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Archive für 30.10.2007

Ehrenvolles Gedenken I: Franz Jägerstätter 27.10.2007

Mehr als 64 Jahre nach seiner Hinrichtung in der Richtstätte des Zuchthauses Brandenburg-Görden hat das Leben des  oberösterreichischen Bauern Franz Jägerstätter scheinbar doch noch ein gutes Ende gefunden. Der am  6. Juli 1943 vom Reichskriegsgericht wegen „Wehrkraftzersetzung“ verurteilte Wehrmachtssoldat wurde am 26. Oktober 2007 in einer feierlichen Zeremonie im Linzer Dom als „Märtyrer und Familienvater“ im Auftrag Papst Benedikt XVI. unter die Seligen der katholischen Kirche aufgenommen. Seine Witwe Franziska und die drei Töchter nahmen an dem Gottesdienst teil. 

Der kirchliche Akt hebt auf die „Hingabe des Letzten“, „hochherzige Selbstverleugnung“, „aufrichtiges Gewissen“, „Treue zum Evangelium“ und Einsatz „für die Würde der menschlichen Person“ ab. In der Bistumsblatt-Vita des Franz Jägerstätter, verfasst vom jetzigen Innnsbrucker Diözesanbischof und Pax-Christi-Präsidenten Österreichs, Manfred Scheuer, der auch Postulator des Seligsprechungsprozesses in Österreich war, findet das eine recht „fromme“ Entfaltung. Jägerstätter wird als Märtyrer des Gewissens zum Inbegriff des modernen Kriegsdienstverweigerers stilisiert – sicher zu unrecht: Er war weder Pazifist im klassischen Sinne noch „Eidverweigerer“. Sein Widerstand bezog sich ganz allgemein auf die Politik des Nationalsozialismus, insbesondere  die NS-Kriegsziele und die für ihn nicht akzeptable Kriegführung der Wehrmacht.

Umgerubelt waren seine Person, Überzeugungen, Schicksal und Zeugnis schon von seinem publizistischen Entdecker, einem katholischen US-Soziologen und Pazifisten, Gordon Zahn,  der ihn 1967 zum „Patron“ des sich formierenden Widerstandes gegen den Vietnam-Krieg erhob. 

Die Verwendung der Vita des F.J. zu verschieden Zwecken beschränkt sich nicht auf die Friedensbewegung. J. eignet sich auch – als Mann aus dem Volk- zur Stärkung nationaler österreichischer Identität. Er steht sozusagen für das bessere Österreich, er büßt schon 1943 mit seinem Leben für die „Sünde“ der Nation von 1938. Aber vielleicht sollte man im Sinne dieser Deutung eher von „Irrtum“ sprechen, einer kollektiven conscientia erronea nationis. Die seinerzeitige Ausgrenzung des Mitbürgers und dann auch seiner Hinterbliebenen im malerischen St. Radegund liefert allerdings eher Beweise für die Unbarmherzigkeit gegenüber dem irrigen Gewissen des „Bauern und Messner“. 

Der österreichische Staat hat Witwe und Kindern lange Zeit eine Unterhaltszahlung verweigert, die öffentliche Anerkennung noch länger. Jetzt gibt es eine F.J.-Straße, einen nach ihm benannten Park in Braunau (!), eine Benennung übrigens, die nach Auskunft der Lokalzeitung von 80% der Bürger abgelehnt wird, Lied, ja sogar eine Oper (in zehn Bildern) – und den von den organisierten katholischen Soldaten publizierten Vorschlag, eine Kaserne des Bundesheeres nach F.J. zu benennen, nachdem Heeres-Theologen J. als „Patrioten, nicht Pazifisten“ und als Vorbild heutiger Wehrmänner identifiziert hatten. Es heißt allerdings, dass konservative Soldaten höherer Dienstgrade solchem Ansinnen wenig Sympathie entgegen bringen. 

