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	<title>Kommentare zu: Kunduz I: Ehren-Sache</title>
	<link>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/</link>
	<description>gegen die Widerspenstigkeit zu kurzer Gedanken!</description>
	<pubDate>Mon, 21 May 2012 04:26:20 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Rücktritt zu Guttenberg: kein Kommentar</title>
		<link>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-3286</link>
		<author>Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Rücktritt zu Guttenberg: kein Kommentar</author>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 12:47:31 +0000</pubDate>
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		<description>[...] http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/  [...]</description>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Kunduz IV: „Freispruch erster Klasse“ für Oberst Georg Klein ?</title>
		<link>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-2114</link>
		<author>Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Kunduz IV: „Freispruch erster Klasse“ für Oberst Georg Klein ?</author>
		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 18:48:06 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-2114</guid>
		<description>[...] aktuellen KOMPASS-Interview weisen wir erneut auf dieses Problemfeld [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] aktuellen KOMPASS-Interview weisen wir erneut auf dieses Problemfeld [&#8230;]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Der Präsident geht – was nun?</title>
		<link>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-1517</link>
		<author>Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Der Präsident geht – was nun?</author>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 19:09:03 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-1517</guid>
		<description>[...] Jetzt ist dafür die rechte Zeit. Wenn Horst Köhler das tut, kann er  sich zu recht auf die Ehre berufen, dem Volk gedient [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Jetzt ist dafür die rechte Zeit. Wenn Horst Köhler das tut, kann er  sich zu recht auf die Ehre berufen, dem Volk gedient [&#8230;]</p>
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	<item>
		<title>Von: Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Foto-Website zum Dragon-Blog (Inhalt)</title>
		<link>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-1317</link>
		<author>Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Foto-Website zum Dragon-Blog (Inhalt)</author>
		<pubDate>Wed, 05 May 2010 13:49:49 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-1317</guid>
		<description>[...] Kunduz I: Ehren-Sache [...]</description>
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	<item>
		<title>Von: Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Kunduz-Vorfall: Zweite Ebene</title>
		<link>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-564</link>
		<author>Mein Dragon-Blog &#187; Blog Archive &#187; Kunduz-Vorfall: Zweite Ebene</author>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 11:14:15 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-564</guid>
		<description>[...] 14.9.2009: Ehren-Sache [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] 14.9.2009: Ehren-Sache [&#8230;]</p>
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	<item>
		<title>Von: Josef König</title>
		<link>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-535</link>
		<author>Josef König</author>
		<pubDate>Mon, 19 Oct 2009 12:10:14 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-535</guid>
		<description>@Pauther

"Die Regierung, die Abgeordneten des deutschen Bundestages und letztendlich auch die deutsche Gesellschaft haben noch nicht so richtig begriffen, was sie mit ihrer Entscheidung zum Einsatz deutschen Streitkräfte eigentlich veranlassten!"


Naja: Regierung und Parlament haben das mit Sicherheit schon richtig begriffen. Was eher nachdenklich stimmen muss ist eher der öffentliche Umgang damit. Wird womöglich etwas verschwiegen? Gibt es verdeckte Ziele und Interessen? Was wird der Öffentlichkeit vorenthalten?


Sofern alles "auf den Tisch kommt", dann kann eine demokratische und plural gestrickte Gesellschaft damit umgehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Pauther</p>
<p>&#8220;Die Regierung, die Abgeordneten des deutschen Bundestages und letztendlich auch die deutsche Gesellschaft haben noch nicht so richtig begriffen, was sie mit ihrer Entscheidung zum Einsatz deutschen Streitkräfte eigentlich veranlassten!&#8221;</p>
<p>Naja: Regierung und Parlament haben das mit Sicherheit schon richtig begriffen. Was eher nachdenklich stimmen muss ist eher der öffentliche Umgang damit. Wird womöglich etwas verschwiegen? Gibt es verdeckte Ziele und Interessen? Was wird der Öffentlichkeit vorenthalten?</p>
<p>Sofern alles &#8220;auf den Tisch kommt&#8221;, dann kann eine demokratische und plural gestrickte Gesellschaft damit umgehen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hans-Georg Pauthner</title>
		<link>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-529</link>
		<author>Hans-Georg Pauthner</author>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 13:12:22 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-529</guid>
		<description>Zu Vielem was Sie geschrieben kann ich zustimmen, zu Manchem jedoch nicht.

