland zu sterben als für es zu leben. Mein Vater, seit 1924 Soldat, und seine überlebenden Kameraden konnten sich an keine Begeisterung erinnern. Eher an Beklommenheit, die erst wiech, als die Siege, Orden und Beförderungen kamen.
Man musste übrigens nicht in die „oberste“ Führung aufsteigen, um zu bemerken, dass die Männer – je länger der Krieg dauerte – immer mehr physisch, psychisch und moralisch überfordert wurden. (Jetzt sollte man eigentlich über PTBS reden.) Diesen Aspekt übersieht ein Martin van Creveld, wenn er die Schlagkraft der Wehrmacht rühmt. Der Soldat wurde immer mehr zum Menschenmaterial degradiert, auch wenn Vorgesetzte das nicht wollten. Das vernichtende Gift der Nazi-Ideologie reichte bis hier hin.
Das traditionelle Ethos war dem preußischen Offizierkorps schon im Ersten Weltkrieg abhanden gekommen. Ernst Jüngers „Stahlgewitter“ vermitteln keine Ethik, sondern ein mystisches Vernichtungserlebnis. Zur Mythologie schon der Kgl.-Preußischen Armee gehörte die mit einer Aureola umgebende Rede vom Eid. Er war schon damals rechtlich „hohl“ und unverbindlich, ein Symbol eben. Nicht mehr. Es wirkt einfach peinlich, wenn sich hohe, nach dem Krieg auch wieder „christliche“ militärische Verantwortungsträger hinter der moralischen Macht dieser Institution verschanzen, um Unterlassungen zu rechtfertigen. Hätten sie zuvor – irgendwann in ihrem Berufsleben – sich ernsthaft um den sittlichen Gehalt eines wirklichen Eides bemüht, hätten sie 1944 die Pflicht zur Widerstandstat erkannt.
Warum Storbeck die Waffen-SS (Moto: „Meine Ehre heißt Treue“) in die Tradition preußisch-deutschen soldatischen Ethos einbeziehen will, bleibt angesichts dieser jede Sittlichkeit aushebelnden Maxime („blinder Gehorsam“) unnachvollziehbar.
Unverständlich bleibt uns schließlich die von Storbeck gezogene Folgerung, im Kampf gegen die Taliban bewähre sich heute die moralische Festigkeit deutscher Soldaten: angesichts von Hass, Vernichtungswillen, mörderischer Heimtücke unter Einbeziehung unschuldiger Zivilbevölkerung – hinterhältiger Taktik des Gegners also. Nicht einmal ein zugegebenermaßen rassistisch denkender Leutnant Winston Churchill, als „embedded journalist“ an der Niederschlagung des Mahdi-Aufstandes beteiligt, hätte den islamistisch motivierten Gegner moralisch derartig abgewertet. Den Auftrag der eigenen Truppen beschreibt Churchill übrigens mit feiner, realistischer Ironie: “Welches Unterfangen könnte ehrenvoller und einträglicher sein, als fruchtbare Landstriche der Barbarei zu entreißen… der Einsatz ist tugendhaft, die Ausführung wohltuend und das Resultat in manchen Fällen äußerst ertragreich“ (River War, 1899)
Wer allerdings ein solches Denken für Moral oder ethisch gerechtfertigt hält, sollte sich nicht in die Tradition des deutschen Offizierethos einreihen wollen. Dieses aber nur zu fordern, in Wirklichkeit aber weder beim „ius ad bellum“ noch beim Kriegführungsrecht konkret anzuwenden, ist ein Widerspruch.
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12.11.2009 von dragonX6.
Eine pfiffige Idee hatte Chefredakteur Josef König von KOMPASS, dem Monatsblatt der Katholischen Militärseelsorge: im November-Heft, 20 Jahre Mauerfall gewidmet, den konservativen (in Brandenburg gebürtigen) Ex-Inspekteur des Heeres Jörg Schönbohm gegen den letzten SED-Vorsitzenden Gregor Gysi (Berlin) antreten zu lassen, der damit wohl auch sein Debut in einer Kirchenzeitung hatte. Der ansonsten außerhalb der Bundeswehr noch zu wenig wahrgenommene KOMPASS produzierte damit Schlagzeilen:
„Gysi lobt Kirchen: Die Kirchen haben nach Überzeugung des Linken-Politikers Gregor Gysi als moralische Impulsgeber der Gesellschaft fundamentale Bedeutung“ titelte etwa die Düsseldorfer Rheinische Post.
