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23.8.2010 von dragonX6.
Mit dem Verzicht des Heeres-Inspekteurs auf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den für den Kunduz-Vorfall verantwortlichen Oberst Klein (Foto: BMVg)
- so meint der „Stern“, ohne weitere Rückfragen zur Sache – sei „der Freispruch erster Klasse nun perfekt“. Ministerium und Streitkräfte sowie ihr Bundeswehrverband loben die jetzt gegebene „Handlungssicherheit“. (Worin die denn bestehe möge, sieht die Zivilgesellschaft offensichtlich anders denn der Soldat und seine Führung.) Auch die fast drohend klingende seinerzeitige Äußerung des Bundeswehrverbandssvorsitzenden Ulrich Kirsch, Oberst Klein sei für die die Bundeswehr, zumal im Einsatz, eine Symbolfigur geworden, deren Handeln die politische und militärische Führung nicht ohne „größere Probleme mit der Truppe“ zu riskieren sanktionieren könne.Es bewahrheitet sich die alte Erfahrung – so etwa mit den Kriegsverbrecherprozessen vor dem Leipziger Reichsgericht, wenn man schon im eigenen Land und in einem demokratischen Staat bleiben will: Die „Eigenen“, die für Volk und Vaterland gelitten haben, werden „durch Verfahren“ amnestiert. Das entlastet die Regierenden nicht minder denn die Gesellschaft, wenn sie den Krieg als den ihren ansieht.
Dem ist aber bekanntlich im Falle des ISAF-Einsatzes nicht so. Seine Akzeptanz könnte ganz im Gegenteil einer zusätzlichen Zerreißprobe ausgeliefert sein. Damit könnte gar das Grunddogma der Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft in´s Wanken geraten. Ein kluger Hamburger Strafrechtler hat schon – wohl begründet – vor Monaten darauf hingewiesen, dass Straffreiheit noch längst nicht bedeute, dass eine Tat auch rechtens sei. Das sieht das „normale“ Rechtsempfinden auch so, vor allem, wenn der Kanon der Grundrechte nicht nur berührt, sondern direkt verletzt wird.
Die Soldaten, die jetzt von Handlungssicherheit sprechen, könnten letztendlich die Verlierer sein. Moralisch-ethisch bleibt nämlich vieles offen, dessen Klärung unverzichtbar ist. Letztlich kann nämlich nur jener innere Gerichtshof schuldig oder frei sprechen, den man Gewissen nennt.
Im aktuellen KOMPASS-Interview weisen wir erneut auf dieses Problemfeld hin.

(Auszug)
Verheerend für die Soldaten
Kompass:……Wie ist es mit ethischen Forderungen an die Kampfführung, dem „ius in bello“?
Harald Oberhem: Das Kapitel ist m.E noch viel schwieriger. Es heißt im Text etwa, dass die Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden „zwingend beachtet werden“ müsse. Oder, noch weitreichender: „Direkte Angriffe auf Personen (incl. der Kämpfer) sind auf Situationen unmittelbarer Notwehr zu beschränken. Feindselige Akte sollten sich ansonsten gegen Sachen richten.“ Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Verfasser solcher Texte die Realität des Gefechts im Kriege bewusst verdrängen, weil die sich mit dem Lob auf das Ethos der Gewaltfreiheit beim besten Willen nicht in Einklang bringen lässt. Ethische Orientierung setzt aber klare Bezüge zur Wirklichkeit voraus – nach dem alten ethischen Grundsatz: zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet! 
Kompass: Was bedeutet das für die Soldaten?
Harald Oberhem: Das ist für die Soldaten verheerend, weil sie ein Gewissen haben, das sich durch den Einstellungsbeschluss einer Staatsanwaltschaft allein wohl nicht immer beruhigen kann. Die strafrechtliche Nichtvorwerfbarkeit einer Kriegshandlung bedeutet nicht immer, dass der „Täter“ moralisch integer geblieben ist, auch wenn er auf die verzeihende Gnade Gottes hoffen darf. Theologisch gesprochen: ohne moralische Schuld geblieben ist. Das gilt für Vorfälle wie den in Kunduz genauso wie für den KSK-Soldaten, der mit dem „Kinetic Targeting“ konfrontiert wird. Und vergessen Sie nicht: Das eigene Gewissen spricht mich nicht nur schuldig oder unschuldig. So sehen mich auch die Menschen, auf deren Respekt und Liebe ich großen Wert lege, ja zahllose Menschen in der Öfffentlichkeit. Das viel beschworene „freundliche Desinteresse“ an den Soldaten der Bundeswehr könnte auch damit zu tun haben, dass man manches lieber nicht wissen will. Wenn man das in Rechnung stellt, sind moralische Fragen durchaus im Hier und Jetzt wichtige Fragen………
Das Interview führte Josef König.
Geschrieben in Kunduz, Bewaffnete Konflikte, Bundeswehr | Keine Kommentare »
23.8.2010 von dragonX6.
Seit dem Friedensengagement Benedikt XV. im I. Weltkrieg blieb dieser Bereich kirchlicher Verkündigung bis zum II. Vatikanischen Konzil (1961-1965) den Päpsten vorbehalten; die Bischöfe der einzelnen Länder hielten sich hingegen eher an die Regierungen ihres Staates. Das änderte sich nach dem Konzil. Mitten in der heftigen Debatte um die NATO-Nachrüstung veröffentlichten die deutschen Bischöfe das Wort „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983), in dem auch grundlegende ethische Fragen der militärischen Friedenssicherung angesprochen wurden. Weitere Dokumente folgten nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation im Friedenswort „Gerechter Friede“ (27. September 2000) und der Erklärung „Soldaten als Diener des Friedens“ „2005). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) veröffentlichte 2007 die Denkschrift „Aus Gottes Frieden leben-für gerechten Frieden sorgen“.
Die Monatszeitschrift der Katholischen Militärseelsorge „Kompass. Soldat in Welt und Kirche“ zieht in ihrer Septemberausgabe Bilanz. Das folgende Interview ist diesem Heft entnommen.
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“Das entspricht der Botschaft des Evangeliums”
Interview mit Dipl.-Theol.Harald Oberhem, M.A. über Hintergründe und praktische Bedeutung für die Katholische Militärseelsorge
Kompass: Herr Oberhem, von 1981 bis 2004 waren Sie im Katholischen Militärbischofsamt für theologische Grundsatzfragen zuständig. Waren Sie an der Erarbeitung der beiden Friedensworte der Deutschen Bischofskonferenz „Gerechtigkeit schafft Frieden“ (1983) bzw. „Gerechter Friede“ (2000) beteiligt?
Harald Oberhem: Bei „Gerechter Friede“ nicht. In der Vorbereitung von „Gerechtigkeit schafft Frieden“ gehörte ich als Beauftragter des seinerzeitigen Militärbischofs Elmar Maria Kredel der fünfköpfigen Vorbereitungsgruppe an, die vom Sekretär der Bischofskonferenz, Josef Homeyer, moderiert wurde. Zu dieser Gruppe gehörten außerdem die Theologen Franz Böckle (Moraltheologie), Karl Lehmann (Dogmatik) und Hans Kertelge bzw. Helmut Merklein (Neues Testament) an. Die Beratungen in der Gruppe blieben streng vertraulich.
Kompass: Warum solche Heimlichtuerei?
Harald Oberhem: Die Vorbereitung des Wortes in den Jahren 1982/83 fiel in die Zeit der heftigsten öffentlichen Debatten und Demonstrationen um den „Nachrüstungsbeschluss“. In Europa zu stationierende nukleare Mittelstreckenraketen der NATO sollten das Abschreckungsgleichgewicht, das die Sowjetunion durch eine vorgängige Rüstungsmaßnahme unterlaufen hatte, wiederherstellen und die Gegenseite zu neuen Abrüstungsschritten motivieren.
Kompass: Warum aber Beratungen hinter verschlossenen Türen?
Harald Oberhem: Weil auch die kirchlichen Verbände und die Gemeinden unserer Kirche vor einer Zerreißprobe standen. Da standen nicht nur Pax Christi als kirchliche Friedensbewegung und die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) auf entgegengesetzten Seiten der Barrikaden, sondern der Riss drohte der ganzen Kirche in Deutschland – so wie etwa schon im Protestantismus geschehen. Das große und für die die Zeit der damaligen Bundesrepublik einzigartige Engagement unserer Bischöfe in der Frage von Krieg und Frieden hatte vor allem pastorale Gründe.
Kompass: Wollten die Bischöfe also nicht als Lehrer der Kirche in ethischen Grundsatzfragen sprechen?
Harald Oberhem: Doch, natürlich. Das wird im Text auch ausdrücklich thematisiert. Es ging den Bischöfen um die Ausformulierung von sittlichen Prinzipien und Normen in Grundfragen des Friedens, die in der politischen Debatte und Entscheidungsfindung, beachtet werden müssen.
Kompass: Worin bestand die ethische Quintessenz dieser bischöflichen Lehre?
Harald Oberhem: Dass in der damals gegebenen Situation, die man heute zumeist nur „Kalten Krieg“ nennt, militärische Gewalt wegen der damit verbundenen Eskalationsgefahr nicht angewandt werden dürfe und dass das „Gleichgewicht des Schreckens“ nur dann und so lange sie mit einer Abrüstungspolitik verbunden sei „noch für moralisch annehmbar gehalten werden kann“. Bei dieser zentralen Aussage bezogen sich die Bischöfe auf eine Ansprache Papst Johannes Paul II. vor den Vereinten Nationen im Juli 1982. Damit war die bedingte sittliche Erlaubtheit nuklearer Abschreckung – indirekt – für die katholische Kirche geklärt.
…Kompass:…..und somit auch für die anderen Bischofskonferenzen zumal im Bereich der NATO, die ebenfalls an Friedensworten arbeiteten, verbindlich vorgegeben.
Harald Oberhem: Gewiss. Besonders gewichtig war dabei der US-amerikanische Text „Challenge of Peace“. Aufgrund der guten Kontakte der beiden Militärseelsorgen erhielt ich vom US-Militärbischof manche Hintergrundinformationen der dortigen Beratungen und bekam auch die jeweils aktuellen Textentwürfe.
Kompass: Wie verhielten sich die Bischöfe im anderen Teil Deutschlands?
Harald Oberhem: Das wurde zu einem Problem. Denn nur ein katholischer bischöflicher Text ging einen Sonderweg: der der Berliner Bischofskonferenz, mit der m.W unsere Bischöfe in dieser Angelegenheit keinen engeren Austausch hatten bzw. haben konnten. Sie hielten – wie von den protestantischen Schwesterkirchen im „ökumenischen Prozess“ erwartet - die faktisch die NATO-Strategie begünstigende ethische Erlaubtheit der Abschreckung für nicht gegeben.