Den Einsatz von Ende her denken - oder doch besser vom Anfang an ? 
Lassen Sie uns mit der besonderen Rolle des Soldaten in unserer Gesellschaft anfangen. Der Soldat ist der einzige Beruf in unserer Gesellschaft, der bei bestimmungsmäßen Handeln das erklärte Recht hat einen Gegner zu töten !
Das ist die Geschäftsgrundlage jeglichen soldatischen Auftrages. Alles was davon abgeleitet wurde - der Soldat als "miles protector", als "Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker" beschreibt nur, für welche Absicht, für welches Ziel er seine besondere Rechte einsetzen darf.

In AFG haben wir einen sogenannten Kapitel VII Einsatz, einen "friedenserzwingenden Einsatz", indem gemäß der UN-Resolution vom Dez 2001 die Staaten "alle Mittel einsetzen dürfen um die legitime Ordnung, die legitime Staatsgewalt in AFG wiederherzustellen".
Soweit sind sich alle Akteure einig. Jetzt wird es kompliziert. Die Bundesregierung hat jetzt "national" dem deutschen ISAF-Kontingent die Rechte eines Kapitel VI-Einsatzes, eines "friedenserhaltenden Einsatzes" per Rules of Engagement und Taschenkarte gegeben. Das damit das deutsche Kontingent Schiffbruch erleiden musste, war nur eine Frage der Zeit. Es ist erstaunlich, dass diese ROE von 2002 - 2008 keine größeren Probleme bereitet haben. Das lag sicherlich auch daran, dass im deutschen Verantwortungsbereich im Wesentlichen Ruhe herrschte.

Jetzt verlagern die Aufständischen aber ihre Aktivitäten in die Region um Kunduz und deshalb hat die Bombardierung des Tanklaster genau die Auswirkung wie sie im Artiekle oben von 1 - 4 beschrieben wurden. 
Es war ein erfolgreicher Schlag gegen die Aufständischen, 50 feindliche Kämpfer sind ohne eigene Verluste getötet worden, Ressourcen, die der Gegner gegen uns hätte benutzen können sind vernichtet worden und leider sind 30 Unterstützer der Aufständischen ebenfalls getötet worden. 
Dies ist aber im Sinne der Ethik akzeptabel, denn sie sind nicht vorsätzlich und absichtlich getötet worden. Man konnte leider in der Kampfhandlung nicht zwischen dem beabsichtigten Ziel (Tötung der Aufständischen) und dem nicht beabsichtigten Ziel (Tötung der Unterstützer) unterscheiden.

Wir kommen wieder auf den Anfang zurück. Das Wesen von Soldaten und des Soldatischen ist es, dass er in Kampfhandlungen den Gegner bekämpft und unter Umständen töten muss.
Es wird Zeit, dass die friedensverwöhnte und gesellschaftliche weich gespülte, politsch korrekte (siehe Fall Sarrazin) und folgedessen gesellschaftliche Entwicklungen ignoriende deutsche Friedensgesellschaft, wieder in der Realität dieser Welt ankommt.
 