Was war geschehen? Der offensichtlich auch in Kirchenfragen stramm konservativ denkende Ex-General, ehemalige Staatssekretär, Senator und Minister Schönbohm bescheinigte im KOMPASS-Interview seiner evangelischen Kirche – sozusagen pünktlich zum erneuten Händeschütteln von SPD und SED-Nachfolgepartei im Lande Brandenburg – in der DDR „auch ein Hort des Widerstandes und Ungehorsams“, ein „Impulsgeber für einen Demokratisierungsprozess“ gewesen zu sein. (Hinter dem „auch“ verbergen sich, daran darf hier erinnert werden, u.a. eine Vielzahl moralischer und theologischer Invektiven der (Friedens-) „Kirche im Sozialismus“ – Leitung wie Pfarrerschaft - unisono mit den Staatsorganen gegen die „NATO-Kirche der BRD“ mit ihrer „billigen Gnade“ – zumal die (evangelische) Militärseelsorge.
Gregor Gysi kontert mit dem Argument, die nach Schönbohm „massiv unterdrückte“ evangelische Kirche habe die DDR anerkannt und sich in ihr eingerichtet, allerdings – im Gegensatz zur katholischen – einer nicht religiös motivierten Oppositionsbewegung Unterschlupf gewährt und so wichtige Impulse für die Wende geliefert. Die Katholiken verhielten sich hingegen politisch abstinent, der Vatikan sei sogar bereit gewesen, im Gegenzug für die Anerkennung des diplomatischen Doyenats des Apostolischen Nuntius die völkerrechtliche Anerkennung des Arbeiter- und Bauernstaates vorzunehmen. Vater Klaus Gysi, als langjähriger Kirchenstaatssekretär wichtiges Ausführungsorgan kommunistischer Religions- und Kirchenpolitik, wird wohl darüber geplaudert haben…
Nach der Wende – darin sind sich Schönbohm und Gysi einig – entfielen Effizienz und überhaupt die Notwendigkeit politischen Wirkens der Kirchen in den neuen Bundesländern. (Die reale Präsenz des verkirchlichten Katholizismus auf kommunaler und Landesebene wird hier gern übersehen.) Was soll den Kirchen aber in Gegenwart und Zukunft bleiben? Neben einer allgemeinen , eher nebulösen „Korrektivfunktion“ (ohne „Verbindlichkeit“) die „Vermittlung allgemein verbindlicher Moralregeln und grundlegender Werte“ (Schönbohm) bzw. die „Aufstellung allgemein verbindlicher Moralnormen“ (Gysi). Religion und Glauben haben demnach zuerst instrumentellen Charakter; das sehen beide so. Die Differenz zwischen den Optionen besteht darin – und das überrascht die Öffentlichkeit – dass der Konservative in traditioneller Weise nur nach den Folgen möglicher Moral-Losigkeit fragt („…verlottert eine Gesellschaft“), sich der Linke hingegen für die Voraussetzungen gesellschaftlicher Moral interessiert : Religion, Glauben, Kirchen.
Doch Vorsicht: das kann nur den überraschen, der zuvor den Hinweis auf den nicht mehr existenten Staatssozialismus überlesen hat. Denn letztlich macht „Macht“ die Moral – so die traditionelle marxistische Lehre. Gysi anerkennt insofern Religion als zeitweisen Platzhalter des realen Sozialismus – nicht mehr. Und das auch nicht ernsthaft, wenn man das Agieren seiner Partei im Streit um den Berliner Religionsunterricht betrachtet. Der Rekurs auf Religion, von Gregor Gysi auch früher schon medienwirksam inszeniert, ist bei Licht betrachtet ein Schiboleth für die Wiedererringung umfassender politischer Macht. Der Mann hat wirklich mehr Chuzpe, als der Chefredakteur und viele seiner Leser ahnen. Und: als Christen sollten sie sich daran erinnern, dass es seit Stiftung des Neuen Bundes keine gottlosen Gesellschaften mehr geben kann. Genau das braucht man nicht mehr zu fürchten.