Kompass: Was ist das Neue am Text von „Gerechter Friede“, der 17 Jahre später veröffentlicht wurde?
Harald Oberhem: Ursprünglich wollte man wohl den Text von 1983 angesichts der völlig veränderten Weltlage „fortschreiben“. Vor allem sollte – nach dem Ende der Blockkonfrontation – einer Wiederbelebung traditioneller Kriegführung der Weg verstellt werden. Begrifflich kam das zum Ausdruck, indem jetzt von „gerechtem Frieden“ statt von „gerechtem Krieg“ gesprochen wurde. Das halte ich für falsch, weil unterstellt wird, die frühere Lehre vom „bellum iustum“ sei zur Kriegsrechtfertigung angelegt gewesen. In der Praxis ist sie natürlich dazu missbraucht worden – wie übrigens jede Lehre vom Frieden. Aber in ihrem Kern hat die bellum-iustum-Lehre die ethische Beweislast dem Gewaltanwender auferlegt. Das exakt entspricht der Botschaft des Evangeliums.
Kompass: Was bedeutet das praktisch für die kirchliche Lehrverkündigung und den Friedensdienst der Christen?
Harald Oberhem: Einerseits weitet „Gerechter Friede“ die Felder erheblich aus, auf denen sich das Friedenshandeln der Kirche und der Christen, der politischen Institutionen und „der Gesellschaft“ bewähren muss. Fast nichts bleibt unangesprochen, was zum „positiven“, d.h. vor allem gewaltfreien Frieden gehört. Das Ganze liest sich, wenn ich das einmal so sagen darf, streckenweise eher wie ein Wunschkatalog denn die quasi „10 Gebote“. Völlig unscharf ist dabei die Grenzziehung zum erlaubten, weil moralisch gerechtfertigten militärischen Streitkräfteeinsatz, dem „ius ad bellum“. Der wird im Abschnitt „Zur Problematik bewaffneter Interventionen“ abgehandelt. Die hier aufgelisteten Kriterien und Forderungen scheinen allerdings in der Praxis so unanwendbar zu sein, dass sich unser Land gemeinsam mit dem Bündnis de facto seit neun Jahren in einem kriegerischen Konflikt befindet, ohne dass unsere Kirche unter Bezug auf ihre eigene Lehre einen ernsthaften Zwischenruf unternommen hätte.
Kompass: Können Sie dazu Beispiele nennen?
Harald Oberhem: Nun, es wird etwa gefordert, dass die Interventionsrisiken – ich zitiere – „mit einem größtmöglichen Maß an Sorgfalt in der Prüfung der zu erwartenden Folgen“ bestimmt werden müssten, weil sonst die „ethische Legitimität (des Einsatzes) fundamental gefährdet“ sei. An anderer Stelle wird gefordert, militärische Interventionen kämen überhaupt nur in Betracht, wenn es politische Perspektiven für den Interventionsstaat gebe, die über den Status quo hinausgingen. Darüber wird gerade im Hinblick auf einen Rückzug der NATO-Truppen aus Afghanistan öffentlich diskutiert
Kompass: Das betrifft die ethische Begründung des Streitkräfteeinsatzes als solchen, das sog. „ius ad bellum. Wie ist es mit ethischen Forderungen an die Kampfführung, dem „ius in bello“?
Harald Oberhem: Das Kapitel ist m.E noch viel schwieriger. Es heißt im Text etwa, dass die Unterscheidung zwischen Kämpfenden und Nichtkämpfenden „zwingend beachtet werden“ müsse. Oder, noch weitreichender: „Direkte Angriffe auf Personen (incl. der Kämpfer) sind auf Situationen unmittelbarer Notwehr zu beschränken. Feindselige Akte sollten sich ansonsten gegen Sachen richten.“ Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Verfasser solcher Texte die Realität des Gefechts im Kriege bewusst verdrängen, weil die sich mit dem Lob auf das Ethos der Gewaltfreiheit beim besten Willen nicht in Einklang bringen lässt. Ethische Orientierung setzt aber klare Bezüge zur Wirklichkeit voraus – nach dem alten ethischen Grundsatz: zu Unmöglichem ist niemand verpflichtet!
Kompass: Was bedeutet das für die Soldaten?
Harald Oberhem: Das ist für die Soldaten verheerend, weil sie ein Gewissen haben, das sich durch den Einstellungsbeschluss einer Staatsanwaltschaft allein wohl nicht immer beruhigen kann. Die strafrechtliche Nichtvorwerfbarkeit einer Kriegshandlung bedeutet nicht immer, dass der „Täter“ moralisch integer geblieben ist, auch wenn er auf die verzeihende Gnade Gottes hoffen darf. Theologisch gesprochen: ohne moralische Schuld geblieben ist. Das gilt für Vorfälle wie den in Kunduz genauso wie für den KSK-Soldaten, der mit dem „Kinetic Targeting“ konfrontiert wird. Und vergessen Sie nicht: Das eigene Gewissen spricht mich nicht nur schuldig oder unschuldig. So sehen mich auch die Menschen, auf deren Respekt und Liebe ich großen Wert lege, ja zahllose Menschen in der Öfffentlichkeit. Das viel beschworene „freundliche Desinteresse“ an den Soldaten der Bundeswehr könnte auch damit zu tun haben, dass man manches lieber nicht wissen will. Wenn man das in Rechnung stellt, sind moralische Fragen durchaus im Hier und Jetzt wichtige Fragen.

Kompass: Angewendet auf die Katholische Militärseelsorge in der Bundeswehr: Unter welchen Bedingungen halten Sie es für ethisch vertretbar oder sogar für geboten, dass die „Kirche unter Soldaten“ mit ihren Seelsorgern Soldatinnen und Soldaten auch in Einsätze begleitet, die absehbar mit der Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung des Auftrages verbunden sind? Oder anders gefragt: Reicht ein Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestages dazu aus?
Harald Oberhem: Die Wahrnehmung der Militärseelsorge, auch „im Kriege“, ist keine ethische bzw. moralische Entscheidung. Sie ist Ausdruck der religiösen und pastoralen Sendung – „mission“ - der Kirche. Aber wehe den Soldaten und ihren Seelsorgern, wenn sie feststellen müssten, über die politischen und moralischen Grundlagen dieses Einsatzes im Unklaren gelassen oder gar getäuscht worden zu sein. Soldaten in anderen demokratischen Staaten unseres Bündnisses haben solche Erfahrungen schon hinter sich. Insofern trägt der Bundestag den Soldaten gegenüber eine schwere Verantwortung. Diese Last kann er ohne eine wache und interessierte Öffentlichkeit gar nicht tragen. Hier liegt auch eine große Chance unserer Kirche, die Botschaft von „Gerechter Friede“ einzubringen und quasi einem Praxistest zu unterwerfen.
Das Interview führte Josef König
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17.7.2010 von dragonX6.
Die alljährlichen Ritterspiele anlässlich der Schlacht Polen-Litauens mit dem Deutschen Orden (OT) bei Tannenberg/Grunwald am 15. Juli 1410

nahmen in diesem Jahr nach Pressemeldungen offen folkloristische Züge an. Die Staatsoberhäupter Polens und Litauens, Bronislaw Komorowski und Dalia Grybauskaite, als Gast war auch der Hochmeister des Ordens, Bruno Platter aus Wien, anwesend, versuchten dem 600. Jahrestag der Schlacht einen neuen Sinn zu geben. Der polnische Präsident Komorowski meinte, damals sei es zur Konfrontation zwischen zwei Konzepten der europäischen Zivilisation gekommen. Der Deutsche Orden habe auf Bekehrung mit dem Schwert gesetzt, die Gegenseite auf das Recht jeder Nation auf Andersartigkeit. “Das Christentum soll durch Bekehrung mit friedlichen Mitteln, nicht durch das Schwert verbreitet werden”, sagte Komorowski. Diese Idee sei 1410 eine Zäsur in der Geschichte Europas gewesen.
Das verstehe, wer will. Denn knapp 200 Jahre vor der Schlacht hatte Herzog Konrad von Masowien und Kujawien im Vertrag von Kruschwitz, der durch die entsprechenden Bullen von Rieti (Papst Gregor IX.) und Rimini (Kaiser Friedrich II.) sanktioniert wurde, den Orden um Missionshilfe gebeten – nach dem Grundsatz: getauftes Land – erbeutetes Land. Nachdem Pruzzen und Litauer auf diese Weise dem orbis christianus eingegliedert waren, war der Deutsche Orden nur noch ein Hindernis für die imperialen Attitüden des vereinigten Litauen und Polen, zumal für einen Zugang zum Mare Balticum.
Die Rede von einer Zäsur dürfte auch bei der weiteren Geschichte des Doppelstaates Probleme aufwerfen. In den Jahrhunderten des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit tat sich Polen-Litauen – das ist unbestreitbar – durch erhebliche Toleranz gegenüber den europäischen Juden hervor. Die Gegenreformation nahm hingegen auch in Polen Maß an der Praxis der mitteleuropäischen Mächte. Auch Muslime und Orthodoxe bewerten ihre damalige Geschichte anders. Kurz: Geschichtslegenden und historische Tatsachen geraten in unauflösbare Widersprüche.
Inwieweit die vereinigte Rzeczpospolita, deren Herrschaftsgebiet sich auf das Gebiet zwischen den beiden Meeren erstreckte, jeder Nation das „Recht auf Andersartigkeit“ gewährte, sei dahingestellt, da die Vorstellung einer ethnischen Nation für die Gestaltung der europäischen Staatenwelt dieses Zeitalters ohne Belang war. Das änderte sich grundlegend im allgemeinen Nationalismus des 19. Jahrhundert, der die Zweitrangigkeit nationaler Minderheiten praktizierte oder doch zumindest vorbereitete.
Die eigentliche politisch-psychologische Nutzung des Grunwald-Mythos hat hier ihren durch und durch artifiziellen Ursprung. Er diente dem Großmachtanspruch des wieder zu errichtenden Polen, eines ethnisch-polnisch dominierten Vielvölkerstaates, der darum – wie die Geschichte seit dem 11. November 1918 gezeigt hat - militärische Konflikten mit allen Nachbarstaaten hatte, dessen Staatswesens zerrüttet war und in dem es schließlich während der Besatzungszeit teilweise zum offenen Bürgerkrieg im Untergrund kam.
Seit über 100 Jahren gibt es wohl kein polnisches Kind, das nicht den 1901 veröffentlichten Roman „Krzyzacy (Kreuzritter) von Henryk Sienkiewicz gelesen hätte:
“Unersättlich ist dieser Stamm, schlimmer als die Türken und Tataren. Sie überfallen Dörfer, metzeln die Bauern nieder, ertränken die Fischer, packen die Kinder wie Wölfe. Und das Blut der Greise, Frauen und Kinder rieselte an den Beinen der Eroberer herab. Die Kreuzritter. Immer die Kreuzritter.”