Die Bw und ihre Soldaten sind dort bereits angekommen und machen ihr Testament bevor sie in den Einsatz gehen. 
Die Regierung, die Abgeordneten des deutschen Bundestages und letztendlich auch die deutsche Gesellschaft haben noch nicht so richtig begriffen, was sie mit ihrer Entscheidung zum Einsatz deutschen Streitkräfte eigentlich veranlassten !</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zu Vielem was Sie geschrieben kann ich zustimmen, zu Manchem jedoch nicht.</p>
<p>Den Einsatz von Ende her denken - oder doch besser vom Anfang an ?<br />
Lassen Sie uns mit der besonderen Rolle des Soldaten in unserer Gesellschaft anfangen. Der Soldat ist der einzige Beruf in unserer Gesellschaft, der bei bestimmungsmäßen Handeln das erklärte Recht hat einen Gegner zu töten !<br />
Das ist die Geschäftsgrundlage jeglichen soldatischen Auftrages. Alles was davon abgeleitet wurde - der Soldat als &#8220;miles protector&#8221;, als &#8220;Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker&#8221; beschreibt nur, für welche Absicht, für welches Ziel er seine besondere Rechte einsetzen darf.</p>
<p>In AFG haben wir einen sogenannten Kapitel VII Einsatz, einen &#8220;friedenserzwingenden Einsatz&#8221;, indem gemäß der UN-Resolution vom Dez 2001 die Staaten &#8220;alle Mittel einsetzen dürfen um die legitime Ordnung, die legitime Staatsgewalt in AFG wiederherzustellen&#8221;.<br />
Soweit sind sich alle Akteure einig. Jetzt wird es kompliziert. Die Bundesregierung hat jetzt &#8220;national&#8221; dem deutschen ISAF-Kontingent die Rechte eines Kapitel VI-Einsatzes, eines &#8220;friedenserhaltenden Einsatzes&#8221; per Rules of Engagement und Taschenkarte gegeben. Das damit das deutsche Kontingent Schiffbruch erleiden musste, war nur eine Frage der Zeit. Es ist erstaunlich, dass diese ROE von 2002 - 2008 keine größeren Probleme bereitet haben. Das lag sicherlich auch daran, dass im deutschen Verantwortungsbereich im Wesentlichen Ruhe herrschte.</p>
<p>Jetzt verlagern die Aufständischen aber ihre Aktivitäten in die Region um Kunduz und deshalb hat die Bombardierung des Tanklaster genau die Auswirkung wie sie im Artiekle oben von 1 - 4 beschrieben wurden.<br />
Es war ein erfolgreicher Schlag gegen die Aufständischen, 50 feindliche Kämpfer sind ohne eigene Verluste getötet worden, Ressourcen, die der Gegner gegen uns hätte benutzen können sind vernichtet worden und leider sind 30 Unterstützer der Aufständischen ebenfalls getötet worden.<br />
Dies ist aber im Sinne der Ethik akzeptabel, denn sie sind nicht vorsätzlich und absichtlich getötet worden. Man konnte leider in der Kampfhandlung nicht zwischen dem beabsichtigten Ziel (Tötung der Aufständischen) und dem nicht beabsichtigten Ziel (Tötung der Unterstützer) unterscheiden.</p>
<p>Wir kommen wieder auf den Anfang zurück. Das Wesen von Soldaten und des Soldatischen ist es, dass er in Kampfhandlungen den Gegner bekämpft und unter Umständen töten muss.<br />
Es wird Zeit, dass die friedensverwöhnte und gesellschaftliche weich gespülte, politsch korrekte (siehe Fall Sarrazin) und folgedessen gesellschaftliche Entwicklungen ignoriende deutsche Friedensgesellschaft, wieder in der Realität dieser Welt ankommt.</p>
<p>Die Bw und ihre Soldaten sind dort bereits angekommen und machen ihr Testament bevor sie in den Einsatz gehen.<br />
Die Regierung, die Abgeordneten des deutschen Bundestages und letztendlich auch die deutsche Gesellschaft haben noch nicht so richtig begriffen, was sie mit ihrer Entscheidung zum Einsatz deutschen Streitkräfte eigentlich veranlassten !</p>
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	<item>
		<title>Von: J. König</title>
		<link>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-511</link>
		<author>J. König</author>
		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 14:46:01 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.harald-oberhem.net/2009/09/14/ehren-sache/#comment-511</guid>
		<description>Rules of Engagement, den Allgemeinen Umdruck 1/100 und die Taschenkarte ... warum nicht öffentlich im Interesse der allgemeinen Akzeptanz bezogen auf den ISAF Einsatz deutscher Soldaten? 

Bislang sind die Grundlagen zur ethischen, politischen und rechtlichen Urteils- und Meinungsbildung nicht öffentlich.