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5.11.2009 von dragonX6.
Die Orchestrierung des Vorgangs nimmt an Rasanz zu. Nach der Regierungsbildung können Sozialdemokraten und Grüne, die eigentlichen „Verursacher“ des militärischen Afghanistan-Engagements, aus der Deckung treten. Die sich der NATO bedienende westliche Vormacht legt punkt- und zeitgenau zum Amtsantritt des neuen Verteidigungsministers den umfänglichen Kunduz-Report der ISAF vor – geheim, versteht sich, was die Handlungsfähigkeit des „Neuen“ zusätzlich einschränkt. Allgemein erwartet man von ihm eine kommunikative und politisch-operative Meisterleistung- sozusagen aus dem Stand heraus.
Erster Akt: General Wolfgang Schneiderhan stellt in seiner (nach dem Berliner Erlass) Eigenschaft als Einsatzverantwortlicher – im Rahmen dieser Zuständigkeit durchaus korrekt – die militärisch-operativen Aspekte des Reports dar, eben nicht disziplinare oder rechtliche. „Man“ hört daraus ein Einverständnis mit den Entscheidungen des besonders betroffenen PRT-Kommandeurs. Der kluge Thomas Wiegold identifiziert in dem kommentarlos abgelesenen Statement den – wahrscheinlich angeordneten – Persilschein für den Dresdner Generalstaatsanwalt, der auf Notwehr abstellen soll. Dies ganz im Sinne der (bisherigen) Rechtsauffassung des Hauses, nach der gem. Allgem. Umdruck 1/100 „Handbuch für Einsätze der Bundeswehr im Frieden außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland“ für das deutsche Afghanistan-Kontingent die Anwendung des Haager und des Genfer Rechts nicht in Betracht kommt.
Zweiter Akt: Nach der Einsichtnahme des Reports durch die jeweiligen Fraktionsbeauftragten sickern Inhalte an die Medien durch. Die Opposition nutzt ihre Stunde, Union und FDP schweigen sich aus. Demnach wurden durch den Bundeswehr-Kommandeur entscheidende Einsatzregeln übergangen. Das wird als Versagen und als strafwürdig interpretiert. Dem Generalinspekteur unterstellt man mehr oder weniger verdeckte Kameraderie mit seinen örtlichen Untergebenen. Es wird Öffentlichkeit des Berichts und der Debatte gefordert.
Dritter Akt: Minister zu Guttenberg „erbittet“ von der NATO eine „offene“ Variante des Berichts und wird mit dem Hinweis abgefertigt, die öffentliche Variante solle er selbst erstellen lassen (und verantworten). Seltsam – das USCENTCOM hatte in einem analogen Fall, der sich am 4. Mai 2009 zutrug, durchaus ein „Unclassified Executive Summary“ veröffentlicht. Aber ja, das war eben nicht die NATO….
Zuvor hatte zu Guttenberg in der BILD in seinem ersten Exklusivinterview im neuen Amt von „Krieg“ gesprochen, verklausuliert, ohne bisherige Positionen des Hauses (ganz oder richtig) aufzugeben. Aber – immerhin – die Medien hatten ihr Thema. Was durchaus übersehen wurde, war die taktische Ausrichtung dieses neuen Sprachgebrauchs. Dem sächsischen Generalstaatsanwalt wurde auf diese Weise eine weitere quasi kriegsrechtliche Auffanglinie für den Fall geliefert, dass die „Flucht in den Notwehrparagraphen“ (Stephan Löwenstein), wie sie das durch den GI verlesene Statement insinuiert, nicht mehr gelingen sollte.