Die 1960 unter der Ägide Volkspolens durch Aleksander Ford geschaffene Verfilmung bleibt dem „Drehbuch“ nichts schuldig. Er zeigt nur die hässliche Fratze des Deutschen, des Mörders, Vergewaltigers, Widerlings und Feiglings. (Man wundert sich einigermaßen, dass eine solche Darstellung von Priestern und Ordensleuten im katholischen Polen ohne Widerspruch angenommen wurde.) Und welcher Pole kennt nicht (auswendig) die „Rota“ („Der Eid“) der Maria Konopnicka, die immer noch gern etwa bei Fronleichnamsprozessionen gesungen wird:
Und bis zum letzten Blutstropfen
verteidigen wir Geistes Gut.
Bis sich zu Schutt und Staub zerschlug
der Kreuzritter böse Brut.
Des Hauses Schwelle sei uns Festungswehr!
Dazu verhelf uns Gott der Herr!
Nicht mehr wird der Deutsche uns spei’n ins Gesicht,
die Kinder uns nicht germanisieren.
Bald kommt der Waffen ehernes Gericht,
der Geist wird uns anführen.
Blitzt nur der Freiheit goldnes Horn - zur Wehr!
Dazu helf uns Gott der Herr!
Erstmalig wurde dieses Lied bei der Einweihung des
Krakauer Grunwalddenkmals zum 500 Jahrestag der Schlacht gesungen.

Dieses Bild des Deutschen – projiziert auf den Ordo Teutonicus des Hochmittelalters und den seinerzeitigen Hochmeister
Ulrich von Jungingen – wurde Grundlage der National- und Geschichtspolitik der polnischen Rechten des 20. Jahrhunderts. Roman Dmowskis „Westgedanke“ lebt davon. Der ursprüngliche Panslawist war bekanntlich polnischer Verhandlungsführer bei den Versailler Vertragsverhandlungen. Seine Träume wurden 1945 wahr. Polens Grenzen waren an Oder und Neiße angelangt.
Diese Mitgift hatte Volkspolen im Gepäck. Und in diesem Punkte herrschte tiefe Einigkeit nahezu aller Polen: in Mutterland und Emigration, rechts und links, vor allem auch in der Kirche. So einte der Grunwald-Mythos alle Polen. Und er tut es offensichtlich noch. Letztlich ist Grunwald der moralische und rechtliche „Titel“ für die „Wiedergewinnung der westlichen Gebiete“. Zugleich erlaubt er Identifikationen zwischen der Nachwende-Republik und dem kommunistischen Polen.
„In seiner Rede erinnerte Präsident Komorowsk“ – so ein Kathpress-Bericht -„auch an die Instrumentalisierung des Grunwald-Mythos für politische Propaganda. Die Geschichtspolitik solle andere Nationen nicht demütigen, sondern das Verbindende herausstellen, sagte Polens Staatsoberhaupt.“ Die 600-Jahres-Siegesfeier in Tannenberg liefert dazu keinen Beitrag. Im Gegenteil. Auch die Teilnahme des OT-Hochmeisters, einer zu Tode siechen Gemeinschaft, und seine Kommentare wirken fast wie eine Karikatur: Der politische Missbrauch des Tannenberg-Mythos verblasse zunehmend und das Image des Ordens verbessere sich, meinte er im Interview. Vor zehn Jahren habe man den ersten (!) Polen im Orden zum Priester geweiht – und er selbst habe Gottesdienste in der Marienburg feiern dürfen.
Das bedarf keines Kommentars. Ähnlich dem Besuch der deutschen Kanzlerin am 9. Mai des Jahres bei den Moskauer Siegesfeiern, zur Rechten des russischen Präsidenten. Gefeiert wurde die Befreiung Europas und seiner Werte durch die Rote Armee. Frau Merkel hat dem nicht widersprochen.
Der französische Linksrepublikaner Leon Gambetta hat wenige Monate nach der Niederlage Frankreichs im Krieg gegen Preußen-Deutschland im Herbst 1871 den Satz geprägt:“ Immer daran denken, niemals davon sprechen“. Gemeint war die eigene militärische Niederlage. Dieser Satz wurde zum Programm französischer Revanchepolitik, in der nach Versailles die polnische 2. Republik eine zentrale Rolle spielte. Das sollte aber keine Option für Deutschland und die Deutschen sein oder werden. Es bleibt nur der Weg des wechselseitigen Respekts und des Dialoges. Dazu braucht es aber die Bereitschaft beider bzw. aller beteiligten Seiten. Und zwar zuerst zur historischen Wahrheit. Das herkömmliche moralische Diktat des Grunwaldmythos trägt nicht dazu bei – auch nicht die Feier dieser Tage.

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16.6.2010 von dragonX6.
Seit Aristoteles ist der abendländischen Tradition geläufig, dass der Gerechtigkeit unter den Kardinaltugenden die material zentrale Stellung zukommt. Sie begründet vor allem das soziale Miteinander, gibt ihm Maß und Ziel. Die christliche Tradition bettet die moralischen Tugenden zudem in die göttlichen Tugenden – Glaube, Hoffnung und Liebe - ein. Die ersteren werden durch Erziehung und sittliches Erkenntnisvermögen erworben, die letzteren durch die göttliche Gnade geschenkt (wenn sie denn „reinen Herzens“ angenommen werden).
In beiderlei Hinsicht geht es der katholischen Kirche unseres Landes offensichtlich nicht gut. (Sollte sie etwa ein Teil seiner Gesellschaft sein?) Im Vorgang um den bisherigen Augsburger Bischof und Katholischen Militärbischof Walter Mixa scheinen Gerechtigkeit und Liebe extrem notleidend – je länger die Affäre dauert, um so mehr. Hier ließen sich unzählige Beispiele anführen. Darauf sei verzichtet, um der Caritas nicht erneut einen Tort anzutun.

So bleiben wir auf der Ebene eines Mindest-Standards von Gerechtigkeit und Liebe, dem Recht der Kirche. Darauf besinnt sich heute auch Bischof Mixa in seinem Welt-Interview. Der Metropolit und Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz, Erzbischof Reinhard Marx, tut desgleichen, wenn er seinen Pressesprecher erklären lässt: „Alles ist rechtmäßig gelaufen“.
Ohne Fach-Kanonist zu sein, stellen sich uns hier denn doch einige Fragen, die aufzuwerfen (und öffentlich zu beantworten) längst fällig gewesen wäre:
1. Wie wurde seitens des Bistums Augsburg sichergestellt, dass die Untersuchungsergebnisse des vom Stadtpfarrer von Schrobenhausen (in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der Waisenhausstiftung) bestellten „Sonderermittlers“ mit der nötigen Diskretion behandelt wurden, damit die Rechte des Diözesanbischofs angemessen gewahrt werden konnten?
2. Offensichtlich hat sich – wie eine Mitteilung der Pressestelle des Bistums Augsburg vom 18.05.2010 aussagt – die „Ordinariats-Konferenz“ den Abschlussbericht des Sonderermittlers zu eigen gemacht. Mit welcher Rechtsqualität bzgl. des bisherigen Bischofs ist das geschehen? (Ein Gutachten kann kein Urteil ersetzen.)
3. Seit der Wahl des Diözesanadministrators gem. Can. 421 CIC durch das Domkapitel (das in Deutschland die Aufgaben des Konsultorengremiums wahrnimmt) leitet der Diözesanadministrator mit Unterstützung seines Ständigen Vertreters das Bistum. Warum wird in zahlrechen Verlautbarungen der Eindruck erweckt, es existiere eine kollektive „Bistumsleitung“?
4. Jeder Christgläubige hat das Recht auf seinen guten Ruf (Can. 220 CIC). Auch bei einer kirchlichen Voruntersuchung muss sichergestellt sein, dass dieser nicht zu Schaden kommt (Can. 1717 § 2 CIC). Wird dem nicht Rechnung getragen, sind gem. Can. 1390 § 2 CIC Strafen vorgesehen. Inwieweit haben die in der Causa des Diözesanbischofs Tätigen des Bistums und sonstige Repräsentanten der katholischen Kirche in Deutschland dieser Vorgabe genügt? Wurden seitens des Diözesanadministrators gegen den nach Pressenberichten durch das Verbreiten neuer Mißbrauchsgerüchte auffälligen Augsburger Diözesanpriesters Michael Mayr Ermittlungen angestellt?
5. Gem. Can. 480 CIC hat der Generalvikar den Diözesanbischof über alle wichtigen Amtsgeschäfte zu informieren; er darf (sc. ebenso der Bischofsvikar) „niemals gegen den Willen und die Absicht des Diözesanbischofs handeln“. Wie wurde dieser Vorgabe in Augsburg zwischen dem 31. März und dem 8. Mai 2010 entsprochen?
6. Im Zusammenhang mit der Unterrichtung des Generalstaatsanwalts in München durch den Generalvikar im Verdachtsfall sexuellen Missbrauches (Verdächtigter: Diözesanbischof) wurde öffentlich erklärt, dies sei auf der Grundlage der betr. Richtlinien der DBK v. 27.09.2002 geschehen. Wie wurden den dort unter II, 3 geforderten Maßgaben entsprochen (Gespräch mit dem Verdächtigten, (umgehender) Kontakt mit dem Opfer, unverzügliche Unterrichtung des Diözesanbischofs; bei erhärtetem Verdacht Einleitung des kirchenrechtlichen Vorverfahrens gem. Can. 1717 CIC; Vorlage beim Apostolischen Stuhl)? Inwieweit wurde der Norm (vgl. Can. 1405 § 1 Nr. 3) entsprochen, nach der Strafsachen gegen Bischöfe dem Papst persönlich vorbehalten sind?

Angesichts solcher Fragen wird manch ein Christ schweigsam. Er glaubt die Kirche rechtlich geordnet – oft schon eher übermäßig – und erlebt sie wie einen Konzern mit Sitz auf den Cayman- Islands. Der schon im Missbrauch-Desaster gewonnene Eindruck dürfte sich verstärken. Nicht die böse Tat ist das eigentliche Problem, sondern die Reaktion der Verantwortlichen. Sie vertuschen nicht nur, sondern - wie im Vorgang „Mixa“ zu befürchten – es folgt eine Tat auf die andere. Und „die Kirche“ schweigt.
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1.6.2010 von dragonX6.
Das hätte sich Bundespräsident Horst Köhler in schlimmsten Albträumen nicht vorstellen können, dass das Flaggschiff der konservativen deutschen Presse, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, ihn nach seinem Rücktritt als „Fahnenflüchtling“, als „illoyal und feige“ abqualifizieren würde. Wenn denn sein abrupter Abgang aus der Politik eine Botschaft an das Volk, die „politische Klasse“ und die Öffentlichkeit enthalten sollte, war sie sicherlich anders gemeint.