Die Ereignisse und die öffentlichen Kommentierungen, Bewertungen und wahrscheinlich vorschnellen Schlussfolgerungen von Anfang September 2009 um „close air support“, in dessen Folge von Taliban gekaperte Tanklastzüge in der Nähe von Kunduz bombardiert wurden, wobei auch Zivilisten ums Leben kamen, führten in aller Deutlichkeit vor Augen, dass zur Stabilisierung und Unterstützung der Islamischen Republik Afghanistan, so die selbst gewählte verfassungsrechtliche Zuordnung der geschundenen afghanischen Nation und Bevölkerung, setzen die in ISAF zusammengeschlossenen Staaten das äußerste Mittel ein. 

"Äußerstes Mittel" meint hier nicht das "letzte Mittel", sondern bedeutet im konkreten und gebotenen Fall die Anwendung militärische Gewalt. Wo möglich will dies bislang, gerade hier in Deutschland, niemand so recht wahr haben und nimmt anderes, ehern freundlich ziviles in den Focus der eigenen Betrachtung.

Allerdings: auch wenn noch nirgends öffentlich zugänglich, die „Rules of Engagement“, die die beteiligten Regierungen für den ISAF – Einsatz aushandelten und in denen die jeweiligen nationalen Vorbehalte im Ziel und im Ergebnis festgeschrieben werden, regeln den Einsatz militärischer Gewalt. Für deutsche Soldaten, die in Afghanistan militärisch notwendige und begründete Entscheidungen treffen müssen, macht sich dieses in der seit Juli 2009 neu gefassten Taschenkarte fest, die wohl auch mit Blick auf die deutsche Staatsanwaltschaft präzisiert worden ist. Allem vorgelagert dürfte der öffentlich nicht zugänglich gemachte Allgemeine Umdruck 1/100 sein, der als „Handbuch für Einsätze der Bundeswehr im Frieden außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland“ näheres regelt. Warum ist dem so? Was sind die Gründe, die mit dazu führen, dass eine mit Grundlagen versehene öffentlich Willens-, Meinungs-, und damit auch Urteilsbildung eher erschwert wird. Scheuen die Politiken im Bündnis wie auch in den nationalen Regierungen und Parlamenten die öffentliche, und damit intersubkejtiv nachvollziehbare Darstellung der eigenen Entscheidungsgrundlagen? 

Mit der Entscheidung, das äußerste Mittel im Stabilisierungs- und Unterstützungseinsatz zugunsten der afghanischen Regierung mit zu integrieren, gilt grundsätzlich zu bedenken, dass dieses dann zur Wirkung kommen muss, sofern eine gebotene militärische Situation dies erforderlich macht. Der Generalinspekteur der Bundeswehr nannte das zuletzt „einmalig“; dies in den eigenen medialen Führungsinstrumenten des Bundesminsters der Verteidigung. 

Dieses jedoch auszuschließen würde dem Prinzip Hoffnung fronen, was dem zuwiderlaufen würde, was der Vater des in Afghanistan zu Tode gekommenen Sohnes anlässlich der feierlichen Einweihung des Ehrenmals der Bundeswehr vor den versammelten staatlichen Verfassungsorganen im Bendlerblock so umschrieb: "Wir können es ertragen, wenn man die realen Umstände beim Namen nennt.“ Wo möglich wollte der Vater mit seinen Worten etwas aufbrechen, was bislang eher verdrängt wird. Es gilt, den Einsatz des äußersten staatlichen Mittels „von seinem Ende her zu bedenken“. Das mag gerade in parlamentarischen Demokratien nicht einfach sein, denn ein beschlossener Streitkräfteeinsatz bedarf der Akzeptanz bei gesellschaftlich bedeutsamen Institutionen und Medien -auch und gerade - außerhalb des Parlaments. 