Der Versuch, den Kunduz-Vorfall auf der juristischen Ebene einzuhegen, kann aber nicht gelingen. Nicht nur deshalb, weil – s.o. – die politischen Koordinaten sich völlig verändert haben. Die juristische Konstruktion des Einsatzes im Frieden hat endgültig ihre Tragfähigkeit, wenn sie sie überhaupt jemals hatte, verloren. Nonchalant meint der Strafrechtler Kai Ambos in der taz, das könne wohl niemand ernsthaft bestreiten: “Völkerrechtlich gilt jede länger anhaltende militärische Auseinandersetzung zwischen mindestens zwei Streitparteien, die über vereinzelte Anschläge oder Scharmützel hinausgeht, als bewaffneter Konflikt….Der Sprachgebrauch der Beteiligten ist irrelevant. Völker- und strafrechtlich wird die Lage nach objektiven Kriterien bewertet. Im übrigen ist es ja sogar günstig für die Bundeswehr, wenn die Lage in Afghanistan als bewaffneter Konflikt eingestuft wird. Sonst dürften die Soldaten - außerhalb von Notwehrlagen - gar keine gegnerischen Kämpfer wie Taliban töten und müssten schon deshalb mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.“
Die Regierung hatte wohl ihre Gründe, das bisher anders zu sehen. Eine Korrektur scheint jedoch unabwendbar. Den Preis dafür müssten ansonsten letztendlich die Soldaten der Bundeswehr zahlen, denen man ja eigentlich klare Rechtgrundlagen für den Einsatz geben will. Offen bleibt dann immer noch die Frage, welche politischen Motive hinter den bisherigen Rechtkonstruktionen stehen. In diesem Blog haben wir schon einen Erklärungsversuch unternommen. Wie dem auch sei, es ist kein Ruhmesblatt für unser Land, wenn einerseits für die politische Entsorgung früherer, auch in der praktischen Rechtsachtung belasteter Soldatengenerationen erhebliche historische, juristische, politische und „moralische“ Anstrengungen unternommen werden, die Gegenwart aber einer mehr oder weniger schlichten Verwaltungspraxis überlassen bleibt. Dabei dürfen die Kernelemente nicht übersehen werden, die hinter dem traditionellen Haager und Genfer Recht stehen: die Grundsätze der Menschlichkeit und die Forderungen des öffentlichen Gewissens, die auch im bewaffneten Konflikt ge- und beachtetet werden müssen – jedem Gegner gegenüber. Jetzt also kommt Bewegung in die Debatte, auch (massen-) publizistisch. Doch auch auf diesem Niveau reicht die juristische Abarbeitung des Kunduz-Vorfalls nicht, wenn man berücksichtigt, dass „die“ Gesellschaft für den Einsatz, mehr noch aber für die Soldaten der Bundeswehr selbst gewonnen werden soll.
Da stellt sich ein Spektrum von Fragen, die etwa Lutz Herden im „Freitag“ aus der linken Perspektive benennt: “Der asymmetrische Krieg, der seit mehr als acht Jahren am Hindukusch geführt wird, ist nicht allein ein militärischer Konflikt – auch ein Schlagabtausch über Werte und Wertordnungen, säkulare und religiöse Republiken, Sittlichkeit und Moral, Selbst- und Fremdbestimmung, Demokratie und Tradition.“ Ähnliche Fragen werden auch in anderen Bereichen des politischen Spektrums gestellt – und in der Bundeswehr selbst. Das Vertrauen von Volk und Gesellschaft zu den Streitkräften hängt nicht zuletzt von ihrer Beantwortung ab. Und die Innere Führung in den Streitkräften hat neue Themen.
P.S. Am 16.08.2007 hat eine polnische Einheit nach jetzigem Erkenntnisstand die afghanische Ortschaft Nangar Khel – ohne dass von dort eine Bedrohung ausging – mit Mörsern beschossen; Frauen und Kinder starben. Wie würde Polen – die deutsche Öffentlichkeit nahm den Fall nicht zu Kenntnis – darauf reagieren? Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Wir schrieben damals in diesem Blog, wohl ahnend, dass auch das eigene Land „an die Reihe kommt“: „Es geht auch um die Ehre der Republik Polen – um nicht mehr und nicht weniger: Ob der polnische Staat die rechtlichen und moralischen Maßstäbe militärischer Kampfführung ernsthaft einzulösen versucht, die er, nach schlimmen eigenen Leiderfahrungen, immer wieder einklagt. Der moralische Anspruch des gesamten westlichen Engagements am Hindukusch steht – wieder einmal – auf dem Prüfstand. Und – nochmals – die Ehre Polens. Deutschen, die Polen schätzen, muss sehr daran gelegen sein, dass Polen hier zum Vorbild wird.“ Hoffentlich!
Geschrieben in Kunduz, Bewaffnete Konflikte, Bundeswehr | 1 Kommentar »