Der Rücktritt des Präsidenten war historisch. Vor dem jetzigen Rücktritt gab es nur einen Vergleichsfall. Das war nicht der taktisch begründete und nur formal als Rücktritt einzustufende Akt des Heinrich Lübke. Am 9. November 1918 folgte der Inhaber des Präsidiums des Bundesrates (Titel: Deutscher Kaiser), der preußische König Wilhelm II., der Forderung der Obersten Heeresleitung, sich in die Niederlande abzusetzen.
Der Krieg, auf dessen Verlauf Wilhelm II. faktisch keinen Einfluss nehmen konnte, war verloren, in der Heimat die Revolution ausgebrochen. Wilhelm war isoliert – wie es das Foto von der Flucht am Grenzbahnhof Eysden trefflich zeigt. Er war am Ende. Ist Horst Köhler ein feiger Verräter, der seinen Amtseid dann kündigt, wenn das Volk, dem zu dienen er selbst in seinen letzten Worten als Präsident eine Ehre genannt hat, diesen Dienst besonders braucht?
Wir glauben, dass dem nicht so ist. Horst Köhler hat denen „den Bettel hingeschmissen“, die nach seiner Überzeugung seine Person und das von ihm bekleidete Amt missbraucht haben.
Natürlich, der als Grund benannte Anlass – die Kritik an Äußerungen zur Zielsetzung deutscher Sicherheits- und Militärpolitik - rechtfertigt den vollzogenen Schritt nicht. Wenn sich der Präsident politisch äußert, muss er sich auch politische Kritik gefallen lassen. So weit, so gut. Aber nicht von denen, die sie im gegebenen Fall geübt oder – schlimmer noch – so beredt geschwiegen haben.
Die Unionsparteien haben sich schon vor achtzehn Jahren in den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) des Verteidigungsministers Volker Rühe festgelegt:
„Dabei läßt sich die deutsche Politik von vitalen Sicherheitsinteressen leiten:……. (8) Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung“.
Im Weißbuch 2006 der Bundesregierung der Großen Koalition heißt es: „Die Sicherheitspolitik Deutschlands wird von den Werten des Grundgesetzes und dem Ziel geleitet, die Interessen unseres Landes zu wahren, insbesondere:…….den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstands zu fördern und dabei die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen überwinden zu helfen.“
Bundespräsident Köhler ist von diesen Aussagen keinen Millimeter abgewichen.
Die gegenwärtige Opposition – die Linke, die aufgrund ihrer Geschichte und Gegenwart sich ohnehin moralisch-politisch in Militärfragen noch ein Mitspracherecht verdienen muss, ausgenommen - sollte die Lautstärke der Kritik herunterschalten. Denn die entscheidenden allgemeinen Grundsätze für die von Köhler angesprochenen wirtschafts- und handelspolitischen Anwendungsfälle deutscher Militärpolitik sind auch in den VPR des Ministers Peter Struck vom 21.05.2003 – in rot-grüner Koalition also -enthalten, in denen die Bundeswehr ein wesentliches Element „internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung“ genannt wird. Diejenigen, die heute scharfe Kritik an der Person des bisherigen Bundespräsidenten üben, konnten damals lediglich verhindern, dass das längst geplante Weißbuch weder von Rudolf Scharping noch von Peter Struck zu Ende gebracht wurde. Das blieb dann dem glanzlosen CDU-Minister Franz-Josef Jung vorbehalten. Gegen den an der Sache völlig unbeteiligten Präsidenten wurde jetzt aber nachgekartet.
Bei den Medien konnte man den Eindruck gewinnen, dass dort die älteren Vorgänge schlicht unbekannt waren. Typisch, denn Sachverstand hat auf dem sicherheitspolitischen Politikfeld den denkbar niedrigsten Stellenwert. Nirgendwo kann sich politisch-moralisches Bekennertum, das traditionelle Markenzeichen deutschen Gesinnungsjournalismus´, ungehinderter entfalten denn hier, in Politik und Medien. Die Kampagne gerät dann mangels sachlicher Gehalte schnell zum Selbstzweck.
Dass aber auch die schwiegen, die ihn zum Bundespräsidenten gekürt hatten, oder schlimmer noch: in die Entrüstungskritik einfielen, um ja nicht vom politischen Gegner in ethicis überholt zu werden, war für Köhler besonders bitter. Nicht er war seiner Rolle, wie jetzt die Presse meint, nicht gewachsen, sondern „die“ Politik machte nur zu deutlich, dass ihr an einer wirklichen Vermittlung ihrer Themen und Entscheidungen zum Volk hin – eben auch mit Hilfe des Bundespräsidenten – gar nicht gelegen ist. Zumal in der Sicherheitspolitik, wo – allen Deklarationen zum Trotz (es gibt nur wenige Ausnahmen) – durch ein Neusprech in Orwell´schem Format und Informationsunterdrückung das Publikum seit über 20 Jahren systematisch außen vor gehalten wird - ein Publikum, das ohnehin von „Krieg“ am liebsten nichts hören will.
Horst Köhler stand nun da wie ein tumber Tor. Er erkannte sich als denjenigen, der offensichtlich als einziger meinte, um unserer Soldaten und der Glaubwürdigkeit der Politik willen müsste die ganze Wahrheit sicherheitspolitischer Zielvorstellungen offenbar gemacht und in offenem Diskurs vermittelt werden. Das war bitter – und wohl der Auslöser für den plötzlichen Rücktrittsentschluss. Es ehrt Verteidigungsminister zu Guttenberg, dass er in dieser Situation zum Bundespräsidenten und zur wehrpolitischen Wahrhaftigkeit stand, auch wenn aus dem Kanzleramt dafür nicht mit Dank zu rechnen ist.
Für wie gewichtig das Präsidentenamt in Deutschland tatsächlich gehalten wird, zeigt sich an der Art und Weise, wie man jetzt öffentlich über die Nachfolge Köhlers verhandelt. Das hängt mit der auf diese Weise bekundeten Tatsache zusammen, „dass ein Bundespräsident keinen wirklichen Schaden anrichten kann (taz).“ Daran wird sich nichts ändern, so lange der Präsident lediglich eine „Bundesversammlung“ zur Legitimationsbasis hat. Doch an einer Änderung ist dem Herrschaftssystem der politischen Parteien nicht gelegen. Die schon im Juni 2007, wie übrigens auch durch seinen Amtsvorgänger Johannes Rau geschehen, von Köhler in einer TV-Talkschau ventilierte Direktwahl des Präsidenten hat darum keine Chancen.
Hat also der Mohr seine Schuldigkeit (nicht) getan und kann jetzt gehen? Es wäre für das Amt des Bundespräsidenten, die Bürger dieser Republik und für Horst Köhler selbst sehr zu wünschen, dass es damit kein Bewenden hat. Flucht wäre es in der Tat, wenn sich Köhler jenen Spruch zu eigen machte, der dem letzten sächsischen König Friedrich August III. für seine Erstbegegnung mit den Vertretern der Revolution am 13. November 1918 in den Mund gelegt wird: „Macht Euch Euren Dregg alleene!“
Außerhalb des Bellevue, ohne die Verpflichtungen des Amtes, sollte Horst Köhler öffentlich Rechenschaft ablegen über die wirklichen Gründe seines Amtsverzichtes. Wir vermuten, dass der ehemalige IWF-Direktor etwa von seiner Rolle als Unterschriftenautomat bei den jüngsten finanzpolitischen Entscheidungszumutungen sprechen wird, die noch gravierender sein dürfte als die Abstimmungsautomatik im Deutschen Bundestag. In der Tat, wer denn überhaupt als das Staatsoberhaupt kann in der Stunde der Gefahr dem Volk die Wahrheit zumuten. Jetzt ist dafür die rechte Zeit. Wenn Horst Köhler das tut, kann er sich zu recht auf die Ehre berufen, Deutschland und seinem Volk gedient zu haben.
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24.5.2010 von dragonX6.
Über das strategische Kalkül, das der Berliner Jesuitenpater Klaus Mertes mit seinem Brief vom 20 Januar d.J. an ehemalige Schüler des von ihm geleiteten Canisius-Kollegs verfolgte – und ob er überhaupt eines hatte – kann man nur Spekulationen anstellen. Bei dem jetzt öffentlich angesprochenen Thema des sexuellen Missbrauchs von Schülern durch Geistliche des Jesuitenordens ging es ihm nach eigener Aussage um Gerechtigkeit für die Opfer, die endlich Priorität vor dem Ruf von Kirche und Schule haben müsse. Es hat den Anschein, dass Mertes – um überhaupt Handlungsfreiheit für seinen Schritt zu behalten – weder die Kollegen an der Schule, noch die deutsche Jesuiten-Provinz, das Erzbistum Berlin oder die Bischofskonferenz vorab informiert hatte. Aus Erschütterung und Scham sollte endlich das Schweigen gebrochen und Entschuldigung bei den Missbrauchsopfern erbeten werden. Der einsame Entschluss eines Mannes des „Kadaver-Gehorsams“ also in Zeiten degenerierter Zivil-Courage. Das verdient hohes Lob auch dann, wenn man P. Mertes´ Schritt für falsch hält.
Darüber lässt sich jetzt trefflich streiten. Nicht zu leugnen ist, dass sexueller Missbrauch seit jener außergerichtlichen Einigung in einem Missbrauchsfall im Bistum Lafayette/Lousiana 1983 mit der Zahlung von 10 Mill. Dollar in der öffentlichen Medienberichterstattung regelmäßig einen vorrangigen Platz einnimmt, der zumeist kampagnenartig realisiert wird. Der Mittelpunkt der Kampagne liegt dabei immer noch in den Vereinigten Staaten, wo sich 2002 in Boston ein erster Schwerpunkt befand. Der vorläufige Höhepunkt lag dann 2007 im Erzbistum Los Angeles. Hier erhielten 500 Kläger – wiederum außergerichtlich – ca. 500 Mill. Dollar Entschädigung bzw. Schmerzensgeld. Insgesamt rechnet man in den U.S.A. mit entsprechenden Zahlungen katholischer Körperschaften und Einrichtungen von etwa 2 Milliarden Dollar an ca. 10000 Betroffene. Eine Reihe von Bistümern und Orden sind im Gefolge dieser Entwicklung insolvent. Auch der Jesuitenorden ist stark involviert.