Nur: mit zur Vollständigkeit, um nicht Wahrheit und Wahrhaftigkeit im politischen Geschäft strapazieren zu müssen, zählt auch umfassend Auskunft darüber zu geben, was mit zu den soldatischen Grundpflicht zählt. Auskunft darüber gibt kein geheimes und unter Verschluss gehaltenes Dokument, welches im Kontext neuer außen- und sicherheitspolitsicher Wirklichkeiten nach dem Ende der Ost – West – Konfrontation neu gefasst, aber in seiner inhaltlichen Substanz nicht prinzipiell verändert wurde. Die dort vorgenommene nähere Präzisierung der soldatischen Grundpflicht, nämlich der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und tapfer zu verteidigen, in dem Fall, mit dem politischen Willen bekundet und bekräftigt, am Hindukusch, bricht die &lt;a href="http://www.katholische-militaerseelsorge.de/fileadmin/kms/div/ZentraleDienstvorschrift10/1.pdf" rel="nofollow"&gt;Zentrale Dienstvorschrift 10/1&lt;/a&gt;
zum Selbstverständnis und zur Führungskultur der Bundeswehr, der Inneren Führung, welche am 28. Januar 2008 durch den Bundesminister der Verteidigung erlassen wurde, in Ziffer 105 mehr als eindeutig auf die Ebene des soldatischen Entscheiden und Handeln: „Ihr militärischer Dienst schließt den Einsatz der eigenen Gesundheit und des eigenen Lebens mit ein und verlangt in letzter Konsequenz, im Kampf auch zu töten.“  

Um der Ehre dieser Menschen willen, die als Staatsbürger, Söhne, Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen der soldatischen Grundpflicht nachkommen, und die sich, wie Bundeskanzler a. D. Helmut Schmidt anlässlich des letzten - eher nichtöffentlichen Gelöbnisses - in der Bundeshauptstadt vor dem Gebäude des Reichtages bekräftigte sich sicher sein können, dass sie nicht mißbraucht werden, setzte der Bundesminister der Verteidigung ein Ehrenmal der Bundeswehr durch. Er selbst bewerte diese als in der Bedeutung einem "nationalen Rang" gleich kommend. 

Von "nationalem Rang" in einer Liegenschaft des Bundesministers der Verteidigung, die umzäumt ist mit dem Hinweis, dass der militärische Sicherheitsbereich geschützt wird, notfalls auch mit "Schusswaffengebrauch". Welcher Bürger, welche Bürgerin wird dort einen ehrenden Besuch für Menschen wagen, die in Erfüllung ihrer Pflichten und ohne näherer Motivforschung zu Tode gekommen sind, wenn ihnen verdeutlicht wird, dass von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden kann? Anlässich der Einweihungsfeierlichkeiten im Bendlerblock waren die Reihen der Mitglieder des Deutschen Bundestages ebenso leer wie bei parlamentarsichen Beratungen z.B. bei den jeweiligen Jahresberichten des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, zu denen pflichtgemäß die Mitglieder und Obleute der Fraktionen des Verteidigungsausschusses im Hohen Hause Platz nehmen. Die Verfassungsorgane waren bei den Einweihungsfeierlichkeiten des Ehrenmals der Bundeswehr anwesend - sonst eher niemand. Mann/Frau gönnte sich eine Dienstreise, die nach dem Bundesreisekostengesetzt (BRK)abgerechnet werden darf. Nebeinbei nutzte wo möglich der eine oder andere die Gelegenheit, die oder der der Einweihnungszeremonie beiwohnte, die Alltagsgeschäfte abzuwicklen, eben, weil mann/frau sich bei der Einweihung "eh trifft".

Es war eine Veranstaltung, bei der "man" unter sich blieb. Warum sprach nicht - als Beispiel - der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) oder anderer Repräsentanten und Verantwortliche vergleichbarer gesellschaftlich bedeutsamer Institutionen und Gruppen? Gab es Bemühungen und Versuche, Persönlichkeiten und Institutionen außerhalb des Parlaments für die "Grundsatzrede Ehren und Gedenken" zu gewinnen? Dass der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland so sprach, wie er sprechen musste, das versteht sich doch von selbst. Oder war anderes zu erwarten?

