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3.12.2007 von dragonX6.
Zugegeben: Argentinien liegt in mancher Hinsicht weit entfern. Gerade deshalb muss es verwundern, dass der Prozess gegen einen katholischen Priester des Landes seine Wellen bis nach Deutschland schlägt. Cristian Federico Von Wernich (69) stand von Juli bis Oktober 2007 in La Plata, Provinz Buenos Aires, vor Gericht. Der in Argentinien geborene Sohn deutscher Einwanderer war von 1976 bis 1983 Geistlicher der Militärpolizei in Buenos Aires. Als solcher unterstand er dem dortigen Militärbischof (Militärordinarius). Es waren die Jahre, in denen sich abwechselnde Militär-Juntas den „Prozess der Nationalen Reorganisation“ durchführten. Dem Regime fielen ca. 30.000 Menschen zum Opfer, viele grausam gefoltert und ermordet. Die auch gesetzlich abgesicherte Selbstentschuldung der Täter, zuerst von den nachfolgenden verfassungsmäßigen Regierungen anerkannt, wurde schließlich durch Gerichtsurteile und Gesetze aufgehoben. Seit 2003 erfolgt die strafrechtliche Aufarbeitung.
Christian von Wernich wurde als Symbol eines „faschistischen Klerus“ schließlich 2003 im Nachbarland Chile, wo er als Seelsorger tätig war, verhaftet und in seine Heimat ausgeliefert. Dort hatte ihn die argentinische Kirche nach dem Ende der Junta jahrelang in einer Pfarrei 250 km von Buenos Aires entfernt eingesetzt. Und das, obwohl die ihm staatsanwaltschaftlich vorgeworfenen Taten von „erheblicher“ Qualität waren. Die Zeugenaussagen während des Prozesses sind erschütternd. Nach in der Presse kolportierten Aussagen einer Nebenklägerin, Myriam Bregman, verweigerten die kirchlichen Stellen trotzdem jede Zusammenarbeit mit der Justiz, der Beschuldigte stritt bis zuletzt alles ab. Christian von Wernich wurde schließlich am 9. Oktober 2007 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt – wegen Mitwirkung an schwersten Verbrechen: Völkermord, Mord in sieben, Folterungen in 21 und Entführung in 42 Fällen. Nachweislich hatte er bei den Verhafteten das geistliche Amt, einschließlich der Beichte, benutzt, um die Verfolgung der Häftlinge bzw. Dritter und ihre Ermordung möglich zu machen. Wiederholt bekräftigte er hingegen, sein geistliches Amt nach kirchlichem und staatlichem Recht legitim wahrgenommen zu haben.
Erst während des Prozesses, als die Schuld des Militärgeistlichen nicht mehr in Zweifel zu ziehen war, sprach die Bischöfliche Kommission Justitia et Pax von „un profundo dolor mezclado con indignacion e impotencia…“. Nach ergangenem Urteil wurde die Schuld des Priesters eingestanden, aber mit einer erheblich einschränkenden Bemerkung:
„Sollte sich ein Kirchenmitglied an den brutalen Vergehen in irgendeiner Weise mitschuldig gemacht haben, hätte es dies in persönlicher Verantwortung getan und dabei gegen Gott, die Menschheit und sein eigenes Gewissen verstoßen und sich schwer versündigt“.
Zugleich erneuerten die Bischöfe in diesem Zusammenhang die Vergebungsbitte, die die Kirche Argentiniens anlässlich der Eröffnung des Nationalen Eucharistischen Treffens am 8. September 2000 in Cordoba formuliert hatte. Auch von der Notwendigkeit der Versöhnungsbereitschaft aller war verschiedentlich die Rede.
Die deutsche Presse nahm sich des Vorgangs an – vom Neuen Deutschland über die Tageszeitung bis zur ZEIT, vereinzelt auch die Tagespresse – wahrscheinlich nicht zuletzt deshalb, weil der deutschstämmige Militärgeistliche von Verhalten und Habitus her als geistiger Nachkömmling der Rat-Line-Nazis interpretiert werden kann. Was die Causa von Wernich aber für die Rolle von Militärgeistlichen generell bedeuten könnte, wurde nur in einigen Leser-Kommentaren zum Thema.