Auch die Folgen für das öffentliche Ansehen, den Zusammenhalt der katholischen Gemeinschaft und nicht zuletzt die gesellschaftlich-politische Wirksamkeit der katholischen Kirche in den Vereinigten Staaten sind verheerend. Auch wenn die meisten Fälle von sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche oder Ordenspersonen schon lange zurückliegen, führt vor allem aufgrund der inneren Struktur der seelischen Verwundungen und Belastungen auf Seiten der Opfer die öffentliche Auseinandersetzung mit Tatgeschehen, Leidenserfahrungen und vor allem der amtskirchlichen Befassung mit dem Geschehen zu tiefen innerkirchlichen Zerwürfnissen. Der schon durch die nachkonziliaren Reformprozesse stark geschwächte US-Katholizismus droht innerlich und äußerlich zusammenzubrechen. Nicht zuletzt im Bereich der Sicherheits- und Militärpolitik sind die katholischen – oft regierungskritischen - Stimmen weithin erloschen. Die von Samuel Huntington 2004 aufgeworfene Frage „Who Are We?“, die auf eine Zurückdrängung des (katholischen) Latino-Einflusses zu Gunsten der ursprünglichen kulturellen und politischen Herrschaft der protestantisch-weißen europäischen Erstzuwanderung abzielte, findet auf diese Weise eine Teilantwort.
Die Reaktionen des Hl. Stuhls und der nationalen Bischofskonferenzen waren zu Beginn der Krise eher zögerlich. Man wollte offensichtlich durch eigene Aktionen dem Mediendruck nicht zusätzliche Ansatzpunkte liefern. Diese Zurückhaltung erwies sich aber als völlig kontraproduktiv. Es verfestigte sich der Eindruck, dass hohe und höchste kirchliche Stellen die Missbrauchsvorfälle um jeden Preis vertuschen wollten. Dazu trug eine aus dem Jahre 1962 stammende, die sexuelle Verführung in der Beichte betreffende Instructio des Hl. Officiums bei, die – zum unbedingten Schutz des Beichtgeheimnisses – vor allem auf Geheimhaltung abhob. Die Opfer kommen in dem Text nur insofern vor, dass sie zur Anzeige bei der kirchlichen Autorität verpflichtet werden. Im Kontext dieser Betrachtung wurde das gesamte sexuelle Missbrauchsverhalten durch Geistliche öffentlicher Thematisierung, auch in der Kirche selbst, entzogen.
Im Zusammenhang der Groer-Affäre in der Mitte der 90er Jahre zeigte sich, dass diese Regelung und die sich daraus ergebende Praxis völlig inakzeptabel war. Vor wenigen Tagen wies der Wiener Kardinal Christoph Schönborn letztlich dem damaligen Papst die Verantwortung dafür zu, dass gegen seinen Amtsvorgänger Groer trotz bekannter schwerwiegender Verdachtsmomente nicht einmal innerhalb des Vatikans ermittelt werden durfte.
Die Konsequenz waren neue und umfassende, gesamtkirchliche Rechtsgrundlagen, die 2001 unter Federführung des damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, geschaffen wurden. Dabei konnte kaum übersehen werden, dass die schon im neuen, 1983 in Kraft getretenen gesamtkirchlichen Gesetzbuch CIC enthaltenen Regelungen zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche wohl kaum beachtet wurden. So erklärt can. 1395 § 2 CIC den Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker zum Straftatbestand, bewehrt mit einer fünfjährigen Verjährungsfrist zur Tat. Wenn heute also umfassende Statistiken mit Missbrauchstaten in der Kirche vorgelegt werden, die sich auf zurückliegende Jahrzehnte erstrecken, ist zu berücksichtigen, dass die Bischöfe (und ihre verantwortlichen Mitarbeiter) durch Kirchenrecht verpflichtet waren, in Verdachtsfällen ab 1979 förmlich zu ermitteln und bei einem entsprechenden Ergebnis entweder ein (kirchliches) Strafverfahren anzuordnen oder ein Straf-Dekret nach can. 1720 CIC zu erlassen. Dem wurde aber ganz offensichtlich nicht Genüge getan, wie ein wohl typischer Beispielfall aus dem Erzbistum Freiburg/Br. zeigt.
Die römischen Regelungen von 2001 begründen für Missbrauch durch Kleriker die unmittelbare Zuständigkeit der Glaubenskongregation, die hier als Gerichtshof tätig wird. Das Schutzalter wird von 16 auf 18 Jahre festgesetzt, und die Verjährungsfrist wird von 5 auf 10 Jahre erhöht – und zwar nach Volljährigkeit des Opfers. Sie kann in schweren Fällen auf Antrag des zuständigen Bischofs ganz aufgehoben werden. Der Beliebigkeit auf ortskirchlicher Ebene wird nachdrücklich ein Riegel vorgeschoben:
„Wenn ein Bischof oder Hierarch auch nur vage Kenntnis von einer derartigen Straftat hat, muss er sie nach abgeschlossener Voruntersuchung an die Glaubenskongregation weitermelden, die, wenn sie nicht wegen besonderer Umstände den Fall an sich zieht, durch Weitergabe der entsprechendenVorschriften dem Bischof beziehungsweise Hierarchen gebietet, durch sein je eigenes Gericht das weitere Verfahren führen zu lassen; das Recht zur Berufung gegen das Urteil ersten Grades, sowohl auf Seiten des Angeklagten und seines Verteidigers als auch auf Seiten des Kirchenanwalts, besteht allein beim Obersten Gericht dieser Kongregation“ (De delictis gravioribus, 2001)
Die deutschen Bischöfe wären gut beraten, wenn sie die Öffentlichkeit darüber informierten, in welchem Umfang in ihrem Verantwortungsbereich bekannt gewordene Missbrauchsfälle, die unter die Geltung dieser römischen Gesetzgebung fallen, tatsächlich angewandt worden sind. Entsprechende Untersuchungen kanonistischer Experten in den U.S.A. zeichnen allerdings für die dortige Situation ein eher dusteres Bild.
In Deutschland sind außerdem quasi nationale Ausführungsbestimmungen schon im Herbst 2002 ergangen. Durch Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz wurden entsprechende Leitlinien erlassen, die über den strafrechtlichen Rahmen hinaus pastorale und organisatorische Aspekte berücksichtigen, wobei der Zuwendung zum Opfer, seinem Schutz, seiner Unterstützung und Präventionsfragen Vorrang zukommt. Warum konnte dann nur – nach der Berliner Problemanzeige des „Offenbarers“ (Tageszeitung) Pater Mertes – ein derartiger „Aufklärungstsunami“ (Berliner Zeitung) über die deutsche katholische Kirche hereinbrechen?
Die sieben Jahre seit dem großen Versprechen waren offensichtlich nicht genutzt worden, um aufwändig und mühselig die moralische Unterwelt des katholischen Klerus und seine Opfer zu versöhnen, zumindest aber tiefe psychotraumatische Wunden und Belastungen der Opfer zu heilen oder doch wenigstens zu lindern. Der höhere Klerus, so wird weithin gemutmaßt, hat trotz aller verbaler Erklärungen („Beschämt und schockiert bitten wir alle um Entschuldigung und Vergebung, die Opfer dieser abscheulichen Taten geworden sind“ – Deutsche Bischofskonferenz, 25.02.2010) immer noch nicht verstanden, was durch den Missbrauchspriester eigentlich geschieht. Nicht nur das kindliche Opfer wird schwer verletzt, sondern auch Mutter und Vater, Geschwister, Freunde – alle, die im „heiligen Mann“ des katholischen Priesterbildes den Boten Gottes sehen, der schützen und helfen soll, nie aber täuschen, zerstören und vernichten. Enttäuschung und Wut richten sich vielleicht mehr noch auf die „Aufseher“ der Täter, die untätig blieben: eine nicht selten fein ziselierte „Kultur des Wegsehens“ (die P. Mertes so nachdrücklich beklagt), des Abschiebens (etwa durch bloße Versetzung der Täter) und der Ignoranz gegenüber den Opfern entwickelten. So werden Laienchristen und kirchliche Leitung zunehmend durch einen tiefen Graben getrennt. Der Klerus vor Ort muss jetzt Partei ergreifen: Bischof oder Gemeinde. Solche Spannung kann die ohnehin gestresste katholische Kirche in Deutschland kaum lange aushalten. Für andere Länder Europas gilt ähnliches.
Wer das Problem aussitzen wollte, darf sich nicht täuschen. Mit jedem neuen Missbrauchsfall vermag die Kampagne neu anzurollen. Sie kann dabei auf die Wucht früherer Anläufe verzichten. Die Wahrnehmung des Publikums ist geschult. Man weiß jeweils schnell, worum es geht. Dazu kommt der Schneeballeffekt. Je mehr Opfer sich trauen, ihr nur scheinbar so individuelles Schicksal öffentlich zu machen, desto mehr finden den Mut, es ihnen gleich zu tun. Dies wird durch eine öffentliche Meinung zusätzlich gestützt, die nicht nur dem herkömmlichen katholischen Kirchenbild, sondern allen Formen gelebter Religion kritisch oder sogar feindlich gegenüber steht. In gemischt-konfessionellen Ländern wie dem unseren kommt dazu, dass das Versagen der katholischen Kirchenführung als Bestätigung des eigenen konkurrierenden konfessionellen Profils gedeutet wird. Das überaus beredte Schweigen der evangelischen Kirchen der letzten Monate in der Missbrauchsdiskussion spricht für sich.
Das vorgeblich unzüchtige Leben des katholischen Klerus und der Ordensleute war schon der Hauptinhalt des Pamphlets „Der Pfaffenspiegel“ (1845) des Otto von Corvin. Es richtete sich – mit Unterstützung der preußischen Regierung – gegen den anlässlich einer Heilig-Rock-Wallfahrt entfalteten Machtbeweis katholischer Präsenz in der Rhein-Provinz. In ähnlicher Weise wurde auch in Bismarcks Kulturkampf der Versuch unternommen, die katholische Geistlichkeit moralisch zu diskreditieren. Man ermutigte zur Anzeige damals auch strafrechtlich relevanter Taten, die über den Missbrauch im heutigen Sinne hinausgehen. Im „Dritten Reich“ versuchten Geheime Staatspolizei und NS-Propaganda durch die sog. „Sittlichkeitsprozesse“ die Kirche innerlich zu spalten. Die Inszenierung wurde aber als solche durchschaut und blieb angesichts der damaligen Konsistenz des „katholischen Milieus“ insgesamt ohne Wirkung, wenn gleich die öffentlich gemachten Fälle auch die Missbilligung der Katholiken fanden.
Alle, die innerkirchliche Abläufe kennen, auch und gerade diejenigen, die im Kontext eines Missbrauchsfalles „die Kirche“ quasi „von innen“ kennenlernten, wissen, dass in jedem dieser Fälle wenigstens vier Personen maßgeblich beteiligt sind: der örtliche Dekan, der Personalreferent des Generalvikariats,, der Generalvikar und der Diözesanbischof bzw. bei den Orden der Hausobere, der Leiter der Einrichtung und der Provinzial oder Abt. Angesichts von Hunderten von „Fällen“ (über Jahrzehnte hin) kann man sich unschwer vorstellen, wie viele Führungspersonen (und ihre Vorgänger etc.) so von den „abscheulichen Verbrechen“ kontaminiert sind. Kann da Aufklärung und Heilung gelingen? Und erst recht: Wiederaufbau von Vertrauen?