Was ist aus dem Schulterschluss des ehemaligen Bundesminsters der Verteidigung, Georg Leber, geworden, der wohl wußte, wie bedeutsamen dieser für die Streitkräfte und den damals nur (männlichen) Soldaten mit Blick auf die Arbeiterbewegung in Deutschland, ihrer Rolle im Nachkriegsdeutschland und der Wiederbewaffungsdebatte war und ist? Auch Soldaten und Soldatinnen sind vereizelt Mitlieder in einer der Einzelgewerkschaften im Dachverband DGB und nicht nur einer Standesvertretung. 

Ist dieser Versuch womöglich gescheitert - sofern es ihn je gab? War dies im Focus derjenigen, die die Verantwortung für die Vorbereitung dieser staatlichen Feierlichkeit hatten. Oder wollte "man" - im Ergebnis der Veranstaltung- eigentlich, unter sich bleiben wollte? Was könnten Gründe sein? 

Für jeden und jeder, der oder die Empathie und Loyalität für den Dienst und Auftrag der Soldatinnen und Soldaten auch im Sinne ihres Dienste für den Frieden und Freiheit der Völkern hegt, und sofern (und nicht indem) diese ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen, kann und darf das letzte Wort noch nicht gesporchen sein. Was Not tut ist in der Tat das, was immer gefordert ist und derzeit eher in diversen blog betrieben wird: eine von Prinzipien und ethischen Kriterien geleitete gesellschaftliche Diskussion über Rolle, Aufgabe und Funktion von Streitkräften und damit dem Dienst der Soldatinnen und Soldaten. Dass dieses nichts mit periodisch wiederkehrenden Wahlkämpfen (in Demokratien) zu tun hat, das versteht sich von selbst.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Rules of Engagement, den Allgemeinen Umdruck 1/100 und die Taschenkarte &#8230; warum nicht öffentlich im Interesse der allgemeinen Akzeptanz bezogen auf den ISAF Einsatz deutscher Soldaten? </p>
<p>Bislang sind die Grundlagen zur ethischen, politischen und rechtlichen Urteils- und Meinungsbildung nicht öffentlich.</p>
<p>Die Ereignisse und die öffentlichen Kommentierungen, Bewertungen und wahrscheinlich vorschnellen Schlussfolgerungen von Anfang September 2009 um „close air support“, in dessen Folge von Taliban gekaperte Tanklastzüge in der Nähe von Kunduz bombardiert wurden, wobei auch Zivilisten ums Leben kamen, führten in aller Deutlichkeit vor Augen, dass zur Stabilisierung und Unterstützung der Islamischen Republik Afghanistan, so die selbst gewählte verfassungsrechtliche Zuordnung der geschundenen afghanischen Nation und Bevölkerung, setzen die in ISAF zusammengeschlossenen Staaten das äußerste Mittel ein. </p>
<p>&#8220;Äußerstes Mittel&#8221; meint hier nicht das &#8220;letzte Mittel&#8221;, sondern bedeutet im konkreten und gebotenen Fall die Anwendung militärische Gewalt. Wo möglich will dies bislang, gerade hier in Deutschland, niemand so recht wahr haben und nimmt anderes, ehern freundlich ziviles in den Focus der eigenen Betrachtung.</p>
<p>Allerdings: auch wenn noch nirgends öffentlich zugänglich, die „Rules of Engagement“, die die beteiligten Regierungen für den ISAF – Einsatz aushandelten und in denen die jeweiligen nationalen Vorbehalte im Ziel und im Ergebnis festgeschrieben werden, regeln den Einsatz militärischer Gewalt. Für deutsche Soldaten, die in Afghanistan militärisch notwendige und begründete Entscheidungen treffen müssen, macht sich dieses in der seit Juli 2009 neu gefassten Taschenkarte fest, die wohl auch mit Blick auf die deutsche Staatsanwaltschaft präzisiert worden ist. Allem vorgelagert dürfte der öffentlich nicht zugänglich gemachte Allgemeine Umdruck 1/100 sein, der als „Handbuch für Einsätze der Bundeswehr im Frieden außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland“ näheres regelt. Warum ist dem so? Was sind die Gründe, die mit dazu führen, dass eine mit Grundlagen versehene öffentlich Willens-, Meinungs-, und damit auch Urteilsbildung eher erschwert wird. Scheuen die Politiken im Bündnis wie auch in den nationalen Regierungen und Parlamenten die öffentliche, und damit intersubkejtiv nachvollziehbare Darstellung der eigenen Entscheidungsgrundlagen? </p>
