Sie befinden sich aktuell in den Archiven des Blogs Mein Dragon-Blog für April, 2007.
21.4.2007 von dragonX6.
Der Streit um den gegenwärtigen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg sei außen vor. Die praktizierte Geschichtspolitik nähert sich immer mehr den Deutungsmustern „sozialistischer“ Provenienz an. Hier soll es um die Wertung von Person und historischer Rolle Hans Filbingers gehen. Der seinerzeitige Rechtsvertreter der publizistischen Ankläger, Heinrich Senfft, resümiert die damaligen Positionen Hans Filbinger hielt schon 1998 Bilanz: hart, klar, unverändert. Der Marinerichter der Wehrmacht hat „recht“, d.h. richtig gehandelt, die Zeugen- der frühere OLt Forstmeier und der katholische Marine-Pfarrer Moebius, sagen für ihn aus. Auch weitere Expertisen - der Freiburger Prof. und FAZ-Redakteur Gillessen, der Jurist Sepaintner, Golo Mann - stehen (über eine Weikersheimer Domain) zur Verfügung, Zettel-Blog setzt für die Gegenwart die Linie fort, CDU-Kauder war zuletzt 2001 (!) vernehmlich.Was fällt zuerst auf? Milieus mit eigenen „Argumentations-Mustern“ treffen aufeinander. Der Moralist Rolf Hochhuth passt – immer noch oder erneut – behauptete Tatsachen der moralischen Invektive an. Da kann man auch einfach einige „Fälle“ verwechseln, das Konkrete wird allemal vom allgemeinen Un-Werturteil dominiert. Das „Reich des Bösen“ lässt grüßen! Der „positive“ Jurist sieht allemal den „Fall“, und nur ihn. Wo bleibt der Mensch, der vorgeblich immer im Mittelpunkt steht (sogar in der WH, wenn auch vielleicht mit anderen Attributen)? (War etwa der Offizier oder der Priester etwas „mehr“ Mensch?) Sollte es dem Marine-Richter F. entgangen sein, dass – nur zu offensichtlich – die Zahl der kriegsgerichtlichen Todesurteile, bis zu Beginn 1945 auf über 29000 im Vergleich zum I. Weltkrieg mit 48 Hinrichtungen hochgeschnellt, eindeutige Rückschlüsse auf die kalte Unbarmherzigkeit des NS-Systems erzwang? Warum wollte F. denn sonst zur Truppe, wenn er nicht die Rolle des „furchtbaren Juristen“ fürchtete, in die er zwangsläufig geraten musste. (Und der er sich in Praxi wohl mit einiger Courage entzogen hat.) Und dennoch: Wie konnte man im Jahre 1944 oder gar später noch denken und aussprechen (!), was „damals“ im Kaiserreich der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts rechtens gewesen sei, hätte 1944/45 doch auch Anspruch auf Geltung gehabt. Wo bleibt da die praktische Vernunft? Genau die war beschädigt, vielleicht gerade durch die katholische Herkunft. Das Elaborat des ND-Gaugrafen F. von 1933 spiegelt die Positionen der kirchlichen Hierarchie wider: Ende des politischen Kampfes, Bekenntnis gegen das „Volksfremde“, Vaterland, Versöhnung, Verzicht auf Kritik an der Obrigkeit. Der Weg zur Versöhnung zwischen „Katholischer Weltanschauung“ und NS zeichnet sich schon ab, die Mitgliedschaft in SA und NSDAP als kleineres Übel rückt deutlich näher. Da wird das Bedürfnis nach Unverjährbarkeit des Damaligen, wie ihn ein Spiegel-Redakteur 2002 zum Ausdruck bringt, verständlich. Ohne Klarheit kein Ende der Geschichte! „Die Wahrheit wird euch frei machen!“ (Joh 8, 32) ist ausgerechnet das Motto der Freiburger Universität, der F. so eng verbunden war. Es mutet schon äußerst seltsam an, wenn der Berliner Kardinal Sterzinski verlautbaren lässt: „Sterzinsky untersagt Filbinger-Gedenken Das geplante Gedenken an den Einsatz von Hans Filbinger für die Rettung des zum Tode verurteilten Berliner Priesters Karl Heinz Möbius findet nicht statt. Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky hat dies untersagt.Er möchte verhindern, dass der Gottesdienst missbraucht und missverstanden wird.“ Das verwundert selbst die taz, die wohl auf kirchliche Klärungskompetenz hoffte. Die steht allerdings noch dahin. Man erinnere sich an den Fall des Münchener Weihbischof Matthias Deffreger, der als weiland WH-Hauptmann im Juni 1944 einen ihm ereilten Auftrag zur Erschießung von Geiseln „weitergab“. Seinerzeit – 1968 (!) – sah der Münchener Erzbischof (und der Vatikan) kein Hindernis in den laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen für die Bischofsweihe des bewährten Priesters und Generalvikars. Zur Verfahrenseröffnung kam es nicht, da Deffregger – so der Staatsanwalt – „den verbrecherischen Charakter des Befehls nicht erkannte“. (Hätte er Radio Vatikan gehört, hätte er von den zahlreichen Appellen Pius XII. gewusst, die die Tötung Unschuldiger, insbes. von Geiseln, als Widerspruch zum natürlichen Recht und dem Sittengesetz geißelten.) So schützt denn das „furchtbare („positive“) Recht die Moral vor sich selbst.In summa: „Nihil novi sub luna!“ Fragt sich nur, ob die Gegenwärtigen und Künftigen in Zeiten universaler „terroristischer“ Gewalt und ihrer Bekämpfung mit solchem moralischen Fortschritt (über-) leben können. P.S. Was die Frage nach „furchtbaren Juristen“ positiv bewirken kann, sieht man an einem Autor, dem die Antifa-Selbstgerechtigkeit zu sehr der des Gegenübers gleicht – und der sich auf den Weg der „Metanoia“ macht.
Geschrieben in Militärgeschichte | Keine Kommentare »