Wie weiter? Die vielfach zu hörende Rede vom „Neuanfang“ und der Chance, die in der Krise liege, ist wohl eher ein Akt der Selbsttröstung ratloser Hierarchen. Als Sofortmaßnahme ist die konsequente Anwendung und Umsetzung der „Leitlinien“ erforderlich. Psychologischer und therapeutischer Sachverstand ist dabei unverzichtbar. Das kostet Geld, und man muss die nötigen Mitarbeiter für diese Aufgabe erst finden und gewinnen. Auch eine angemessene finanzielle Entschädigung der Opfer, an der nach Möglichkeit die noch erreichbaren Täter beteiligt werden sollten, ist unabweislich.
Sodann kommt die Kirchenführung nicht darum herum, die geheimen Personalakten der Verdachtsfälle systematisch durchzusehen und abzuarbeiten. Jede einzelne Akte muss geschlossen werden, nachdem die Opfer Genugtuung erfahren haben.
Zuständige Verantwortungsträger, die unter Geltung der Normen des CIC sowie der römischen Normen von 2001 systematisch eigene Wege gegangen sind, sollten aus Leitungsämtern ausscheiden – auf eigenen Antrag. Dem kirchlichen Recht muss Genüge getan werden, weil es sicherstellt bzw. sicherstellen kann und soll, dass die Werte des Glaubens und die Würde der Christgläubigen auch im Konfliktfall vor Willkür und opportunistischer Konfliktflucht geschützt werden – „das Heil der Seelen vor Augen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muss“(can. 1752 CIC).
Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick meinte in seiner diesjährigen Palmsonntagspredigt: „Wir haben zu viel Institution Kirche und zu wenig Jesus Christus“. Dem ist zuzustimmen. Es ist zudem kein Widerspruch zu dem vorher Gesagten. Institutionen lassen sich organisieren, die Communio Sanctorum nicht. Sie lebt aus dem Geist, der sie beseelt. Papst Benedikt XVI. sprach kürzlich davon, dass „die größten Kirchenverfolgungen im gegenwärtigen Moment nicht von außen kommen, sondern von den Sünden im Innern der Kirche selbst her stammen”. Wenn die Kirche wirklich „neu“ werden, die alte Sünde hinter sich lassen will, muss sie sich dem immer neuen Gott öffnen. Romano Guardini sprach in einem Weihnachtsbrief 1958 vom „Umwerden von der Mitte her“. Dann gilt die Verheißung: „Siehe, ich mache alles neu“ (offb 21,5).
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5.5.2010 von dragonX6.
Zum Dragon-Blog gehört eine Foto-Website, die teilweise Beiträge des Dragon-Blog ergänzt. Den Zugang finden Sie hier.

Folgende Bildstrecken sind gegenwärtig verfügbar:
1. „Von Berlin nach Brandenburg-Görden“: Franz Jägerstätter (1907-1943)Zu:
9.11.2007
Itinerarium Franz Jägerstätter Berlin-Brandenburg/Havel - 2. November 2007
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2. „Berlin bei Nacht“ (19.10.2007)
3. „Am Bogensee“ (06.10.2007)
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4. Spanische Märtyrer (Rom 2007)Zu:
14.11.2007
„;Ellos se lo buscaron!“
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5. „Et si omnes“-Philipp Freiherr von Boeselager (1917-2008)Zu:
14.9.2009
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6. Ad memoriam Tadeusz Ploski, Kath. Militärbischof von Polen (10.04.2010)
11.4.2010 ================================================================================== 7. Jerusalem (März 2010)Zu:Israel: Grenz-Überschreitung
19.3.2010
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11.4.2010 von dragonX6.
In Begleitung des polnischen Präsidenten Lech Kaczynski starb der Katholische Militärbischof für die polnischen Streitkräfte Tadeusz Ploski bei dem tragischen Flugunfall bei Smolenks.

Mit ihm fand sein Sekretär und Vize-Kanzler der militärbischöflichen Kurie, Militärgeistlicher Oberstleutnant Jan Osinski, den Tod.

Auch der Erzbischof der Polnisch-orthodoxen Kirche Miron Chodakowski, der zugleich das Amt des orthodoxen Militärbischofs wahrnahm, verlor sein Leben.

Weiterhin verstarb mit seinen Brüdern aus den anderen Militärseelsorgen der evangelisch-lutherische Militärpfarrer Adam Pilch.
Papst Benedikt XVI. nannte in seinem Beileidstelegramm an den amtierenden polnischen Präsidenten diese Militärseelsorger gleichermaßen.

Mögen sie und alle bei diesem Flug tödlich Verunglückten ruhen in Gottes Frieden!
Tadeusz Ploski, ein mit höchsten kirchlichen, militärischen und akademischen Würden ausgestatteter Priester, blieb trotz alledem ein bescheidener, eher zurückhaltender Mann, der aufmerksam zuhörte, wenn er auch manchmal eher vorsichtig antwortete. Doch was er sagte, hatte Bestand.Er war ein wirklich frommer Priester, dem das große Wort fremd war. Darum wurde er ein verlässlischer Freund der deutschen Katholischen Militärseelsorge und damit auch der Soldaten der Bundeswehr. Nichts zeigte das besser als die gemeinsamen Militärwallfahrten zum Maria-Himmelsfahrts-Fest zum polnischen Nationalheiligtum auf dem Hellen Berg in Tschenstochau, zu dem Ploski neben den Slowaken und Amerikanern auch die Deutsche Bundeswehr einlud.
Tadeusz Ploski wusste um die Untiefen selbst im ehrlich gemeinten Miteinander von Polen und Deutschen. Dialog braucht vor allem Zeit und gemeinsame, neue Erfahrungen.
Es ist tragisch, dass auch wir Deutschen künftig auf den stillen Dienst von Bischof Tadeusz Ploski verzichten müssen.
H.O.
(Bildergalerie) (Kondolenzsschreiben Militärbischof Mixa)
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Tadeusz Płoski (Maj. gen.; D.sc., Ph.d.) was born on March 9th 1956 at Lidzbark Warmiński (Heilsberg) as a son of Henryk and Kazimiera. He enrolled in The Hosianum Seminary in Olsztyn, where he studied philosophy and theology.On June 6th 1982, Tadeusz Płoski was ordained priest by Bishop Jan Obłąk at Olsztyn Cathedral.
He worked as a priest at St. Joseph’s Parish for a year. In the years 1983-1986, he studied canon law at the Catholic University of Lublin. In 1986, he assumed the post at the Bishop’s Curia and also at the Bishop’s Court at Warmińska Diocese as a diocesan judge of the court.In the years 1986-1992, Tadeusz Płoski was editor-in-chief of The Diocesan News of Warmia and an academic chaplain at Wyższa Szkoła Pedagiczna and Akademia Rolniczo-Techniczna in Olsztyn.In 1992, he was delegated to the Military Ordinary of the Polish Armed Forces; and, on June 1st he assumed his new responsibilities as a solicitor, and later in 1994 as the Principal of the Diocesan Department at the Military Ordinary in Warsaw.In 1993, he received the degree of Doctor of Philosophy in Canon Law at the Canon Law Department at the Catholic Academy of Theology.In 1994, he was the first military chaplain to complete Postgraduate Operational Strategic College at the National Defence University at Warszawa-Rembertów.In 1995, he was appointed dean of the Vistula Military Units of the Ministry of the Interior and Administration. After the dissolution of the military units in 2000, Tadeusz Płoski was appointed chaplain of the Government Security Office; and, in 2001 - dean of the Government Security Office.From 1995 till 2001, Tadeusz Płoski held the position of editor-in-chief of the Military Ordinary main periodical - Nasza Służba (Our Service). On May 6th 2001, he was appointed Chancellor of the Military Ordinary. From 1996, he was the custodian of the Military Ordinary Seminary students. Since 1998, he has been lecturing in Denominational Law at the Law and Administration Department, Warmińsko-Mazurski University in Olsztyn.He was appointed correspondent of the Vatican Radio and the Catholic News Agency. He was promoted to: captain - 1992, major -1995, lieutenant colonel -1998, colonel -2000, and nominated brigadier general - 2004, and major general -2006.On March 1st 1999, he received the dignity of the Prelate of His Holiness.On October 16th, 2004 Pope John Paul II appointed him to the position of the Military Bishop of the Polish Armed Forces. On October 30th 2004, he was consecrated as a Bishop and a ceremonial Ingress took place with military ceremony at the Military Cathedral in Warsaw.

On November 8th 2004 the President of the Republic of Poland nominated him to the rank of Brigadier General, and later on March 31st 2006, to Major General in the Polish Armed Forces.On November 26th , following the resolution of the 330th Assembly of the Polish Episcopacy in Częstochowa, Tadeusz Płoski was appointed National Chaplain for the Combatants. On March 9th 2005 after the Polish Episcopacy Conference, he was appointed Polish Episcopacy Delegate for the Scouts’ Affairs.On June 23rd 2005, the Prime Minister appointed him Member of the Protection Council of Battles and Martyrdom Commemoration.ON 8 may 2006, The Bishop received the Order of st. Stanislaus.On 10th May 2006, Tadeusz Płoski performed a free-fall parachute jump from the altitude of 4000 metres during an exercise of the Special Military Group Formation GROM.On October 19 2006, during the 337th plenary session of the Polish Episcopacy Conference, He was elected member of the Legal Council of the Polish Episcopacy.
On the same day, following the resolution of the General Assembly of the Polish Episcopacy, the Customs Service of the Republic of Poland was included in the range of activities of the Military Ordinary.On the 23 of November 2006, following the resolution of the General Assembly of the Polish Episcopacy, the Railway Protection Force was included in the range of activities of the Military Ordinary. During its Plenary Session between 2 and 3 October 2006, the Conference of the Polish Episcopacy elected Bishop Tadeusz Płoski Delegate of the Conference of the Polish Episcopacy responsible for the Police Force Chaplaincy.On 6th of March 2008, following the resolution of the 343 Plenary Session of the Polish Episcopacy Conference, the Military Bishop Maj. Gen. Prof. Tadeusz Płoski D.Sc., Ph.D. was elected member of the Concil for the Chaplaincy of the Youth. As a lecturer in Denominational Law at the Law and Administration Department, Warmińsko-Mazurski University in Olsztyn. He has published over 150 research papers and participated in numerous conferences and symposiums dedicated to military chaplaincy held both at home and abroad.On 11th December 2007, the Council of the Faculty of Law and Administration of the Nicolas Copernicus University of Toruń awarded him the degree of Doctor Habilitatus in Legal Science on the basis of the colloquy and the dissertation entitled “Chaplaincy in the Polish Armed Forces – a Law Study Including Human Rights and Humanitarian Law” (published in Olsztyn, 2006 by Warmińsko-Mazurski University Press). On 29th February 2008, the Senate of the University appointed the Bishop Professor; and, subsequently, nominated him head of the Section of Administration Law and Administration Science.