<p>Mit der Entscheidung, das äußerste Mittel im Stabilisierungs- und Unterstützungseinsatz zugunsten der afghanischen Regierung mit zu integrieren, gilt grundsätzlich zu bedenken, dass dieses dann zur Wirkung kommen muss, sofern eine gebotene militärische Situation dies erforderlich macht. Der Generalinspekteur der Bundeswehr nannte das zuletzt „einmalig“; dies in den eigenen medialen Führungsinstrumenten des Bundesminsters der Verteidigung. </p>
<p>Dieses jedoch auszuschließen würde dem Prinzip Hoffnung fronen, was dem zuwiderlaufen würde, was der Vater des in Afghanistan zu Tode gekommenen Sohnes anlässlich der feierlichen Einweihung des Ehrenmals der Bundeswehr vor den versammelten staatlichen Verfassungsorganen im Bendlerblock so umschrieb: &#8220;Wir können es ertragen, wenn man die realen Umstände beim Namen nennt.“ Wo möglich wollte der Vater mit seinen Worten etwas aufbrechen, was bislang eher verdrängt wird. Es gilt, den Einsatz des äußersten staatlichen Mittels „von seinem Ende her zu bedenken“. Das mag gerade in parlamentarischen Demokratien nicht einfach sein, denn ein beschlossener Streitkräfteeinsatz bedarf der Akzeptanz bei gesellschaftlich bedeutsamen Institutionen und Medien -auch und gerade - außerhalb des Parlaments. </p>
<p>Nur: mit zur Vollständigkeit, um nicht Wahrheit und Wahrhaftigkeit im politischen Geschäft strapazieren zu müssen, zählt auch umfassend Auskunft darüber zu geben, was mit zu den soldatischen Grundpflicht zählt. Auskunft darüber gibt kein geheimes und unter Verschluss gehaltenes Dokument, welches im Kontext neuer außen- und sicherheitspolitsicher Wirklichkeiten nach dem Ende der Ost – West – Konfrontation neu gefasst, aber in seiner inhaltlichen Substanz nicht prinzipiell verändert wurde. Die dort vorgenommene nähere Präzisierung der soldatischen Grundpflicht, nämlich der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und tapfer zu verteidigen, in dem Fall, mit dem politischen Willen bekundet und bekräftigt, am Hindukusch, bricht die <a href="http://www.katholische-militaerseelsorge.de/fileadmin/kms/div/ZentraleDienstvorschrift10/1.pdf" rel="nofollow">Zentrale Dienstvorschrift 10/1</a><br />
zum Selbstverständnis und zur Führungskultur der Bundeswehr, der Inneren Führung, welche am 28. Januar 2008 durch den Bundesminister der Verteidigung erlassen wurde, in Ziffer 105 mehr als eindeutig auf die Ebene des soldatischen Entscheiden und Handeln: „Ihr militärischer Dienst schließt den Einsatz der eigenen Gesundheit und des eigenen Lebens mit ein und verlangt in letzter Konsequenz, im Kampf auch zu töten.“  </p>
<p>Um der Ehre dieser Menschen willen, die als Staatsbürger, Söhne, Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen der soldatischen Grundpflicht nachkommen, und die sich, wie Bundeskanzler a. D. Helmut Schmidt anlässlich des letzten - eher nichtöffentlichen Gelöbnisses - in der Bundeshauptstadt vor dem Gebäude des Reichtages bekräftigte sich sicher sein können, dass sie nicht mißbraucht werden, setzte der Bundesminister der Verteidigung ein Ehrenmal der Bundeswehr durch. Er selbst bewerte diese als in der Bedeutung einem &#8220;nationalen Rang&#8221; gleich kommend. </p>