Insgesamt bleibt vor allem die historische Rolle und das geistige Profil der (amtlichen) Kirche in der Causa des F.J. auf seltsame Art blass. Die eigentliche Tragik des frommen Simplex lag vielleicht darin, dass die (kirchlichen) Autoritäten, die ihm geblieben waren, ihn als „Fall“ sahen und seine Argumente, die ihm immer zwingender erschienen, einfach nicht anerkennen wollten. Das galt nicht nur damals, vor und während des Prozesses, sondern es setzt sich heute mit etwas schlankeren Sophistereien fort. Selbst jetzt, im Rahmen der Seligsprechung, fand die Kirche Österreichs nicht den Mut, etwa dem seinerzeitigen Linzer Ordinarius Joseph Fließer, der F.J. zu einem mehr als einstündigen Seelsorgegespräch empfangen hatte, Irrtum, Feigheit und Missbilligung zuzusprechen. Wer die noch greifbaren Prozessunterlagen im Fall F.J. und die weiteren  verfügbaren Zeugnisse liest, kann sich unschwer vorstellen, dass den Richtern des Reichskriegsgerichts in Berlin nicht wohl in ihrer Haut sein konnte. Schon zuvor hatte offensichtlich „die Truppe“ alles versucht, den „seltsamen Heiligen“ auf seiner „Irrfahrt“ zu stoppen. Immerhin wurde die fünftägige Abwesenheit nach abgelaufenem Dienstantrittstermin vertuscht; man versicherte J. auf bewährte soldatische und zugleich österreichische Art, dass sich die Effizienz seines militärischen Beitrages als 36jähriger Mannschaftsdienstgrad in einer heimatlichen Res.-Kfz-Abteilung in Grenzen halten dürfte. Durch solche Rettungsversuche wurde Jägerstätter in seinem Willen zum Zeugnis gegen den neuen Cäsar eher noch bestätigt und gestärkt. Für das Berliner Gericht ein „klassischer“ Fall von „Zersetzung der Wehrkraft“, wonach mit Todesstrafe bedroht war, „wer öffentlich dazu auffordert oder anreizt, die Erfüllung der Dienstpflicht …zu verweigern oder sonst öffentlich den Willen….zu wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen sucht“. Besonders unverständlich musste es erscheinen, wenn in diesem Fall nicht ein Zeuge Jehovas sein „Gruppen-Bekenntnis“ ablegte, sondern der offensichtlich tief religiöse Angehörige der ansonsten doch staatsfrommen katholischen Kirche im neuheidnischen Rom dem neu-göttlichen Cäsar quasi in´s Antlitz widerstand. Die überlieferten Dialoge zwischen Gericht und „Zeuge“ erinnern tatsächlich bis in´s Detail an jene früheren, im antiken Rom aufgezeichneten Märtyrer-Akten. 

Nach Stalingrad sank der Stern der großdeutschen Heere. Um so wichtiger erschien es der NS-Führung, „fanatischen Widerstandswillen“ zu fordern und zu fördern. Darum musste Jägerstätter sterben. Wehrmachts-Dekan Heinrich Kreutzberg, der Seelsorger der Militäruntersuchunghaftanstalt Berlin-Tegel, in vielen hundert Fällen der Begleiter in letzten Tagen und Stunden, hat F.J. als ganz außergewöhnlichen Menschen und Christen beschrieben. Dieselbe Erfahrung machte der Brandenburger Pfarrer Albrecht Jochmann, den man wenige Stunden vor der Hinrichtung zum gerade in Görden eingelieferten J. holte.  Franz Jägerstätter starb als erster von Zwölfen, am 9. August 1943, um 16.00 Uhr, vor sechs Kriegsdienst verweigernden Zeugen Jehovas, in der modernsten deutschen Strafanstalt unter dem Fallbeil. Der Henker brauchte für jeden Delinquenten etwa zwei Minuten. Jägerstätter starb in tiefem Vertrauen auf Gott und in dem Bewusstsein, als Sein Werkzeug der Wahrheit gedient zu haben. Ob es wirklich eine so gute Idee war, die Seligsprechung auf den Nationalfeiertag der Zweiten österreichischen Republik zu legen, darf bezweifelt werden. Zeitgleich zum Linzer Hochamt fand auf dem Wiener Heldenplatz die feierliche Angelobung von 1400 Rekruten mit anschließender Militärparade statt. 500 000 Menschen sollen dabei gewesen sein. Man erinnert sich an diesem Tag an den Abzug der letzten Besatzungssoldaten 1955 und die Verkündigung „immerwährender Neutralität“. Unter EU- und NATO-Kommando dienen österreichische Wehrmänner in Bosnien-Hercegowina und in Afghanistan. 

Man sei erfreut, so äußerte sich der päpstliche Delegat bei der liturgischen Zeremonie, dass in Franz Jägerstätter ein „Familienvater“ zur Ehre der Altäre erhoben sei. In Rom sieht man die „heroischen Tugendgrade“ offensichtlich immer noch als Privileg von Klerikern und Ordensleuten. Franz Jägerstätter hat sein Zeugnis wohl eher im öffentlichen Bekenntnis von göttlichem Gesetz und Würde des Menschen gegen ein politisches Regime und eine „verkehrte“ Gesellschaft gesehen. Er geriet dabei in ein allseitiges Abseits; nur seine Frau hielt zu ihm.  Wer wirklich im und aus dem Gewissen heraus handelt, muss mit einer solchen Situation rechnen. Darüber sollten auch die nachdenken, die heute – und sei es als Richter – über Gehorsam und Gewissen des Soldaten nachdenken. Auf ein gutes Ende – wie in der Causa Jägerstätter – sollte nicht gesetzt werden. Dieser schlichte Mensch wird Nachfolger finden müssen, sonst wird die Menschlichkeit in dieser Welt verloren gehen. 

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