So far, three volumes of priestly teaching by the Military Bishop have been published: “Remain With Us, Lord – the priestly teching of the Military Bishop, Oct. 30 2004 – June 4 2006” (Warsaw, 2006), “Stay Strong in Faith - the priestly teching of the Military Bishop, June 4 2006 – April 22 2007” (Warsaw, 2007) and “God’s Mercy lasts Forever - the priestly teching of the Military Bishop, April 24 – Dec. 30 2007” (Warsaw, 2008).The sermons and homilies as well as the speeches of the Military Bishop are published on the official website of the Military Ordinary (www.ordynariat.pl) in the link called “nauczanie pasterskie” (priestly teaching) and “Wiadomości” (the News).The Bishop has been honoured with numerous state decorations including the Bachelor’s Cross of the Order of Polonia Restituta, and with the badges of numerous military establishments, veterans’ organisations, and foreign institutions, e.g. the Gold Badge of the Country’s Defence League, the Badge of the Warsaw Garrison, the Badge of the Representational Battalion, the Badge of Merit for the National of the Soldiers of the Peasant’s Battalions, the Badge of the Michał Gutowski Mounted Reconnaissance Battalion from Żagań, and the badge of the Bachelors’ Club of the Virtuti Militari War Order.On 3rd of December, the Bishop received the dignity of Honorary Colliery Director General.
2010-04-10 (Übers.: H. K.)
Feldbischof der polnischen Armee Generalmajor Prof. Dr. habil. Tadeusz Płoski ist am 09. März 1956 in Heilsberg (Lidzbark Warmiński) geboren. 1976 trat er in das Priesterseminar „Hosianum” in Allenstein (Olsztyn) ein, wo er sein philosophisch -theologisches Studium absolvierte. Am 06.Juni 1982 empfing er in der allensteinischen Kathedrale die Priesterweihe aus dem Händen des ermländischen (Warmia) Bischofs Jan Obłąk. Danach arbeitete er als Vikar in der Pfarrei Hl. Josef in Mohrungen (Morąg). In den Jahren 1983-1986 studierte er kanonisches Recht an der Katholischen Universität in Lublin. Gleich nach dem Studium wurde er in der Kurie des ermländischen Bischofs eingesetzt, wo er bis jetzt am Bischöflichen Gericht tätigt war. Bis 1992 war er Hauptredaktor der Zeitung „ Ermländische Diözesan-Nachrichten“ und akademischer Seelsorger für die Studenten der Pädagogischen Hochschule und der Agrarakademie. Im Jahr 1992 wurde er nach Warschau zum Feldordinariat delegiert. Dort war er zuerst als Notar tätig, ab 1994 als Abteilungsleiter für den Bereich der Seelsorge. 1993 erhielt er ein Titel des Doktors des kanonischen Rechts. 1994 hat er als erster Militärgeistlicher das postgraduierte Studium für Operationsführung und Strategie an der Akademie für Nationale Sicherheit in Warschau absolviert. 1995 wurde er Dekan bei den „Weichsel-Verbänden“ des Innenministeriums und danach – im Jahr 2000 - Militärpfarrer und Dekan beim Büro des Regierungsschutzes. Von 1995 bis 2001 war Ploski Hauptredakteur der Zeitung des Feldordinariats „Unsere Dienst“. Am 16.05 2001 übernahmt er des Amt des Kanzlers der Feldkurie. 1996 bis 2004 war ein Referent und Mentor am Priesterseminar des Feldordinariates. Ab 1998 hielt auch Vorlesungen zum Konfessionsrecht der Warmińsko-Mazurskim-Universität in Allenstein.
Seine militärischen Dienstgrade: 1992 – Hauptmann, 1995 – Major, 1998 – Oberstleutnant, 2000 – Oberst, 2004 – Brigadegeneral, 2006 – Generalmajor. Am 10. März 1999 wurde er Prälat Seiner Heilligkeit. Am 16. Oktober 2004 wurde er durch den Heiligen Vater Papst Johannes Paul II. zum Feldbischof der Polnischen Armee ernannt. Feldbischof Ploski wurde am 08.Mai 2006 der Orden des Hl. Stanislaus verliehen. Am 10 Mai 2006 - während einer Übungen mit Soldaten der Spezialeinheiten – sprang er aus der Höhe von 4000 Metern mit dem Fallschirm ab. Am 11. Dezember 2007 verlieh der Fakultäts-Rat Recht und Administration der Nikolaus-Kopernikus-Universität in Thorn Feldbischof Dr. Tadeusz Ploski den wissenschaftlichen Titel Doctor habilitatus. Am 29. Februar 2008 berief ihn der Senat der Warmińsko-Mazurskie- Universität in Allenstein zum Professor und Dekan der Fakultät Recht und Administration.Er ist Autor verschiedener Veröffentlichung (s.o.) Neben zahlreichen Ehrungen erhielt Płoski 2008 mit dem Orden Polonia Restituta die zweithöchste Auszeichnung der Polnischen Rebublik. Zudem erhielt er das Verdienstkreuzes der Republik Polen in Silber (1999) und Gold (2007). Er ist Ritter des Ordens vom Heiligen Stanislaus. Am 10.April 2010 gehörte Feldbischof Tadeusz Płoski zur Delegation um Staatspräsident Lech Kaczyński, die anlässlich des siebzigsten Jahrestages des Massakers von Katyn zur Gedenkstätte nach Russland reisen sollte. Bei einem Flugzeugabsturz nahe des Flughafens von Smolensk kam er jedoch gemeinsam mit zahlreichen weiteren hochrangigen Repräsentanten Polens ums Leben.Requiescas in Pace, carissime Frater Episcope!
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25.3.2010 von dragonX6.
Ob die militärische Führung der Bundeswehr schon realisiert hat, dass der Kunduz-Vorfall die deutschen Streitkräfte in die größte Krise ihrer Geschichte katapultieren könnte? Dasselbe gilt für den Verteidigungsminister, vielleicht für das ganze Bundeskabinett, und auch den Bundestag. Dessen Wehrbeauftragter stellt in seinem Jahresbericht 2009 fest:
„Nach meiner Beobachtung hatten die politischen und sonstigen Folgen der „Kunduz-Operation“ erhebliche Auswirkungen auf alle Ebenen der Bundeswehr. Unabhängig von der noch ausstehenden rechtlichen Würdigung des Bombardements und von den möglichen Erkenntnissen und Ergebnissen des Bundestagsuntersu- chungsausschusses konnte ich in den Reihen der Streitkräfte keine einzige Stimme vernehmen, die sich nicht solidarisch zeigte mit Oberst Georg Klein, dem verantwortlichen Kommandeur für den Angriff auf die Tanklaster. Die Reaktionen reichen von menschlicher Sympathie über Verständnis für eine schwierige,wenn auch folgenreiche Entscheidung bis hin zu Respekt und Anerkennung für einen damals notwendig erscheinenden Schritt, um eine Gefahr für die unterstellten deutschen Soldaten abzuwenden.“
Auch Reinhold Robbe selbst solidarisiert sich nachdrücklich – unabhängig von einer rechtlichen Würdigung. Nicht weniger der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch:
„Viel zentraler ist die Frage, was passiert mit Oberst Klein? Das beschäftigt wirklich alle. Oberst Klein ist zu einer Art Symbolfigur geworden. So, wie er behandeltwird, so fühlen sich alle Soldatinnen und Soldaten behandelt, die in die Einsätze gehen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland.” (N24, 18.03.10)
Der frühere Generalinspekteur (und Mitverfasser des ersten, grundlegenden Operationsplanes der NATO für den Afghanistan-Einsatz) Harald Kujat ist „sehr optimistisch, dass Oberst Klein aus dieser Geschichte einigermaßen sauber herauskommt.“ Er rechne nicht mit einer Anklage, hoffe aber auf jeden Fall auf einen Freispruch, berichtet die MDZ vom 19.03. weiter. Seit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein durch die für völkerstrafrechtliche Verfahren zuständige Karlsruher Bundesanwaltschaft werden die Medien nicht müde darauf hinzuweisen, dies sei für die Soldaten der Bundeswehr „günstiger“; die Kompetenz zum Töten werde erweitert, die Maßstäbe zum Einschreiten der Staatsanwaltschaft zurückgeschraubt. Dies sei man, so wird signalisiert, unseren Soldatinnen und Soldaten in jenem „nicht-internationalen militärischen Konflikt“ in Afghanistan quasi schuldig.
In denselben Tagen lesen wir von den letzten in Deutschland anhängigen Kriegsverbrecherprozessen, durch die Tötungsdelikte im Zweiten Weltkrieg geahndet werden sollen. Ein deutscher Leutnant der Gebirgstruppen, ein niederländischer SS-Mann und ein ukrainischer Hilfswilliger, alle um die 90 Jahre alt, haben im Krieg rechtswidrig getötet. Das Gesetz, auch die Gerechtigkeit, fordern Sühne – um der Opfer und des Bekenntnisses unseres demokratischen Rechtsstaates zu Menschenwürde und Menschenrechten willen.
Dieselben rechtlichen Maßstäbe müssen heute auch für das Handeln deutscher Soldaten der Bundeswehr zur Anwendung kommen. Das bedeutet zuerst, dass sich die Bundesanwälte ihre Sache nicht einfacher machen dürfen als ihre Kollegen am Leipziger Reichsgericht nach dem Ersten Weltkrieg. Die sollten, erstmalig in der Kriegsgeschichte, eigene Soldaten wegen begangener Kriegsverbrechen aburteilen; die Siegermächte hingegen amnestierten die ihren, wie bis dahin seit 1648 üblich. Während des Krieges hatte - nur für die deutsche Seite? – der Grundsatz gegolten, das Kriegsrecht habe sich dem Kriegsnutzen zu unterwerfen. Populär waren diese Verfahren nicht. Und doch mühten sich Reichsanwälte und Richter um einen wirklichen „Dienst am Recht“, auch wenn „die Frage des Rechts letztlich doch von der Frage der („nationalen“) Ehre (und damit politischen Faktoren) dominiert wurde“ (Steffen Bruendel).
Dass dies auch gegenwärtig eine Rolle spielen dürfte, zeigt eine Äußerung aus dem Bundestag: Vorsichtshalber hat der Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss die Karlsruher Staatsanwälte darauf hingewiesen, auch „politische Fragen“ und die Auswirkungen auf die Truppe verdienten Beachtung.