<p>Von &#8220;nationalem Rang&#8221; in einer Liegenschaft des Bundesministers der Verteidigung, die umzäumt ist mit dem Hinweis, dass der militärische Sicherheitsbereich geschützt wird, notfalls auch mit &#8220;Schusswaffengebrauch&#8221;. Welcher Bürger, welche Bürgerin wird dort einen ehrenden Besuch für Menschen wagen, die in Erfüllung ihrer Pflichten und ohne näherer Motivforschung zu Tode gekommen sind, wenn ihnen verdeutlicht wird, dass von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden kann? Anlässich der Einweihungsfeierlichkeiten im Bendlerblock waren die Reihen der Mitglieder des Deutschen Bundestages ebenso leer wie bei parlamentarsichen Beratungen z.B. bei den jeweiligen Jahresberichten des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, zu denen pflichtgemäß die Mitglieder und Obleute der Fraktionen des Verteidigungsausschusses im Hohen Hause Platz nehmen. Die Verfassungsorgane waren bei den Einweihungsfeierlichkeiten des Ehrenmals der Bundeswehr anwesend - sonst eher niemand. Mann/Frau gönnte sich eine Dienstreise, die nach dem Bundesreisekostengesetzt (BRK)abgerechnet werden darf. Nebeinbei nutzte wo möglich der eine oder andere die Gelegenheit, die oder der der Einweihnungszeremonie beiwohnte, die Alltagsgeschäfte abzuwicklen, eben, weil mann/frau sich bei der Einweihung &#8220;eh trifft&#8221;.</p>
<p>Es war eine Veranstaltung, bei der &#8220;man&#8221; unter sich blieb. Warum sprach nicht - als Beispiel - der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) oder anderer Repräsentanten und Verantwortliche vergleichbarer gesellschaftlich bedeutsamer Institutionen und Gruppen? Gab es Bemühungen und Versuche, Persönlichkeiten und Institutionen außerhalb des Parlaments für die &#8220;Grundsatzrede Ehren und Gedenken&#8221; zu gewinnen? Dass der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland so sprach, wie er sprechen musste, das versteht sich doch von selbst. Oder war anderes zu erwarten?</p>
<p>Was ist aus dem Schulterschluss des ehemaligen Bundesminsters der Verteidigung, Georg Leber, geworden, der wohl wußte, wie bedeutsamen dieser für die Streitkräfte und den damals nur (männlichen) Soldaten mit Blick auf die Arbeiterbewegung in Deutschland, ihrer Rolle im Nachkriegsdeutschland und der Wiederbewaffungsdebatte war und ist? Auch Soldaten und Soldatinnen sind vereizelt Mitlieder in einer der Einzelgewerkschaften im Dachverband DGB und nicht nur einer Standesvertretung. </p>
<p>Ist dieser Versuch womöglich gescheitert - sofern es ihn je gab? War dies im Focus derjenigen, die die Verantwortung für die Vorbereitung dieser staatlichen Feierlichkeit hatten. Oder wollte &#8220;man&#8221; - im Ergebnis der Veranstaltung- eigentlich, unter sich bleiben wollte? Was könnten Gründe sein? </p>
<p>Für jeden und jeder, der oder die Empathie und Loyalität für den Dienst und Auftrag der Soldatinnen und Soldaten auch im Sinne ihres Dienste für den Frieden und Freiheit der Völkern hegt, und sofern (und nicht indem) diese ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen, kann und darf das letzte Wort noch nicht gesporchen sein. Was Not tut ist in der Tat das, was immer gefordert ist und derzeit eher in diversen blog betrieben wird: eine von Prinzipien und ethischen Kriterien geleitete gesellschaftliche Diskussion über Rolle, Aufgabe und Funktion von Streitkräften und damit dem Dienst der Soldatinnen und Soldaten. Dass dieses nichts mit periodisch wiederkehrenden Wahlkämpfen (in Demokratien) zu tun hat, das versteht sich von selbst.</p>
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