Hier stellen sich zuerst einige Fragen. So etwa die vom Wissen der Bischöfe und des Vatikans um die Verwicklungen der Militär-Kapläne in den verschiedenen Diktaturen Latein-Amerikas in deren Verfolgungs-, Folter- und Mordpraktiken. Auch wenn sich Rom durch die neue Gesetzgebung zur Militärseelsorge durch die Apostolische Konstitution „Spirituali Militum Curae“ aus dem Jahre 1986 von der unmittelbaren Verantwortung für diese besondere Seelsorgeorganisation befreit und sie in den Kontext der nationalen Bischofskonferenzen eingeordnet hatte, bleibt doch der Dienstaufsicht durch das entsprechende „Zentralbüro“ in der Bischofskongregation bestehen. Wenn unterstellt werden kann, dass die als Generale uniformierten Militärordinarien der Diktaturstaaten sehr wohl um die kriminellen Praktiken ihrer jeweiligen Streitkräfte wussten, ja sie wohl sogar billigten, dann dürfte das den Bischöfen der betreffenden Länder und auch dem Vatikan nicht verborgen geblieben sein.
So geisterten schon unmitttelbar nach dem für die argentinische Junta so verheerend verlaufenen Falkland-Krieg Gerüchte durch die Weltpresse, in den Kasernenkellern der Militärpolizei der Hauptstadt – der Wirkungsstätte des Padre Von Wernich - seien Messfeiern durch die Schreie der Gefolterten „gestört“ worden. Auch wurde berichtet, dass junge wehrpflichtige Soldaten eine besondere geistliche „Anti-Stress-Behandlung“ durch Luftwaffen-Kapläne erhalten hätten, nachdem sie befehlsgemäß Verschleppte über Hoher See aus Flugzeugen abgeworfen hatten. Doch die „offizielle“ Kirche hüllte sich in Schweigen. Allerdings wurden – und das wurde durchaus wahrgenommen – nach Rückzug der Militärs in die Kasernen die bisherigen Feldbischöfe durch Rom abgelöst und zumeist durch Ordensleute ersetzt, die auf eine militärische Uniform verzichten mussten. Die Neuregelungen wurden schwierig, da auch die neuen parlamentarischen Regierungen eine Änderung der Rechtsgrundlagen der Militärseelsorge, zumeist in Konkordaten festgelegt, verlangten – manchmal sehr zum Unwillen der Militärführungen. So hat etwa Argentinien gegenwärtig weder einen Militärordinarius noch einen Generalvikar für diesen Jurisdiktionsbereich.
Der Fall des Christian von Wernich zeigt das Dilemma, in das die Amtskirche hier geraten kann. Hätte sie die vom kirchlichen Gesetzbuch an sich zwingend vorgeschriebenen Ermittlungen vorgenommen – zumindest nach Ende der Diktatur – dann hätte sie nach dem heutigen Ermittlungsstand (staatlicher Gerichte) die nach c. 1388 Abs. 1 CIC eingetretene Tatstrafe der Exkommunikation (wegen Bruch des Beichtgeheimnisses) feststellen und die Sache an Rom abgeben müssen. Auch der gem. c. 1389 Abs.1 CIC offensichtlich vorliegende Amtsmissbrauch in schweren Fällen sollte einen Verbleib von Wernichs im geistlichen Dienst ausgeschlossen haben.
„Man“ entschied aber, wie berichtet, anders. So konnte der Priester von Wernich auch beim Gerichtsverfahren medienwirksam in geistlicher Kleidung auftreten. Und schließlich ist nicht bekannt, ob die kirchenrechtlich vorzusehenden Strafmaßnahmen wenigstens nach der Verurteilung durch das Gericht von La Plata verhängt wurden.
So lässt sich eine Vertrauenskrise zwischen Kirche und Gesellschaft nicht überwinden. Es muss der Eindruck entstehen, die Kirchenleitung des Landes und in Rom bringe von Wernich als Sündenbock auf dem Altar von Medien und Öffentlichkeit dar, wolle aber erheblich weiter reichendes Versagen „höherer Ebenen“ vertuschen. Hier muss die ganze Wahrheit, auch über ggf. schon getroffenen Maßnahmen, öffentlich gemacht werden. Das auch dann, wenn sich zeigen sollte, dass nicht alle Bischöfe einer solchen Linie folgen wollen. Ja mehr noch, aus dem „rechten Untergrund“ gibt es sogar noch immer Versuche, das Verhalten von Wernichs zu rechtfertigen.
Öffentliche Klärungsprozesse sind – zumal in staatsrechtlich „katholischen“ Ländern – schwer, aber unverzichtbar. Die Heiligkeit der Kirche und ihre durchgängige, apostolisch gesicherte Tradition fordern einen solchen Selbstreinigungsprozess unerbittlich. Die Abgründe, in die der Seelenhirte von Wernich seine ihm Anvertrauten begleitet und geführt hat, verlangen auch die Wahrhaftigkeit und Buße der mit verantwortlichen Ober-Hirten. Ob das im Falle Argentiniens gelingt, kann auch den Katholiken in Deutschland nicht gleichgültig bleiben, auch nicht ihrer Militärseelsorge. Denn es gibt nur eine katholische Kirche. Insofern liegt uns Argentinien durchaus nahe.
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