Damals, unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg, standen weiteste Teile des Volkes, trotz der vernichtenden Niederlage, hinter der vermeintlich gerechten Sache des Krieges und ihren Soldaten. Das ist bekanntlich heute mit dem Afghanistaneinsatz anders. Es sind nicht nur „kritische“ und „linke“ Bürger, die am Umgang, auch dem strafrechtlichen, mit dem Kunduz-Vorfall ihre künftige Position zu Staat und Bundeswehr justieren werden. Weiterhin sollte nicht übersehen werden: Die heute noch gegebene Akzeptanz der Bundeswehr und ihrer Soldaten gründet, vielleicht weitaus mehr, als das allgemein bewusst ist, auf dem öffentlichen Vertrauen in eine gelebte „Innere Führung“. In deren Zentrum aber steht der Rechtsgehorsam, der keinen Zweifeln ausgesetzt werden darf.
Der hohe deutsche NATO-General, der den Luftangriff von Kunduz aus der Sicht des Bündnisses als „Anekdote“ bezeichnet hatte, könnte sich irren. Er unterstellte die kriegsrechtliche Zulässigkeit der Aktion. Das schien aus NATO-Perspektive zu genügen. Es wird sich bald zeigen, ob dem tatsächlich so ist – in einem doppelten Sinn. Einerseits in der rechtlichen Würdigung. Die Bundesanwälte sind dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch unterworfen. Das hat Konsequenzen. Allerdings werden die erforderlichen Ermittlungen nicht leicht zu führen sein. Ein „faires Verfahren“ machte z.B. eigentlich rechtliches Gehör auch für die „Gegenseite“, die Taliban, die ja Ziel des ISAF-Angriffs waren, erforderlich. Zumindest aber weit gefächerte Tatsachenerhebungen zum Sachverhalt, die sich nicht nur auf „eigene“ Quellen erstrecken dürfen, sind unabweisbar. Angesichts des konzedierten nicht-internationalen militärischen Konfliktes wäre das zumindest eine Forderung der Gerechtigkeit – mit der Folge, dass die deutsche Öffentlichkeit überhaupt etwas über die gegnerische Version des Geschehens erführe.
Für die Reichsgerichts-Prozesse vor 90 Jahren kamen die Ermittlungsakten aus den Klage führenden bisherigen Feindstaaten. Die Rechtsgrundlagen hatte die junge deutsche Republik allerdings selber gelegt, allein schon darum, weil nur so die im Versailler Vertrag enthaltenen Auslieferungspflichten unterlaufen werden konnten. Man wusste insofern, was davon abhing, dass im Ausland die Verfahren als ernsthaft angesehen wurden. Das gilt in ähnlicher Weise heute für das Karlsruher Verfahren, das deshalb politische Konsequenzen selbst für die NATO haben dürfte. Durch die Leipziger Verfahren sollte das deutsche Volk eine „gerechte“ Behandlung von schweren Ereignissen erleben, die die eigene Kriegspropaganda unerwähnt gelassen hatte. So beeinflussten die Verfahren die Wertung des Weltkrieges in der deutschen Öffentlichkeit allein dadurch, dass Hintergründe und Zusammenhänge der inkriminierten Straftaten bekannt wurden. Ein solcher „Prozess“ des Prozesses wird auch heute erhebliche Wirkungen haben.
Vor Gericht und in der Öffentlichkeit wird sich zeigen – das ist der zweite Aspekt - was die Kurzwertung des Kunduz-Vorfalls durch den seinerzeitigen Generalinspekteur – „militärisch angemessen“ – (und ihre spätere Bestreitung durch Minister zu Guttenberg) ausdrücken soll. Sind nur operativ-taktische Momente militärischer Planung und Handlungen gemeint oder auch die Auffassung: „Rechtlich nicht zu beanstanden“? Wahrscheinlich wird sich juristisch und politisch alles auf die Frage zuspitzen, wieviele Menschenleben im Kunduz-Fall den „definite military advantage“ aufwiegen sollen. (Man wird vielleicht staunend zur Kenntnis nehmen, dass in diesem Punkt innerhalb der NATO erhebliche Verständnisunterschiede bestehen.)
Die neu einsetzende Diskussion wird uns endgültig zeigen, was es bedeutet, dass Deutschland Krieg führt (und das in einem kulturell, politisch und gesellschaftlich so ganz fremden Dritt-Welt-Land wie Afghanistan). Die bohrenden Fragen nach dem Sinn der „bis zu 142“ Toten und Verwundeten werden sich auch nach einer strafrechtlichen Klärung immer noch nicht beantworten lassen. Es geht letztlich um die grundlegenden Werte von Staat und Gesellschaft und die moralische Glaubwürdigkeit, mit der sie verwirklicht werden. Uns und „unserer“ Bundeswehr steht noch etwas bevor.
P.S. In der im November 1959 erlassenen ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht“ findet sich – als Vermächtnis schwerer Erfahrungen des II. Weltkrieges – die Formel, es sei wichtig, „die sittlichen, geistigen und seelischen Kräfte“ des Soldaten zu fördern, „die mehr noch als fachliches Können den Wert des Soldaten bestimmen“ (A 1). In der Neufassung der ZDv aus dem vorvergangenen Jahr ist diese Aussage nicht mehr enthalten.
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19.3.2010 von dragonX6.
Zugegeben: durch die Angaben im aktuellen Dumont-Reiseführer Israel (2010) zum Thema „Sicherheitsbefragungen“ waren wir vorgewarnt. Fragebatterien mit dem Warum, Mit wem, Wohin etc. seien zu erwarten. Nur keine Trotzreaktion, und „äußerste Geduld“, sonst …., wurde angeraten.
Im Ben-Gurion-Flughafen, Tel Aviv, kommt die erste Kostprobe. Der Beamte, meinen Pass in der Hand, fragt mich, ob ich Deutscher sei. Sodann interessiert er sich – zweimal - für meinen Vornamen, der ihm vielleicht angesichts des Geburtsdatums (1946) zu germanisch klingt. (Hätte ich ihm erklären sollen, dass ich als Katholik einen langobardischen Schutzpatron des 11. Jahrhunderts habe ?). Dann folgen die W-Fragen und eine Kritik am Passfoto, das – so wage ich einzuwenden – nach zehnjähriger Laufzeit des Dokuments schlecht aktuell sein könne. Die Vernehmung wird unwirsch beendet.
Grenzort Taba auf dem Sinai, das Gepäck war für einen dreitägigen Ausflug sichtlich gemindert. Das interessierte hier auch nicht. Es geht um eine Ausreisegebühr, von der in keiner Information etwas zu lesen war. Es bestehe bei einer Wiedereinreise die Chance, das Geld zurück zu bekommen. Allerdings, wie sich dann herausstellte, nur bei dortiger Unterbringung in Hotels internationaler (U.S.-)Ketten, die auch im nahen Eilat vertreten sind. Während der Rest der Gruppe in solche Verhandlungen verwickelt war, werde ich, aus gehörigem Abstand den Grenz-Check-Point fotografierend, von einem jungen Mann in Freizeitkleidung, mit umgehängtem Schnellfeuergewehr, angesprochen. Keine Fotos! Wo das stehe, meine Antwort. Er teile mir das jetzt eben mit, meint er. „Mit welchem Recht“, war dann meine Rückfrage. „Security“. Und die Uniform? Er berührt sein Gewehr, das sei genug.
Der Härtetest fand dann für einen Inlandsflug nach Tel Aviv in Eilat statt. Nur wenige Fluggäste sind „abzufertigen“, die stattliche Schar der „Securities“ scheint unterbeschäftigt. Sie stürzen sich – fast ausnahmslos junge Frauen -förmlich auf unsere Vierer-Gruppe, das Gepäck wird gründlichst gefilzt. Die Pässe gehen von Hand zu Hand. Unglückseligerweise hatte ein Gruppenmitglied vor Jahren von Australien aus einen Kurztrip nach Indonesien unternommen. Das sollte ihm jetzt leidtun. Nach jedem Ort, nach jedem einzelnen Tag wird gefragt. Aber auch zur aktuellen Reise: jedes Hotel, jeder Ort (offensichtlich sind „holy places“ des Christentums nicht als legitimer Reisegrund anerkannt) – die „W“-Liste nimmt schier kein Ende mehr. Dazu ein aggressiver, feindseliger Ton, der keine unbefohlenen Rückäußerungen zulässt. Ein vorsichtiger Hinweis auf (frühere) Dienste in Bundeswehr und German MoD bleiben ohne jede Wirkung, das habe „no relevance“.
Rückflug, Ben Gurion: 7 Passkontrollen, drei Gepäckdurchsuchungen und – warten. Eine nicht kleine Gruppe orthodoxer Juden mit blauen US-Pässen hat es offensichtlich sehr viel einfacher, ebenso eine Schar von US-Offizieren im Kampfanzug, wahrscheinlich mit einer entsprechenden Clearence ausgestattet. Sie bewegen sich, als ob sie hier zu Hause wären.
P.S. Zu Hause, Berlin-Tegel: Nur der Pass wird flüchtig kontrolliert, ein Zoll-Begrüßungs-Komitee bleibt untätig, aber lächelt. Ein älteres, Ivrit sprechendes Paar vor mir wendet sich in Englisch an den Beamten und legte seine weinroten Pässe mit Bundesadler vor. Ihr jugendlicher Begleiter drängelt mich bei Seite, um Anschluss zu halten, ganz so wie beim Beginn der Reise in Tel Aviv.
Um nicht missverstanden zu werden: Wir wenden uns nicht gegen scharfe Sicherheitsmaßnahmen, wie sie Israel als besonders gefährdeter Staat auch im Reiseverkehr treffen muss. Das war auch vor 32 Jahren so, als ich zum ersten Mal im Heiligen Land war. Doch durch – und dann noch offensichtlich ineffektive – „Vernehmungen“ das Recht auf Freizügigkeit anzutasten, hat in einem Rechtsstaat keinen Platz. Wir Deutschen können uns noch zu gut an das seinerzeitige innerdeutsche Grenzregime erinnern. Ein Land, das eine solche Praxis für nötig hält, darf sich nicht wundern, wenn dann Touristen ausbleiben. Jetzt verstehe ich den Hinweis der Berliner ADAC-Geschäftsstelle vor Antritt der Reise, Länderinformationen für Israel seien mangels Nachfrage nicht mehr verfügbar. Der erste Platz Israels bei der gerade in Berlin zu Ende gegangenen Tourismus-Börse wird daran kaum etwas ändern können. Es sind einfach Grenzen überschritten, die mir jedes Motiv nehmen, unter solchen Bedingungen noch einmal nach Israel zu reisen.
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